Special Guest
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der genau ablauf bei sowas:
1.mahnantrag vor gericht, das wird dort geprüft und kann ggf. zurückgewiesen werden.
2.erstellung des mahnbescheid und zusendung an den gegner. der hat die möglichkeiten:
3.1.gegner legt widerspruch ein dann 4.1 (er hat solange zeit bis der vollstreckungsbescheid bei ihm ins haus flattert)
3.2.gegner legt keinen widerspruch ein dann 4.2
4.1.das ganze wird zu einem steitigen verfahren vor gericht.
4.2.bei ausbleibenden widerspruch muss ein vollstreckungsbescheid beantragt werden.
der gegner hat die möglichkeiten 5.1 und 5.2
5.1 Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid -> der murks wird ein streitiges verfahren vor gericht.
5.2 kein widerspruch = titel mit dem man dann den gerichtsvollzieher losschicken kann.
da es sich allerdings um betrug handelt, und nicht um eine nicht bezahlte rechnung... wird das wohl so nicht funktionieren ^^
ach übrigens: einen "mahnbescheid" oder so der nicht vom gericht kommt.. hat absolut keine bedeutung!
1.mahnantrag vor gericht, das wird dort geprüft und kann ggf. zurückgewiesen werden.
2.erstellung des mahnbescheid und zusendung an den gegner. der hat die möglichkeiten:
3.1.gegner legt widerspruch ein dann 4.1 (er hat solange zeit bis der vollstreckungsbescheid bei ihm ins haus flattert)
3.2.gegner legt keinen widerspruch ein dann 4.2
4.1.das ganze wird zu einem steitigen verfahren vor gericht.
4.2.bei ausbleibenden widerspruch muss ein vollstreckungsbescheid beantragt werden.
der gegner hat die möglichkeiten 5.1 und 5.2
5.1 Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid -> der murks wird ein streitiges verfahren vor gericht.
5.2 kein widerspruch = titel mit dem man dann den gerichtsvollzieher losschicken kann.
da es sich allerdings um betrug handelt, und nicht um eine nicht bezahlte rechnung... wird das wohl so nicht funktionieren ^^
ach übrigens: einen "mahnbescheid" oder so der nicht vom gericht kommt.. hat absolut keine bedeutung!
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