Und wieder EBAY...

ich hab es mal so gehört, dass du nur eine überweisung zurückfordern kannst, wenn du sie direkt am schalter ausgefüllt hast. dh auf papier weg. da das heut zu tage so gut wie nirgendwo mehr der fall ist, ist es eigentlich nicht möglich eine überweisung zurück zu verlangen.

Und was ist das für eine Logik? Spätestens sobald das Geld auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben ist, gibt es kein zurück mehr .. und das ist auch gut so. Wo kämen wir denn da hin?
 
HI Leute,
gibt leider noch ncihts neues in der Sache, allerdings denke ich dass ich nun keine andere Wahl habe als Anzeige zu erstatten.
Bekomme ich auf diesem Weg mein Geld zurück? Und muss man vorher von Gericht gehen etc.?

Gruß
Jampgade

edit:
habe schon Brief via Einschreiben gesendet (wurde nicht beim Postamt abgeholt/angetroffen), Frist gesetzt, Ebay benachrechtigt, hat alles keinen Sinn.
Im Telefonbuch ist nur der Vater zu finden, welcher mir keine Auskünfte erteilen will.

Habe allerdings mal die Emailadresse gegooglet und bin auf 2 Benutzerprofile in Skaterforen gestoßen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo kenn das ganze Spiel auch irgendwoher

am besten du gehst morgen zur Bank außer du hast Onlinebanking, und machst eine Lastschrift auf sein Konto! aber schreib ihn davor noch nen netten Text, das wenn er die Lastschrift zurückgehen lässt du zur Polizei gehst und anzeige erstattest!

Gruß
Alex
 
Welche Bank bucht bitte eine Lastschrift ohne das der Kontoinhaber dem schriftlich zugestimmt hat ...oder hab ich was verpasst. :confused:
 
geil, dass mach ich heute mittag auch mal. ich sag meiner bank einfach, die sollen geld von irgendeinem konto abbuchen, von dem ich zufällig BLZ und Kto-nr habe. :rolleyes:

dir is schon bewusst, dass der kontoinhaber dir das lastschriftverfahren genehmigen muss bzw. der das anordnen kann?!? hast du jemals erlebt, dass geld von deinem konto (legalerweise) abgebucht wurde, ohne dass du vorher dein einverständnis gegeben hast??
 
Das macht jede Bank. Das was hier zutrifft ist der Einzug mittels einer sog. Einzugsermächtigung. Die Bank muss nicht wissen ob so ein Einverständnis vorliegt oder nicht. Sie geht davon aus, dass diese Erlaubnis besteht.
Der Zahlungspflichtige hat jedoch die Möglichkeit das abgebuchte Geld innerhalb einer bestimmten Frist zurückzufordern. (Glaub 4 oder 6 Wochen, spätestens aber bis zur nächsten Kontoabrechnung. Ist alles schon was länger her mit meiner Bankausbildung)

Zusätzlich gibt es das sog. Abbuchungsverfahren, welches seltener ist und oft eher bei B2B Geschäften üblich ist. Hier muss tatsächlich eine Erlaubnis bei der Bank hinterlegt werden damit Person X abbuchen kann. Diese Aufträge können dann aber auch nicht zurückgebucht werden.
 
Machen sie nicht, in dem Moment in dem Geld abgebucht werden soll findet eine Prüfung statt und falls das Ermächtigungsschreiben nicht vorliegt wird auch kein Geld gebucht.
...so zumindest mein Kenntnisstand.

Können wir aber sofort testen, schick mir mal deine Kontodaten per PN. :D
 
Tun sie wohl.... Das mit dem checken geschieht nur beim Abbuchungsauftrag! Anderer Textschlüssel auf dem Beleg und nicht wirklich üblich!

Hast Du jemals deiner Bank deinen Vodafone Vertrag vorgelegt, damit die wissen: "Achja Vodafone bucht am 15ten ab und das lassen wir nun so durchgehen!"

