Ein weiterer Versuch, den Thread hier wieder auf die sachliche Bahn zu lenken... ich habe ein eindeutiges NEIN angegeben.
Auf menschlicher Ebene ist es angesichts mancher grauenvoller Verbrechen nur zu gut nachvollziehbar, dass dem Täter das oft Schrecklichste gewünscht wird, was man sich vorstellen kann. Dies ist aber emotional und nicht rational gedacht.
Nach dem Menschenbild des deutschen Grundgesetzes ist die Menschenwürde das alleroberste Gut. Diese ist immer dann verletzt, wenn ein Mensch zum bloßen Objekt staatlichen Handelns degradiert wird. Genau das wäre bei einer Hinrichtung der Fall und ein Staat, der einerseits (zum Glück) den Schutz der Menschenwürde hochpreist, würde sich unglaubwürdig machen, wenn er auf der anderen Seite Leute hinrichten ließe!
Man kann jetzt sagen "aber bei ganz abscheulichen Taten und wenn die Täterschaft eindeutig bewiesen ist". Das bringt einen aber keinen Schritt weiter. Wann ist ein Täter vor Gericht eindeutig überführt und wird vom Gericht schuldig gesprochen?
Dann, wenn beim Gericht "keine vernünftigen Restzweifel" an der Schuld bestehen. Dabei gilt der sogenannte Strengbeweis, d.h. nur die strengen Vorschriften und Beweismittel, die die Strafprozessordnung kennt bei freier Beweiswürdigung des Gerichtes.
Bloß was ist letztlich 'Beweis'? Es gibt Beweismittel, die das Gericht zu einem Bild zusammenfügt, bis es zu einer Überzeugung gelangt, aber es gibt kein einziges Beweismittel, das 100%ig eindeutig ist. Letztlich handelt es sich immer um Indiziengebilde und Wahrscheinlichkeiten, die dann letztlich eine Nicht-Täterschaft so gut wie ausschließen - selbst Überführung durch einen Fingerabdruck oder einen DNA-Vergleich ist letztlich nur eine Wahrscheinlichkeit (wenn auch i.d.R. sehr, sehr hohe, weil es statistisch nahezu unmöglich ist, dass jemand zweites auf der Welt dieselben Merkmale besitzt), aber es besteht trotzdem die (wenn auch nahezu unmögliche weil unwahrscheinliche) zumindest theoretische Möglichkeit eines Irrtums.
Ein Geständnis? Kann aus den verschiedensten Gründen falsch sein und war es auch schon oft genug (auch ohne Folter).
Fazit: Justizirrtümer können also letztlich nie ganz ausgeschlossen werden. Was also, wenn irgendwann rauskommt, man hat den Falschen hingerichtet? Lange warten mit der Hinrichtung? Unmenschlich - siehe USA. Dort ist es übrigens so, dass die meisten Hingerichteten aus der Unterschicht stammen, die sich nicht die guten, motivierten und vor allem teuren Anwälte leisten können... die USA sind, was ihr System der Strafjustiz angeht, sowieso ein Kaptiel für sich...
Man sollte sich also davor hüten, mitzuschreien, wenn der Mob Blut sehen will, was immer wieder der Fall ist, wenn mal wieder ein besonders aufsehenerregendes Verbrechen bekannt geworden ist! Wer hinter dem Rechtsstaat steht, kann eigentlich nicht ernsthaft für die Todesstrafe sein.
Was den bestehenden deutschen Strafvollzug angeht, das ist ein eigenes Thema, worüber man extra diskutieren müsste.