Ebay Betrüger??????

DJZ1

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Hi

Ich habe folgenes Problem und zwar, ich habe mir am 7.6.2006 ein Pioneer DJM500 ersteiger habe das geld noch am gleichen abend Überwiesen und jetzt habe ich das problem das der verkäufer mir das mischpult nicht zusendent. Er hat den geldeingang bei sich auf dem Konto auch beschtätigt aber jetzt meldet er sich nicht mehr obwohl ich ihm fast täglich eine E-mail schicke ich weiß nicht mehr weiter was soll ich machen ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Gruß DJZ1
 
ALso wenn du über paypal bezahlt haben solltest bist du automatisch versichert und bekommst das geld von ebay zurück bis auf 30 euro selbstbeteiligung , bei allem anderen hast rel schlechte karten das geld schnell wieder zu bekommen , das muss dann übern anwalt laufen , und das dauert


mfg markus
 
Ihm mit Spaßbietern auf seine ebay accounts drohen, Anwalt einschalten bzw. Adresse deiner Kanzlei auf seine Adresse schicken, seine eMail Adresse in Spammer eintragen bzw. audf die Existenz solcher hinweisen, wegen Betrugs anzeigen, ihm eine Frist setzen, über ebay klären, persönlich vorbei schauen und mit Freunden deine Ware unter Zeugen abholen...kurz, geh ihm richtig auf die Eier.

Wie sehen denn seine Bewertungen aus?
 
Markustt schrieb:
ALso wenn du über paypal bezahlt haben solltest bist du automatisch versichert und bekommst das geld von ebay zurück bis auf 30 euro selbstbeteiligung , bei allem anderen hast rel schlechte karten das geld schnell wieder zu bekommen , das muss dann übern anwalt laufen , und das dauert


mfg markus

Das ist ja schön durcheinandergewürfelt.

Also nochmal richtiggestellt:

Wenn du über Paypal bezahlt hast, kannst du bei Paypal eine Beschwerde einlegen, dann wird der Verkäufer benachrichtigt. Sofern er nicht innerhalb von 10 Tagen antwortet, nimmt sich ein Mitarbeiter von Paypal der Sache an, untersucht den Fall usw. Du bekommst das Geld dann zurück.

Hast per Scheck, Überweisung o.ä. bezahlt, kannst du eine Beschwerde bei Ebay einlegen. Gleiches Verfahren wie bei paypal, Ebay möchte auch den entscheidenden Kontoauszug haben.
Das Geld bekommst du zurück, allerdings abzgl. 25 Eur Bearbeitungsgebühr und ohne Versandkosten.
 
Sry für die Zwischenfrage, aber kostet Paypal was? Hat das irgendwelche Nachteile?`Hab heute zum ersten Mal was über Ebay gekauft....Bitte um Infos.

Danke LG Chiasso
 
oder erstma abwarten...

als meinen ersten 1210er ersteigert hatte, hats auch n monat gedauert bis der hier war, es gibt halt langsame menschen...

ansonsten uff die fresse
 
Also der hat alles nur gute bewertungen und ich habe grade mal geguckt und sehen hinter seinem Benutzername stehen: Nicht mehr bei eBay angemeldet.

Bohr ich glaube da fange ich gleich mal an was an ebay zu schreiben und so

THX für eure schnellen antworten
Gruß DJZ1
 
chiasso,

paypal kostet nichts und ist eine art zwischenkonto. bietet dir als käufer 500 euro schutz (aber auch da gibts wohl haken) und es reicht zur identifizierung von sender und empfänger allein die emailadresse. also keine komplizierten kontonummern und das eigene konto ist vor missbrauch geschützt, wenn man sich darüber bezahlen lässt. aber nach meiner story mit paypal (thread: paypal stinkt zum himmel) lasse ich mich darüber nicht mehr bezahlen und kaufe höchstens darüber
 
@ Danny DJ

Ja ich hab ja was gekauft, das heißt ich muss bezahlen...d.h. zum Zahlen ists für meine Seite ganz gut wenn ich das richtig verstanden habe?

Oarge Gschicht die dir da passiert ist....Werd mal weiter lesen wies ausgegangen ist :) soweit war ich noch ned.

Danke
 
imho hat man auch, innerhalb einer bestimmten frist, die möglichkeit, bei seiner bank eine rückbuchung in auftrag zu geben. ist das geld aber schon vom empfängerkonto weg, es bestünde also bei buchung eine unterdeckung, geschiet die rückbuchung nicht.

ganz sicher bin ich mir aber nicht. also auf zur bank und nachfragen.
 
Nik Wel schrieb:
...
Hast per Scheck, Überweisung o.ä. bezahlt, kannst du eine Beschwerde bei Ebay einlegen. Gleiches Verfahren wie bei paypal, Ebay möchte auch den entscheidenden Kontoauszug haben.
Das Geld bekommst du zurück, allerdings abzgl. 25 Eur Bearbeitungsgebühr und ohne Versandkosten.


