Der ist ja mal cool:
Spaßbieter werden gemäß §339BGB verklagt.
1. Tritt hier der Fernabsatzvertrag ein, somit habe ich 14 Tage Rücktrittsrecht.
2. Was ist, wenn mir die Seite nicht gefällt? Dann kann ich sie doch umtauschen, oder?
3. Ist es ein gewerblicher Anbieter. Somit habe ich das Recht auf Punkt 1+2.
4. Kann die Firma mir die Seite auch auf Rechnung oder per Nachnahme schicken. Gefällt mir die Seite nicht und ich tausche sie um, dann darf ich die Seite, insofern ich sie mir kopiert habe, nicht benutzen, da dann das Urheberrecht greift.
5. Wurde die Seite mir auf Rechnung geschickt und ich zahle die Seite nicht, dann kann man nach §339BGB verfahren.
6. Das Angebot ist sehr unseriös. Man kauft die katze praktisch im Sack.