Wie belegt man MP3-Käufe nach?

Nen Mailserver brauchst du dazu wirklich nicht, ne email ist nichts anderes als einfach ne Textdatei, angereichert mit speziellem Header und so.

Bringen tut dir das garnichts, denn du kannst davon ausgehen - solltest du in der Lage sein, die Herkunft nachweisen zu müssen - dass die Rechnungen zumindest stichprobenartig kontrolliert werden. Dazu reicht eine Anfrage seitens der Staatsanwaltschaft bei Beatport.
 
Eigentlich müssen elektronische Rechnung digital signiert sein.
 
hat sich schon erledigt mein gedanke. ich hab nachdem ich das geschrieben hab gehört, dass digitale rechnungen signiert werden müssen(wie auch immer das gehen soll und so). dadurch kann man dann alles möglich nachweisen.
 
N’abend zusammen,

mal eine Frage zu der Thematik, hab ich das jetzt soweit richtig verstanden?

Es gibt für GEMA pflichtige Veranstaltungen 2 Modelle.

Normalpreis:

Es dürfen ausschließlich die Originalmedien aufgelegt werden. Es darf also nur mit Vinyl oder original CDs aufgelegt werden, gebrannte CDs sind, so es denn keine reinen Eigenproduktionen sind, nicht zulässig.

Problematisch wird es bei Mp3- und Wave- Dateien, da ich hier allerhöchsten einen Legalitätsnachweis erbringen kann, es aber keine wirkliche Original Datei gibt, da es eben kein Originalmedium gibt, sondern nur die eigentlichen Nutzdaten, und diese sich beliebig kopieren lassen, inkl. eventueller Rechnungen.

2tes Modell
Normalpreis + 30% Aufschlag

Hierbei ist das auflegen aller LEGALEN Kopien erlaubt. Ich kann zwar die Rechnungen mitführen, um eben zu beweisen, dass die Dateien legal erworben sind, aber ich stoße doch spätestens an dem Punkt vor ein Problem, wenn ich meine eigene Original CD Sammlung zu Mp3 Dateien gemacht hab. Wie soll ich den Beweis erbringen, dass die Dateien legalen Ursprungs sind?

  • Rechnungen?
Ich hab von kaum einer CD Rechnungen, ich meine wieso soll ich auch welche verwahren, zumindest zu der Zeit in der DJing für mich noch kein Thema war.​

  • Originale mitnehmen?
Führt das Mp3 Konzept [habe deine komplette Musiksammlung in einem Notebook und ein paar Festplatten immer dabei] schon ein wenig ad absurdum. Denn wenn ich alles was ich auflege immer im Original dabei haben müsste, kann ich a. gleich die Originale auflegen, und b. mir somit die 30% auch gleich sparen.​

Also würde ich als Nichtjurist sagen:

Sobald mein Veranstalter den 30% Gema Aufschlag zahlt ist es erst einmal egal was ich spiele, ich muss auch weder alle meine CDs als original dabei haben, noch von allen Stücken eine Rechnung.
Problematisch wird es nur, wenn ich offensichtlich illegal erworbene Stücke spiele, also noch die Releasegroup im Titel steht, oder es sich um absolut unveröffentlichte Stücke handelt.
Aber ansonsten gibt es in unserem Rechtsstaat zumindest zurzeit noch die Unschuldsvermutung, also muss einem erst mal der Gebrauch illegal erworbener Stücke nachgewiesen werden.

Wie gesagt ich bin kein Jurist, es ist nur meine Überlegung, wenngleich ich auch bei der Sache mit dem Original CD Mitschleppen schon DJs gesehen hab, die nur einen PC mit DJ Software hatten, keinen CD-Player, den ganzen Abend nahezu regungslos auf Ihren Monitor gestarrt haben und trotzdem etliche Kisten mit CDs mit sich rum schleppten. Ich würde sagen es ist quatsch lasse mich da aber gerne eines Besseren belehren.
 
