eBay kauf, Betrug oder geht alles mit rechten Dingen zu?

Die Frist ist gesetzt, doch er sagte, er gebe mir auf keinem Fall das Geld zurück:

Nachricht vom Verkäufer:
"Ich habe schon einiges verkauft nur hat nicht jeder Käufer eine Bewertung abgegeben. Und ich lasse mir nicht drohen ich weigere mich wehement das geld zurück zu überweisen und meinetwegen lass ich es auf eine gerichtliche einigung ankommen. Sie müssten eh wissen das dass auf garnichts hinaus läuft denn sie haben ware bekommen, wer diese nun Kaputt gemacht hat ob die post oder sie das ist schwer nachzuweisen. mfg"

Mit drohen meint er die Polizei bzw Anzeige, war aber nicht als Drohung formuliert.

Hier mit der Post:
"So ich muss ihnen garnichts beweisen ich weiss was ich losgeschickt habe und ich habe den kassenzettel von der Post ich habe kein Versichertes Paket versickt also ist es auch nicht versichert so einfach ist das. Für wie doof halten sie mich eigentlich?"

Ich hoffe nur eins für ihn, dass ich ihn niemals sehe, sonst kann mal schnell ein kleiner Griff bzw Schlag (Wingtsu) ganz ausversehen ausrutschen....
 
Schnell zur Polizei und Anzeige erstatten. Die Polizei Fragen ob du das geld zurückbuchen sollst, oder ob das nachteilig für dich wäre, bzw unzulässig ist.

Das ganze muss schnell gehen... Je länger du wartest, desto schwieriger wirds zu beweisen, dass du die Player nicht kaputt gemacht hast.
 
Der Ebay Kundendienst hat gesagt, wenn ich mit PayPal bezahlt hätte, hätte ich das Geld schon längst wieder und das mit der Bank, dass geht, habe angerufen.

irrtum !!! das was die bank damit meint ist das du bei deiner bank eine formular/antrag auf rückbuchung einer überweisung stellen kannst. dann schickt deine bank dies !anfrage! an die bank des verkäufers und dieser wird dem ja nicht zu stimmen. dann wird seine bank deiner bank mitteilen das der kto-inhaber die rückbuchung abgelehnt hat. dann wird deine bank dir das schriftlich mitteilen. und das dauert so lang das du danach aber auch nirgendwo mehr hingehen brauchst um irgendwas oder irgend jemand noch anzuzeigen !!! hab ich durch !!!

zu meiner einzigsten schlechten ebayerfahrung:

waren "bloß" insgesammt 12,40 euro aber ebend shiete. ich habe nämlich keinen artikel (mic.) erhalten. hab aber hinterher erst selbst rausgefunden das der eigtl. verkäufer sein ebaykto geknackt wurde und das durch ein pärchen das vorher von dem ein schalfzimmer per selbstabholung gekauft hat - nur waren die beiden so dumm auch noch zu bewerten das gute schlafzimmer und die geänderte hinterlegt kto beim geknackten ebaykonto nicht wieder nach überweisung zu ändern. ich war nicht der einzigste - wir (insgesammt 5) haben dann (nach ca. 14 tagen - solange hat das mit bank gedauert und das ich erst mal richtig in bewertung geschaut hab und hee wunderwunder) alle an einem tag ebay angerufen und am ende war die nette bianka... dranne gewesen und mußte zurück zahlen sonst hätte ebay sie selbst angezeigt oder wir hätten es alle gemacht <weil ja zw. uns dann reger mailaustausch war> (danach wurde sie gesperrt und der eigtl. ebaykontoinhaber leider auch noch, aber was ist er so bescheiden schön bei abholung seine zettellasche neben dem rechner liegen zu lassen, nehme ich an - weil so ist wohl das heldenpärchen an das pass von dem gekommen).

hat ein blick gereicht von mir in die bewertungen und ich hab den namen bianka gelesen und schon war mir alles klar. nur leider nicht gleich sofort. naja wer denkt schon so quer.

ebay brauchte ja nur die kto's vom geknackten und schlafzimmerkäuferin zu vergleichen und schwubbs.

man man war die bianka ne heldin, hat sie wohl gedacht das die nächsten jahre durch ziehen zu können.

bei teuren sachen = PP oder sein lassen
ausnahmen bei jahrelangen mitgliedern mit dauerhaft 100% auch über die jahre hinweg - so wie ich :))))
 
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Alles was du schreibst dient der sachlichen Information, damit er weiß welche Schritte du einleitest - genauso solltest du es auch formuliert haben, lass dir dabei von deinen Eltern helfen!

Du zeigst ihn mit deinen Eltern wegen Betrugs an, denn wenn die Pakete nicht beschädigt sind und die Ware gut verpackt war, sieht es für ihn nicht so einfach aus. Zu all dem benötigst du aber die Verpackung komplett, also nicht entsorgen.

