Forum-Marktplatz - keine Ware erhalten

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Er kann sich gegen eine Gebühr sogar alles Ausdrucken lassen am Schaölter wenn er den Fall so Vorträgt werden die da schon verständniss haben,ich habe mir auch mal was ausdrucken lassen weil ich Probleme mit nem Vetragshändler bezüglich der Monatsgebühren hatte.hab glaube 5 Euro gezahlt und da steht zweifelsfrei dan ob was überwiesen wurde oder nicht.

Mein Tip mach die Anzeige bei der Polizei.
Nehm die Anzeige als Unterzeichnung Deines Problems und rede mit dennen das die Versuchen rauszubekommen ob der Name zu diesem Konto stimmt
wenn ja gehst du auf www.Meinestadt.de unter Telefonbuch und gibts den Namen un den Ort ein und dann müsste mal schauen ob er dir was auspuckt.

Ja so würd ichs machen,oder zum Einwohnermeldeamt und behaupten Du suchst nen alten Schulfreund und hast nur den Namen und die Stadt kostest 4,00 Euro,da er sicherlich kein Stalkingschutz hat ist er für jeden ausfindbar zu machen!

Oder noch ne Möglichkeit. www.SuchenachPErsonen.de kostet 30,- ocken aber Treffergenauigkeit über 90%:D
 
ich habe mir bei meiner bank vor einigen wochen einen ausdruck machen lassen der fünf jahre zurück liegt!
Da alles 10 jahre gespeichert werden muss, wird das wohl jede bank machen können.

Eigl. sollte die bankverbindung reichen um den tüpen zu finden.
Allerdings wird dir seine bank nicht einfach so die daten rausrücken,
wenn er angezeigt wurde wird die da sicher kooperativer sein bzw es den entsprechenden personen zukommen lassen.
Da man einen ausweis zum konto anlegen benötigt, werden die daten wohl bei der bank auch vorhanden sein..... selbst wenn das konto dort aufgelöst wurde.
 
erstmal sorry, dass dir so nen mist passiert ist,ich weiß selsbt wie beschissen sowas ist,als schüler/azubi ists geld eh schon knapp :/

wie heir schon oft gesagt:geh zur polizei und mach ne anzeige gegen ihn,einfach,schnell und unkompliziert. das dauert zwar, hat aber den vorteil ,dass du nur gewinnen kannst, weil du nen beleg hast, dass du bezahlt hast,er aber nichts hat==>Sieg für dich vor gericht
 
Gewonnen hat er wenn er seine Kohle wieder hat;)

darum sag ich ja vor gericht...wie das dann mim geld aussieht ist ungewiss...leider
hoffentlich hat der typ die kohle noch und hoffentlich muss er ins gefängnis oder so...scheint ja auf keinen falle in einzelfall zu sein
 
die ware wird er wohl nie besessen haben.
ich wollte dass er mal ein bild davon macht...
aber die ausrede "die steht beim kumpel" und blabla
dieses ewige hinausschieben...

johann und ich mussten den gleichen verwendungszweck angeben, "schallplatten" da er angeblich plattenhändler sei und sonst probleme mit seiner bank bekommt..

so eine durchorganisierte sache war das... ich sollte extra vor dem kauf mit ihm telefonioeren damit ER MIR VERTRAUEN KANN....
ey und der hat uns dann beraubt..

geld zurück, da er die ware eh nicht hat..!!!
kann ich auf schadensersatz bestehen ??
hatte ja schließlich die 400euro über 40tage nicht gesehen,
und das bei einem nettolohn von 550euro (azubi)
 
Bank fragen, die stellen i.d.R. ne Kopie aus (zumindest geht das bis zu einem bestimmten Zeitraum bei meiner Bank - ich mein, das sind 2 Monate).
Wenns dein Anliegen vernünftig vorträgst geht das so ziemlich bis zurück zur Kontoeröffnung, ist doch alles in der Datenbank gespeichert. ;)
 
erstmal sorry, dass dir so nen mist passiert ist,ich weiß selsbt wie beschissen sowas ist,als schüler/azubi ists geld eh schon knapp :/

wie heir schon oft gesagt:geh zur polizei und mach ne anzeige gegen ihn,einfach,schnell und unkompliziert. das dauert zwar, hat aber den vorteil ,dass du nur gewinnen kannst, weil du nen beleg hast, dass du bezahlt hast,er aber nichts hat==>Sieg für dich vor gericht

die ware wird er wohl nie besessen haben.
ich wollte dass er mal ein bild davon macht...
aber die ausrede "die steht beim kumpel" und blabla
dieses ewige hinausschieben...

johann und ich mussten den gleichen verwendungszweck angeben, "schallplatten" da er angeblich plattenhändler sei und sonst probleme mit seiner bank bekommt..

so eine durchorganisierte sache war das... ich sollte extra vor dem kauf mit ihm telefonioeren damit ER MIR VERTRAUEN KANN....
ey und der hat uns dann beraubt..

