Hiermit ermächtigen ich / wir Sie widerruflich, die von mir / uns zu entrichtenden Zahlungen wegen "Zahlungsgrund" bei Fälligkeit zu Lasten meines / unseres Kontos mit der Nummer xxx, Bankleitzahl xxx bei "Kreditinstitut" durch Lastschrift einzuziehen.[/QUOTE
mit dem ist es gut und die dürfen, ohne darf das in meinen augen keine bank. wenn banken trotzdem so handeln und sachen von meinem konto abbuchen, ohne das ich das genehmigt habe, dann würde ich mir gedanken über die bank machen.
der zweite (von dem ich geredet habe) is das lastschriftinkasso. und das is ja...zumindest wenn ich das versteh...nicht mal eben so machbar, da du da eine vereinbarung brauchst und da auch forderungen vorliegen müssen. sonst wird da auch nix eingezogen. also für unsere fragestellung nicht anwendbar.
den abbuchungsauftrag raff ich nicht ganz...wann der greift zw. anwendbar ist. das hört sich für mich an, als würde die bank abbuchen und ich könnte, als "zahler" nicht zurückbuchen (mal von ner minifrist abgesehen). und das verbietet mir schon der gesunde menschenverstand.