Problematisch wird es bei Mp3- und Wave- Dateien, da ich hier allerhöchsten einen Legalitätsnachweis erbringen kann, es aber keine wirkliche Original Datei gibt, da es eben kein Originalmedium gibt, sondern nur die eigentlichen Nutzdaten, und diese sich beliebig kopieren lassen, inkl. eventueller Rechnungen.

legalitätsnachweis muss nicht erbracht werden. 30% werden fällig, unabhängig davon, ob es sich um eine kopie der runtergeladenen datei handelt oder das heruntergeladene "original"

Wie soll ich den Beweis erbringen, dass die Dateien legalen Ursprungs sind?

gar nicht. wenn der aufschlag für kopien gezahlt wurde hat es sich damit. alles andere ist nicht sache der gema oder gvu, sondern nur der polzei und staatsanwaltschaft, wenn der verdacht auf illegales material besteht. es gilt wie du schon geschrieben hast die unschuldsvermutung. man muss also nicht den nachweis führen, dass man unschuldig ist, sondern einer straftat überführt werden.
 
legalitätsnachweis muss nicht erbracht werden. 30% werden fällig, unabhängig davon, ob es sich um eine kopie der runtergeladenen datei handelt oder das heruntergeladene "original"

im Prinzip eine Frechheit - das heisst ja nichts anderes dass sie davon ausgehen das der Titel illegal runtergeladen worden ist NUR weil SIE es nicht gebacken bekommen ein einheitliches kopiergeschütztes Verfahren auf die Beine zu stellen *herzlichen Dank!*
 
Nö, für physikalische Original-Tonträger muss kein Aufschlag gezahlt werden, sobald gebrannte CDs und/oder "digitale"-Daten, (klar das ne CD auch digital ist, ihr wisst was ich meine), zum Einsatz kommen halt 30%.

Ist doch ne Einfache Regelung, die Alternative wären irgendwelche Stufennodelle und dann würds richtig lustig.
 
jetzt hab ich noch ne frage: ich kenn die 30% regelung und so aber bucht ein VA eig Djs, die mit mp3s auflegen? sind immerhin 1/3der gema gebühren die von seinem gewinn abgehen.
 
ganz im ernst? hab schon vergessen wer es bereits sagte, hab aber das gefühl dass ihm niemand aufmerksamkeit schenkte: man loggt sich einfach bei beatport (oder eben anderen anbietern) ein und kann in der bibliothek die gekauftenn artikel nachschauen. für was also rechnungen drucken? ich meine, selbst das mails speichern ist somit ja überflüssig (obwohl ich das nach wie vor tun würde, zur absicherung einfach)....
 
jetzt hab ich noch ne frage: ich kenn die 30% regelung und so aber bucht ein VA eig Djs, die mit mp3s auflegen? sind immerhin 1/3der gema gebühren die von seinem gewinn abgehen.

Das wird ein Veranstalter wohl verkraften können. Idealerweise sollten diese Kosten grundsätzlich berücksichtigt werden. Gibt ja bald mehr DJs die MP3s nutzen als reine Vinyl-DJs.
 
Das wird ein Veranstalter wohl verkraften können. Idealerweise sollten diese Kosten grundsätzlich berücksichtigt werden. Gibt ja bald mehr DJs die MP3s nutzen als reine Vinyl-DJs.

Da macht der VA sogar noch mehr Gewinn als nur mit den Vinyl DJs. Die MP3 Fraktion bei der u.a. auch viele Möchtegern DJs dabei sind, unterbeiten sich doch gegenseitig, nur damit sie an Gigs drankommen.
 
Da macht der VA sogar noch mehr Gewinn als nur mit den Vinyl DJs. Die MP3 Fraktion bei der u.a. auch viele Möchtegern DJs dabei sind, unterbeiten sich doch gegenseitig, nur damit sie an Gigs drankommen.

Das ist dann wieder eine andere Diskussion :)
 
Die MP3 Fraktion bei der u.a. auch viele Möchtegern DJs dabei sind, unterbieten sich doch gegenseitig, nur damit sie an Gigs drankommen.

nicht die mp3 fraktion an sich. hier pauschalisierst du zu sehr.
die möchtegerns aber auf jeden fall. ich (als mitglied der mp3 fraktion) habe letztens laut lachend ein angebot für 8€/stunde (!) abgelehnt. ich habe mein minimum genannt und dann nie wieder was gehört. andere haben das angebot aber wohl angenommen, denn es spielen dort jedes we junge djs. davon übrigens auch welche mit vinyl only.
 
Solange du die Email Rechnung hast oder sie auf deinem Account von der jeweiligen Seite stehen und du belegen kannst dass das dein Acc. ist, kann dir keiner was.
 
Mal kurz von meiner Seite ein Erfahrungsbericht:

GEMA zweimal bisher da gewesen wo ich aufgelegt habe. Und bei BEIDEN Va's hat der Veranstalter "vergessen" diese 30% Aufschlag zu zahlen. Ich sichere mich da grundsätzlich immer ab: Vertrag wo drinne steht, dass der Veranstalter diese 30% Aufschlag zahlen muss, da ich mit mp3s auflege. Somit kann der Veranstalter schon mal gar nich sagen, dass er nich wusste, dass der DJ mit mp3s auflegt und er ist selber dran. Ergo ist mir der Rest egal.

