Und wieder EBAY...

Leute, ich habe mal ne kleine Frage. Ich habe bei Ebay mein altes MacBook Pro verkauft. Ich habe anschliessend dem Käufer meine Kontoverbindung gemailt. Als Rückantwort erhalte ich folgende Mail:

Hallo s******,

"Hallo und vielen Dank für das Angebot.

Das MB soll eine Art Geschenk sein und daher würde ich den Geldbetrtag gerne per Post zusenden (natürlich als Einschreiben)? Ist das für Sie o.k.? Die Adresse habe ich über Ebay erhalten.
Den Versand dann bitte an eine Adresse die ich Ihnen morgen mitteilen werde (Pack-Station in L***).
Bitte kurzes Feedback ob diese ungewöhnliche Regulierung o.k. ist.
Aber wenn ich überweise, dann werden Fragen gestellt :)

Viele Grüße in den Norden!

I****"

Was ist davon zu halten? Wäre dankbar um eure Antwort?
 
Zuletzt bearbeitet:
Geld kommen lassen, wenns da ist, dann erst Notebook raus...
 
Leute, ich habe mal ne kleine Frage. Ich habe bei Ebay mein altes MacBook Pro verkauft. Ich habe anschliessend dem Käufer meine Kontoverbindung gemailt. Als Rückantwort erhalte ich folgende Mail:

Hallo s******,

"Hallo und vielen Dank für das Angebot.

Das MB soll eine Art Geschenk sein und daher würde ich den Geldbetrtag gerne per Post zusenden (natürlich als Einschreiben)? Ist das für Sie o.k.? Die Adresse habe ich über Ebay erhalten.
Den Versand dann bitte an eine Adresse die ich Ihnen morgen mitteilen werde (Pack-Station in Ludwigshafen).
Bitte kurzes Feedback ob diese ungewöhnliche Regulierung o.k. ist.
Aber wenn ich überweise, dann werden Fragen gestellt :)

Viele Grüße in den Norden!

I****"

Was ist davon zu halten? Wäre dankbar um eure Antwort?

Ich würde sagen, das ist zu riskant, da nirgendwo einwandfrei nachgewiesen ist, wie viel Geld er dir geschickt hat - nachher sendet er dir nur die Hälfte oder nix und du stehst dumm da.
 
Geld kommen lassen, wenns da ist, dann erst Notebook raus...
Ja, ich seh da eigentlich kein Problem .. nen Einschreiben muss ja quittiert werden, er kann also nicht behaupten er hätte Geld bis ZU DIR NACH HAUSE geschickt, wenn Du sagst es wär nix angekommen und er sagt er hätte es aber losgeschickt .. so würde ich es ihm vorsichtshalber im Voraus mitteilen ..

Edit: was an der Sache allerdings faul ist .. wenn seine Bankumsätze "kontrolliert" werden, dann auch alles was er abhebt und nicht nur seine Überweisungen :D
Edit Edit: vielleicht hat er auch nen geheimen Sparstrumpf^^

Edit Edit Edit: Sag ihm er soll das Geld seiner Oma oder sonst wem geben, der es überweist ..
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer kontrolliert denn welche Konten???

Entweder man ist pleite, und Insolvent... aber dann kauft man sich kein MacBook...

oder es ist die Frau... ich tippe also auf den Sparstrumpf...
 
Ausserdem hat er ja mit der Abgabe des Gebots die von mir angegebene Zahlungsart akzeptiert. Und wie es mit Geldsendungen per Post aussieht, darüber gab es ja erst kürzlich diverse Fernsehberichte. Und wie seht ihr die Sache mit der Packstation?
 
Aber kblsalat hat absolut Recht! Du quttierst ja nur den Empfang eines UMSCHLAGS sonst nichts!!! Lass es bloß bleiben
 
Danke für euer Feedback. Ich habe Ihm jetzt das hier geschrieben:

"Guten Abend,

nein diese Art der Zahlung akzeptiere ich nicht, da sie für mich als Verkäufer zu riskant ist. Ausserdem sind Einschreiben nicht versichert und es gab ja erst neulich diverse Fernsehberichte darüber, dass Geldsendungen per Post oft gar nicht oder nur unvollständig ankommen. Ich erinnere Sie ausserdem daran, dass Sie mit der Abgabe Ihres Gebotes die von mir angegebenen Zahlungsbedingungen akzeptiert haben. Ich hoffe, Sie verstehen meine Bedenken und verbleibe

Mit freundlichen Grüssen"

Schon sehr mysteriös die Sache. Ich halte euch mal auf dem Laufenden :)
 
Ein Lieferant ist verpflichtet so lange zu warten, bis der Belieferte sich von der verschlossenen Ware überzeugt hat....

d.h. Lieferant kommt, man wartet ja auf den Brief.. öfnet ihn dann im Beisein des Lieferanten, und lässt sich im Falle von nix drinne das nochmal bestätigen, von dem eben unabhängigen Zeugen...

Sowas hab ich doch heut schonma geschrieben...
 
Aber kblsalat hat absolut Recht! Du quttierst ja nur den Empfang eines UMSCHLAGS sonst nichts!!! Lass es bloß bleiben

Jip. Noch eine Idee: Wenn du z.B. ein Abo oder eine Wohnung kündigen willst, kannst du das Schreiben auch per Gerichtsvollzieher schicken, der weiß dann, was drin ist. Ob jetzt so ein Gerichtsvollzieher auch zum Zustellen von Geldsendungen "zweckentfremdet" werden kann, weiß ich nicht, aber du könntest dem Käufer das ja anbieten. Kosten tut der Spaß so 15-20€.
 
