Gezahlt und nichts bekommen!

kurzes update bei mir: habe die adresse des "verkäufers" mittlerweile, so dass ich dann mein geld über den weg vom gerichtl. mahnverfahren wiederbekommen werde.
 
kurzes update bei mir: habe die adresse des "verkäufers" mittlerweile, so dass ich dann mein geld über den weg vom gerichtl. mahnverfahren wiederbekommen werde.
Kurzer Einwurf:

Bekommt man auch sein Geld zurück, wenn der andere total verschuldet ist?

Man liest immer wieder: Ich habe die Adresse, ich bekomm' mein Geld, etc, usw.

Ich glaube kaum, dass das was nützt, wenn der andere eh von Hartz IV lebt oder überschuldet ist oder die Privatinsolvenz läuft.
 
Titel erwirken und alle 4 Jahre die Neuverzinsung einreichen.
Das bringt einem zwar das Geld auch nicht direkt wieder, kann aber helfen jemals überhaupt irgendwas zu sehen.
 
Also ich hab mit nem anderen User geschrieben, der hat trotz Mahnbescheid seine Kohle nicht wieder bekommen, weil der Typ ein geldloser Junkie war, um Patricks Frage zu beantworten.
 
klitzekleinwenig gefegt.
wer meckern will, kann ja mal die ersten 250 posts durchlesen und sehen, ob er was neues zu sagen hat. wenn nicht: schweigen ist gold...

edit: und jedes weitere wort zu paketen, paketboten, nachnahme oder vorname wird kommentarlos gelöscht. das wurde bis zum erbrechen begackert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kurzer Einwurf:

Bekommt man auch sein Geld zurück, wenn der andere total verschuldet ist?

Man liest immer wieder: Ich habe die Adresse, ich bekomm' mein Geld, etc, usw.

Ich glaube kaum, dass das was nützt, wenn der andere eh von Hartz IV lebt oder überschuldet ist oder die Privatinsolvenz läuft.

privatinsolvenz ist der einzige fall, wo man seine kohle wahrscheinlich nicht wiedersieht. (hatte diesen fall "letztens". leider ging es da um en kindesunterhalt meines vaters von einigen jahren... :( )
ansonsten darf man nach dem mahnbescheid natürlich nicht aufhören und wie pyro schon fast schrieb: titel und damit vollstreckungsbescheid erwirken und gerichtsvollzieher arbeiten lassen.
sollte zwischendurch noch ein einspruch kommen, geht das natürlich vor gericht. aber da mach ich mir auch keine sorgen. da meine empfängeradresse immer die der firma ist, lässt sich via elektronischem posteingangsbuch (nein nich excel ;) sind ja ne steuerberatungs- /wirtschaftsprüfungskanzlei hier...) und den 3 sekretärinnen beweisen, dass nix eingetroffen ist. also muss er beweisen, dass er das paket abgeschickt hat, was 1. nicht geht, wenn er es nicht hat. 2. nicht geht, wenn er es entgegen der versandbedingungen unversichert als warensendung abgeschickt haben sollte (entsprechenden mailverkehr mit jener aussage ist über discogs ja noch einsehbar). in beiden fällen verletzung des kaufvertrages, von dem ich ja mittlerweile wirksam zurückgetreten bin. ergo per urteil geld zurück.
 
Zuletzt bearbeitet:
dein fall war strafanzeige wegen betrug, wo also bewiesen werden musste, dass dieser betrug wie angezeigt vorliegt.

mein fall ist zivilrechtlich. da sieht das ganze anders aus. gewissermaßen müssten beide parteien vor gericht beweisen, dass sie ihrer pflicht aus dem kaufvertrag nachgekommen sind. und das ist beim verkäufer schon wegen dem versand als unversichert obwohl für versichert bezahlt nicht gegeben.
das ist auch nicht aus meinen haaren herbeigezogen, dass hab ich so vom beauftragten RA, 2 befreundeten RAs, sowie unserer (immerhin eine der 5. größten wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit) rechtsabteilung übereinstimmend als aussage...

ich kümmer mich da nun auch gar nicht mehr so um die details. hab das ganze zeug wie mailverkehr usw. übergeben und warte nur noch die ergebnisse ab.
 
mein fall ist zivilrechtlich. da sieht das ganze anders aus. gewissermaßen müssten beide parteien vor gericht beweisen, dass sie ihrer pflicht aus dem kaufvertrag nachgekommen sind. und das ist beim verkäufer schon wegen dem versand als unversichert obwohl für versichert bezahlt nicht gegeben.
Gut, das ist dann doch etwas anders. ;)
 

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