Aber trotz allem, dass der Aufschlag nicht gezahlt wurde, haben sie nur kurz zu mir hoch geschaut mit was ich auflege. Ein kurzes "Aha" oder "Interessant" nach Sichtung meines Notebooks und sie waren weg und sind zum Veranstalter => Den ganzen Abend nix mehr von denen gesehen.

Also, immer locker durch die Hose atmen Jungs! Die GEMA will von euch gar nichts. Vor allem weil sie auch wissen, dass sie deinen Laptop gar nicht kontrollieren dürfen (sind ja nur ne Art "Verein", und haben keine hoheitlichen Befugnisse).
Aber absichern durch vorhandene Rechnungen und/oder Vertrag wie ich es mache ist immer von Vorteil. Allein schon wegen des eigenen Gewissens.

Grüßle, Vantal
 
Praxis-Fazit: Wenn Ihr öffentlich spielt und die GEMA kommt, kann Euch das sch***egal sein - es geht Euch nämlich überhaupt nix an, nur den Veranstalter.

Es gibt nur einen einzigen Fall, wo Ihr Probleme bekommen könnt: Der Veranstalter bezahlt die 30% nicht und verpflichtet Euch vertraglich, Euch an die Nachteile (also nur Original-CDs) zu halten und Ihr unterschreibt das...

(Ich kenne tatsächlich einen Betreiber, der das so handhaben will - ob er es inzwischen tatsächlich so macht, weiß ich nicht da kein Kontakt mehr. Die 30% zahlt er aber nicht...)
 
Praxis-Fazit: Wenn Ihr öffentlich spielt und die GEMA kommt, kann Euch das sch***egal sein - es geht Euch nämlich überhaupt nix an, nur den Veranstalter.

Es gibt nur einen einzigen Fall, wo Ihr Probleme bekommen könnt: Der Veranstalter bezahlt die 30% nicht und verpflichtet Euch vertraglich, Euch an die Nachteile (also nur Original-CDs) zu halten und Ihr unterschreibt das...

(Ich kenne tatsächlich einen Betreiber, der das so handhaben will - ob er es inzwischen tatsächlich so macht, weiß ich nicht da kein Kontakt mehr. Die 30% zahlt er aber nicht...)

Ich kann mir nicht vorstellen das der noch lange sein Geschäft haben wird.
Den welcher Dj drückt von seinem verdienten Geld noch die 30% ab,es wird welche geben die nicht gerade viel verdienen sagen wir mal 100,-€ für den Anfang,dem bleibt ja dann garnichts und momöglich muss er noch aus seiner eignen Tasche draufzahlen damit er mal das Puplikum unterhalten dürfte.
Mich Interessiert echt mal ob's den Betreiber immer noch gibt,den bei so einer
Einstellung und Handhabung der einzellnen Klauseln die ganzen Spesen aufs Personal abzuwälzen, kann ich mir das echt nur schwer vorstellen.Is mir ganz neu und hab ich ja noch nie gehört,tja man lernt halt immer wieder dazu.:d
 
Praxis-Fazit: Wenn Ihr öffentlich spielt und die GEMA kommt, kann Euch das sch***egal sein - es geht Euch nämlich überhaupt nix an, nur den Veranstalter.

Super Aussage, danke. Dann werde ich meine Musik ab jetzt nur noch saugen. Passieren kann mir ja nix, und megagünstig ist es auch noch.:)
 
In der Kernaussage hat er doch Recht. Wir labbern hier immer im Kreis, da es keine neuen Ansatzpunkte gibt. Wenn Du Dein Zeug "saugst" fährt Dir die Realität dennoch ins Knie, wenn zB Deine IP geloggt wird oder was immer. Das bleibt natürlich illegal und nicht "gefahrlos".

