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Minimalist schrieb:1. Ahst du geschrieben das du keine Gewährleistung übernimmst.
2. Hat er eine Bewertung abgegeben das alles klar ist.
wüsste ich auch mal gerne. Kann mir vorstellen das Ebay dazu rät einen Fachman aufzusuchen um das Gerät auf den Defekt zu prüfen3. Wie kann er beweisen das es kein Transportschaden ist ?
4. Ebay wird nichts machen können weil aussage gegen aussage steht.
Könnte mir jedenfalls nicht vorstellen das sie gegen dich vorgehen können.
Madman schrieb:Ja, toll. Das ist aber Blödsinn. Wenn du sowiso nicht nachweisen kannst, dass es genau der TT war, den du ihm geschickt hast, ist es doch total aussichtslos, so anzufangen.
Geh erstmal der anderen Sache nach, die ich vorhin gesagt habe. Hast du das bei der Mail an eBay mit reingeschrieben?
kaype schrieb:Also, ich hab zwar noch nie nen anderen TT als nen Technics in der Hand gehabt, aber:
Erstmal wars gebrauchtware und die Gewährleistung ausgeschlossen.
Dann Stand das ding bei ihm ein Monat ohne das er was gemerkt haben will? Ob er im Urlaub war oder nicht ist ja schnurzpiepegal ... ausser er hat das Paket beim "in den urlaub fahren" angenommen. Aber jeder normale Mensch packt ein Paket aus wenn er es bekommt und prüft den inhalt. Da hat augenscheinlich alles funktioniert wie er wollte ergo -> sein pech!
Der Magnet bei einem Plattenspieler ist ein DAUERMAGNET, wenn da nichts abbricht, und selbst das ist im kleinen Rahmen nicht schlimm, kann da rein physikalisch NICHTS KAPUTT GEHEN!!!
Ich würd Ebay schreiben das er dich verkackeiern will, einen Monat das Gerät getestet hat und du nicht wüsstest was er damit gemacht hat.
Seriennummer ist auch vollkommen egal, wenn ich jetzt an einen Technics denke steht die Seriennummer auf dem Gummiboden ... ich mach dir sofort aus einem 1210er einen 1200er wo alles "anders" ist ... nur nicht die Seriennummer. Und davon siehst du NICHTS danach. Im Zweifelsfall könnte man ihm eine solche absicht ja auch einfach mal nachsagen ... weiß aber natürlich nicht ob das beim Vestax in dem Umfang möglich ist ...
grüße ...
kric11 schrieb:Kommt darauf an. Der Privatverkäufer kann die Sachmängelhaftung bei Gebrauchtware ausschließen.
Bei Powersellern vermutet man jedoch, daß ein gewerblicher Hintergrund besteht. So muß dieser auch für Gebrauchtware 1 Jahr Garantie gewähren.
Der Käufer muß lediglich sofort nach Feststellung des Mangels dem Verkäufer Bescheid geben, das kann auch später sein.
Versichertes Paket ist immer besser als ein Päckchen.
StachO schrieb:Päckchen geht nur bis 2000g. Ein TT wiegt doch viel mehr!
Kontakt ist aufgenommen.
So wie es aussieht scheint aber nun doch fast alles in Ordnung zu sein.
Ich habe die Kontakte am Tonabnehmer mit Isopropanol gereinigt und siehe da, ich habe Sound auf beiden Kanälen. Dank Tipp aus dem Forum
Toi,toi, toi