Ebay Abzocke durch Käufer!!

SlickJackson schrieb:
Einfach nicht zahlen...
Ich denke das man da seitens Ebay unterstützt wird.
Und ich kann mir auch nur schwer Vorstellen das der Verkäufer über seine Nationalen Grenzen hinaus für einen sachwert von 300 € n Gerichtsverfahren zustande bekommt, zumal zu 99% klar ist, dass er der Betrüger ist ;)
Ganz offensichtlich ist der Verkäufer in dem Fall der Betrüger. Aber man kann es manchmal nicht glauben, auf welche Ideen diese Betrüger kommen, um ihr Geld zu bekommen. Das geht teilweise schon in Bedrohungen über. Und wer dann nicht "stabil" genug ist, der zahlt lieber, anstatt etwas dagegen zu unternehmen :rolleyes:
 
Artikel einfach für 10.000 Euro kaufen und dann nicht bezahlen... ebay freut sich über die Gebühren ;)
 
Fast dasselbe ist mir auch mit meinem IPOD passiert. Man hat mir immer wieder weiss gemacht das ich das Geld per "Western Union" bekommen würde und ich den Ipod zur Tochter nach Marroco schicke solle, sie würde bald studieren und bräuchte einen tollen Ipod. Ich Idiot hab das gemacht. Das Geld ist nie angekommen. ABER: Die Post hat mir den Verlust entschädigt und die 250 € bezahlt weil ich beim abschicken einen Rückschein beauftragt hatte (+2,70 € extra auf Porto) und diesen nat. auch nie erhalten habe weil es die Adresse nicht gibt. Glück gehabt.
Ich kann nur sagen, legt vorher fest dass ihr nur nach Deutschland und mit erhalt des Geldes versendet! Wenn ihr auf nummer sicher gehnen wollt, macht mit Rückschein. So steht die Post in der Beweispflicht!


Gruß Alex :)
 
Hallo,

Ich verkaufe grade eine gebrauchte D-Box über Ebay und habe folgende Nachricht gekriegt:

Dear Sir/Madam,
We are a large wholesale and also a retaile trading company in China, exporting all kinds of digital products, and we can provide you with our best quality and lowest price. If you want to do business, we can offer you our most reasonable discount, making you get more profit.If you have time, please visit our website, our price must be satisfactory for you. Please feel free to contact us if you have any problems, we will give you a satisfing anwser.

Ich frage mich erstmal was wollen die von mir?
Ich will doch nur das Produkt verkaufen :D

was mir ein bischen komisch vorkommt ist:

"Ort: ??? China" -> Super :D

greez Bndkt
 
Die wollen, dass du in der Hoffnung, sie hier teurer weiterverkaufen zu können, billige Produkte von ihnen kaufst.

"Kaufen" heißt auf chinesisch aber nicht, dass du für dein übewiesenes Geld auch wirklich was kriegst ;)
 
Hallo,

Ich habe bei Ebay eine neue, orginale Versace Jacke verkauft.
Der Kunde hat den Betrag überwiesen und ich habe die Jacke verschickt.

So jetzt erhalte ich die E-Mail:

Hallo,
überweisen Sie bitte xxx EUR (xxx EUR + xxx EUR Versand) auf mein Konto zurück.Ihre-nagelneue,
original Versace Jacke-schicke ich Ihnen zurück!
Wenn das Geld bis Weihnachten nicht auf meinem Konto ist,erfolgt eine Meldung bei eBay und eine Anzeige wegen Betrug bei der Polizei!

Daher, dass es ein Privatverkauf war, gibt es darauf kein Umtauscherecht oder?

Kann das sein, dass der mir "Angst" machen will, in der Hoffnung, dass ich Überweise und er die Jacke behält?

greez Bndkt
 
Könnte ich mir vorstellen. War denn die Jacke wirklich neu und echt? Vielleicht zweifelt er ja daran. Frag doch einfach nach. Und guck auch nochmal in deinem Auktionstext, ob du Umtausch bzw. Warenrückgabe wirklich ausgeschlossen hast.
 
