Beim Gig Bier ins Mischpult bekommen! :-(

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es noch Garantie gibt, wenn du die Geräte SELBST auseinanderbaust; und dir dabei womöglich noch etwas kaputt geht.
Eine weitere Möglichkeit wäre, dass du die Geräte von einem Fachmann reinigen lässt, für den du auch Geld bezahlst.
 
Oder anderes Beispiel: Ich hab ein paar Mal mit dem Vorschlaghammer auf mein Gerät draufgehauen, jetzt ist es kaputt. Sie (der Händler) hat das jetzt kostenlos zu reparieren - schließlich ist es erst 2 Wochen alt und hat noch Garantie.

Ich fürchte das kann man hier einfach nicht vermitteln...
 
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es noch Garantie gibt, wenn du die Geräte SELBST auseinanderbaust; und dir dabei womöglich noch etwas kaputt geht.
Eine weitere Möglichkeit wäre, dass du die Geräte von einem Fachmann reinigen lässt, für den du auch Geld bezahlst.
Genau das sind die beiden Möglichkeiten:
1. auf die Garantie verzichten und selber reinigen
2. beim Händler reinigen lassen und die Garantie behalten
 
3. über die haftpflicht laufen lassen und die kosten tragen lassen...
 
Ich würde eine Menge Geld drauf setzen, dass Bier, in egal welchem Elektrogerät, außer möglicherweise bei einer Bierzapfanlage, jegliche Gewährleistungsansprüche zunichte macht.

Herstellergarantien sind ja i.d.R. alle unterschiedlich. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Hersteller garantiert, dass sein Mischer auch mit einem halben Liter Bier noch einwandfrei funktioniert, und falls nicht, das Gerät austauscht oder wieder instandsetzt.

Insofern spielts wohl auch keine Rolle, ob man den Kasten aufgemacht hat oder nicht. Wenn die Garantie weg ist, ist sie weg. DAS würde ich aber VOR dem Aufschrauben mit dem Hersteller genau abklären und vor allem auch den beiliegenden Garantieschein genau lesen.

Die einzige - aus meiner Sicht - realistische Option, von den oben aufgeführten, ist aber wohl die Haftpflicht bzw. der Besoffene muss es aus eigener Tasche zahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also bei einem 1210 könnte ich mir von der Konstruktion her vorstellen, dass man schon einen gut Schluck Bier drüber schütten kann und alles funktioniert noch einwandfrei.:d
 
Ich würde eine Menge Geld drauf setzen, dass Bier, in egal welchem Elektrogerät, außer möglicherweise bei einer Bierzapfanlage, jegliche Gewährleistungsansprüche zunichte macht.

Herstellergarantien sind ja i.d.R. alle unterschiedlich. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Hersteller garantiert, dass sein Mischer auch mit einem halben Liter Bier noch einwandfrei funktioniert, und falls nicht, das Gerät austauscht oder wieder instandsetzt.
Den Thread gelesen hast Du schon, oder?

Es geht darum, dass man die Garantie im Falle einer durch den Fachhandel durchgeführten, selber bezahlten Reparatur erhält.
Also bei einem 1210 könnte ich mir von der Konstruktion her vorstellen, dass man schon einen gut Schluck Bier drüber schütten kann und alles funktioniert noch einwandfrei.:d
Davon reden wir nicht, es geht hier um das Mischpult und den CD Player!
 
Ja dann hast ja sicherlich einen § oder das ein oder andere Urteil zum Thema, würd die Allgemeinheit (mich eingeschlossen) wirklich interessieren. :)
 
Ja dann hast ja sicherlich einen § oder das ein oder andere Urteil zum Thema, würd die Allgemeinheit (mich eingeschlossen) wirklich interessieren. :)
Ich habe einen Kollegen, der in der Werkstatte eines Radiogeschäftes gearbeitet hat. Die waren Vertragspartner von diversen Herstellern. Sofern das Gerät in einer Fachwerkstatt repariert und gesäubert wurde, bleibt die Garantie erhalten. Die hatten da öfter solche Bierleichen und Gigunfälle. Da gab es noch nie Probleme.

Dafür braucht man keine §§. Im übrigen gibt es auch nicht für alles einen §.
 
Ist etwas gesetzlich verankert gibt es dazu ganz sicher immer einen oder mehrere §, alles andere ist Kulanz bzw. eine Frage der Absprache und so lang nicht schriftlich festgehalten im Einzelfall nichts wert.

Wenn Firma-XY das so handhabt ist dies sicherlich zu befürworten, einen Anspruch darauf hast aber nicht.
 
Mh leute irgendiwe bin ich immer noch nicht weiter also über die haftpflicht wollte ich es nicht laufen lassen da ich auch nicht weiß wer es war mein kumpel stand am pult es war gerade 12 uhr alle haben frohes neues gesagt da ist es passiert. es sind ja nur minimale verschmutzungen kann ich nicht einfach bisschen puren alkohol an die knöpfe machen und es funktioniert wieder?ihr werdet jetz bestimmt lachen aber bei galileo kam letzens das ein hersteller das gerät bei noch gültiger garantie ersetzen bzw repariern muss auch wenn man es selber aufgeschraubt hat?
 