Haha... Man du hast aber echt schöne vorstellungen...

ebay ersetzt bis Maximal 200€ abzg. 25€ Eigenbeteiligung...

Also 175€

In meinem Fall hab ich ein Mixer für 280€ erstanden, das Ding war allerdings alles andere als im Perfektem zustand...

Naja, war eigentlich mein eigenes Geburtstags Geschenk, hab das Geld auch an meinem Geburtstag Überwiesen... (22. Februar)
Nach dem ganzen hin und her und tra lala, hab ich erst vor 2 Wochen eine Überweisung erhalten...

Also fast 4 Monate gewartet um ein Teil des Geldes wiederzusehen...

In Zukunft werde ich keine tuereren sachen mehr über ebay Einkaufen, und falls doch werde ich nicht mehr als 50% im vorraus bezahlen, wenn der Verkäufer nix zu beführchten hat, dann wird er da auch in jedem fall mitspielen..



MfG MaX!Mo
 
warum macht ihr auch immer vorkasse? :confused: ich würde einfach auf nachname bestehen. damit gibts dann keine probleme. und wenn ders nich will obwohl ihr ihm die zusätzlichen kosten erstatten würdet, dann is der eh nich vertrauens erweckend.
 
DJ Chiasso schrieb:
@ Danny DJ

Ja ich hab ja was gekauft, das heißt ich muss bezahlen...d.h. zum Zahlen ists für meine Seite ganz gut wenn ich das richtig verstanden habe?

Oarge Gschicht die dir da passiert ist....Werd mal weiter lesen wies ausgegangen ist :) soweit war ich noch ned.

Danke

ausgegangen ist daran noch gar nichts. nach recherchen vermute ich, dass die ware an einen toten briefkasten ging, wo niemand wohnt, der mit der ware bereits über alle berge ist.
die sache hat nun die staatsanwaltschaft seit ner woche. mal sehen, vll kriegen die was raus.

@poul

NN ist ne gute idee. ich bin doch als käufer im beisein des postboten berechtigt, das paket vor bezahlung zu öffnen oder?
 
@thomas
Nein, das geht leider nicht.
Eine Rückbuchung bei Überweisung ist nicht möglich.
Dies funktioniert nur bei Einzugsermächtigungen und imho bei Daueraufträgen ?!
Hierbei beträgt die Frist wohl 14 Tage.

@ Topic
Wenn du nicht via Paypal sondern per Überweisung gezahlt hast bleibt wohl nur abzuwarten.
Dann einen "Beschwerdeantrag" bei Ebay stellen.
Mit Glück siehst du dann dein Geld abzüglich der erwähnten 25eus "Bearbeitungsgebühr" wieder.
Der Antrag sollte wohl im Zeitfenster von 30 - 90 Tagen gestellt werden.
Hab das ganze schon hinter mir...

Am besten sämtliche Emails und sonstiges als Beweise aufheben.

Viel Glück!!!
 
Danny_DJ schrieb:
@poul

NN ist ne gute idee. ich bin doch als käufer im beisein des postboten berechtigt, das paket vor bezahlung zu öffnen oder?

also normale pakete kannst du im beisein des postboten öffenen um ihn als zeuge zu haben. wie das aber mit NN-paketen aussieht hab ich keine ahnung sry. aber Ich mach e-bay sachen eigentlich nur noch per nachname. is einfach sicherer und dafür zahl ich gern 5 € mehr.
 
da können aber trotzdem ziegelsteine drin sein. dann ist der postbote abgeschwirrt und s.hit ist.

also dann müsste man es so machen, dass man zahlt, aber ihn noch bittet, zu warten. und bei technischen geräten muss das ding nicht nur physisch da sein, sondern auch noch funktionieren
 
Danny_DJ schrieb:
@poul

NN ist ne gute idee. ich bin doch als käufer im beisein des postboten berechtigt, das paket vor bezahlung zu öffnen oder?

Hm, ich dachte immer, dass du entweder zahlst und das Paket nimmst oder nicht zahlst und dann nimmt er es wieder mit....

Irgent n Anwalt zu gegen oder jmd der bei der Post arbeitet? *gG*

greez Bndkt
 
Pyroclastic schrieb:
Dann einen "Beschwerdeantrag" bei Ebay stellen.
Mit Glück siehst du dann dein Geld abzüglich der erwähnten 25eus "Bearbeitungsgebühr" wieder.
Aber nur bis 200,-. Du bekommst dann 175,-Euro ausgezahlt.

Ich habe einen 1200ltd. ersteigert. Der Typ hat ihn auch wohl weggeschickt, hatte aber keinen Nachweis darüber. Da habe ich ihn wegen Betruges angezeigt. Wegen fehlender Beweise hat an das Verfahren eingestellt, obwohl lt. Staatsanwaltschaft ein Verdacht vorliegt. Tja, 750,-Ocken weg, von Ebay nur 175,- erhalten.