Könnte ich mir vorstellen. War denn die Jacke wirklich neu und echt? Vielleicht zweifelt er ja daran. Frag doch einfach nach. Und guck auch nochmal in deinem Auktionstext, ob du Umtausch bzw. Warenrückgabe wirklich ausgeschlossen hast.

Jo, ich habe angefragt...
Ähm muss man das ausschließen beim Privatverkauf? Ist das nicht immer so?

greez Bndkt

EDIT:

Er hat zurückgeschrieben, dass es Betrug wäre und er sich auf keinerlei Diskussion einlassen will und nur sein Geld zurück

EDIT2:

EU-Recht

Das neue EU-Recht schreibt vor, dass auch Privatleute eine Garantie und Umtauschrecht geben müssen, es sei denn, dass sie dies ausschließen

Falsch. Garantie muss niemand geben. Umtauschrecht auch nicht. Erst recht nicht nach einem neuen EU-Recht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Klingt sehr nach Abzocke, wenn er nicht einmal sagen will, in welchem Punkt du ihn betrogen hast.

Frag ihn, welchen Teil des Vertrags du nicht erfüllt hast und wenn er dir das nicht nennen kann wünsch ihm frohe Weihnachten und kauf dir was schönes von dem Geld ;)
 
Kurz und knapp: Wenn du ein Umtauschrecht ausgeschlossen hast, kann der Käufer da gar nix machen. Hast du das nicht ausgeschlossen, kann dir Ebay sowie der Käufer da einen Strick draus drehen, denn in den AGBs von ebay steht eindeutig drin, dass auch Privatleute Umtausch ermöglichen und Garantie geben müssen...
 
Kurz und knapp: Wenn du ein Umtauschrecht ausgeschlossen hast, kann der Käufer da gar nix machen. Hast du das nicht ausgeschlossen, kann dir Ebay sowie der Käufer da einen Strick draus drehen, denn in den AGBs von ebay steht eindeutig drin, dass auch Privatleute Umtausch ermöglichen und Garantie geben müssen...

Kannst du das zitieren?
Ich finde in den AGBs nicht das Wort "Umtausch" und "Garantie" in einem ganz anderen Zusammenhang...

EDIT:

Er hat wieder geschrieben:

Wie Sie wollen.Was daran Betrug ist,werden Sie schon erfahren.Es wird bestimmt nicht billig für Sie.Eine Anzeige bei der Polizei erfolgt gleich
nach Weihnachten,wenn bis dahin das Geld nicht zurück ist.Das ist meine letzte Antwort!
 
Zuletzt bearbeitet:
Kannst du das zitieren?
Ich finde in den AGBs nicht das Wort "Umtausch" und "Garantie" in einem ganz anderen Zusammenhang...
Hab grad selbst gesucht, es steht da nur in Verbindung mit gewerblichen Verkäufern. Entweder habe ich mich da vertan oder die haben das nun mit der Änderung der AGBs rausgenommen...

Zu dem Käufer: Einfach ignorieren. Wenn er etwas zu beanstanden hat, sollte er dir schon den Grund nennen können. Scheinbar kann er das nicht, also nichts weiter als eine leere Drohung in meinen Augen. Fotos von der Jacke hattest du ja mit eingestellt, als "Beweis"? Oder?

EDIT:

Hab grad noch was gefunden:

"Drohungen per E-Mail

Bitte teilen Sie dem Absender in diesem Falle mit, dass Sie keine weitere Belästigung durch ihn tolerieren werden. Sie haben auch die Möglichkeit, sich mit rechtlichen Mitteln gegen solche Anschreiben zur Wehr zu setzen. Wenn Sie das in Erwägung ziehen, sollten Sie ihm das ebenfalls mitteilen.