ähm Quelle: ich hab ma Fachlagerist gelernt...
uns wurde es so beigebracht...
 
Jip. Noch eine Idee: Wenn du z.B. ein Abo oder eine Wohnung kündigen willst, kannst du das Schreiben auch per Gerichtsvollzieher schicken, der weiß dann, was drin ist. Ob jetzt so ein Gerichtsvollzieher auch zum Zustellen von Geldsendungen "zweckentfremdet" werden kann, weiß ich nicht, aber du könntest dem Käufer das ja anbieten. Kosten tut der Spaß so 15-20€.
Macht sowas nicht ein Notar? Gegen ne happige Gebühr? :D

Also nochmal .. seine Oma soll das Geld überweisen .. Bankumsätze sind meines Wissens unfälschbar und nur so kannst Du im Falle des Falles beweisen dass nie Geld eingegangen ist und somit auch keine Ware verschickt wird ..
 
wenn man ein dhl packet bekommt was versichert ist, muss der zusteller auf dein verlangen, warten bis das paket geöffnet ist, falls sichtbare beschädigungen vorhanden sind
 
hört sich für mich an wie wenn jemand sein schwarzgeld loswerden will

früher konnte man geld auch bei der post bar einzahlen und dann hat es einer von der post beim empfänger vorbeigebracht
nannte sich geldtelegramm,keine ahnung ob es das heute noch gibt
war afaik nicht billig aber wahrscheinlich immer noch günstiger als ein notar
 
Das ist in Verbindung mit einem Lieferschein .. sorry für Doppelpost ..

ja richtig... aber was ist dieses elektronische Ding, wo man mit dem GummieStift unterschreiben muss? -> richtig, ein virtueller Lieferschein....

und bei einem Einschreiben muss man auch unterschreiben...

Um aber zurück zum Thema zu kommen: Ich glaube die Absage war die beste Lösung...
 
ja richtig... aber was ist dieses elektronische Ding, wo man mit dem GummieStift unterschreiben muss? -> richtig, ein virtueller Lieferschein....

...
Auf einem Lieferschein MUSS jeder einzelne Posten, der versendet wird, aufgelistet sein .. sowas hab ich bei den elektronischen Dingern von UPS und wie se alle heißen noch nie gesehen ... da weiß auch bei DHL keine Sau was im Paket ist .. die sind pauschal bis 500€ versichert (6,90 porto) und das war es ..
 
wenn man ein dhl packet bekommt was versichert ist, muss der zusteller auf dein verlangen, warten bis das paket geöffnet ist, falls sichtbare beschädigungen vorhanden sind

Ein Paket ist grundsätzlich versichert. Man kanns dann noch zusätzlich versichern. Der Zusteller MUSS gar nix. Bei sichtbarer Beschädigung kannst / solltest Du die Annahme verweigern.

Zum Thema Bargeldzahlung nach Ebaykauf: wie wärs mit Nachnahme?
 
...

Zum Thema Bargeldzahlung nach Ebaykauf: wie wärs mit Nachnahme?
Ist wohl ne Option .. nur frage ich mich immer wieder warum die Leute sowas nicht VOR AUKTIONSENDE klären können :confused: Sowas im Nachhinein anzufragen ist einfach unseriös und würde MIR die Nackenhaare aufstellen ...

Ich weiß jetzt jedenfalls dass ICH sowas in Zukunft immer reinschreiben werde ... ALLE FRAGEN VOR AUKTIONSENDE STELLEN UND KLÄREN!
 
es gibt tatsächlich leute die soetwas nach der auktion fragen? dann hatte ich wohl bis jetzt noch glück gehabt..^^
 
Hab mal was bei Deejays GMBH über ebay gekauft und war sehr zufrieden. Kommunikation 1a und schnell, kenn keinen Laden der dir in 30 Minuten zurückschreibt. Umtausch Problemlos geklappt.

Solltest du mal schlechte Erfahrungen machen kannste dich ja einfach bei EBAY beschweren.

Aber teure Produkte würde ich trotzdem nur in renomierten Häusern wie Thomann oder Elevator kaufen.
 
Bezüglich der Diskussion vorher, die ich jetzt leider erst gesehen habe:

Bei einer Lieferung an eine Privatperson/einen Endverbraucher muss der Postbote/Lieferant nicht warten, bis man das Paket geöffnet hat. Bei äußerlich beschädigter Ware hat man lediglich die Möglichkeit, die Annahme zu verweigern, der Postbote wird aber wohl den Teufel tun, als Zeuge für die Öffnung zu bleiben (Grund: Bei einer Beschädigung könnte der Schaden ja durch DHL/UPS/etc oder sogar den Postboten selbst verursacht worden sein; im Falle eines Prozesses müsste er dann als Zeuge gegen seinen Arbeitgeber aussagen oder hätte sich im Vorfeld sogar selbst belastet....)


Bei der gewerblichen Warenannahme (--> Fachlagerist) sieht das anders aus. Ein Kaufmann muss die Ware unverzüglich nach Erhalt prüfen, da er sonst - im Gegensatz zu Endverbrauchern - keinerlei Gewährleistungsansprüche mehr geltend machen kann.
Wenn sich ein Endverbraucher irgendetwas bestellt, das Paket dann ein paar Monate in der Ecke liegen lässt und erst dann feststellt, dass das Produkt defekt ist, kann er es problemlos reklamieren. Wenn ein Gewerbetreibender ("Kaufmann" im juristischen Sinn) Ware erhält, diese erst einige Tage später prüft und dann einen Defekt feststellt ist das sein Problem, es gilt also mehr oder weniger angenommen = abgenommen, daher die verschärften Prüfungsmöglichkeiten für den Kaufmann.
 

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