Weder die Bank von Vodafone, noch deine Bank wird sich dafür interessieren!


Ich habe drei Jahre lang als Bankkaufmann gearbeitet. Der Verwaltungsaufwand, der dann entstehen würde... Hör mir auf!



Edit:

Hier auch nochmal ein Link:
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschrift.html

Die Vereinbarung Lastschriften einziehen zu können, kann jeder ( sofern die Bank es zulässt ) Kontoinhaber mit seiner Bank vereinbaren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Okay, wieder was gelernt.
Aber das verleitet doch geradezu, ich weiß zwar nicht wie aber dann besorg ich mir irgendwo nen Konto mit gefälschten Daten und geh erstmal "abbuchen".
 
da stehts doch. der, von dem abgebucht wird, muss dem zustimmen.

wenn nicht, dann eben fall 2 bis max. 50 euro und das kann auch nicht jeder, sondern nur der, der ne inkassovereinbarung abschließt. oder seh ich das falsch?!?
kriegt die jeder??

und zum thema vodafone. natürlich unterschreibst du da eben den genannten passus, dass die von deinem konto abbuchen dürfen. den unterschreibst du auch bzw. stimmst du auch bei jedem lastschriftverkehr bei nem onlineshop (amazon.de bspw.) zu.

klär(t) mich auf, wenn ich falsch liege, aber das les ich aus dem link raus.
 
Okay, wieder was gelernt.
Aber das verleitet doch geradezu, ich weiß zwar nicht wie aber dann besorg ich mir irgendwo nen Konto mit gefälschten Daten und geh erstmal "abbuchen".

Gab doch auch letzten so einen Fall, wo irgendwer Konto Nummern vertickt hatte und dann von ahnungslosen Leuten einfach Geld abgebucht wurde.
Im Gegensatz zu einer Überweisung, kannst du eine Lastschrift innerhalb einer Frist wieder rückgängig machen. Musst nur rechtzeitig deine Kontoauszüge checken.
 
Beides impliziert ja eine Straftat! Ob Du nun die nächste Tankstelle überfällst oder so an deine Kohle zu kommen versuchst. Das mit dem Konto unter falschem Namen ist ja nun auch nicht gerade die leichteste Sache.

Die Masche so an Geld zu kommen ist ja auch nun wirklich nicht unüblich. Es gibt so einige Briefkastenfirmen, die sich als Tele"c"om Firma ausgeben und dann bei diversen Leuten vermeintliche Rechnungen abbuchen. Das gleiche gilt auch für die Glücksspielfraktion. Viele kaufen sich halt aus dubiosen Quellen Cd-Roms mit Kunden- und Kontodaten oder es wird halt durch Telefonaquise oder Internetphishing versucht die Kontodaten herauszufinden.
In den Fällen werden dann häufig auch nur kleine Beträge mitunter auch mit Rechnungsdaten und -nummern und unter unauffälligen Namen (wie eben Telecom) abgebucht. Bei einer großen Masse lohnt sich das dann auch schon extremst.

Bach 2 Topic:

Derjenige, welcher diese Idee übrigens hatte, handelt ebenfalls gesetzeswidrig. Wenn es zu einem Verfahren kommt wird das die Sache nicht unbedingt besser für Ihn aussehen lassen. Er kanns ja versuchen, das aber auf eigene Gefahr und natürlich mit eingeschränkter Warscheinlichkeit auf Erfolg, da diese vermeintlichen Betrüger oft eben das besagte Geld nicht auf der Bank haben. Dann sitzt er je nach Gebührenordnung seiner Bank auch noch zusätzlich auf dem Geld für die Rückbuchung.
 
da stehts doch. der, von dem abgebucht wird, muss dem zustimmen.

wenn nicht, dann eben fall 2 bis max. 50 euro und das kann auch nicht jeder, sondern nur der, der ne inkassovereinbarung abschließt. oder seh ich das falsch?!?
kriegt die jeder??

und zum thema vodafone. natürlich unterschreibst du da eben den genannten passus, dass die von deinem konto abbuchen dürfen. den unterschreibst du auch bzw. stimmst du auch bei jedem lastschriftverkehr bei nem onlineshop (amazon.de bspw.) zu.

klär(t) mich auf, wenn ich falsch liege, aber das les ich aus dem link raus.