Die Sache wird je nach Sachlage i.d.R. von der Staatsanwaltschaft eingestellt aber meist dennoch eine Zeit lang registriert, falls sich da was ansammeln sollte.

In der Summe kann man höchstens auf die Kulanz von Ebay hoffen und drückt dort mal auf die Tränendrüse, denn auch die können in seltenen Fällen finanziell helfen.

Den letzten Abschnitt wollen wir dann mal ganz schnell wieder vergessen. Denn so ganz unschuldig bist du ja selbst auch nicht an der Misere. :rolleyes:
 
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Mal generell: ich hab in 10 Jahren Ebay nur minimalst negative Erfahrungen gesammelt. Mein Bruder hatte bei drei Aktionen, dreimal ne Niete. Und der ist nicht unsensibler als ich. :)
Wenn es mal Unstimmigkeiten gibt, sollte man versuchen zwischen den Handelspartnern eine Lösung zu finden. Man sollte nicht immer gleich von Vorsatz und verbrecherischen Absichten ausgehen und mit Anzeige drohen (die wirkliche Profis eh nicht tangiert, da ist die Haut so dick wie die Akte).

Bei Dir Marvin ... mit Verlaub ... scheint sowohl Informationsauswertung als auch die rechtliche Voraussetzung für einen eventuellen gerichtlichen Siegszug nicht soptimal.
Das mit der Bank ... Interpretation und nach einschlägiger Meinung unmöglich. Selbes gilt für Paypal ... weil wenn es so einfach wäre seine Asche zurückzubekommen, würden das alle machen. So wie bei der Lastschrift oder einer Rechnung ... was der Grund ist, warum diese Zahlungsweisen eher selten angeboten werden.
Wichtig ist immer sich mal in die Gegenseite zu versetzen. Da geht eine Anzeige vom Staatsanwalt in Deiner Stadt zu dem in dessen Stadt. Dann darf er sich äußern und behauptet einfach dass Du ihm einen defekten Player unterschieben willst ... Aussage / Aussage. Im Normalfall außer Spesen nix gewesen.
Trotzdem drück ich Dir die Daumen. :)
 
Wieder von allen Seiten viel Text für eine wirklich simple Sache!


  1. Sofort eBay-Käuferschutz in Anspruch nehmen.
  2. Per Einschreiben(!) dem Verkäufer Frist setzen, i.d.R 14 Tage, und um Rückerstattung des Kaufpreises bitten, nach Erhalt Ware zurück senden (diese unverzüglich wieder in der Originalverpackung einlagern und natürlich nicht weiter benutzen!)
  3. Falls Frist ohne Geldeingang verstrichen, Anwalt konsultieren, dieser erklärt dir dann die nächsten Schritte.
Alles andere vergeudete Energie, da in keiner Weise zielführend!


Allg. zur Überweisung:
Überweisung zurück buchen kann man knicken, geschieht wenn dann nur auf Kulanz der Bank und wird diese nur tun wenn sie ihrerseits Möglichkeiten sieht an das Geld zu kommen - z.B durch genannten Antrag bei der Bank des Empfängers, ist hier wohl eher weniger gegeben!


Btw @einige: Elektronische Rechtschreibprüfung kann ein Segen sein falls es jemandem nicht so einfach von der Hand geht, einfach mal einschalten!
 
Danke, ich habe schon viel bei Ebay gekauf 0 negative Bewertung 50 positive bewertungen und etliche, die nicht bewertet haben. Sowas wie dieser Verkäufer ist mir noch nicht untergekommen, alleine wie er mit mir schreibt.

Ich habe ihm mal wieder eine Mail geschickt und zum 3 mal das mit der Post erklärt, da er das immer als Vorwand holt. Zudem habe ich Ihm wieder an die Frist erinnert.

Vielen Dank an alle, ihr habt mir wieder Mut gemacht und mir viel geholfen.
 
Den Ebay- Käuferschutz habe ich schon kontaktiert, er hat ebenfalls schon angerufen, in meinem Fall können sie so nichts machen, außer Ratschläge geben, aber sie werden den Verkäufer ab sofort unter die Lupe nehmen, was mir nicht wirklich weiter hilft.
 
Jop, allerdings ist der Mist weil mit Selbstbeteiligung (zumindest noch so gewesen als ich diesen mal in Anspruch nehmen musste).
Platte für 35€ ersteigert, aber nie geliefert - minus Ebay-Käuferschutzpauschale (25€ Bearbeitungsgebühr), minus 5€ Versand = 5€ zurück, Weltklasse! :rolleyes:

Bei höheren Beträgen macht dieser natürlich mehr Sinn, als viel wichtiger empfinde ich allerdings eBay auf den jeweiligen Verkäufer aufmerksam zu machen.
 
