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Kurzer Einwurf:kurzes update bei mir: habe die adresse des "verkäufers" mittlerweile, so dass ich dann mein geld über den weg vom gerichtl. mahnverfahren wiederbekommen werde.
Kurzer Einwurf:
Bekommt man auch sein Geld zurück, wenn der andere total verschuldet ist?
Man liest immer wieder: Ich habe die Adresse, ich bekomm' mein Geld, etc, usw.
Ich glaube kaum, dass das was nützt, wenn der andere eh von Hartz IV lebt oder überschuldet ist oder die Privatinsolvenz läuft.
Nun drehen wir uns im Kreis, siehe mein Fall mit dem verloren gegangenen Beleg, und was die Staatsanwaltschaft dazu sagt.also muss er beweisen, dass er das paket abgeschickt hat,
Gut, das ist dann doch etwas anders.mein fall ist zivilrechtlich. da sieht das ganze anders aus. gewissermaßen müssten beide parteien vor gericht beweisen, dass sie ihrer pflicht aus dem kaufvertrag nachgekommen sind. und das ist beim verkäufer schon wegen dem versand als unversichert obwohl für versichert bezahlt nicht gegeben.