Der neue GEMA Tarif VR-Ö

AW: Neue GEMA Geschichte - Der DJ wird zur Kasse gebeten

wenn du dich nicht anmeldest kommt die gema vermutung zum tragen .
die besagt das sie dir nicht glauben und du kopien benutzt.
die gema muss ja nicht beweissen das du welche hast sondern du der gema das gegenteil beweissen.
ich kann mir gut vorstellen das dass dann richtig teuer wird , falls du das nicht gema glaubhaft schafst.

unglaublich was du hier zum wiederholten male für vermutungen und halbwarheiten verzapfst. quinto hat den sachverhalt ein paar posts vor dir sehr gut erläutert. versuch doch einfach mal NICHTS zu schreiben wenn es nichts neues gibt.
du trägst hier wirklich im moment sehr zur verunsicherung aller bei und machst den thread unübersichtlich. ich habe wirklich keine lust wieder seitenweise sinnlose posts zu löschen.
 
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also nach vielen erfolglosen versuchen bin ich gerade bei der gema hotline durchgekommen. für mich besteht jetzt klarheit. ersteinmal das allerwichtigste: als vinyl-dj ändert sich garnichts. :)

auch auf meine frage was passiert wenn ich mit original mp3´s auflege die nicht kopiert sind bekam ich die klare antwort:

- ich muss mich weder wo anmelden noch etwas bezahlen.
- ich muss NICHT beweisen dass meine mp3´s legal bzw. nicht kopiert sind.
- die gemavermutung greift NICHT.
 
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darf ich dich in der gema2013 FB gruppe zitieren? :)
 
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natürlich... :)
 
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Ich bin jetzt etwas verwirrt wegen dieser Aussage:
GEMA VR-Ö FAQ schrieb:
Wie verhält es sich mit einem über iTunes geka
uften Werk, das auch automatisch auf andere App-
le Produkte synchronisiert wird. Handelt es sich hierbei um eine Kopie?

Wenn Sie ein bei iTunes legal erworbenes Musikwerk (GEMA-Repertoire) nutzen, übernimmt der
Anbieter iTunes die Lizenzierung – unabhängig davon auf welchem Endgerät (iPad, iPhone, iBook)
sie das Werk abspielen. Denn es handelt sich dabei um das Originalwerk, nicht um eine Kopie.

Gilt das also analog auch für alle anderen Musikanbieter?

Amazon z. B. bietet ja seit einiger Zeit ihre Cloud an: D. h. ich kann dort bis zu 10 Geräte registrieren auf denen ich mein gesamtes dort gekauftes Repertoire herunterladen kann.
Wenn ich nun also die Dateien auf meinen Desktop-Rechner herunterlade und von dort auf meinen Laptop kopiere, muss ich rein rechtlich die 125€ bezahlen, wenn ich aber mit dem Laptop in's Netz gehe und meine Dateien über den Amazon-Service auf den Laptop "synchroniesiere", dann nicht? :confused:

Dann könnte ich ja z. B. statt meine Musik auf einen USB-Stick zu kopieren und in einen CDJ zu stecken den USB-Stick in den Computer stecken und die Dateien von Amazon erneut direkt auf den Stick herunterladen und dies wäre laut dem Zitat oben ein originales Werk?

Oder steht das im Konflikt mit der Frage zum Cloudsystem, da geht es ja lediglich um das reine hochladen in einen Cloud-Dienst, wobei ich ja z. B. in die Amazon Cloud nichts hochlade, sondern Amazon mir diese Dateien direkt bereitstellt.

Ich habe ja nichts gegen eine angemessene Vergütung für Musik. Allerdings frage ich mich, inwiefern für einen Künstler mehrkosten entstehen, wenn ich mir die Musik vom Laptop auf einen USB-Stick kopiere, weil z. B. irgendwo CDJs stehen und ich dann diese statt meinen Laptop nutzen möchte. Vor allem würde ich dadurch keinerlei Mehrwert durch die Kopie erzielen, so dass für mich fraglich ist, warum ich dann jemanden dafür entlohnen sollte.

