N’abend zusammen,
mal eine Frage zu der Thematik, hab ich das jetzt soweit richtig verstanden?
Es gibt für GEMA pflichtige Veranstaltungen 2 Modelle.
Normalpreis:
Es dürfen ausschließlich die Originalmedien aufgelegt werden. Es darf also nur mit Vinyl oder original CDs aufgelegt werden, gebrannte CDs sind, so es denn keine reinen Eigenproduktionen sind, nicht zulässig.
Problematisch wird es bei Mp3- und Wave- Dateien, da ich hier allerhöchsten einen Legalitätsnachweis erbringen kann, es aber keine wirkliche Original Datei gibt, da es eben kein Originalmedium gibt, sondern nur die eigentlichen Nutzdaten, und diese sich beliebig kopieren lassen, inkl. eventueller Rechnungen.
2tes Modell
Normalpreis + 30% Aufschlag
Hierbei ist das auflegen aller
LEGALEN Kopien erlaubt. Ich kann zwar die Rechnungen mitführen, um eben zu beweisen, dass die Dateien legal erworben sind, aber ich stoße doch spätestens an dem Punkt vor ein Problem, wenn ich meine eigene Original CD Sammlung zu Mp3 Dateien gemacht hab. Wie soll ich den Beweis erbringen, dass die Dateien legalen Ursprungs sind?
Ich hab von kaum einer CD Rechnungen, ich meine wieso soll ich auch welche verwahren, zumindest zu der Zeit in der DJing für mich noch kein Thema war.
Führt das Mp3 Konzept [habe deine komplette Musiksammlung in einem Notebook und ein paar Festplatten immer dabei] schon ein wenig ad absurdum. Denn wenn ich alles was ich auflege immer im Original dabei haben müsste, kann ich a. gleich die Originale auflegen, und b. mir somit die 30% auch gleich sparen.
Also würde ich als Nichtjurist sagen:
Sobald mein Veranstalter den 30% Gema Aufschlag zahlt ist es erst einmal egal was ich spiele, ich muss auch weder alle meine CDs als original dabei haben, noch von allen Stücken eine Rechnung.
Problematisch wird es nur, wenn ich offensichtlich illegal erworbene Stücke spiele, also noch die Releasegroup im Titel steht, oder es sich um absolut unveröffentlichte Stücke handelt.
Aber ansonsten gibt es in unserem Rechtsstaat zumindest zurzeit noch die Unschuldsvermutung, also muss einem erst mal der Gebrauch illegal erworbener Stücke nachgewiesen werden.
Wie gesagt ich bin kein Jurist, es ist nur meine Überlegung, wenngleich ich auch bei der Sache mit dem Original CD Mitschleppen schon DJs gesehen hab, die nur einen PC mit DJ Software hatten, keinen CD-Player, den ganzen Abend nahezu regungslos auf Ihren Monitor gestarrt haben und trotzdem etliche Kisten mit CDs mit sich rum schleppten. Ich würde sagen es ist quatsch lasse mich da aber gerne eines Besseren belehren.