Namenssicherung / Gewerbe

hey leute,

ich habe da eine ähnliche frage und häng die einfach mal an..
da ich jetzt langsam bares mit meinen parties verdienen will werde ich bald ein gewerbe anmelden.

der name soll "Nachnahme+Eventmanagement" lauten. nur habe ich kein studium in eventmanagement absoviert und auch sonst keine derartige berufsbezeichnung gelernt.

darf ich das wort eventmanagement dann überhaupt benutzen? falls nein, was für alternative wörter könnte ich einsetzen? eventagentur passt schlecht zu meinem namen^^

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen! viele dank schonmal in voraus!

grüße
jaz


sorry aber ein "ich denke" wirkt leider nicht sicher^^ es geht hier schließlich um eine berufs-/studienbezeichnung.. ist das wirklich legitim mein unternehmen "nachname-Eventmanagement" zu nennen oder darf ich das wort Eventmanagement nicht benutzen weil es evtl. vortäuscht das ich selbiges studium abgeschlossen habe?

hoff da kennt sich jemand aus:)
 
Eventmanagement ist kein geschützter Begriff oder eine Berufsbezeichnung. Es gibt auch eine normale Ausbildung als Kaufmann für Veranstaltungsmanagement in dualer Form bei Firmen mit Berufsschule.

"Müller Eventmarketing" klingt auch nicht schlecht oder ? :d

Das mache ich übrigens auch. Wir haben diverse Künstler, Zeltvermieter, Eventmodule wie Hüpfburgen, Schausteller, Security, Messebauer, Caterer, Räume etc in unserer Adreßdatei.

Licht, Backline (Instrumente) & Tontechnik habe ich selbst im Vermietpark.

Nach § 19 USTG (Kleinunternehmerregelung) eine EÜR beim Finanzamt einreichen, dann entfällt auch die Umsatzsteuervoranmeldung, man darf aber keine "Vorsteuer" z. B. für die Investition in Technik etc herausziehen, lohnt sich bei 5-stelligen Beträgen aber schon.

GWA kostet bei der Stadt ca. 20 €, Fragebogen des Finanzamts kommt sowie eine Anmeldung bei der IHK (bei geringen Einkünften wohl auch ohne Mitgliedsgebühr)

Dann viel Erfolg :)

PS Bei Azubis sollte die "Nebentätigkeit" dem Arbeitgeber gemeldet werden. Es gibt hoffentlich keine Ausschlußklausel (Wettbewerbsverbot), die in Konkurrenz zum Ausbildungsbetrieb tritt ?
 
Zuletzt bearbeitet:
vielen, vielen dank für die tipps und die erklährung.

ja bei uns gibt es selbige klauseln und ich muss es nicht nur meinem arbeitgeber melden, sondern es sogar genehmigen lassen.

es wird derzeit noch von meinen ausbildungsleitern bearbeitet. ich arbeite bei einem seriösem und sehr pr-lastigem unternehmen. ich hoffe die nehmen die tätigkeit nicht als "besäufnisse organisieren" auf^^ so ist es ja auch nicht:mad:.. naja... abwarten und gespannt bleiben:)

aber danke nochmal! war mir eine sehr große hilfe:)
 
Nur mal so ein Hinweis...
Viele bringen hier (durchaus richtige) Freibeträge etc. ins Spiel.
Das stimmt alles.
Für die jüngeren und unerfahrenen sei zumindest der Hinweis erlaubt, dass man trotz des Freibetrages natürlich die Sache steuerlich anmelden muss !!!
Nur weil man unter dieser Grenze bleibt, heißt das nicht, das man das beim Finanzamt nicht melden muss!!!!
Für die Ermittlung dieser Grenze wird die EÜR herangezogen.
Erst wenn aus der daraus folgenden Erklärung diese Grenze nicht überschritten wird, braucht man dafür keine Steuern zahlen.
Erklären muss man sich aber trotzdem !!!!!

Wollte ich nur mal so einwerfen...

Grüße
Harry
 

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