Oder liege ich mit der Vermutung gar nicht so verkehrt, dass man durch den Tarif versucht auszugleichen, dass es heutzutage fast keine Abnutzungserscheinungen beim Abspielen gibt, die Daten also quasi ewig erhalten bleiben und man somit künstlich eine Gebühr einführt, die ein erneuten Kauf der Platte / CD simuliert - denn wenn man ein Backup zurückspielt so muss man ja rein rechtlich auch zahlen - oder was war eigentlich der Grund dafür, dass die GEMA schon damals "Laptop-Zuschlag" verlangte bzw. sich überhaupt anmaßt, Gebühren für Vervielfältigungen zu verlangen, die nicht gleichzeitig von verschiedenen Personen an verschiedenen Orten verwendet werden.

Was ist, wenn ein DJ ohne Vergütung auflegen möchte? Dann muss er also u. U. ohne daraus einen Nutzen zu ziehen, einfach noch mehr Geld zahlen, für Musik, die er sich für rein privates Vergnügen eh schon geleistet hat.

Toll fände ich ja, wenn sich einfach keiner dort registriert - auch in 9 Monaten nicht.
 
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- die gemavermutung greift NICHT.

Das Problem ist, dass auch die GEMA Hotline im Moment nicht zwingend eine verbindliche Aussage treffen kann. Denn laut einer Aussage von Uwe Dorn im "Expertenchat" vom Freitag greift die GEMA Vermutung wohl. Was aber alles noch sinnloser machen würde, als es ohnehin schon ist. Wie es scheint, sammelt die GEMA aufkommende Fragen - auch dazu - mal sehen was dann* für ne Aussage kommt.

* nach einem Nachdenkvorgang
 
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Das Problem ist, dass auch die GEMA Hotline im Moment nicht zwingend eine verbindliche Aussage treffen kann.

ich denke auch im moment lässt sich noch nicht klar sagen was wie geregelt wird. jedoch war die aussage des gemaexperten in dem telefonat wirklich sehr eindeutig...
 
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Eindeutig ist auch die Aussage vom Freitag: " Der DJ muss selber wissen, welche Daten/Dateien kopierte Werke sind. Im Vervieltigungsbereich gilt auch die GEMA-Vermutung. UD"

Krass und bis jetzt kaum beachtet ist übrigens die Behandlung von Samples. "pro Datei sind 13 ct zu zahlen. Der Tarif unterscheidet nicht zwischen Werk oder Werkteilen. UD"
In der Praxis wäre ein Originaltrack MP3 mit vier vorbereiteten Samples gleich behandelt, wie vier Kopien ... ich glaub in die Dimension, grad in Anbetracht kommender Entwicklungen im DJing, haben die noch nicht in Ansätzen gedacht.
 
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man muss aber auch wissen UD = Uwe Dorn, ein Bezirksdirektor, sprich nur Chef einer Region (wohl Dresden). Desweiteren wurde die ausdrückliche Frage nach der Verbindlichkeit der am Freitag gegebenen Antworten bewusst nicht beantwortet. Das ist da beim Gema-Dialog nachvollziehbar.

Bleibt also eine Hotline für genau diese Themenfragen mit ein paar Tagen "Bedenkzeit" vs. Aussagen eines regionalen Abteilungsleiters, welche nicht als verbindlich bestätigt wurden, nur wenige Stunden nach erster Veröffentlichung des Tarifs, welcher noch am Freitag nachgebessert wurde.

Kurz um: das am Freitag war eine (wieder, wie beim Gema-Dialog irgendwie schon fast üblich) PR Veranstaltung und keine Expertenrunde.
 
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Ob die Gema Vermutung greift kann man ja sehen wie es in der Vergangenheit lief:

Wenn ihr mal Veranstalter wart, muss man ja bereits seit vielen Jahren angeben, welche Medien eingesetzt werden.

Da gab es im Anmeldeformular den Punkt Originalmedien(Tonträger CD, Vinyl) oder Kopien (gebrannte CDs, MP3 etc) , was ja dann den jetzt sogenannten Laptopaufschlag nach sich zog. GVL, etc. Also die rund 30% mehr.