Hab grad mal fix quergelesen. Gab mal einen generellen Käuferschutz ohne Paypal, gegen Gebühr (wie von Pyro beschrieben). Wurde 2008 eingestellt. Nun nur noch einen bei Paypal Zahlung.
 
Bei dem Kauf ist das so, Ebay hat neue auflagen. Er dürfte eigentlich nur mit PayPal auflegen, da er noch keine 10 Bewertungen hat, aber ich habe normal als Überweisung bezahlt, da ich die neue Reglung nicht kannte. Aber Sie sagten, dass es dann an mir liegt (Nicht wissen schützt vor Strafe nicht)
 

hat er denn überhaubt ein haftungsausschluß in seiner beschreibung gehabt ?

sei es nur ein kurzer satz: von wegen keine garantie etc. ?

weil nach dem gesetzt ist auch ein privatverkäufer der dieses nicht tuhet 1 jahr lang gewährleistungspflichtig !

wenn nein dann einschreiben mit rückschein an ihn, das du deine gesetzliche gewährleistung in anspruch nimmst und frist setzten zur beseitigung der mängel und gut ist.

passiert nix bekommst du bei anzeige von der staatsanwaltschaft recht ;-)
 
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Der schlaue Satz "nach EU-Recht *blafasel*" ist total irrelevant, entspricht das Gerät nicht der Artikelbeschreibung kann vom Kauf zurück getreten werden, ganz egal was dort für "schlaue" Sätze drunter stehen mögen!

Detail möge man bitte diesem Artikel entnehmen, vor allem der Passus "regelmäßige Verwendung von Gewährleistungsausschlüssen" ist interessant, wer privat viel auf eBay und anderweitig mit o.g blafasel verkauft stellt sich selbst ein Bein!
 
übrigens: eine anzeige bei der polizei, selbst mit anschließender verhandlung und möglichem gewinn dieser bringt kein geld zurück!

polizei = strafrechtliche verfolgung.
geld gibts nur übers zivilrecht.
 
Der schlaue Satz.../QUOTE]

cool man lernt nie aus :))))))

also hat er/man ja anspruch ob der satz nu in der beschreibung steht oder nicht, weil ebend ein funktionstüchtiges gerät angeboten wurde.

zu mwiemarvin:
hast du evtl. einen zeugen (außer Fam.) für/beim öffnen und erstem ausprobieren ??? wäre doch der idealfall.

übrigens: eine anzeige bei der polizei, selbst mit anschließender verhandlung und möglichem gewinn dieser bringt kein geld zurück!

ich glaub das ist wohl den meisten klar ! aber auf die finger muß gehauen werden wenn der/ein verkäufer so einen gravierenden mangel verschweigt um des erlöses willens !!!
 
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ich glaub das ist wohl den meisten klar ! aber auf die finger muß gehauen werden wenn der/ein verkäufer so einen gravierenden mangel verschweigt um des erlöses willens !!!

ich glaube, wobei wir nicht in der kirche sind, also gehe ich davon aus, das dies den wenigsten geläufig ist!
wer das noch nie selbst erlebt, oder entsprechende rechtskurse in der uni belegt hat, wird wohl sehr wahrscheinlich davon ausgehen, dass die polizei einem auch die moneten wiederbringt.
 
Der schlaue Satz "nach EU-Recht *blafasel*" ist total irrelevant, entspricht das Gerät nicht der Artikelbeschreibung kann vom Kauf zurück getreten werden, ganz egal was dort für "schlaue" Sätze drunter stehen mögen!

Detail möge man bitte diesem Artikel entnehmen, vor allem der Passus "regelmäßige Verwendung von Gewährleistungsausschlüssen" ist interessant, wer privat viel auf eBay und anderweitig mit o.g blafasel verkauft stellt sich selbst ein Bein!

Soweit ich informiert bin gilt dies für gewerbliche oder freiberufliche Verkäufer, private dürfen dies. Klärt mich bitte jemand auf, falls sich in den letzten 1,5 Jahren die Rechtslage geändert hat.
 
Soweit ich informiert bin gilt dies für gewerbliche oder freiberufliche Verkäufer, private dürfen dies. Klärt mich bitte jemand auf, falls sich in den letzten 1,5 Jahren die Rechtslage geändert hat.

les dir mal den von pyro eingestellte link genau durch.

da steht das es für dauerhaft privatverkäufer auch gilt und das ein, 'wie auch immer formulierter ausschlußsatz' nicht von einer haftung bei verschwiegenen mängeln ausschließt. bedeutet nach meinem verständnis das ein privatverkäufer auch mit solchem satz verpfichtet ist die ware zurück zu nehmen bzw. zur beseitigung der mängel verpflichtet ist.

in dem fall von mwiemarvin: würde dieses ja heißen, das wenn das paket unbeschädigt war und der verkäufer arglistig mängel verschwiegen hat, er 'ob nu sinnlossatz in der beschreibung oder nicht' verpflichtet ist zur rücknahme oder beseitigung der mängel. und letztendes wird der verkäufer ja nich gegen die post ankommen - desahlb wäre es ernorm von vorteil wenn mwiemarvin einen zeugen beim auspacken und probe hätte.
 
