Ebay Problem mit Käufer angeblich defekter tt

JOS

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Pryüudussa
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Hab folgendes Problem hab vor gut nem Monat mein letzten tt (vestax pdx 2000) verkauft. so gut 1 Monat nach der Auktion meldet sich der käufer und meint das Gerät ist defekt. Ich teilte ihm daraufhin mit das der tt noch bei mir funktioniert hat. (was auch der wahrheit entspricht) Daher ging ich einfach mal stark davon aus das das durch den Transport passiert ist, er aber verpasst hat den schaden bei der Post zumelden (war angeblich im Urlaub). Er meinte dann aber das der Magnet (?) kaputt ist und das dies nicht durch den transport passiert sei. naja was ist nun richtig?! hab wenig ahnung von der technik und deshalb frag ich mich ob das was er sagt der wahrheit entspricht... :confused:

Aber wie gesagt hatte den Vestax so 2 Jahre. damals von nem Kumpel bekommen. Lief die ganze Zeit über ohne Probleme und auch vor dem versand hab das teil nochmal kurz getestet und alles funktionierte... :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
JOS schrieb:
so gut 1 Monat nach der Auktion meldet sich der käufer und meint das Gerät ist defekt.

Alleine darin liegt der Hund begraben.

Warum meldet er sich erst nach 1 Monat. :confused:

Normalerweise ist man verpflichtet sofort nach Erhalt der Ware einen Defekt zu melden. Einen Nachweis kann man jederzeit bei der Post erbringen, wann dieses Paket abgeholt wurde (falls er wirklich im Urlaub war).

Zudem liegt ein Paket nur 7 Tage bei der Post und wird bei Nichtabholung an den Adressat wieder zurückgesandt.

Wenn er also das Paket abgeholt hat und gleich danach in Urlaub gefahren ist, ohne die Ware zu testen, liegt die Schuld seitens des Käufers und nicht bei Dir.

Ich würde mich mal bei den ebay Richtlinien schlau machen, in welcher Zeit der Käufer einen Defekt melden muss.

Ich vermute wohl eher, dass er selbst den Schaden angerichtet hat.

Wurde es per versicherten Paket versandt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ebay-Käuferschutz schrieb:
Schritt 1: Der Käufer meldet eine Unstimmigkeit.
Als Käufer können Sie frühestens 10 und längstens 60 Tage nach dem Transaktionsdatum (Datum, an dem das Angebot endet und Käufer und Verkäufer sich verpflichten, den Artikel zu kaufen bzw. den Artikel zu liefern) melden, dass es wegen eines nicht erhaltenen oder eines erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikels zwischen Ihnen und dem Verkäufer zu einer Unstimmigkeit gekommen ist. Dabei muss der Käufer angeben, ob er den Artikel gar nicht erhalten hat oder ob der erhaltene Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht

Hier ist der Link dazu
Klick

hmmmm... er liegt noch in der zeit
 
aber in diesem Paragraphen steht nichts von defekt, sondern nur von einer "Abweichung" ?
 
Aber wäre wohl eine "Abweichung" in dem Fall.

Artikelbeschreibung: Produkt technisch einwandfrei in Ordnung

Davon weicht ja (laut seiner Aussage) das Produkt ab. Oder etwa nicht? :confused:
 
okay, nur was jetzt tun?

da steht ja Aussage gegen Aussage.

Und wenns versichertes Paket ist, müsste eigentlich die Post dann zuständig sein, den Schaden in dieser Höhe zu begleichen. ?

P.S.: Soweit ich weiss, gibt es ein ebay Forum, worüber man sich austauschen kann mit anderen Geschädigten, vielleicht dort mal kucken oder nachfragen, was man nun tun kann.

So ein Fall ist ja sicher schon zig Male bis Heute passiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Theoretisch schon. Aber hast du mal Flou's Thread vor kurzem gelesen?

Ich schätze mal, wenn man nicht 101%ig vorsorgt, bevor alles abgeschickt wird, hat man keine Chance.

Allerdings meine ich damit wohl eher den Käufer, als den Verkäufer.
 
ist schon jammerschade, wenn man sich mit abgeschlossen geglaubten dingen herumärgern muß....

als privatverkäufer hast du hoffentlich den text mit dem ausschluß jeglicher gewährleistung eingefügt. selbst wenn du dann im recht wärest, müßtest du dir dann gedanken über deine bewertungen machen.

vielleicht kannst du ja mal den link für den artikel einfügen....damit wir deinen verkaufstext mal studieren können ;)
 
also erstmal danke für eure schnelle antwort.

hab grad gesehen das ich eine email von ebay bekommen habe, wo drin steht das er Käuferschutz beantragt hat. Ebay möchte jetzt von mir eine stellungnahme zur der Sache. Was mich aber erst interessieren würde ist, ob rein von technischer Seite her dieser schaden durch die post verursacht worden sein kann. vielleicht sollte ich noch erwähnen das ich den tt in orginal verpackung verschickt habe. Somit musste ich vorher den Plattenteller abschrauben. Kann es evtl auch damit zusammenhängen das er den plattenteller nicht richtig montiert hat? Auch wenn ich mir das nicht so richtig vorstellen kann