Ich würde den auch erstmal anzeigen. Dann läuft das schon. Die Anzeige kannst Du dann wieder zurückziehen, falls der Mixer bei Dir auftaucht.
 
Poul_duck schrieb:
also normale pakete kannst du im beisein des postboten öffenen um ihn als zeuge zu haben. wie das aber mit NN-paketen aussieht hab ich keine ahnung sry. aber Ich mach e-bay sachen eigentlich nur noch per nachname. is einfach sicherer und dafür zahl ich gern 5 € mehr.
Nachnahmepakete darf der PB Dir erst geben, wenn Du sie bezahlt hast. Ergo darfst sie dann acuh erst öffnen, nachdem er das Geld hat. Das ist leider eine Vorschrift der Post. Mein ehemaliger Nachbar arbeitet da. Unser neuer Paketbote hat es mir auchmal gesagt. Er darf es nicht, unabhängig davon, ob man gut mit ihm kann oder nicht.
 
@ Maximo

das mit der 200 - Eur - Grenze hab ich nicht gewusst, aber sonst stimmts ja :p

Zu der Rückbuchung von Lastschriften:

Ich selbst stecke momentan in der gleichen Situation wie der Threadstarter. Mischpult für 130 Eur. Habe per Paypal gezahlt und natürlich auch sofort daran gedacht, eine Rückbuchung zu veranlassen, als mir klar wurde dass keine Ware kommt.
Allerdings hab ich das sein lassen, denn im Grunde holt man sich sein Geld ja erstmal von Paypal zurück, denn von denen wurde es ja abgebucht und auf das Konto des Verkäufers transferriert. Lässt man es nun rückbuchen, hat erstmal Paypal 130 Eur weniger. Denke nicht, dass das in dieser Situation der richtige Weg sein kann.

Würd mich aber über andere/weitere Meinungen dazu freuen!

Was ich mache:
1. Mahnung geschrieben, 2. folgt nach Ablauf der gesetzten Frist.
Bei Paypal Beschwerde eingereicht in der Hoffnung dass die zahlen, morgen werd ich bei der angegebenen Adresse (ist bei mir i.d. Nähe) vorbeifahren. Denke aber nicht, dass Letzteres viel bringt, selbst wenn er da wirklich wohnen sollte und selbst wenn er sogar die Tür aufmacht - er wird sie mir dann wohl direkt wieder vor der Nase zu machen. Und weiter hab ich da wohl keine Handhabe.
Falls Paypal mir das Geld nicht erstattet, werde ich Anzeige wg. Betruges gg. den Verkäufer erstatten, sofern ich das nicht sowieso tue.
Anwalt? Wer kann sich den schon leisten...
 
Zuletzt bearbeitet:
Stimmt StachO, hatte ich vergessen zu erwähnen.
Naja, bei mir ging es um eine Scheibe für ca. 45€.
Spitze wenns dann ´en Zwacken wiedersiehst ;) :rolleyes:

Achja, man kann entweder bei Paypal oder bei Ebay diesen Käuferschutzantrag stellen.
Das eine schließt also das andere aus.
Wenn über Paypal gezahlt, macht natürlich auch die Antragsstellung bei selbiger Stelle Sinn. Zumal dort wohl die Gebühr entfällt(?!?)
Bei einfacher Überweisung hat Paypal damit wohl nichts am Hut, logisch :p
Hier also Ebay benachrichtigen.

Unabhängig davon sollte wie schon weiter oben erwähnt unter Umständen ein Anwalt konsultiert werden.
 
Vielleicht ist der auch im Urlaub...versuch mal Anschrift oder Tele zu bekommen. Ansonsten schauen ob er unter einem anderen Benutzer selbe Sachen verkauft.
 
Thomas K. schrieb:
imho hat man auch, innerhalb einer bestimmten frist, die möglichkeit, bei seiner bank eine rückbuchung in auftrag zu geben. ist das geld aber schon vom empfängerkonto weg, es bestünde also bei buchung eine unterdeckung, geschiet die rückbuchung nicht.

ganz sicher bin ich mir aber nicht. also auf zur bank und nachfragen.


Also ich weiß es da ganz genau... (schon fast leider)


Ich hab auch gehofft, dass ich so eventuell wieder an mein Geld rankommen, aber da hast keine chance, sobald das Geld auf dem anderen Konto Verbucht worden ist...

Lastschriften kann man durchaus stornieren und sich Rückbuchen lassen, da man eben auch nix Unterschrieben hat, mit einer Überweisung geht man ein Art Vertrag ein (da man ja auch Unterschreibt), der bei Buchung auf dem anderen Konto nicht mehr umkehrbar ist...



MfG MaX!Mo
 
So ich habe meinen mixer immer noch nicht bekommen ich glaube das beste was ich machen kann ist mal bei der vorbei zu gucken.

Was glaubt ihr würde das was bringen ich weiß ja noch nicht mal ob die adresse stimmt.

Gruß DJZ1
 

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