Falls Sie sich wiederholt durch dasselbe Mitglied belästigt fühlen, senden Sie eBay bitte eine Mitteilung darüber. Bitte zitieren Sie dabei den Text der erhaltenen E-Mail und nennen Sie eBay sowohl den Absender sowie das exakte Datum, an dem Sie ihm zuerst mitgeteilt haben, dass Sie keine E-Mails von ihm wünschen."
 
jap bei ebay gehts rund wie immer

aber ich hatte letztens noch die erfahrung mit nem käufer
hab mir nen neues mainboard gekauft und wollte mein altes dann verkaufen
ja super ging ja vorher dann schön verpackt verschickt und dann meinte der typ kaputt
und warum schreib ich dann unter die artikelbeschreibung garantie und rückgabe ausgeschlossen
ich also ne kann ich nix dafür wenn sie nen kurzen inna leitung hatten oder wie auch immer

weil der typ machts kaputt und ich solls wiedernehmen tzzz hätt ichs auch behalten können

dann droht er mit anwalt und allem und nach 2 wochen hat er mich so aufgeregt das ichs dann doch zurückgenommen habe
ja hab ihn aber versand latzten lassen
aber darüber war er böse und hat mir die schönen kabels und alles nicht mitzurückgeschickt

kehr watn ****** hat mich asber nicht weiter gekümmert wollte einfach nur ruhe haben

mfg legler
 
@bndkt: OK jetzt ist alles klar-ganz eindeutige Abzockermasche. Der will dir Angst machen. Einfach nicht mehr antworten.
 
Zu dem Käufer: Einfach ignorieren. Wenn er etwas zu beanstanden hat, sollte er dir schon den Grund nennen können. Scheinbar kann er das nicht, also nichts weiter als eine leere Drohung in meinen Augen. Fotos von der Jacke hattest du ja mit eingestellt, als "Beweis"? Oder?

EDIT:

Hab grad noch was gefunden:

"Drohungen per E-Mail

Bitte teilen Sie dem Absender in diesem Falle mit, dass Sie keine weitere Belästigung durch ihn tolerieren werden. Sie haben auch die Möglichkeit, sich mit rechtlichen Mitteln gegen solche Anschreiben zur Wehr zu setzen. Wenn Sie das in Erwägung ziehen, sollten Sie ihm das ebenfalls mitteilen.

Falls Sie sich wiederholt durch dasselbe Mitglied belästigt fühlen, senden Sie eBay bitte eine Mitteilung darüber. Bitte zitieren Sie dabei den Text der erhaltenen E-Mail und nennen Sie eBay sowohl den Absender sowie das exakte Datum, an dem Sie ihm zuerst mitgeteilt haben, dass Sie keine E-Mails von ihm wünschen."

Jo, es waren Fotos dabei.
Ich gehe auch davon aus, dass es eine leere Drohung ist...
Ich werde mich diesbezüglich auch mit eBay in Verbindung setzen...
Aber wegen versuchte "Abzocke" kriege ich IHN wahr. noch nicht dran :D


@legler

deswegen werde ich die Jacke nur Zurücknehmen, wenn ich die Jacke DAVOR erhalten habe und mich vergewissern kann, dass sie in Ordnung ist... Aber auch nur mit einer Begründung

greez Bndkt
 
Kurz und knapp: Wenn du ein Umtauschrecht ausgeschlossen hast, kann der Käufer da gar nix machen. Hast du das nicht ausgeschlossen, kann dir Ebay sowie der Käufer da einen Strick draus drehen, denn in den AGBs von ebay steht eindeutig drin, dass auch Privatleute Umtausch ermöglichen und Garantie geben müssen...

Er braucht das Umtauschrecht nicht ausschließen, da der Kauf im Sinne einer Auktion nach §312d/§156 BGB gelaufen ist. Durch die Auktion ist es automatisch ausgeschlossen. Wenn der Käufer anstatt der Jacke einen anderen Gegenstand erhalten hat, dann kann er umtauschen.
Hat es allerdings einen Sofortkauf gegeben, dann trifft imho der §312d/§156 nicht in Kraft, da der Sofortkauf keine Auktion ist.

Das Einzige, was man bei Auktionen auschließen kann, ist die private Gewährleistung und sonst nichts.