Achso Hab hier noch ein Orginalzitat aus einer email vom Käufer:
"hallo,habe den vestax von dir gekauft.am anfang habe ich ihn kurz ausprobiert und er lief einfach so ein paar mal rückwärts,dann bin ich ein tag nach leiferung in den urlaub gefahren und kamm gestern nach hause,wollte ihn entlich mal austesten aber er funkt nimma,der magnet is kaputt"
 
yamin schrieb:
ist schon jammerschade, wenn man sich mit abgeschlossen geglaubten dingen herumärgern muß....

als privatverkäufer hast du hoffentlich den text mit dem ausschluß jeglicher gewährleistung eingefügt. selbst wenn du dann im recht wärest, müßtest du dir dann gedanken über deine bewertungen machen.

vielleicht kannst du ja mal den link für den artikel einfügen....damit wir deinen verkaufstext mal studieren können ;)

hier ist der link zur auktion

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll...60008263420&rd=1&sspagename=STRK:MESO:IT&rd=1

Diesen besagten Satz hab ich wie du siehst nicht vergessen, auch wenn ich nicht glaube das der mir hilft. Bewertungen wurden auch schon abgegeben
 
JOS schrieb:
Achso Hab hier noch ein Orginalzitat aus einer email vom Käufer:"hallo,habe den vestax von dir gekauft.am anfang habe ich ihn kurz ausprobiert und er lief einfach so ein paar mal rückwärts,dann bin ich ein tag nach leiferung in den urlaub gefahren und kamm gestern nach hause,wollte ihn entlich mal austesten aber er funkt nimma,der magnet is kaputt"

hmmm..... der scheint sich aber auszukennen....wie kommt er darauf, daß es der magnet sein muß?

edit:
vielleicht möchte er ja einfach nur der preis noch drücken, weil er sich wegen dem 'ungepflegt' aufregt? versuchs mal mit einem kleinen nachlaß, falls du damit leben kannst.
 
Zuletzt bearbeitet:
JOS schrieb:
vielleicht sollte ich noch erwähnen das ich den tt in orginal verpackung verschickt habe. Somit musste ich vorher den Plattenteller abschrauben.

Durch die Originalverpackung kannst du theoretisch bei einem verursachten Schaden bei der Post punkten.
 
Hast Du die Seriennummer von dem Gerät?

Nicht, daß er vielleicht den gleichen TT nochmal hat und genau der kaputt ist, und daß er Dir den kaputten nun in die Schuhe schieben will. Somit hätte er sein Geld wieder und kann sich einen kaufen, der technisch i.o. ist.

Wenn ich Ware verkaufe, die technisch einwandfrei ist, dann nehme ich mich auch keines Umtausches an. Siehe auch §312d BGB und §156 BGB.

Wenn ich die Ware verschicke und es sich um einen Transportschaden handelt, dann ist die Meldepflicht nach einem Monat auch vorbei. Somit hat der Käufer einfach mal Pech gehabt.
 
Beak schrieb:
Durch die Originalverpackung kannst du theoretisch bei einem verursachten Schaden bei der Post punkten.

doch leider ist es zu spät dafür die Post verantwortlich zu machen, das hätte er viel eher machen müssen. Doch er ist ja laut email 1 Tag nach erhalt des Gerätes in Urlaub gefahren. komisch ist nur das er die bewertung am 27.07.06 abgeben hat... war er zu diesem zeitpunkt nicht im Urlaub?!? und laut der bewertung hat ja alles gepasst nehm ich an. Die mitteilung über die Unstimmigkeit hab ich aber erst am 12.08.06. Somit ist seine Ausage in der EMail schon nicht mehr korrekt... :mad:
 
JOS schrieb:
Serienummer habe ich leider nicht, nein :(

Die Serien Nummer müsste ja auch auf dem Karton oben stehen und da kann er nicht fälschen, wenn er eine andere Ware in den Karton packt :)

Wenn Du die Rechnung vom TT noch hättest, wäre natürlich mehr als ideal.
 
Sagt mal - entweder hab ich grad nen vollen Denkfehler oder es hat von euch bis jetzt noch keiner gemerkt. :confused:

Folgendes:

Käufer schrieb:
am anfang habe ich ihn kurz ausprobiert und er lief einfach so ein paar mal rückwärts...
->
Käufer schrieb:
...kamm gestern nach hause,wollte ihn entlich mal austesten aber er funkt nimma,der magnet is kaputt
Der Magnet kann doch nicht durch bloßes Rumstehen kaputtgehen.
Wenn es so wäre, wie er schreibt, dann müsste der Magnet funktionsfähig gewesen sein - der Teller hat sich ja laut seiner Aussage gedreht (Richtung ist ja in dem Fall erstmal egal)
Ok, wenn er sich rückwärts gedreht hat, wird wohl der Antrieb (wenn überhaupt) ne Macke gehabt haben. Kaype?
Wenn er aber nun nach Hause kommt und der Teller funktioniert jetzt garnicht mehr, dann kann nicht auf einmal der Magnet kaputt sein.
Der eine Fehler hat ja in dem Fall mit dem anderen überhaupt nichts zu tun.

