Gezahlt und nichts bekommen!

So meine Lieben,

hab heute den Anwalt eingeschaltet und der muss wissen was das Gerät, das geschickt wurde für einen Wert hat.

Da es schon aus dem Conrad Sortiment herausgenommen wurde, wollte ich fragen ob jemand weiß was es gekostet hat und wo man es noch bekommt:

MC CRYPT FMX-1222

Danke schon mal.
 
Conrad anschreiben, die sollten ihre (e)UVP doch wohl kennen.

Gegenfrage: Wofür ist des überhaupt relevant, du hast doch nicht "ein beliebiges Mischpult" sondern explizit ein "djm-800" gekauft, Wertausgleich durch des mc-crypt!? :rolleyes:
 
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Conrad anschreiben, die sollten ihre (e)UVP doch wohl kennen.

Gegenfrage: Wofür ist des überhaupt relevant, du hast doch nicht "ein beliebiges Mischpult" sondern explizit ein "djm-800" gekauft, Wertausgleich durch des mc-crypt!? :rolleyes:

ja unsere anwältin will das haben -.-

und conrad hab ich schon angeschrieben, nur haben die es nicht mehr im sortiment, deshalb frag ich ;)
 
Kann ich dir leider nicht bei helfen, sorry.
Nur komisch das Conrad nicht weiß zu welchem Preis sie ein bestimmtes Produkt geführt haben, das sollte sich doch in den Unterlagen finden lassen...
 
Dann lass' den Anwalt mal schön selber suchen, nachher bekommt hier noch einer wegen einer Falschaussage Probleme!:rolleyes:
 
Selbst wenn .. Conrad ist ne Apotheke .. und die Mc sowieso Dinger sind den Ladenpreis nicht wert ... was will er da also kalkulieren?
 
Kann ich dir leider nicht bei helfen, sorry.
Nur komisch das Conrad nicht weiß zu welchem Preis sie ein bestimmtes Produkt geführt haben, das sollte sich doch in den Unterlagen finden lassen...

naja wir haben erst heute früh die mail geschickt, und warten bis ne antwort kommt.

ansonsten schicken wir den unleserlichen Absender zu einem Typen, der den Absender mit Wundermittelchen (hoffentlich) wieder sichtbar machen kann. dann gehen wir über das meldeamt in thüringen.
 
Selbst wenn .. Conrad ist ne Apotheke .. und die Mc sowieso Dinger sind den Ladenpreis nicht wert ... was will er da also kalkulieren?
Ja nen Wertausgleich durch Restwertbestimmung, würd ich persönlich ja gar nicht mit mir machen lassen - schon gar nicht durch meinen eigenen Anwalt - aber evn. seh ja auch nur ich des so. :)
 
Ja nen Wertausgleich durch Restwertbestimmung, würd ich persönlich ja gar nicht mit mir machen lassen - schon gar nicht durch meinen eigenen Anwalt - aber evn. seh ja auch nur ich des so. :)

hab ich auch nicht vor, aber trotzdem will unsere anwältin das haben. ich hab auch keinen plan warum.
 
Anderer Lösungsvorschlag:
Du setzt auch einen DJM ins ebay und verkaufst an einen deutschen. Mit dem Geld machst du dich diesmal über alle Berge :d:rolleyes::p

Danach hörst du einen Schrei, der über Länder, Grenzen & Zonen geht :d
 
Anderer Lösungsvorschlag:
Du setzt auch einen DJM ins ebay und verkaufst an einen deutschen. Mit dem Geld machst du dich diesmal über alle Berge :d:rolleyes::p

Danach hörst du einen Schrei, der über Länder, Grenzen & Zonen geht :d

Besser nicht will mir demnächst einen Holen ;)
 
ich hatte genau das gleich problem bei meinen plattenspielern. Im endeffekt ist es glaube ich am besten dich in irgendeiner anderen Form mit dem Verkäufer in kontakt zu setzen. Also via telefon oder Post. Du hast ja wahrscheinlich einen Namen.
 
Anderer Lösungsvorschlag:
Du setzt auch einen DJM ins ebay und verkaufst an einen deutschen. Mit dem Geld machst du dich diesmal über alle Berge :d:rolleyes::p

Danach hörst du einen Schrei, der über Länder, Grenzen & Zonen geht :d

Hätte ich bloß meinen Mund gehalten :) Meine Quittung: siehe mein Thread:d
 
ich hatte genau das gleich problem bei meinen plattenspielern. Im endeffekt ist es glaube ich am besten dich in irgendeiner anderen Form mit dem Verkäufer in kontakt zu setzen. Also via telefon oder Post. Du hast ja wahrscheinlich einen Namen.

Ja Namen haben wir, aber auf dem DHL Packet war der Absender kaum zu erkennen, daher kaum ne Chance auf den Postweg, und Tel. hab ich nicht :(
 
Ich habe vor nem Monat auch jemanden bei Ebay angeschrieben der dort Restaurierte und Modifizierte Turntabel verkauft, ob er mir 2 basteln kann.

Nach kurzem Emailverkehr wollte ich dann 2 generalüberholte Technics 1210er ohne Pitchklick, mit Vegoldeten Kabeln und Blauen LEDs.

