Urteil zur vorratsdatenspeicherung

Mhm, dem will ich nichts entgegensetzen außer, dass ich hier meine Meinung nie "gut verkaufen" wollte, aber ich denk nunmal so. Mir reicht ein gutbürgerliches Leben mit einem guten Gehalt aus, ich muss für mich _persönlich_ keine unnötigen Barrikaden errichten im Leben, sowie gegen iwelche politischen Sachen eine Revolution anführen .. sowas liegt mir einfach fern, mehr nicht.
 
Nachdem das Gesetz zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung schoneinmal gekippt wurde, wollen unsere Herrn und Damen Volksvertreter es nun wieder versuchen. Daher ist eine Petition initiiert worden die bis Mittwoch die 50.000 Mitzeichner knacken muss damit es zu einer Anhörung kommt.
Mit dem Urteil vom 2.März 2010 hat das Bundesverfassungsgericht das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gilt jedoch weiterhin. CDU/CSU wollen, dass so bald wie möglich ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen wird
Also schön mitzeichnen und spreaden!

Strafprozessordnung - Verbot der Vorratsdatenspeicherung
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die verdachtlose Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig ist. Darüber hinaus möge er die Bundesregierung auffordern, sich für eine Aufhebung der entsprechenden EU-Richtlinie und für ein europaweites Verbot der Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.

http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/478/1/lang,de/
 

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