Versteht ihr, worauf ich hinaus will?
 
Mando schrieb:
Die Serien Nummer müsste ja auch auf dem Karton oben stehen und da kann er nicht fälschen, wenn er eine andere Ware in den Karton packt :)

Wenn Du die Rechnung vom TT noch hättest, wäre natürlich mehr als ideal.


nope, die hab ich auch nicht, hab den tt wie gesagt schon gebraucht von nem Freund bekommen. Ich halte das aber auch eher für unwarscheinlich. Obwohl,... er hat mir mal in einer seiner emails gesagt er hätte 3 pdx daheim stehn, also das währe nun der vierte, also rein theoretisch währe es möglich wenn er das damit beabsichtigt. :(
 
an kaype hab ich auch als erste Referenzadresse gedacht, um diese Frage zu beantworten :), vor allem welche Fragen er noch gezielt an den Käufer stellen kann bzw. Fotos anfordern kann.

Ich würde auch mal direkt beim TT Werk anrufen und dort nachfragen, ob und wie ein Magnet kaputt gehen kann und diesen Fall schildern.
 
StachO schrieb:
Hast Du die Seriennummer von dem Gerät?

Nicht, daß er vielleicht den gleichen TT nochmal hat und genau der kaputt ist, und daß er Dir den kaputten nun in die Schuhe schieben will. Somit hätte er sein Geld wieder und kann sich einen kaufen, der technisch i.o. ist.
Das wär natürlich ne dreiste Nummer.

StachO schrieb:
Wenn ich die Ware verschicke und es sich um einen Transportschaden handelt, dann ist die Meldepflicht nach einem Monat auch vorbei. Somit hat der Käufer einfach mal Pech gehabt.
Sehe ich genau so.
Wenn ich ein Produkt erwerbe teste ich es schließlich auch sofort und deklariere ggf. irgendwelche Defekte.

@JOS
Die ganze Nummer wirkt auf mich sowieso etwas schwammig.
a.) Wenn der TT bei erhalt schon nicht richtig funktionierte, wieso hat sich der Käufer dann nicht sofort gemeldet?
Käufer schrieb:
Er drehte ein paar mal rückwärts...
b.) Bewertung abgegeben wärend der Käufer (angeblich) im Urlaub war.
-> Also im Urlaub hätte ich weit besseres zu tun als ebay-bewertungen zu verteilen.
c.) Genaue Kenntnis über das defekte Bauteil.
-> Dann muß er das Teil ja schonmal aufgeschraubt haben, oder??
Wärst du gewerblicher Händler währe imho eine entwaige Garantie sowieso erloschen. Weiß nicht wie das bei Privatverkäufen aussieht.
 
die sache mit der Bewertung hat mich auch extrem stutzig gemacht, da er ja somit den tt länger als 1 Tag auf seine funktionen prüfen konnte. Aber ich glaube das man in der richtung nichts beweisen kann. Daher währe die Option, sich mal bei nem fachman zu informieren und evtl. meine unschuld zu beweisen, für den einfachsten weg.
 
JOS schrieb:
omisch ist nur das er die bewertung am 27.07.06 abgeben hat... war er zu diesem zeitpunkt nicht im Urlaub?!? und laut der bewertung hat ja alles gepasst nehm ich an.
hmm... ich mein, in jedem hotel findest du nen internetanschluss....aber wenns ihm ja so egal war, dass sich der teller rückwärts dreht, dann gibt der sicherlich keine bewertung in seinem urlaub ab.... (hat Pyroclastic jetzt eh auch geschrieben)

Frag ihn vielleicht nochmal genau, was er da für fehler gefunden hat, irgendwie sind seine angaben ein wenig schwach...

und mal jetzt blöd gedacht....hat der TT nicht einen rückwärtsantrieb? ( :p )
 
Schonmal nen kaputten Magneten gesehn? lol!
Ein Magnet verliert nicht einfach so aus Spaß seine magnetischen Eigenschaften.
Zudem kommt noch seine Rechtschreibung hinzu, die unter aller Sau ist.

Also ich halte es da wie die anderen, blos nicht klein kriegen lassen. Der Typ hat mit hoher Sicherheit übliche Absichten.

edit: looool ich meinte natürlich "üble" Absichten und nicht "übliche".
ich lass das mal wegen der Lustigkeit so stehn *g*
 
Zuletzt bearbeitet:

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