Ja ne, is klar!"Hey Thomann, in meinem Mixer is Bier, mach mal, hab ja Garantie."
"Allrigt, Babe, nächste Woche iser fertig."
Denk' nochmal nach! Gibt genau zwei Möglichkeiten.
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Ja ne, is klar!"Hey Thomann, in meinem Mixer is Bier, mach mal, hab ja Garantie."
"Allrigt, Babe, nächste Woche iser fertig."
Genau das sind die beiden Möglichkeiten:Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es noch Garantie gibt, wenn du die Geräte SELBST auseinanderbaust; und dir dabei womöglich noch etwas kaputt geht.
Eine weitere Möglichkeit wäre, dass du die Geräte von einem Fachmann reinigen lässt, für den du auch Geld bezahlst.
Das wäre auch eine Möglichkeit. Das zahlt aber dann die Haftpflicht von dem, der das Bier verschüttet hat.3. über die haftpflicht laufen lassen und die kosten tragen lassen...
Den Thread gelesen hast Du schon, oder?Ich würde eine Menge Geld drauf setzen, dass Bier, in egal welchem Elektrogerät, außer möglicherweise bei einer Bierzapfanlage, jegliche Gewährleistungsansprüche zunichte macht.
Herstellergarantien sind ja i.d.R. alle unterschiedlich. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Hersteller garantiert, dass sein Mischer auch mit einem halben Liter Bier noch einwandfrei funktioniert, und falls nicht, das Gerät austauscht oder wieder instandsetzt.
Davon reden wir nicht, es geht hier um das Mischpult und den CD Player!Also bei einem 1210 könnte ich mir von der Konstruktion her vorstellen, dass man schon einen gut Schluck Bier drüber schütten kann und alles funktioniert noch einwandfrei.:d
Seit wann soll dies (generell) so sein? - Entsprechenden link parat!?Es geht darum, dass man die Garantie im Falle einer durch den Fachhandel durchgeführten, selber bezahlten Reparatur erhält.
Das ist schon immer so gewesen, das gab es schon, da gab es noch gar keine Links.Seit wann soll dies (generell) so sein? - Entsprechenden link parat!?
Ich habe einen Kollegen, der in der Werkstatte eines Radiogeschäftes gearbeitet hat. Die waren Vertragspartner von diversen Herstellern. Sofern das Gerät in einer Fachwerkstatt repariert und gesäubert wurde, bleibt die Garantie erhalten. Die hatten da öfter solche Bierleichen und Gigunfälle. Da gab es noch nie Probleme.Ja dann hast ja sicherlich einen § oder das ein oder andere Urteil zum Thema, würd die Allgemeinheit (mich eingeschlossen) wirklich interessieren.
Den Thread gelesen hast Du schon, oder?
Wenn Firma-XY das so handhabt ist dies sicherlich zu befürworten, einen Anspruch darauf hast aber nicht.
unddass man die Garantie im Falle einer durch den Fachhandel durchgeführten, selber bezahlten Reparatur erhält.
- weil es schlicht nicht stimmt, andere User sich aber möglicherweise darauf verlassen, dass es so richtig ist.Das ist schon immer so gewesen, das gab es schon, da gab es noch gar keine Links.
Schon wieder nicht richtig gelesen, gibt es denn sowas?1. Garantie ungleich Gewährleistung (bzw. Sachmängelhaftung)
Das andere war meines Wissens. Da wir aber beide keine Juristen sind, gebe ich das weite aus dem Fenster Lehnen gerne zurück!Meines Wissens:
Natürlich erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit für diesen Post von mir, da ich kein Jurist bin. Allerdings lehnst Du Dich doch ziemlich weit aus dem Fenster, wenn Du behauptest und - weil es schlicht nicht stimmt, andere User sich aber möglicherweise darauf verlassen, dass es so richtig ist.
Schon wieder nicht richtig gelesen, gibt es denn sowas?
Gesetzliche Garantie sind 6 Monate. Da der CD Player erst 2 Wochen und das Pult 3 Monate alt ist, reden wir die ganze Zeit von Garantie und nicht von Gewährleistung.
Was spielt das dann für eine Rolle:Es geht darum, dass man die Garantie im Falle einer durch den Fachhandel durchgeführten, selber bezahlten Reparatur erhält.
Kaufvertrag ≠ Werkvertrag (Reparatur)Da der CD Player erst 2 Wochen und das Pult 3 Monate alt ist, reden wir die ganze Zeit von Garantie und nicht von Gewährleistung.
Das andere war meines Wissens. Da wir aber beide keine Juristen sind, gebe ich das weite aus dem Fenster Lehnen gerne zurück!
Das ist schon immer so gewesen, das gab es schon, da gab es noch gar keine Links.
Eine gesetzliche Garantie gibt es schon mal gar nicht!Gesetzliche Garantie sind 6 Monate.
haha, Compert hat auch den Begriff Garantie verwendet.Rest s.h compert und Ryu...
Das dachte ich auch erst, ist es aber leider nicht. Die gab es wohl mal.Hä, ich dachte 12 Monate und 24 Monate wäre eine verlängerte Garantieleistung.