In Deinem Fall würde ich darauf bestehen. Sollte es tatsächlich zum Umtausch kommen, dann gibt es natürlcih erst die Ware und dann das Geld. Im Laden ist es beim Umtausch nicht anders.

Hast Du denn einen Nachweis, daß die Ware/Jacke verschickt wurde? Evtl. sogar versichert? Dann solltest Du im Falle eines Abhandenkommens einen Nachforschungsantrag stellen. Ist das Geld der Post bei Dir, dann kannst Du es dem Käufer zurückzahlen. Ist Dein Paketzettelnachweis nicht mehr da, dann hat der Käufer trotzdem keine Chance, an sein Geld zu kommen. Du bist nicht verpflichtet, den Zettel aufzubewahren.

Ich hatte so einen Fall, daß der Zettel vom Absender weg war. Da habe ich von der Staatsanwaltschaft ein Schreiben erhalten, daß der Verkäufer in diesem Fall keine Schuld trägt (ich hatte den Verkäufer angezeigt). Allerdings ist er vogemerkt. Bei einem weiteren Fall dieser Art ist er dran.

Letzendlich mußt Du selber entscheiden, was Du machst. Beispiele habe ich genug gegeben.
 
Also ich würd da garnichts mehr machen.
Da ist ein Geschäft ordnungsgemäß über die Bühne gegangen indem Geld und Ware den Besitzer gewechselt haben -fertig. :)
Wer weis was für´ne Jacke er dir denn zurück schickt.
Über Größe, Farbe etc. pp hätte man sich im Vorfeld informieren können von da her würd ich mich auf nichts mehr einlassen.
Gilt natürlich nur wenn ihr vorher nicht andere Konditionen ausgemacht habt. ;)
Auf jeden sämtliche eMail bis zur vollständigen Klärung aufbewahren, wahrsch. brauchst die noch als "Beweismaterial".
 
Er braucht das Umtauschrecht nicht ausschließen, da der Kauf im Sinne einer Auktion nach §312d/§156 BGB gelaufen ist. Durch die Auktion ist es automatisch ausgeschlossen. Wenn der Käufer anstatt der Jacke einen anderen Gegenstand erhalten hat, dann kann er umtauschen.
Hat es allerdings einen Sofortkauf gegeben, dann trifft imho der §312d/§156 nicht in Kraft, da der Sofortkauf keine Auktion ist.

Das Einzige, was man bei Auktionen auschließen kann, ist die private Gewährleistung und sonst nichts.

In Deinem Fall würde ich darauf bestehen. Sollte es tatsächlich zum Umtausch kommen, dann gibt es natürlcih erst die Ware und dann das Geld. Im Laden ist es beim Umtausch nicht anders.

Hast Du denn einen Nachweis, daß die Ware/Jacke verschickt wurde? Evtl. sogar versichert? Dann solltest Du im Falle eines Abhandenkommens einen Nachforschungsantrag stellen. Ist das Geld der Post bei Dir, dann kannst Du es dem Käufer zurückzahlen. Ist Dein Paketzettelnachweis nicht mehr da, dann hat der Käufer trotzdem keine Chance, an sein Geld zu kommen. Du bist nicht verpflichtet, den Zettel aufzubewahren.

Ich hatte so einen Fall, daß der Zettel vom Absender weg war. Da habe ich von der Staatsanwaltschaft ein Schreiben erhalten, daß der Verkäufer in diesem Fall keine Schuld trägt (ich hatte den Verkäufer angezeigt). Allerdings ist er vogemerkt. Bei einem weiteren Fall dieser Art ist er dran.

Letzendlich mußt Du selber entscheiden, was Du machst. Beispiele habe ich genug gegeben.

Vielen Dank für diesen starken Beitrag...

Ich gehe davon aus, dass er die Ware erhalten hat, sonst könnte er ja nicht schreiben, dass er mir die Ware zurückschicken wird.
Morgen werde ich mich mit eBay in Verbindung setzen und sonst werde ich nichts mehr machen, bis er es begründet.

greez & thx Bndkt
 
Auf jeden sämtliche eMail bis zur vollständigen Klärung aufbewahren, wahrsch. brauchst die noch als "Beweismaterial".