Da gab es meines Wissens auch keine GEMA Vermutung, dass man beweisen musste nur die Originalmedien eingesetzt zu haben. Vielleicht hat ja hier einer Erfahrung?

Insofern: locker machen.

Die GEMA Vermutung ist kein Freifahrtschein.
 
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Man hat den Eindruck dass die uns unsere Schlupflöcher selbst füllen lassen- die warten einfach alle Fragen zu möglichen Unklarheiten ab und kochen sich dann ihr Supersüppchen.
Schweinebande...
 
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Jungs, bitte macht euch nochmal klar, was die sogenannte GEMA-Vermutung bedeutet!
Diese besagt nur, daß es sich beim Großteil der öffentlich aufgeführten Werke überhaupt um solche handelt, die bei der GEMA registriert und deshalb lizensierungspflichtig sind. Sie kann sich überhaupt nicht darauf beziehen, ob diese Werke Kopien oder Originale sind.
 
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Ehrlich gesagt finde ich jetzt den DJ Tarif VR-Ö gar nicht mal so schlimm, wobei die zusätzlichen Ausgaben natürlich ärgerlich sind.
Da ich überwiegend als Mobil DJ unterwegs bin und somit auch extrem viel Mainstream in der Musiksammlung habe könnte es mich eigentlich schon treffen. Aber bei 125 € einmalig für meine bisherige Musikdatenbank und 50 € pro 500 neue Titel halten sich die Ausgaben doch noch in Grenzen. Da müsste ich im Jahr auf ca. 150 oder 200 € kommen.

Mein Hauptproblem wird es eher sein mich nun auf ein Medium zu konzentrieren bzw. festlegen muss. Da ich teilweise von CD, Notebook oder vom USB-Stick spiele und eigentlich doch die Kosten für die zusätzliche Lizenzierung gering halten möchte.

Zum Thema Backup, wenn mal meine Platte abrauchen sollte, wo ich mit viel Arbeit und Mühe meine CD und Vinyl Musiksammlung digitalisiert habe, stelle ich es mir doch als schwer nachweisbar vor ob ich nun ein Backup aufgespielt habe oder nicht... Daher habe ich die 125 € für mich erst mal als einmalige Ausgabe kategorisiert.

Was mich jedoch wirklich ärgert ist der Punkt, dass wenn ich überwiegend von USB oder Festplatte mit gekauften Downloads spiele billiger weg komme als wenn ich mir die original CD kaufe und dann digitalisiere.
Eigentlich kaufe ich nur gelegentlich bei iTunes um ganz neue Chart Sachen zu haben welche noch nicht auf einer Compilation oder Album zu haben sind und/oder die Elektro-House Sachen.
Den Rest kaufe ich überwiegend auf CD, da ich dort eh schon höhere Anschaffungskosten für den Datenträger mit Booklet habe ärgert es mich dass die Download Sachen dazu im Verhältnis so "günstig" weg kommen und das ohne zusätzliche Lizenzierung.
 
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Mein Hauptproblem wird es eher sein mich nun auf ein Medium zu konzentrieren bzw. festlegen muss. Da ich teilweise von CD, Notebook oder vom USB-Stick spiele und eigentlich doch die Kosten für die zusätzliche Lizenzierung gering halten möchte.

Dass man sich wegen dem Tarif dann in solchen Sachen einschränken muss, finde ich das schlimme an diesem Tarif - einmalig 125€ (von mir aus sogar mehr) und man kann dann beliebig oft für sich selbst kopieren - das fände ich nicht schlimm.

Schon alleine die jenigen werden benachteilt, die mehrere Laptops benutzen (z. B. einen für Ableton und einen für konventionelle DJ-Software) oder gar einen Laptop mit Ableton und dann noch im extremen Fall 4 USB-Sticks für je einen CD-Player und um sicher zu gehen die Tracks nochmal auf CDs dabei haben.

Edit:
Ist das Recht pro Datenträger denn übertragbar? D. h. darf ich einen Datenträger für 125€ verkaufen und der Käufer darf dann die Daten öffentlich aufführen - ich vermute ja mal stark nicht, finde aber nichts konkretes dazu. :p
 
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Naja, also das ist schon ne ziemliche Frechheit, die bekommen einfach den Hals nicht voll... -.-

Aber wie ist das eigentlich, wenn man die Musik bei iTunes gekauft hat und sich die Musik dann über die Cloud auf ein anderes Gerät herunterlädt?
 