Ich persönlich find es auch wenig prickelnd, wenn irgendwelche Saugkönige einen auf großen DJ machen. Aber bevor da irgendein Verein eine generelle Kontrolle macht, sollten Veranstalter mal umdenken und nicht jeden dahergelaufenen Heini mit Billgkonsole und geklauter MP3 Sammlung buchen. Eine Bereinigung von unten sozusagen, da braucht es keine GEMA dafür. Global gesehen Wunschdenken, ich weiß. :)
 
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Wenn Du Dein Zeug "saugst" fährt Dir die Realität dennoch ins Knie, wenn zB Deine IP geloggt wird oder was immer. Das bleibt natürlich illegal und nicht "gefahrlos".
Voll reingelaufen!
Wo habe ich geschrieben, dass ich illegal sauge?
sollten Veranstalter mal umdenken und nicht jeden dahergelaufenen Heini mit Billgkonsole und geklauter MP3 Sammlung buchen. Eine Bereinigung von unten sozusagen, da braucht es keine GEMA dafür.
Dafür bin ich auch! Das unterstreiche ich sogar dreimal!
 
ich schneid mal was neues an: wie belegt man eig freetracks nach?. fürn anfang mag es sich zwar komisch anhören, aber wie belegt man einen als kostenlos deklarierten track nach, der am nächsten tag dann nicht mehr da ist. ich nehm mal als beispiel das album hier http://www.myspace.com/myspacedreamsmixtape (das ich hiermit ganz dreist mal supporte:D)
was wäre wenn der server jetzt aufeinmal downgehen und man es sich nirgendwo wieder runterladen kann. dann spiel ich es in der öffentlichkeit, sodass ich gema gebühren zahlen muss, dann kommt sie(GEMA) vorbei, sieht das tape, denkt, dass ich das ohne erlaubnis der songurheber selber gemixt hab und dann öffentlich gespielt hab...mir somit nachgewiesen wird, dass ich etwas ohne ohne erlaubins verändert hab und das ist meines wissens nach illegal.

was mach ich bei sowas, falls ihr versteht was ich mein :)
 
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Super Aussage, danke. Dann werde ich meine Musik ab jetzt nur noch saugen. Passieren kann mir ja nix, und megagünstig ist es auch noch.:)

Es ist doch hoffentlich klar, daß sich mein Statement auf das Thema GEMA & öffentliches Auflegen bezieht... nebenbei gesagt, bezahlen wir sowieso GEMA- und Wort AG-Abgaben auf CD-Rohlinge und Festplatten weil da ja Musik (und eingescannte Bücher) gespeichert werden können...

Ob Dir der Rechteinhaber an den Karren fährt, wenn Du z.B. mit der IP aufgefallen bist ist natürlich eine andere Geschichte.

Anderes Argument: Was wäre mit MP3s die man zur Promotion vom Label, Künstler oder dem Labelinhaber geschenkt bekommen hat...
 
Super Aussage, danke. Dann werde ich meine Musik ab jetzt nur noch saugen. Passieren kann mir ja nix, und megagünstig ist es auch noch.:)

warum der sarkasmus? er hat vollkommen recht, denn so sind die gesetze und die sind gut so.
unter anderen bilden solche gesetze die basis einer demokratie. würde man die beweislast umkehren, wären wir im rechtsstaatlichen sinne wieder im mittelalter.

mich ärgern leecherdjs auch, aber damit muss man halt leben. nur weil man aber dagegen ist, dass hinz und kunz kontrollieren darf, was auf meinem laptop gespeichert ist und wie es dahin gekommen ist, muss man aber noch lange kein solcher sein oder musikklauen gar unterstützen.
 
ich schneid mal was neues an: wie belegt man eig freetracks nach?. fürn anfang mag es sich zwar komisch anhören, aber wie belegt man einen als kostenlos deklarierten track nach, der am nächsten tag dann nicht mehr da ist. ich nehm mal als beispiel das album hier http://www.myspace.com/myspacedreamsmixtape (das ich hiermit ganz dreist mal supporte:D)
was wäre wenn der server jetzt aufeinmal downgehen und man es sich nirgendwo wieder runterladen kann. dann spiel ich es in der öffentlichkeit, sodass ich gema gebühren zahlen muss, dann kommt sie(GEMA) vorbei, sieht das tape, denkt, dass ich das ohne erlaubnis der songurheber selber gemixt hab und dann öffentlich gespielt hab...mir somit nachgewiesen wird, dass ich etwas ohne ohne erlaubins verändert hab und das ist meines wissens nach illegal.

was mach ich bei sowas, falls ihr versteht was ich mein :)


Da die GEMA dich nicht einfach kontrollieren wird - wie hier schon einige festgestellt haben - brauchst du auch nichts zu machen.

Strafbar ist eben nur der illegale Download bzw. Upload. Dabei kannst du eben auch "nur" erwischt werden. Da dir das mit Promos nicht passiert, da du sie legal lädst, brauchst du gar nichts zu machen. Es hat doch niemand einen Grund oder ein Recht dich zu verdächtigen.
 

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