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les dir mal den von pyro eingestellte link genau durch.

da steht das es für dauerhaft privatverkäufer auch gilt und das ein, 'wie auch immer formulierter ausschlußsatz' nicht von einer haftung bei verschwiegenen mängeln ausschließt. bedeutet nach meinem verständnis das ein privatverkäufer auch mit solchem satz verpfichtet ist die ware zurück zu nehmen bzw. zur beseitigung der mängel verpflichtet ist.

in dem fall von mwiemarvin: würde dieses ja heißen, das wenn das paket unbeschädigt war und der verkäufer arglistig mängel verschwiegen hat, er 'ob nu sinnlossatz in der beschreibung oder nicht' verpflichtet ist zur rücknahme oder beseitigung der mängel. und letztendes wird der verkäufer ja nich gegen die post ankommen - desahlb wäre es ernorm von vorteil wenn mwiemarvin einen zeugen beim auspacken und probe hätte.

Ich kann lesen :) und habe gelesen :)

...und es geht mir logischer Weise nicht um den von dir erwähnten "dauerhaft privatverkäufer" - sonst würde ich doch wohl nicht fragen - sondern um eine reine private Veräußerung. Denn der "dauerhaft privatverkäufer" wird einem gewerblichen/freiberuflichen in Annahme gleichgestellt und darüberhinaus obliegt die Definition des "dauerhaft privatverkäufers" wohl zuständigen Rechtsdehnern :)

Edit: wie gut, dass man Rechtsdehner kennt, hat sich soeben erledigt die Frage.
 
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@R2D2:
Es geht darum das du die Sachmängelhaftung damit nicht ausschließen kannst, sonst wäre Betrug a.G verschwiegener Mängel Haus und Hof geöffnet,
bräuchtest ja nur diese "schlaue" Zeile drunter setzen! ;)
 
jepp - genau die Info brachte mir in etwa der Rechtsdehner am Frühstückstisch auch.
 
Hallo,
ich schreibe dass jetzt einfach mal hier rein, weil ich kein neues Thema aufmachen möchte.
Ich habe folgendes Problem:
-Habe eine Auktion beobachtet und dann habe ich den Verkäufer angeschrieben wie es mit einem Sofort-Kauf ausieht. Einen gewissen Betrag ausgehandelt und das Ding gekauft außerhhalb von ebay. Ich habe das Geld Überwiesen und er das Paket daruafhin dann in die nächstliegende Filiale gebracht. Er hat mir das alles dann gemailt, dass er mit DHL versendet und hat mir eine Sendungsverfolgungsnummer gegeben. Ich diese dann aufgerufen und da Stand dann halt dass das Paket bei denen eingegangen ist. So leider steht das dort seit Samstag schon da (05.03). Ich bei der DHL angerufen und das alles abgeklärt. Die haben mir dann gesagt ich soll den Verkäufer sagen er soll eine Nachforschung in Auftrag geben, da irgendetwas schief gelaufen ist entweder ein Aufkleber abgegangen oder onst irgenetwas. So jetzt zu dem Problem wo ich habe, ich hab ihn angeschrieben aber da er ja nix mehr Verkäuft in ebay kann es sein dass er in der nächsten Zeit nich nachguckt! Ich habe nur seinen Namen Die Kontodaten und die Stadt wo er wohnt. Ich bräuchte eine richtige anschrift oder Tel. Nr. damit er das einleiten kann. weiß leider nicht was ich jetzt als nächstes machen soll. Ebay den Fall so schildern und dann fragen ob ich die Daten bekomme wird wohl schwierig werden wegen dem Schutz. Hoffe es kann mir einer dabei weiterhelfen oder sagen was ihr als nächstes machen würdet.

THX SturmFall
 
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Als erstes bleibt wohl nix anderes zusagen als "Bist du von allen guten Geistern verlassen?"
Er hätte das Angebot auch beenden können und neu einstellen mit dem Festbetrag den Ihr ausgehandelt habt, so hättest du aufjedenfall einen "gewissen" Schutz gehabt.
Da der Verkäufer ja aber augenscheinlich ein korrekter Typ zu sein scheint, würde ich an deiner Stelle einfach warten bis er seine mails checkt, normale Menschen tun das so 1x die Woche ;)


LG Bee
 

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