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Vielleicht kann mich noch jemand aufklären: was ich bisher noch nicht verstanden habe, ist der Begriff einer Kopie - was ist wenn ich eine Datei von meinem Ordner A in den Ordner B verschiebe. Solang es auf der selben Festplatte ist, ist's keine Kopie, ansonsten schon?! Wobei ich da sowieso verloren habe, nachdem ich mein System neu aufsetzen musste...omfg
 
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also nach vielen erfolglosen versuchen bin ich gerade bei der gema hotline durchgekommen. für mich besteht jetzt klarheit. ersteinmal das allerwichtigste: als vinyl-dj ändert sich garnichts. :)

auch auf meine frage was passiert wenn ich mit original mp3´s auflege die nicht kopiert sind bekam ich die klare antwort:

- ich muss mich weder wo anmelden noch etwas bezahlen.
- ich muss NICHT beweisen dass meine mp3´s legal bzw. nicht kopiert sind.
- die gemavermutung greift NICHT.

vielen, vielen dank ZIG, du hast mir einen Anruf bei dem ****verein erspart =) denn das wären die gleichen fragen (bzw die antworten auf die gleichen fragen) gewesen, die ich auch gestellt hätte.

man könnte ja fast meinen, dass dieser thread hier noch sinn bekommt :D :p
 
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hier die regestrierungs unterlagen .

https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Formulare/Formulare_aida/fragebogen_discockeys.pdf



diese 501+ sache gibt es nicht.

desweiteren . wer sein altbestand nicht vor 2014 regestriert.
muss nächstes jahr für jeden 500er liederblock 55 euro zahlen.

das sind dann bei 35000 liedern locker 3500 euro altbestand regestrierung.

da soll mal einer sagen die gema zwingt niemanden sich vor 2014 zu regestrieren ...
 
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Hast du wirklich 35.000 Lieder, die du zur öffentlichen Wiedergabe bereithälst?

Selbst schuld.
 
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diese 501+ sache gibt es nicht.

desweiteren . wer sein altbestand nicht vor 2014 regestriert.
muss nächstes jahr für jeden 500er liederblock 55 euro zahlen.

das sind dann bei 35000 liedern locker 3500 euro altbestand regestrierung.

da soll mal einer sagen die gema zwingt niemanden sich vor 2014 zu regestrieren ...

Naja alles was du vor dem 01.04.2013 auf deinem Rechner hast kannst du pauschal mit den 125 € lizenzieren, alle Titel die Du nach dem 01.04.2013 auf deinen Rechner oder anderes Medium kopierst musst du eben mit 0,13 € lizenzieren - oder du lizenzierst 500 Title für die 55 € Pauschale (dann kommt man rein rechnerisch auf 0,11 € pro Title).
Also für mich sind das das jetzt erstmal für 2013 Ausgaben von 125 € für den Altbestand und 55 € für kommende 500 Titel.

Ich muss mal nachschauen in welcher Zeitspanne ich so ungefähr 500 Titel zusammenbekomme um die Kosten genauer abzuschätzen.


Hast du wirklich 35.000 Lieder, die du zur öffentlichen Wiedergabe bereithälst?

Selbst schuld.


Naja, als Mobil DJ hat man eben ein umfangreiches Repertoire. Bei mir sind es über 28.000 Titel und natürlich brauche ich diese bei Gott nicht alle für die Tätigkeit als DJ. An einem langen Abend 21:00 - 4:00 Uhr schafft man um die 200 Lieder. Habe aber wiederum auch nicht vor jetzt zu sondieren, was ich wirklich brauche und was nicht. Ich möchte eine zentrale Verwaltung für meine digitalisierten CDs, Vinyls und digital gekaufter Musik haben und eben nicht zwei oder drei verschiedene Festplatten um der GEMA ein Schnäppchen zu schlagen.