Das unterschreibst Du bei Vodafone. Das bekommt aber weder deine Bank noch die Bank von Vodafone mit, dass du das gemacht hast!

Das was Du davor gemeint hast check ich nicht! Was meinst Du mit Fall 2 ?


Den Abbuchungsauftrag? Ja den kann jeder machen, jedoch ist das absolut unüblich für Handyrechnungen und dergleichen. Das ist einfach zuviel Aufwand und die Einrichtung kostet dazu auch noch (soweit ich das noch weiß) je nach Bank Gebühren.

Eben gegoogelt:

http://www.vb-rb-doebeln.de/etc/med...is.Par.0013.File.tmp/Lastschriftverfahren.pdf



Edit: Sorry für den Doppelpost !
 
Zuletzt bearbeitet:
mein erster fall ist die einzugsermächtigung. da gibbet ja eben den passus, der in deinem link auch steht mit dem text.

Hiermit ermächtigen ich / wir Sie widerruflich, die von mir / uns zu entrichtenden Zahlungen wegen "Zahlungsgrund" bei Fälligkeit zu Lasten meines / unseres Kontos mit der Nummer xxx, Bankleitzahl xxx bei "Kreditinstitut" durch Lastschrift einzuziehen.[/QUOTE

mit dem ist es gut und die dürfen, ohne darf das in meinen augen keine bank. wenn banken trotzdem so handeln und sachen von meinem konto abbuchen, ohne das ich das genehmigt habe, dann würde ich mir gedanken über die bank machen. ;)

der zweite (von dem ich geredet habe) is das lastschriftinkasso. und das is ja...zumindest wenn ich das versteh...nicht mal eben so machbar, da du da eine vereinbarung brauchst und da auch forderungen vorliegen müssen. sonst wird da auch nix eingezogen. also für unsere fragestellung nicht anwendbar.

den abbuchungsauftrag raff ich nicht ganz...wann der greift zw. anwendbar ist. das hört sich für mich an, als würde die bank abbuchen und ich könnte, als "zahler" nicht zurückbuchen (mal von ner minifrist abgesehen). und das verbietet mir schon der gesunde menschenverstand.
 
mit dem ist es gut und die dürfen, ohne darf das in meinen augen keine bank. wenn banken trotzdem so handeln und sachen von meinem konto abbuchen, ohne das ich das genehmigt habe, dann würde ich mir gedanken über die bank machen. ;)

der zweite (von dem ich geredet habe) is das lastschriftinkasso. und das is ja...zumindest wenn ich das versteh...nicht mal eben so machbar, da du da eine vereinbarung brauchst und da auch forderungen vorliegen müssen. sonst wird da auch nix eingezogen. also für unsere fragestellung nicht anwendbar.

den abbuchungsauftrag raff ich nicht ganz...wann der greift zw. anwendbar ist. das hört sich für mich an, als würde die bank abbuchen und ich könnte, als "zahler" nicht zurückbuchen (mal von ner minifrist abgesehen). und das verbietet mir schon der gesunde menschenverstand.
Sah ich eigentlich auch so. :)
 
Lastschrift ist ohne besondere Ermächtigung möglich. Der Kunde gibt sein Konto an, der Einziehende bucht den Betrag, sofern das Konto gedeckt ist - fertig. Wenn es nicht das richtige Konto ist, bleiben dem zu Unrecht Geschröpften sechs Wochen für einen Einspruch.
Es müssen im Prinzip nichtmal Lastschriftauftraggeber und Kontoinhaber übereinstimmen.

