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Die ganze Diskussion hier ging etwas an mir vorbei, also entschuldigt, wenn ich nicht 100%ig richtig informiert bin.
Also kurz zusammengefasst verstehe ich:
- Alter Beitrag der Veranstalter wird ersetzt, Veranstalter zahlt nicht mehr.
- DJ lizensiert Kopien, die er für die jeweilige Veranstaltung erstellt hat (also zahlt er nix, wenn er z.B. Platten und Original-CDs aufführt)
Richtig?
Gut, unabhängig davon, dass auch früher schon aufgrund der Pauschalbeträge der Veranstalter die tatsächlich aufgeführten Urheber keinen Cent von dem gesehen haben, was ihnen für ihre Verwertungsrechte zusteht, sieht es ja jetzt noch schlimmer für die Urheber aus. Wenn ich als Urheber mein Stück auf Platte veröffentliche habe ich ja von vornherein nicht mal die geringste Aussicht auf Vergütung, weil dafür ja keine Lizenz anfällt. Was ist das denn bitte?
Früher gab's keine Vergütung für die kleinen Künstler, weil DJs und Clubbetreiber zu faul waren, titelweise abzurechnen (was verständlicherweise tatsächlich ein riesen Aufwand ist) aber jetzt schafft die Regelung Verhältnisse, durch die der kleine Urheber gar keine Vergütung bekommen KANN.
Da ist doch eigentlich die alte Regelung besser und man sollte einfach die neuen Möglichkeiten nutzen, gespielte Playlists direkt auszuwerten und abzurechnen. Endlich haben wir theoretisch die technischen Möglichkeiten dafür endlich DIE zu vergüten, die uns die tolle Musik geben und die Gema macht nen Schritt in die komplett gegenteilige Richtung!
Fazit:
- Mehr Aufwand für alle Beteiligten
- noch geringere Chance der Urheber auf ihre Vergütung (die ja nunmal DIE HAUPTAUFGABE der Gema ist)
Die Tendenz zur möglichst hohen Gebühreneintreibung zur Finanzierung der Top100-Chartproduzenten (denn die Gema ist ein Verein und darf ja keinen dauerhaften Gewinn machen und muss daher Überschüsse ausschütten - aber nicht an alle (da blieben ja nur halbe Cents für jeden) sondern einfach an die Top100 oder Top1000) wird mit stolzer Brust weiterverfolgt.
komisch komisch
Zur Information an alle DJs:
Der BVD hat den Verhandlungstisch verlassen, da er noch zu viele Punkte ungeklärt sieht. Er ist weiterhin verhandlungsbereit und wird sich auch mit der GEMA treffen, aber nicht im Rahmen der Verhandlungen die bisher stattgefunden haben. Kurzum, nun bleiben noch BVMV und BDT am Tisch, beides eng mit dem DEHOGA verflochten. Es sind nun also VERANSTALTER an diesem Tisch, die über einen Tarif verhandlen, der DJS betrifft. Wenn sie die Verhandlungen also nicht als gescheitert erklären, dann muss es ein Echo geben.
Näheres schon jetzt in der Gruppe GEMA 2013 auf Facebook.
Noch mal eine Frage von mir:
...
... Dann müsstest du auf jeden Fall deine gekauften Tracks nicht zusätzlich lizenzieren.
wollte ich mal noch beiläufig Erwähnen, dass sich Pioneer Deutschland auf der Facebook Seite zum Thema GEMA für DJs geäußert hat. Da wird wohl wieder irgendeine neue technische Spielerei kommen
Link zum Facebook Post von Pioneer Deutschland
vergiss aber die backup frage nicht. Derzeit hört es sich so an als müsste man spätestens nach ein Rechner wechsel alles Lizenzieren lassen.
Und auch Die Promo Frage steht im raum. Und das betrifft auch die Vinyl DJs.
Ich denke auch damit hier der Spruch:
"Abwarten und Tee trinken" angesagt ist... Viel mehr können wir nicht tun.
Wobei wenn man hochrechnet wo die GEMA über all verdient ist dies schon ein krasses Thema
Patrick hatte es schon erwähnt aber eigentlich hatte die GEMA beim Brennen auf CDs auch schon kassiert, da hier eine Gebühr für den Rohling im Kaufpreis schon drin ist, ebenso bei den USB-Sticks. Somit kassiert die GEMA hier mehrfach.
das eine ist privat, das andere für den gewerblichen einsatz. sind 2 verschiedene sachen. einmal die privatperson, einmal der "unternehmer" der geld damit verdient.NEIN , dieses Gerücht wird immer wieder bestätigt. Es geht tatsächlich um verschiedene Lizenzen, die so im Gesetz geregelt sind.
Du kaufst und zahlst GEMA für privaten Gebrauch
Du führst als Veranstalter was öffentlich auf und zahlst für die Aufführung
Du vervielfältigst gewerblich als DJ eine Datei und zahlst die Vervielfältigung
das betrifft nicht die vinyl djs. das medium ist hier der entscheidende punkt. vr-ö betrifft einzig den einsatz von kopien von gema-titeln, die als datei vorhanden sind und öffentlich gespielt werden.Und auch Die Promo Frage steht im raum. Und das betrifft auch die Vinyl DJs.
das eine ist privat, das andere für den gewerblichen einsatz. sind 2 verschiedene sachen. einmal die privatperson, einmal der "unternehmer" der geld damit verdient.
das betrifft nicht die vinyl djs. das medium ist hier der entscheidende punkt. vr-ö betrifft einzig den einsatz von kopien von gema-titeln, die als datei vorhanden sind und öffentlich gespielt werden.
Vorallem wenn du überlegst WO das geld wirklich hingeht, ist das schlichtweg eine sa.....ei.
Richtig! Aber interessiert nicht da du beweisen musst das er nicht durch die GEMA vertreten wird. :-(mit der einschränkung: nur gema-repertoire, also wo die künstler durch die gema vertreten werden. für alles andere gilt der ganze tarif nicht.
das ist vielleicht jedem hier klar, aber man kann es nicht oft genug erwähnen.
mit der einschränkung: nur gema-repertoire, also wo die künstler durch die gema vertreten werden. für alles andere gilt der ganze tarif nicht.
das ist vielleicht jedem hier klar, aber man kann es nicht oft genug erwähnen.
das eine ist privat, das andere für den gewerblichen einsatz. sind 2 verschiedene sachen. einmal die privatperson, einmal der "unternehmer" der geld damit verdient.
das betrifft nicht die vinyl djs. das medium ist hier der entscheidende punkt. vr-ö betrifft einzig den einsatz von kopien von gema-titeln, die als datei vorhanden sind und öffentlich gespielt werden.
Ähm... *hüstel* welche Regelung ist unabhängig von Kopie oder nicht? Wo hast du das her... das stimmt nämlich mit keiner Berichterstattung und keiner GEMA Äußerung überein?