Nachtrag:
Rein aus Interesse hab ich jetzt mal geschaut wie viele Titel ich 2012 von CD digitalisiert habe und war selbst überrascht. es waren rund 2.500 Titel (laut Windows Suchfunktion :D ) was laut GEMA einen Betrag von 275 € an Lizenzierungsgebühren verursachen würde. Jedoch war 2012 DJ mäßig etwas schwierig da ich meine Abschlussarbeit geschrieben hatte und daher weniger unterwegs war. Naja mal schauen wie es dieses Jahr so läuft, ich bin dennoch der Meinung, das die Kosten überschaubar sind, wenn auch ich das Ganze als Hobby sehe und am Ende des Jahres eigentlich eh nie Kohle übrig bleibt.

Nachtrag 2:
wie ich das ganze hier so schreibe kommt mir der Gedanke ob ich in meinem Kleingewerbe dann einen Datenträger zum Verleih anbieten dürfte auf welchem alle Titel rein rechtlich von mir bei der GEMA lizenziert wurden?!
 
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Naja alles was du vor dem 01.04.2013 auf deinem Rechner hast kannst du pauschal mit den 125 € lizenzieren, alle Titel die Du nach dem 01.04.2013 auf deinen Rechner oder anderes Medium kopierst musst du eben mit 0,13 € lizenzieren
Dann müsste ich bis zum 01.04. ca. 2000 CDs brennen oder weiterhin Vinyl auflegen.

Aber: Ich lege so selten auf, da kann ich mir auch die paar Titel, die ich am Abend vom Rechner oder gebrannten CDs spiele, bedarfsgerecht lizensieren.

Das Kuriose ist ja, dass eine Maxi CD günstiger ist als MP3.
Gehe ich mal davon aus, dass auf einer Maxi CD 4 Titel sind, dann müsste ich bei Beatport 4 Titel á 1,29€ kaufen. Macht 5,16€.
Gemazuschlag: 5,16€ + 4x 0,13€ = 5,68€
Wavezuschlag bei Beatport (Maxi CD ist ja auch Wave) 5,68€ + 4x 1,-€ =9,68€.
Eine Maxi CD kostet zwischen 5,99€ und 8,99€. Somit ist die nicht zu lizensierende Maxi CD günstiger als die MP3 Variante.

Gut, man könnte jetzt sagen, dass ich bei Beatport nicht 4 Versionen, sondern 4 unterschiedliche Lieder kaufe. Dann auch nicht als WAV, sondern als MP3. Klar geht das, dann darf ich mich aber über die Gema auch nicht aufregen, sondern den Lizenzzuschlag hinnehmen. Schadenbegrenzung betreiben dann die, die den Zuschlag einmal für's Brennen auf einen Rohling bezahlen und mit CD auflegen. Die Gelackmeierten sind in dem Fall die, die mit mit dem Laptop auflegen. Aus Gewissensbissen werden Viele den Zuschlag zahlen.

Dass man für ein Backup zahlen muss, ist in meinen Augen schon richtig: Der Vinylist kann kein Backup machen und braucht nicht zu zahlen. Der DJ, der mit Original CDs auflegt, kann zwar ein Backup machen, darf das Backup aber nicht spielen, da Kopien nur für den Privatgebrauch sind. Somit müsste er für das Backup bezahlen, wenn er damit auflegt. Nichts anderes passiert dem MP3 DJ. Macht er kein Backup, braucht er nicht zu zahlen. Macht er ein Backup, so verhält sich das wie mit der CD Kopie: Er darf diese für den Privatgebrauch anlegen, aber ohne Lizensierung nicht öffentlich spielen.

Warum also die ganze Aufregung?
 
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Die Beatport Downloads zählen aber als Original, solange du sie nicht kopierst. Ergo gibt es auch keinen Zuschlag von 13 Cent.
 
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@ Patrick
Dein Beatport Gedanke hat in meinen Augen einen/mehrere prinzipielle Fehler.