Ich hatte im übrigen in der letzten Woche zwei(!) unrechtmäßige Lastschriften. Einmal WoW, einmal T-Online ... mir beides völlig fremd. Jeweils ein Anruf bei der Bank und das wurde in Echtzeit zurückgebucht. Vorher gab es sowas noch nie. Die Bank sah das gelassen und wollte mir ein doppeltes Versehen einreden und teilte meinen Verdacht eines Vorsatzes nicht. :)
 
das stärkt ja ungemein mein vertrauen in banken, wenn jeder, der irgendwann mal meine kontonummer bekommen hat (ebay, o.ä.), einfach beträge von mir abbuchen kann und ich muss mich dann selber drum kümmern, dass ich die kohle wiederkriege.

da ist es doch eher aufgabe der bank zu prüfen, ob die forderung gerechtfertigt ist oder nicht. ansonsten guck ich nochmal meine ganzen ebaykontakte durch und buch wild kohle ab. evtl merkt es ja irgendwer nicht und ich kann alles behalten. :p
 
Na sag ich ja, und wenns doch jemand merkt dann...
Die Bank sah das gelassen und wollte mir ein doppeltes Versehen einreden und teilte meinen Verdacht eines Vorsatzes nicht.
Na herzlichen Glückwunsch, scheint ja echt so zu sein. :eek:

Mir gehört übrigens nicht das Konto mit der Nummer 26xxxxx, da müsst ihr was missverstanden haben.
Obwohl, auf meinem Privatkonto ist eh nicht zu holen. :p
 
da ist es doch eher aufgabe der bank zu prüfen, ob die forderung gerechtfertigt ist oder nicht. ansonsten guck ich nochmal meine ganzen ebaykontakte durch und buch wild kohle ab. evtl merkt es ja irgendwer nicht und ich kann alles behalten. :p

Wie soll die das denn machen???? Das ist so gut wie nicht möglich. Stell dir vor jeder Kontoinhaber hat mindestens 5 . 10 regelmäßige Abbucher, wie z.b. Strom, Wasser, Premiere Abo, Handy 1, Handy 2, Telefon, ..., dazu noch irgendetwas unregelmäßiges wie z.b. Amazon oder so, Wo zum Henker soll denn die Bank denn bitte jedesmal diese unterschriebenen Einverständniserklärungen hinpacken und dann noch kontrollieren wenn auf Konto XY wieder ne Lastschrift eingeht. Das komplette Zahlungsverkehrssystem würde zusammenbrechen.

Fakt ist, du akzeptierst mit der Eröffnung deines Kontos diese Vorgehensweise und hast auch die Pflicht deine Kontoauszüge zu kontrollieren! Es bleibt ja immerhin dir überlassen b Du deine Kontonummern vergibst oder im generellen am Lastschriftverfahren teilnimmst. Bleib davon fern dann wirst du aber umso mehr Stress mit Zahlungsaufträgen haben, als wenn du einfach nur mal deine Auszüge kontrollierst.
 
Bei regelmäßigen Abbuchern is das doch garkein Problem. Einmal den Wisch gesehen und fertig. Was soll der Aufstand.

Das meiste passiert doch eh in elektronischer Form. Da kann man auch seitens amazon, paypal, whatever einfach die Erlaubnis eben zusammen mit dem Auftrag abgeben bzw. einsehen lassen.

Erzähl mir nicht, dass das ein riesen Aufwand ist. Ihr kriegt es doch auch geregelt wie wild alles abzubuchen. Für irgendwas bezahl ich die Bank doch auch und lass mir regelmäßig Kontoführungsgebühren usw. abbuchen.
 
Ok ne Gewissensfrage.

