also wie wir das ganze aufziehen muessen ist das geringste problem (abgesehen von der schlepperei). da sind wir profis - nur das rechtliche wie gesagt!
hab jetzt auch mit einer richterin geredet, die meinte wir sollten auf jeden fall verhindern dass der polizei eine schriftliche einladung in die hand fällt, denn dann wäre das gamnze halb-öffentlich und wir stärker in der verantwortung. werden es wohl so halten, das sich im prinzip keiner als verantwortlicher bezeichnet, lediglich einer angibt, er habe die anlage gemietet und hochgeschafft, damits musik für die freunde gibt.
hab auch mal 2 fälle zusammen getragen:
http://www.polizei.sachsen.de/pd_leipzig/4729.htm (schlägerei auf party --> polizeieinsatz - ermittlungen)
http://www.merkur-online.de/lokales/nachrichten/illegale-mega-party-hitlerbruecke-332239.html (party mit 400 leuten --> es wird ermittelt, bisher keine folgen)
also ich fasse mal zusammen: wenn man
A kein müll hinterlässt
B keine lärmbelästigung ausübt
C es nicht ausartet (sachbeschädigung)
D sich noch im "halblegalen" (öffentlichen) bereich bewegt (siehe "befriedung/hausfriedensbruch")
E niemand zu schaden kommt
F keinen kommerziellen ausschank betreibt (spenden)
hat man sehr gute chancen dass nichts passiert oder die party im schlimmsten fall nur aufgelöst wird.
ich schätze bei unfällen stellen das hauptproblem schadensersatzforderungen (sofern der verletzte die schuld bei den verantwortlichen sieht) und forderungen der versicherung dar. die polizei koennte bei unfall gegen die verantwortlichen ermitteln, aber ich nehme an mit geeigneten sicherheitsmassnahmen dürfte man da kaum in den knast wandern.
irgendwelche einwände?