jjung78
vandercat
War auf deren Seite. Die setzten übrigens auch die VA Haftpflicht vorraus, Vertraglich.das ist die mensa in darmstadt. und das studentenwerk vermietet die.
Es ist nicht üblich eine Raummiete zu erheben wenn die Getränke durch Fremdcatering auf deren eigene Rechnung verkauft werden.
Ausnahme: Fahrgastschiffe
Die machen den fetten Gewinn und du hast den Großteil der Kosten.
So, jetzt mal ganz kurz deine Rolle als Veranstalter!!
Die haben die 500 Euro sicher plus sagen wir einfach mal 2 Euro Gewinn pro Getränke mal 3 Getränke pro Gast und Abend. Bei 500 Gästen wären das mal kurz 3000 Euro Getränke und 500 Euro Miete. = 3500Euro
Du hast Einnahmen von 6 Euro pro Person macht bei 500 Gästen 3000 Euro.
Wenn du Glück hast! Und die Leute kommen,was Werbung voraus setzt.
Die haben nur Personalkosten an der Bar, bischen Strom und Wasser.
Du hast:
Reinigungskosten anschließend! Personalkosten, muss ja jemand machen.
Securitykosten dafür, das deine Gäste durch den Fremdcaterer mit Alkohol zugeschüttet werden und dann den Ärger verursachen der auf dich zurück fällt obwohl du den Ausschank nicht unter deiner fuchtel hast.
Hast du genug Security? Bei 500 Leuten wird es mit 3 Security schon eng, je nach dem was für ein Klientel du erwartest.
Pa und Licht
Djs
Planungsarbeit, Umsetzung und Verantwortung
Hohe Veranstalterhaftpflicht durch große Personenanzahl, EQ etc. pp und Haftung für Schäden an der Halle.
Genehmigungsgebühren und Haftung bei nicht Einhaltung derer.
Z.B.Lärm, nicht unerheblich
Reinigungskosten wenn deine Besucher im Umfeld Müll hinterlassen.
Ja, auch direkt vor deiner Location!
Parkplatzeinweiser musst du stellen, wenn viel los ist.
Auf der Homepage des Studentenwerkes steht,das Parkplätze zur Zeit mangelware sind dort.
Das heißt, auch das geht auf deine Kappe
Ab x Gästen übrigens die Verpflichtungen bezgl. Ersthelfer etc.
siehe Wikipedia: Maurerschema
Hohe Gema
Personalkosten, wenn auch nur fiktiv wenn es Freunde machen.
Gardarobenhaftung wenn du Geld für diese nimmst.
Werbungskosten, nicht wenig
Du haftest für zu laute Musik wenn ein Besucher einen Tinitus danach hat und du keine laufenden Lärmschutzmessungen durchgeführt hast.
Du haftest, wenn du einen Laser ohn Abnahme in Betrieb genommen hast und daraus resultierende schäden für den Gast.
So, und wenn du das Glück hast und doch noch Gewinn machst, kommt das Finanzamt und möchte auch was davon.
Du hast natürlich auch ein Gewerbe angemeldet, wenn du als Veranstalter tätig wirst, richtig?
DAs war jetzt hier nur mal eine ganz kurze Fassung, nebenbei schnell geschrieben und ist nicht Vollständig!
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