Hallo, ich füge zu diesem Thema mal meinen Schriftwechsel mit der GEMA bei. Man beachte Punkt 2 ganz besonders, auch wenn ich das nicht praktiziere, qualitätsmäßig und UMTS technisch bedingt.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Hxxxxx Wxxxxxx [mailto:Hxxxxxxxxxxxx@dxxxxxxxxxxxx.de]
Gesendet: Mittwoch, 18. Oktober 2006 14:37
An: Hxxxxxxxxx, Cxxxxxxxx
Betreff: AW: GEMA-Information für Disc - Jockeys
Sehr geehrte Frau Hxxxxxxxxx,
vielen Dank für die rasche Übersendung der Richtlinien. Jedoch bleiben noch einige offene Fragen:
1. Wie erbringe ich den Nachweis gegenüber einer eventuellen Kontrolle vor Ort, aus welchen Quellen meine gespeicherte Musik stammt? Muß ich im Extremfall trotzdem alle CD`s und Kassetten mit vor Ort bringen, um den Nachweis führen zu können? Bei im Onlineshop gekaufter Musik ist der Nachweis ja relativ einfach über Rechnung zu erbringen-
2. Darf ich auch im Internet (Webradio) gestreamte und mitgeschnittene Dateien und aufführen / abspielen? Hier laufen auch weniger bekannte Titel von Interpreten.
3. Sollte oder muß auch ich mich als Gelegenheits – DJ bei Ihnen anmelden oder reicht es, wenn der Veranstalter die GEMA – Anmeldung übernimmt?
Ich bedanke mich bereits im Voraus für Ihre Antworten und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Hxxxxx Wxxxxx
Von: Hxxxxxxxxx, Cxxxxxxxx [mailto:chxxxxxxxxx@gema.de]
Gesendet: Mittwoch, 18. Oktober 2006 08:44
An:
Hxxxxxxxxxxxx@dxxxxxxxxxxxx.de
Betreff: GEMA-Information für Disc - Jockeys
Sehr geehrter Herr Wxxxxxx,
nachstehend möchten wir Ihre noch offenen Fragen beantworten:
1. was den Nachweis bei eventuellen Kontrollen anbelangt, so erkennt unser AD-Mitarbeiter, ob es sich um vervielfältigte Musik handelt. Bei den von*Ihnen angegebenen Quellen handelt es sich immer um 'Vervielfältigungen.*Wie auch schon in unserer GEMA-Information*erläutert, sind sämtliche Kopien - gleich welcher Art - für den privaten Gebrauch erlaubt. Wird jedoch diese Musik in der Öffentlichkeit aufgeführt ist vom Veranstalter zusätzlich das Vervielfältigungsrecht zu erwerben.
2. Ergibt sich aus Pkt. 1
3. Lediglich wenn Sie als DJ selbst als Veranstalter auftreten, sind von Ihnen die entsprechenden Lizenzen für die wiedergegebene Musik zu erwerben. Ansonsten ist immer der jeweilige Veranstalter für die Einhólung der Lizenzen verantwortlich.
Wichtig ist, dass Sie als DJ dem Veranstalter mitteilen, dass Sie vervielfältigte Musikstücke verwenden.
Wir hoffen, damit Ihre offenen Fragen geklärt zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Cxxxxxxxx Hxxxxxxxxx
GEMA-Bezirksdirektion Dresden