geld zurück, da er die ware eh nicht hat..!!!
kann ich auf schadensersatz bestehen ??
hatte ja schließlich die 400euro über 40tage nicht gesehen,
und das bei einem nettolohn von 550euro (azubi)

Zivilrechtlich sowas ähnliches wie Zinsen:) Da Du ja mit dem Geld was anderes machen hättest können
 
Zivilrechtlich sowas ähnliches wie Zinsen:) Da Du ja mit dem Geld was anderes machen hättest können
Gibts nicht, du hast ja so gesehen keinen Schaden davon getragen.
(Natürlich, die nicht erhaltene Ware, aber das zählt so nicht).
Da gibts das Geld zurück und falls dies nicht möglich könnte man einen Titel erwirken der ihn 30 Jahre lang zur Zahlung verpflichtet ...aber jetzt sind wir schon tief im Zivil- und Strafrecht, das sollte dir ein Jurist bei weitem besser erklären können.
 
Habe zwar Online-Banking. aber habe die Überweisung auch auf den Kontoauszug stehen und den hab ich Original da.

Reicht dieser auch als Beleg oder Bestätigung, dass ich Geld überwiesen habe?

PN von ... ich hab jetzt die direkte zusage das die dinger weg sind...2 tage dauert der versand. bis dahin sind sie da und wenn nicht kriegst du sofot dein geld plus 20 euro auwand von mir züruck überwiesne is das fair?

Also er hat mir wie gesagt wenn nichts kommt gibts nen Aufwand von 20 Euro aber die PN ist auch schon wieder 4 Wochen alt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok, dann werde ich Montag alles weitere mit meinem Anwalt ausdiskutieren.
 
die ware wird er wohl nie besessen haben.
ich wollte dass er mal ein bild davon macht...
aber die ausrede "die steht beim kumpel" und blabla
dieses ewige hinausschieben...

johann und ich mussten den gleichen verwendungszweck angeben, "schallplatten" da er angeblich plattenhändler sei und sonst probleme mit seiner bank bekommt..

Also war das alles schon, bevor du / ihr das Geld überwiesen hast/habt? Wenn ja, dann frage ich mich ernsthaft, wieso man da nicht mißtrauisch wird?:confused:

Man sollte sich eigentlich für den Marktplatz folgendes vornehmen:

- ohne Bilder kein Kauf!
- bei Verwendungszweck sollte schon das Produkt angegeben werden, was man erwirbt (und nicht drauf eingehen, wenn der Verkäufer etwas komplett anderes wünscht)
- fragen, ob Nachname-Versand möglich ist (erst Ware - dann Geld)... Wer nichts zu befürchten hat, macht das ohne weiteres.
- auf Beitragszahl und Inhalt der Beiträge achten, sagt oft schon viel aus
- Adresse im Zweifel geben lassen und VOR der Überweisung kontrollieren, ob die Angaben übereinstimmen (sofern machbar)

Aber naja, all die Tipps helfen euch beiden jetzt auch nichts mehr. Man kann nur hoffen, das ihr Erfolg habt... Ansonsten wars wohl eine Lehre ;)
 

Dann nennt man dann wohl "Lehrgeld zahlen" *sorry, der musste*



Sorry der is nicht witzig!! :( Er ist schon bestraft genug,will mir garnicht ausdenken obs für sein weiteres Leben auswirkungen hat,in dem er schwer nur noch Menschen Vertrauen kann,es geht nicht nur um Geld sondern wie steckt er das weg!:eek:
 
will mir garnicht ausdenken obs für sein weiteres Leben auswirkungen hat,in dem er schwer nur noch Menschen Vertrauen kann,es geht nicht nur um Geld sondern wie steckt er das weg!:eek:
Was nen Schwachfug.
Sorry, aber wer daraus nicht einfach was fürs Leben lernt sondern ewig dran rum knabbert sollte mal zum Arzt gehen.
Er wird beim nächsten mal aber sowas von aufpassen und alles daran setzen das so etwas nicht noch einmal passiert, verdammt harte Lektion aber die hat gesessen.

Trotzdem wünsche ich allen Geschädigten natürlich einen guten Ausgang des Ganzen.

Ein letztes, an die Betroffenen; macht da nicht ewig rum sondern schickt das Einschreiben los, und falls bis zur gesetzten Frist weder Ware noch Geld eingetroffen ab zur Polizei und zum Anwalt ...alles andere ist doch nix. ;)
 
Was nen Schwachfug.
Sorry, aber wer daraus nicht einfach was fürs Leben lernt sondern ewig dran rum knabbert sollte mal zum Arzt gehen.
Er wird beim nächsten mal aber sowas von aufpassen und alles daran setzen das so etwas nicht noch einmal passiert, verdammt harte Lektion aber die hat gesessen.

Trotzdem wünsche ich allen Geschädigten natürlich einen guten Ausgang des Ganzen.

