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TCMuc
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Nur so ganz vorsichtig...selbst wenn der Hund das Ding zerbissen hätte, bleibt grundsätzlich doch noch ein Schadensersatzanspruch.(Ne gleichwertige Box wirds eher nicht werden...) (Gerade bei nem Hund wird dies kaum unverschuldet sein, da Gefährdungshaftung). Außerdem würd ich eher davon ausgehen, dass er beweisen muss, dass sein Hund das Ding zerbissen hat. Trotzdem sollte da ein Gang zum Anwalt nötig sein - dabei wird die Erstberatung wahrscheinlich schon den Preis der Box erreichen (zumindest wenns ne Stunde dauert). Obs das einem Wert ist, muss jeder selber entscheiden:d
Genau das meinte ich..
Der Wert der Box bzw. der Schadensersatzanspruch sind so gering, dass die für die Durchsetzung der Ansprüche nötigen Anwaltskosten im Verhältnis dazu sehr hoch sind.
Wenn man dann bedenkt, dass selbst bei derart (scheinbar) klarer Beweislage ein Sieg vor Gericht nicht sicher ist bzw. es möglicherweise zu einem Vergleich kommen könnte und man daher auf den Anwaltskosten evtl. zumindest teilweise sitzen bleiben könnte muss man sich schon gut überlegen, ob man das Risiko eingehen will...