Ich such seid längerem nach nen Markenartikelkleidungsstück, jedoch ist dieses Kleidungsstück von der Kollektion 2008 und somit nicht mehr im Handel NEU zu kaufen. (Ich hab überall schon nachgefragt)

Jetzt hab ich ein Verkäufer bei ebay gefunden, der genau diesen Artikel verkauft, jedoch hat er nicht nur ein Stück davon, sondern jede Menge in verschiedenen Größen und ganz schön viele davon.
Das ganze sieht ziemlich nach Fake aus, der Verkäufer hat zwar ne Menge positiver Bewertungen, jedoch wenn man genauer hinschaut auch ein par negative, die von "Kennern" gemacht worden sind, in dennen steht, dass die Ware nen Fake ist.
Orginal Fotos hat er auch nicht.
--> Sieht alles nachnem Fake aus.
Jedoch hab ich 5% Hoffnung, dass die Ware echt ist und ich will es WIRKLICH haben.
Ich könnte jetzt ne mail an die Herstellende Firma schreiben und dort nachfragen, jedoch wenn der Typ Fakes verkauft, hat es bestimmt fatale konsequenzen für ihn.
Was soll ich tun? Ich will ihn wirklich nicht "verpfeifen", zur Zeit muss jeder sehn wo er bleibt, aber ich will die Ware als Orginal
 
Ok ne Gewissensfrage.

Ich such seid längerem nach nen Markenartikelkleidungsstück, jedoch ist dieses Kleidungsstück von der Kollektion 2008 und somit nicht mehr im Handel NEU zu kaufen. (Ich hab überall schon nachgefragt)

Jetzt hab ich ein Verkäufer bei ebay gefunden, der genau diesen Artikel verkauft, jedoch hat er nicht nur ein Stück davon, sondern jede Menge in verschiedenen Größen und ganz schön viele davon.
Das ganze sieht ziemlich nach Fake aus, der Verkäufer hat zwar ne Menge positiver Bewertungen, jedoch wenn man genauer hinschaut auch ein par negative, die von "Kennern" gemacht worden sind, in dennen steht, dass die Ware nen Fake ist.
Orginal Fotos hat er auch nicht.
--> Sieht alles nachnem Fake aus.
Jedoch hab ich 5% Hoffnung, dass die Ware echt ist und ich will es WIRKLICH haben.
Ich könnte jetzt ne mail an die Herstellende Firma schreiben und dort nachfragen, jedoch wenn der Typ Fakes verkauft, hat es bestimmt fatale konsequenzen für ihn.
Was soll ich tun? Ich will ihn wirklich nicht "verpfeifen", zur Zeit muss jeder sehn wo er bleibt, aber ich will die Ware als Orginal


solange Du ihn nicht auf puren Verdacht verpfeifst ist das okay - wenn Du ernsthafte Bedenken an der Ware hast kannst Du aber natürlich der Herstellerfirma einen Link schicken - evtl. starten die ja einen Testkauf. Ansonsten zahle per Paypal und verlange falls es eine Fälschung ist dein Geld zurück.

Grüße
 
Jedoch hab ich 5% Hoffnung, dass die Ware echt ist und ich will es WIRKLICH haben.
Ich könnte jetzt ne mail an die Herstellende Firma schreiben und dort nachfragen, jedoch wenn der Typ Fakes verkauft, hat es bestimmt fatale konsequenzen für ihn.
Was soll ich tun? Ich will ihn wirklich nicht "verpfeifen", zur Zeit muss jeder sehn wo er bleibt, aber ich will die Ware als Orginal
Na aber Hallo! Es ist Dein gutes Recht, beim Hersteller zu fragen, ob Verkäufer XY echte Ware anbietet. Das ist doch kein Verpfeifen. Sowas gibt's doch nur im Kindergarten, oder wenn Du gar nicht betroffen bist (Falschparker in der Nebenstraße ...), aber in diesem Fall darfst/musst Du Dich vergewissern, ob Dir echte Ware angeboten wird.
 
Hat der Verkäufer eigentlich irgendwo geschrieben das es sich um ein "original" handelt, Typenschilder fotografiert die dieses suggerieren o.ä!?
 

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