Ein letztes, an die Betroffenen; macht da nicht ewig rum sondern schickt das Einschreiben los, und falls bis zur gesetzten Frist weder Ware noch Geld eingetroffen ab zur Polizei und zum Anwalt ...alles andere ist doch nix. ;)


So war,s ja nicht gemeint.
Es sollte jetzt nicht so Krass rüberkommen ala Phsycho und so, das nun nicht:D
 
Ich kenne zwar Deinen Fall nicht in aller Ausführlichkeit, aber für mich hat es den Anschein das Dein Anwalt schnell klein beigegeben hat.
E-mails stellen eine Willenserklärung dar!
Die Beweissfunktion einer schriftlichen Urkunde hat diese Textform zwar nicht, aber § 371 Abs 1 S 2 ZPO sieht die vorlage von Emails ausdrücklich vor.
Zwar kann eine Email, wie Du richtig beschrieben hast, verändert / verfälscht werden, aber ein Serverprotokoll erbringt den definitiven Aufschluss.
Dass diese unverändert sind, kann Dein Provider ( also dritte ) belegen.
Ich habs schon ein mal mit einem Anwalt und freundlicher Unterstützung eines Rechenzentrum-Mitarbeiters meines Providers durchgefochten bekommen.

Damit die anderen Wissen worum es hier geht:
Zitat aus

Textform

Bei der Textform (§ 126b BGB) handelt es sich um einen relativ junge Formvorschrift, die erst zum 13.07.2001 in das BGB integriert wurde. Der Gesetzgeber hat hier den Zeichen der Zeit Rechnung getragen, weil immer mehr Korrespondenz nicht mehr schriftlich per Post, sondern per Fax oder e-mail erfolgt.

Die Textform ist so etwas wie eine abgespeckte Schriftform. Für die Einhaltung der Textform genügt eine lesbare, aber unterschriftlose Erklärung, die nicht in einer Urkunde abgefasst sein muss. Ausreichend ist die Lesbarkeit auf einem Bildschirm. Insoweit kann auch eine SMS der Textform genügen.

Dennoch muss die Person des Erklärenden genannt sein. Ansonsten wüsste man schließlich nicht, wer die Erklärung abgibt. Dabei sind die Hürden nicht besonders hoch anzusetzen: ein Vorname oder Spitzname kann zur Identifikation durchaus ausreichen. Außerdem muss der Text den Abschluss der Erklärung kenntlich machen. Es soll vermieden werden, dass die Erklärung abgeschnitten wurde. Zweckmäßig ist daher eine Grußformel mit Namensnachbildung, also z. B.:
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann

Im Prinzip empfiehlt es sich, dieselbe Form wie bei einem Brief zu verwenden. Um sicher zu gehen sollten in der Erklärung

*

Absender und Empfänger mit Adresse,

*

das Datum,

*

sowie als Abschluss eine Grußformel mit Namen enthalten sein.

Sofern die Kriterien der Schriftform erfüllt sind, sind auch immer die Voraussetzungen der Textform erfüllt. Wer also lieber Briefe schreibt, hält neben der Schriftform auch immer die Textform ein. In der Praxis spielt für den Verbraucher die Textform die wichtigste Rolle ...


Du schreibst ihm also vorher einen Brief und den schickt er Dir unterschrieben zurück?

EMails haben keine Rechtskräftigkeit, da sie unterwegs abgefangen und verfälscht werden können, also muss man nur auf dem Postweg korrespondieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hat geantwortet.

Jetzt will der den Typen anzeigen, der die Player eig hätte. Ich dachte der hätte das Geld schon überwiesen.

Frag mich bloß was der andere damit zu tun hat, er selber ist doch auf meiner Suchanzeige eingegangen und die Pflicht nicht eingehalten oder?.

naja die Frist geht noch bis Mittwoch, dann sehen.
 
Hat geantwortet.

Jetzt will der den Typen anzeigen, der die Player eig hätte. Ich dachte der hätte das Geld schon überwiesen.

Frag mich bloß was der andere damit zu tun hat, er selber ist doch auf meiner Suchanzeige eingegangen und die Pflicht nicht eingehalten oder?.

naja die Frist geht noch bis Mittwoch, dann sehen.

stimmt genau,er ist mit dir den handel eingegangen,also ist er für dich auch der verantwortliche,egal ob er nun wegen nem dritten lieferschwierigkeiten hat
 
Was ist nun eigentlich in der Zwischenzeit passiert?
 
Würde mich auch interessiern....
 
Stell dich mal auf eine lange Geschichte ein.

Ich bin hier vor ca. 18 Monaten um 1200 € geprellt worden und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen immer noch.

Der Typ hat damals gleich drei Leute abgezockt.

Und alle drei haben ihn angezeigt. Aber wie gesagt das ist eine langwierige Geschichte.

Mein Tipp aus Erfahrung:

Anzeigen, zum Anwalt gehen und einen Mahnbescheid an ihn schicken.

Dann hat er nen Titel und du hast 30 Jahre Anspruch auf dein Geld.

Gruß, Martin
 
den titel hast DU erst nach erhalt des vollstreckungsbescheides. er hat beim mahnbescheid vorher noch das recht, einspruch einzulegen. wenn er das tut, geht das ding sofort übern anwalt bzw. übers gericht.
mahnbescheid heisst noch nicht titel. bitte merken. ;)
 
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