Nachdem er Paypal und Illoxx ( privater Treuhandservice ) aufgrund schlechter Erfahrung abgelehnt hat, hab ich mir von ihm vollständige Addresse, Telefonnummern, Name, StudiVZprofil und ICQNummer geben lassen. Bei Studivz hab ich ne Kontrollnachricht geschrieben, die Telefonnummern hab ich via Telefonbuch.de abgeglichen und auch dort Kontrollanrufe gemacht. Dann hab ich noch gesagt das ein Freund von mir ganz in der Nähe wohnt und die Teller evtl auch abholen könnte (was gelogen war, aber jemand der leute be*******t hat ungern freunde des verarschten in seinem umfeld denke ich mal;) )

Auf jedenfall lief das Geschäft prima und ich bin jetz endlich stolzer Turntablebesitzer.

Worauf ich hinaus will:

Wenn ihr schon privat kauft, dann lasst euch ALLE Daten geben die ihr von dem Verkäufer haben wollt. Wenn er irgendwas davon verweigert dann vergesst es sofort das Geschäft zu machen.

Klar ist das auch keine 100% Methode, aber einfach mal auf gut glück via 2 Private Messages oder Emails 1000 euro zu transferieren gehört einfach nur geboxt.
 
Lass dir den perso - Vorder- und Rückseite - einscannen und schreib ein paar mal. Dann haste meistens nen ganz guten Eindruck.
 
Lass dir den perso - Vorder- und Rückseite - einscannen und schreib ein paar mal. Dann haste meistens nen ganz guten Eindruck.
Das kann auch ein anderer Ausweis sein. Das ist nicht wasserdicht!

Wenn ihr schon privat kauft, dann lasst euch ALLE Daten geben die ihr von dem Verkäufer haben wollt. Wenn er irgendwas davon verweigert dann vergesst es sofort das Geschäft zu machen.
ICQ = Internet, kann also gefälscht sein
Telefonnummer = bei Prepaidkarte nutzlos
Mail = genauso nutzlos
StudiVZ = Internet, kann also gefakt sein
Festnetznummer = steht meist erst gar nicht im Verzeichnis, kann auch ein Strohmann sein

Vor allen Dingen sind 1000,-Euro viel zu teuer. Die TTs bekommt man ja mittlerweile um die 220,-Euro/Stück.

Also, wo ist da was sicher?:rolleyes:

Sicher ist nur die Abholung, sonst nichts!;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das kann auch ein anderer Ausweis sein. Das ist nicht wasserdicht!

100%ige Sicherheit gibts nicht, aber wenn ich an die Person vom Ausweis Geld überweise bzw. was schicke sind die Chancen nicht schlecht. Natürlich nur an diese Person und auch an die Adresse vom Perso.
 
Wie sieht die Lage eigentlich mit Minderjährigen aus?

Ist da irgendwas anders "außer", dass man nicht geschäftsfähig ist?
 
Wie sieht die Lage eigentlich mit Minderjährigen aus?

Ist da irgendwas anders "außer", dass man nicht geschäftsfähig ist?


U 18 bist du beschränkt geschäftsfähig und darfst dir eigenständig nur Dinge kaufen die dein Taschengeldrahmen nicht sprengen.

Ansonsten hast du immer ein Recht auf Rückgabe, selbst wenn der Händler keine gewährt muss er diese zurück nehmen.

Das ist jetzt in nem normalen Geschäft so, im Internet zockt dich aber sowieso jeder ab und das ist schwer nachvollziehbar.

Der Vater meiner Freundin ist Hauptkommisar, der hat viel mit so Fällen zu tun. Die wahrscheinlichkeit bei solchen Fällen ist mehr als nur gering. Aber trotzdem machen! Manchmal hat man Glück
 
U 18 bist du beschränkt geschäftsfähig und darfst dir eigenständig nur Dinge kaufen die dein Taschengeldrahmen nicht sprengen.

Ansonsten hast du immer ein Recht auf Rückgabe, selbst wenn der Händler keine gewährt muss er diese zurück nehmen.

Das ist missverständlich ausgedrückt!

Man kann, nur weil man unter 18 ist und etwas gekauft hat, nicht auf einmal hingehen und der Händler muss es zurücknehmen, nur weil einem auf einmal einfällt, dass einem das Gekaufte plötzlich nicht mehr gefällt (mal abgesehen von bestehen gesetzlichen Widerrufsfristen bei Internetkauf, etc.)!

Es ist vielmehr so, dass wenn ein(e) Minderjährige(r), heißt beschränkt Geschäftsfähige(r), ohne Einverständnis der Eltern eigenständig einen (größeren) Kauf tätigt und diese sind gegen den Kauf, der Kaufvertrag nichtig ist und deshalb der Händler die Ware zurücknehmen muss (nämlich weil der Händler mit dem/der Minderjährigen alleine eigentlich das Geschäft gar nicht machen dürfte).
Ist das Gekaufte bei der Rückgabe bereits im Wert gemindert, muss der Nicht-Käufer aber trotzdem dafür aufkommen.

Heißt: Es ist kein RECHT auf Rückgabe in dem Sinne. ;)
 

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