Ich habe unter meinen Mails immer folgenden Disclaimer:

Ausschlußerklärung (Disclaimer):

Über das Internet versandte E-Mails können unter fremden Namen erstellt oder manipuliert werden. Aus diesem Grund sind meine als E-Mail verschickten Nachrichten grundsätzlich keine rechtsverbindlichen Erklärungen.

E-Mails sent via the internet may be written under false names or be manipulated. For this reason our e-mail messages contain no legally binding declarations of intent.

Es ist schon sehr oft vorgekommen, daß der E-Mail Verkehr aufgrund seiner unzureichenden Standhaftigkeit vor Gericht nicht zugelassen wurde.

Ich habe in Streitfällen mit Ebay-Mitgliedern darauf hingewiesen, daß ich nur noch via Brief korrespondiere. Auf E-Mails habe ich nicht mehr reagiert.
 
Ich als Ebay-Verkäufer wurde schon so oft derbe als Betrüger beschimpft, mir wurde mit Anwälten, Polizei und wasweißich gedroht, hab oft genug so einen Heidentrubel um irgendwelche angebl. "Betrügereien" erlebt.

Fazit aus diesen Erlebnissen:

Wenn man sich wirklich nichts hat zuschulden kommen lassen sollte man cool und höflich bleiben.
99% dieser Drohungen sind Bluffs.
Man sollte sich nicht verunsichern lassen. Auch wenn man evtl. wirklich mal im Unrecht ist oderzumindest glaubt, es zu sein.

Mit Antworten wie
"Okay, dann gehen Sie eben zur Polizei. ich warte auf deren Anruf. Mit Ihnen kann man ja nicht vernünftig kommunizieren/verhandeln etc." oder
"Gut, ich warte dann also auf das Schreiben Ihres Anwalts."
kann man oft schon Reaktionen erhalten, von denen sich genau ablesen lässt, dass nur geblufft wird.

Genau so wie die Leute, die E-mail um E-Mail schreiben obwohl sie vor unzähligen Mails schon meinten:
"Ich werde die Sache an meinen Anwalt/die Polizei weiterleiten. Das ist mein letztes Wort". - Spinner.

Und selbst wenn wirklich mal einer die Polizei informieren sollte:

Die meldet sich bei solchen Fällen doch auch erstmal beim Angezeigten, um seine Version anzuhören und steht nicht gleich mit Handschellen und Haftbefehl vor der Tür.

Also schön locker bleiben und nichts auf solche Vögel geben. Die kommen bei anderen leider noch oft genug mit solch einem Verhalten durch.

Leider kann man denjenigen nichtmal eine negative Bewertung reindrücken, weil man dann prompt die Rachebewertung bekommen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
So...

Also Ich habe mit eBay telefoniert. Diese Vermittlungsstelle teilte mir mit, vorerst nur versuchen telefonischen Kotankt herzustellen.

Also seine private Rufnummer habe ich nicht gefunden, aber die vom Geschäft an die ich das Paket gesendet habe. Ich habe verlangt diese Person zu sprechen. Die Person am Telefon frage aus welcher Abteilung, da meinte ich, keine Ahnung.

Dann wurde ich in eine Warteschleife gesetzt und dann die Verbindung unterbrochen......



So aber ich habe eine neue E-Mail von eBay erhalten:

Hallo *käufer* und *verkäufer* ,

Diese Mitteilung ist eine automatisch generierte Antwort auf eine von *käufer* gestellte Anfrage.
Diese Anfrage bezieht sich auf die Artikelnummer *artikelnr* .

Wichtiger Hinweis
1. Verwenden Sie diese Kontaktinformationen bitte nur zur Lösung von eBay-relevanten Fällen. Jede andere Verwendung ist unzulässig.

2. Es ist nicht gestattet, diese Kontaktinformationen zu verwenden, um eine Transaktion außerhalb der eBay-Handelsplattform abzuschließen. Von den eBay-Serviceleistungen werden nur Käufe abgedeckt, die über eBay abgewickelt wurden.


