Eigene eventuell illegale Party
ich und ein freund wollen im herbst eine party für einen sehr grossen freundeskreis veranstalten.
wir haben sehr viel erfahrung, haben unter anderem schon eine party mit 1300 leuten und 25 djs in einer villa organisiert und bei einem festival mitgemanagt.
technikmässig usw. dürfte da nichts schiefgehen.
PROBLEM:
ausgesucht haben wir uns folgende location:
eine verlassene klosterruine auf einem berggipfel weitab der stadt, mit parkplatz in fussweite. die ruine ist umzäunt, es gibt aber ein tor was IMMER offen ist und keine schilder, die den zutritt verbieten. tagsüber gibt es ganz normalen besucherverkehr (das gelände gehört wohl der stadt oder dem landkreis, das kloster ist schon seit 500 jahren nicht mehr geweiht).
die ruine besteht aus grundmauern zwiswchen 1 und 2,5 metern höhe und zwei begehbaren und gesicherten türmen (ca. 15. meter).
zum thema ruhestörung: dürfte nicht passieren, wenn ja wird die musik ausgemacht - ergo - kein risiko
zum thema hausfriedensbruch
ERSTER PUNKT
wikipedia - hausfriedensbruch: "Tatbestandmäßig ist das vorsätzliche Eindringen gegen den Willen des Berechtigten in näher bestimmte Räumlichkeiten oder das Sich-nicht-Entfernen aus diesen Räumlichkeiten trotz der Aufforderung eines Berechtigten. Diese Räumlichkeiten sind Wohnungen, Geschäftsräume und sonstige befriedete Besitztümer oder abgeschlossene Räume, die für Zwecke des öffentlichen Dienstes oder Verkehrs bestimmt sind."
wikipedia - "befriedet": "Das befriedete Besitztum sind Bereiche, die in äußerlich erkennbarer Weise durch Umgrenzungen gegen willkürliches Betreten gesichert sind. Umstritten ist in der Rechtswissenschaft, wie stark der Befriedungsschutz sein muss (Mauer, Absperrung, Zaun)."
wikipedia "verfolgung": "Der Hausfriedensbruch ist in der Variante des Grundtatbestandes Privatklagedelikt nach § 374 Abs. 1 StPO und bedarf des Strafantrags des Verletzten oder dessen Angehörigen. Der Hausfriedensbruch ist nebenklagefähig nach § 395 StPO."
das heisst anklage wird nur erhoben wenn der landkreis auf eine anzeige BESTEHT, er sich also wirklich geschädigt sieht.
es wäre nett wenn mir trotzdem jemand dazu nähreres/erfahrungen schreiben könnte.
(im prinzip ist das jedoch nicht SO wichtig, da in jedem fall nur maximal eine geldstrafe zu erwarten ist, die wir (pilot/lehrer) oder unsere freunde aufbringen können).
ZWEITER PUNKT (wesentlich wichtiger):
fahrlässige körperverletzung (eventuell mit todesfolge)
worst case: jemand stürzt beim tanzen o.ä. von einer mauer oder gar vom turm (der ca 50 meter vom floor weg ist und eigentlich dagegen abgesichert).
selbstverständlich würde die polizei uns als verantwortliche ausmachen.
kann mir jemand schreiben was uns droht? (schadensersatz/geldstrafe/bewährung/knast) und wie wir uns im vorfeld am besten davor wappnen?
es wird keine schriftliche einladung geben, lediglich emails und facebook (mit anfahrtsbeschreibung) mit dem hinweis das WIR uns dann dort aufhalten werden. kein eintritt, eventuell bier gegen eine spende. krass verdrogte leute sind nicht zu erwarten, aus diesem alter sind wir raus (es läuft technolektro/bigbeat/funk). wir könnten auf dei gefahr aufmerksam machen.
der floor ist einer einer art sakristei, die nach oben offen ist und ca. 2,5 meter tief in der erde, auf einem grab. von oben umringt von ca. 1 meter hohen mauern. platz für ca. 80 leute. die idee man könnte zum tanzen auf diese steigen liegt nahe und die sind stolpergefährdet, also nicht oben glatt.
oben rum sind noch mal zwei boxen und ca. 20 bis 100 leute würde ich sagen ("zweiter floor"). dir turntables stehen auf einem balkon direkt über der sakristei auf höhe der oberen ebene.
wie koennen wir uns absichern wenn wir all das wissen, die party aber trotzdem machen wollen?
ich kann gerne fotos/link mit infos zum ort schicken.
danke schon mal