  • Auf Beatport bekommt man die Mainstream, Rock und Hip-Hop Maxis nicht welche bzw. so wie sie im Laden stehen. Daher auch schlecht vergleichbar. Da muss man dann eher Shops wie I-Tunes oder Amazon zum Vergleich heranziehen (Bieten jedoch keine WAV Option an).
  • Zum Thema WAV bei Beatport gibt/gab es hier diesen schönen Thread bei uns im Forum wo diskutiert wurde, dass man eben nicht losless kauft sondern nur eine WAV welche als Original eine MP3 hatte - je nachdem wie die Labels an die Shops anliefern.
    Gehe ich davon aus, dass hier nicht nur heiße Luft diskutiert wurde kaufe ich im Endeffekt nur eine MP3 mit 320 kbps. (Leider finde ich dazu den Thread nicht wieder, wurde er gelöscht?)
  • Zum Thema Beatport und Kosten:
    1. eine Lizenzierung fällt nicht an wenn du die gekaufte Datei gleich beim Download auf das Medium speicherst vom welchem es Abgespielt wird, ohne dabei eine Kopie zu machen. (wurde ja oben schon erwähnt)
    2. Bei Beatport habe ich eben die Möglichkeit ein ganzes Release zu kaufen oder eben nur den einen Track welcher mir gefällt. Ist jetzt auch ein bisschen persönliche Entscheidungssache aber doch ein Kriterium. Kann die Kosten für einen Titel eben erhöhen oder reduzieren.
    3. Das einzige was bei Beatport wirklich fehlt ist eben das physikalische Medium.
 
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Dann müsste ich bis zum 01.04. ca. 2000 CDs brennen oder weiterhin Vinyl auflegen.

Aber: Ich lege so selten auf, da kann ich mir auch die paar Titel, die ich am Abend vom Rechner oder gebrannten CDs spiele, bedarfsgerecht lizensieren.

Das Kuriose ist ja, dass eine Maxi CD günstiger ist als MP3.
Gehe ich mal davon aus, dass auf einer Maxi CD 4 Titel sind, dann müsste ich bei Beatport 4 Titel á 1,29€ kaufen. Macht 5,16€.
Gemazuschlag: 5,16€ + 4x 0,13€ = 5,68€
Wavezuschlag bei Beatport (Maxi CD ist ja auch Wave) 5,68€ + 4x 1,-€ =9,68€.
Eine Maxi CD kostet zwischen 5,99€ und 8,99€. Somit ist die nicht zu lizensierende Maxi CD günstiger als die MP3 Variante.

Gut, man könnte jetzt sagen, dass ich bei Beatport nicht 4 Versionen, sondern 4 unterschiedliche Lieder kaufe. Dann auch nicht als WAV, sondern als MP3. Klar geht das, dann darf ich mich aber über die Gema auch nicht aufregen, sondern den Lizenzzuschlag hinnehmen. Schadenbegrenzung betreiben dann die, die den Zuschlag einmal für's Brennen auf einen Rohling bezahlen und mit CD auflegen. Die Gelackmeierten sind in dem Fall die, die mit mit dem Laptop auflegen. Aus Gewissensbissen werden Viele den Zuschlag zahlen.

Dass man für ein Backup zahlen muss, ist in meinen Augen schon richtig: Der Vinylist kann kein Backup machen und braucht nicht zu zahlen. Der DJ, der mit Original CDs auflegt, kann zwar ein Backup machen, darf das Backup aber nicht spielen, da Kopien nur für den Privatgebrauch sind. Somit müsste er für das Backup bezahlen, wenn er damit auflegt. Nichts anderes passiert dem MP3 DJ. Macht er kein Backup, braucht er nicht zu zahlen. Macht er ein Backup, so verhält sich das wie mit der CD Kopie: Er darf diese für den Privatgebrauch anlegen, aber ohne Lizensierung nicht öffentlich spielen.

Warum also die ganze Aufregung?

Ich glaube, ich hatte es noch nie, dass mir alle 4 Lieder auf einer Maxi gefallen. Deswegen kaufe ich lieber 4 Titel bei Beatport für das Geld, was eine Maxi kostet, von der ich vielleicht 2 oder 3 Lieder nicht so gut finde ;)

Und wie bnk und CJ-Jan schon sagten, muss man nichts zahlen, solange man die Downloads nur einmal besitzt.
 

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