Hab ich auch gesehen (und da gibt es sogar einen § zu - oder besser gesagt, keinen der gegenteiliges im Gesetz verankert), das gilt aber nur wenn das Gerät "selbst" kaputt geht und greift nicht bei deinem Getränkeschaden.

Kannst es natürlich probieren aber ansonsten bleibt nur kostenpflichtig reparieren zu lassen oder selbst Hand anzulegen.
 
Den Thread gelesen hast Du schon, oder?

Äh, ja. Und ich bezog mich nicht auf das von Dir geschriebene, sondern auf das davor. Nicht sauer sein, aber nicht jeder Beitrag hier dreht sich um Dich. ;)

Ach, und wenn Du den Leuten schon Ratschläge in Sachen Gewährleistung und Garantie gibst, dann doch bitte richtig. Meines Wissens:

1. Garantie ungleich Gewährleistung (bzw. Sachmängelhaftung)
2. Reparatur wird nicht durch Kaufvertrag geregelt, sondern durch Werkvertrag
3. Werkvertragsrecht -> Haftungsausschluss möglich, § 639 BGB

Deshalb ->
Wenn Firma-XY das so handhabt ist dies sicherlich zu befürworten, einen Anspruch darauf hast aber nicht.

Natürlich erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit für diesen Post von mir, da ich kein Jurist bin. Allerdings lehnst Du Dich doch ziemlich weit aus dem Fenster, wenn Du behauptest
dass man die Garantie im Falle einer durch den Fachhandel durchgeführten, selber bezahlten Reparatur erhält.
und
Das ist schon immer so gewesen, das gab es schon, da gab es noch gar keine Links.
- weil es schlicht nicht stimmt, andere User sich aber möglicherweise darauf verlassen, dass es so richtig ist.

Naja, nichts für ungut.
Wünsche dann eine gute Nacht. Gruß.
 
Zuletzt bearbeitet:
1. Garantie ungleich Gewährleistung (bzw. Sachmängelhaftung)
Schon wieder nicht richtig gelesen, gibt es denn sowas?

Gesetzliche Garantie sind 6 Monate. Da der CD Player erst 2 Wochen und das Pult 3 Monate alt ist, reden wir die ganze Zeit von Garantie und nicht von Gewährleistung.



Meines Wissens:

Natürlich erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit für diesen Post von mir, da ich kein Jurist bin. Allerdings lehnst Du Dich doch ziemlich weit aus dem Fenster, wenn Du behauptest und - weil es schlicht nicht stimmt, andere User sich aber möglicherweise darauf verlassen, dass es so richtig ist.
Das andere war meines Wissens. Da wir aber beide keine Juristen sind, gebe ich das weite aus dem Fenster Lehnen gerne zurück!
 
Um ganz sicher zu gehen, würde ich vorher mit dem Hersteller sprechen. Wenn der allerdings der Meinung ist, dass die Garantie dadurch hinüber ist, dann würde ich es mit der Versicherung probieren, war ja vermurlich auch nicht Deine Schuld und Dein Versehen.
 
Sry Patrick, aber wer Getränke über ein elektronisches Gerät schüttet verliert auch nach 3monaten schon die garantie.

Die Garantie bekommt man auch nicht wieder, wenn mans ordnungsgemäß reparieren lässt. Die ist einfach weg.
 
Schon wieder nicht richtig gelesen, gibt es denn sowas?

Gesetzliche Garantie sind 6 Monate. Da der CD Player erst 2 Wochen und das Pult 3 Monate alt ist, reden wir die ganze Zeit von Garantie und nicht von Gewährleistung.

Schon wieder nicht richtig informiert, gibt es denn sowas? :)

Garantie (freiwillige Herstellerleistung) ≠ Gewährleistung (gesetzlich geregelt)

Aber Du wirfst ja noch mehr durcheinander:
Es geht darum, dass man die Garantie im Falle einer durch den Fachhandel durchgeführten, selber bezahlten Reparatur erhält.
Was spielt das dann für eine Rolle:
Da der CD Player erst 2 Wochen und das Pult 3 Monate alt ist, reden wir die ganze Zeit von Garantie und nicht von Gewährleistung.
Kaufvertrag ≠ Werkvertrag (Reparatur)

Das andere war meines Wissens. Da wir aber beide keine Juristen sind, gebe ich das weite aus dem Fenster Lehnen gerne zurück!

Ich lehne mich gerade nicht aus dem Fenster, weil ich ausdrücklich dazuschreibe, dass ich kein Experte bin und keinen Anspruch auf Richtigkeit erhebe. Bei Deinen Posts sieht das allerdings - zumindest aus meiner Sicht - schon wieder anders aus. Beispiel gefällig?

Das ist schon immer so gewesen, das gab es schon, da gab es noch gar keine Links.

Gruß!
 
Hä, ich dachte 12 Monate und 24 Monate wäre eine verlängerte Garantieleistung.
 

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