Kontakt Infos


Hinweis:
eBay hat sehr strenge Datenschutzgrundsätze, insbesondere in Bezug auf die Kontaktinformationen unserer Mitglieder. Mehr zum Thema Datenschutzgrundsätze und wie Sie Verstöße gegen eine Verletzung dieser Grundsätze melden, finden Sie hier:
http://pages.ebay.de/help/policies/identity-ov.html
Wenn Ihr Telefonnummer verwendet wird, um Sie zu belästigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Telefongesellschaft. Wenn Sie Drohanrufe erhalten, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden.


Weiterhin viel Erfolg mit eBay
http://pages.ebay.de/

So, ich habe aus "Datenschutzgründen" die Namen gestrichen...
Wie soll ich diese E-Mail verstehen? eBay hat mir und ihm beide Kontaktdaten rausgerückt auf eine anfrage von ihm? Hallo gehts noch?

Mein kompletter Name + Adresse

Ist das legal?
Ich denke mal, dass er auch die e-mail kriegt nach der 1. Zeile...

greez Bndkt
 
Das ist legal und ja, er bekommt diese Mail auch - schließlich hat er ja die Kontaktdaten angefordert.
 
Ist das legal?
Ich denke mal, dass er auch die e-mail kriegt nach der 1. Zeile...

Jep, das nennt sich dann Käuferschutzantrag.
Hier bekommen beide Parteien die Daten des jew. anderen um Streitigkeiten klären zu können.
(S.h auch Beitrag von Nik Wel)
Zur alten AGB konnte man diesen allerdings erst 30Tage nach Auktionsende stellen, zumindest war dies bei mir bei nicht gelieferter Ware der Fall. KP, wie´s jetzt genau mit der neuen AGB aussieht.

Mal ne Frage: Kann es unter Umständen sein das deine Artikelbeschreibung vom gelieferten Artikel abwich bzw. das sonst irgendwas nicht ganz "richtig" war?

Wenn wirklich alles korrekt verlaufen ist würd´ ich wie schon geschrieben da überhaupt gar nichts mehr machen, ansonsten müsste mal die Wahrheit kommen damit wir dir helfen können.
(Nicht falsch verstehen, ist keine Unterstellung)
 
Wenn wirklich alles korrekt verlaufen ist würd´ ich wie schon geschrieben da überhaupt gar nichts mehr machen, ansonsten müsste mal die Wahrheit kommen damit wir dir helfen können.
(Nicht falsch verstehen, ist keine Unterstellung)

Also ich habe es im Auftrag meiner Tante versteigert...
Dazu habe ich keine Angaben gemacht, aber es sind die selben Umstände...

Aber der Wahrheit entspricht, dass sie NEU ist, ich habe die Jacke selber gesehen und fotographiert... Sie wurde jegendlich von meinem Onkel & Cousin (und natürlich ich auch :D) anprobiert und danach in den Schrank gehängt...

Aber er sagt nicht, was für einen Verdacht er hat...
ich habe ihm gestern abend nochmal nach den Gründen gefragt...
Also ich will hier niemanden übers Ohr hauen und würde dementsprechen versuchen eine Lösung zu finden, aber er begründet seine Behauptungen nicht und verweigert imoment den kompletten Kontakt.

Also ich bin mir ehrlich gesagt keiner wirklichen Schuld bewusst und mit Begründung, würde ich es auch zurück nehmen...
Die von eBay sagten nur, dass die einzigste Fehlbeschreibung gewesen wäre, "neu", weil sie anprobiert wurde. Aber das wäre meines Erachten auch eine Auslegungssache, weil wenn ich die im Handel anprobiere, ist die deswegen nicht gebraucht...

Ich wollte mich jetzt eigentl. wegen den AGBs von eBay nochmal informieren...
Wie es jetzt einer schon gepostet hat, die Polizei wird nicht gleich mit Handschellen auftauchen... Und wenn ich mir die E-Mails von dem angucke, sieht das mir einfach nach einem Blöff aus und mehr nicht...

greez Bndkt
 

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