Slice To Midi von Ableton - an die Grenze der Legalität?

  • Ersteller Dont_Kill_Vinyl
  • Erstellt am
Meine Bassdrum bitte auch nicht klauen; dazu müsste sowieso zunächst in unseren Keller eingedrungen werden :D
 
Die Funktion selber ist doch voll Legal!
Aber nur wenn man es auf seine eigenen Erzeugnisse anwendet!

Ich finde sampeln von parts viel zu problematisch,grade das von fertigen Musikstücken.
Ich muss auch ehrlich sagen,das ist musikalisch sogar ein richtiges Armutszeugnis!!

Ok,ich bin zwar auch ein jemand der auch keine eigenen Noten spielt,
aber deshalb sampeln?

Da macht das doch mehr Sinn,Legal erworbene Midi-Files auseinander zu stückeln,und die mit dem Patch meiner Wahl anspielen zu lassen.
Weil,Midi-Files werden in den meisten Fällen ja von echten Musikern mit einer musikalischen Ausbildung(ob die gut ist oder schlecht sei mal dahin gestellt)eingespielt,und sag mal ganz ehrlich die meisten Personen die sich Heute mit Musik beschäftigen(einschliesslich meiner selbst :d),wären gar nicht in der Lage diese Noten zu erzeugen.
Sample sind für mich viel zu unflexibel!!!
Beispiel Beatloop:beim Sample die Hi.Hat rausnehmen?
Viel Spass!
Beim Midi-File:kein Thema,ganz rausnehmen klar,nur jede 2.rausnehmen auch kein Thema!!
Deswegen F+ck off sampling!!!
Midi-Files is da Key or da Secret?!:d:D
Mal noch ein Tip für das Sampling:
Wenn man Vocals samplen will,einfach selber die Vocals Nachsprechen im selben Rythmus.
Halt so eine Art covern.
So kann dich keiner für anpupsen,von wegen gestohlen,
nööö selber nachgesprochen!
Ha,Ha!

Und immer geschmeidig bleiben,ne!

2oldskool
 
Zuletzt bearbeitet:
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also: loopmasters und co. sind dafür da, und die darfst du auch verwenden.

aber, wenn du eventuell eine mello von soeinem samplepack nutzt, sollte sie kein anderer nutzen;) motto: wer zuerst kommt malt zuerst;)

hier würde ich noch mal "einspruch" sagen....

schließlich ist es so, dass derjenige, der diese benutzt, keine eigene kreative leistung erbracht hat und sich auf diese berufen könnte.
 
hier würde ich noch mal "einspruch" sagen....

schließlich ist es so, dass derjenige, der diese benutzt, keine eigene kreative leistung erbracht hat und sich auf diese berufen könnte.


Wär mal interessant das entgültig zu klären .. Auf dem Album 'Ghandi Khan' – von Armand v. H. – ist z.B. ein Track drauf, der quasi zu 98% aus einem absolut unverfälschtem Sample Loop besteht, der ursprünglich von der Sample CD 'Deepest India' stammt ... Jetzt müssten ja alle anderen quasi schon mal den Teil der Sample CD als 'abgeschrieben' betrachten ...
 
wobei wenn wir wirklich übertreiben: Die verwendete Loop von AmVHelden mag für uns hier was neues und klingt exotisch, im Orientalischen Lände klingt aber diese loop wie ein Standard Trance Melodie :))
davon gibt es viele ähnliche.

Jetzt bleibt die Frage: Ich produziere ein Lied hier, aber ich veröffentliche die Produktion in Holland, oder von mir aus JAPAN. soll ich noch Gema bezahlen? wer soll mich aus Deustchland verklagen? Gerichtskosten und und und ;-)

Wer sich mit internationalen Rechte anlegt, ist selber Schuld ;-)

Also es wird immer ein Weg geben! Die Rechte was Musik angeht in Deustchland sehen wiederum anders als in USA oder ASIEN etc..
 
Äh, wo genau ist denn der Haken in deinem Beispiel? Du samplest aus einem veröffentlichen Song? Oder du benutzt das Sample einer Sample-CD, das bereits von jemand anderem in einer Veröffentlichung verwendet wurde?
 
Äh, wo genau ist denn der Haken in deinem Beispiel? Du samplest aus einem veröffentlichen Song? Oder du benutzt das Sample einer Sample-CD, das bereits von jemand anderem in einer Veröffentlichung verwendet wurde?

also nochmal für die die es nicht verstehen wollen:rolleyes:

nutzt du ein sample aus einem veröffentlichten song (also direckt aus dem song rausgeschnitten) musst du dir die rechte einholen.

nutzt du ein sample von einer freien sample cd, was aber schon einer verwendet hat, kann dieser klagen, da du etwas nachgemacht hast.
das ist alles natürlich abhängig davon, inwieweit sich das alles gleich anhört;)
 
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also nochmal für die die es nicht verstehen wollen:rolleyes:

nutzt du ein sample aus einem veröffentlichten song (also direckt aus dem song rausgeschnitten) musst du dir die rechte einholen.

nutzt du ein sample von einer freien sample cd, was aber schon einer verwendet hat, kann dieser klagen, da du etwas nachgemacht hast.
das ist alles natürlich abhängig davon, inwieweit sich das alles gleich anhört;)

Erzählst du mir das? Ich habe mich in diesem Thread doch selbst schon hinreichend belehrend geäußerst; glaubst du da etwa wirklich, ich hätte etwas an der Sache noch nicht geblickt? Mir ging es einfach um das nicht in den Kontext passende Beispiel, dem jeder Bezug zur konkreten Fragestellung fehlte. Ist echt wie fünfte Klasse hier x_x
 
Naaa, da kann man sich nicht sicher sein :>
 
Schaut mal dieses Video an: LINK

Es erzählt die Geschichte der Entstehung von Rappers Delight.
Gerade die letzten Worte find ich interessant.
 
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Künstlern das Verwenden von fremden Musikelementen deutlich erleichtert. Zwar ist laut BGH auch das Sampling "kleinster Tonfetzen" grundsätzlich erlaubnispflichtig, allerdings kann auf die Erlaubnis verzichtet werden, wenn die Tonfolgen in ein neues und klar unterscheidbares Werk eingebaut werden.

Geklagt hatten die Elektro-Musiker von Kraftwerk. Sie beschwerten sich, dass der Produzent Moses Pelham, ohne zu fragen, ein markantes Schlagzeugmuster aus ihrem Stück "Metall auf Metall" für eine Rap-Nummer von Sabrina Setlur verwendete. Pelham berief sich darauf, dass es doch nur ein kleiner "Partikel" gewesen sei.
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Eine solche Bagatellgrenze lehnte der BGH gestern ab. "Was nachgeahmt wird, verdient auch, geschützt zu werden", sagte der Senatsvorsitzende Joachim Bornkamm gestern bei der Urteilsverkündung. Der Schutz gelte auch für "kleinste Tonfetzen". Der BGH korrigierte dabei das Oberlandesgericht Hamburg, das eine erlaubnisfreie Verwendung von "kleinsten Partikeln" vorgesehen hatte.

Neu und überraschend ist allerdings, dass der BGH auch eine relativ großzügige Ausnahme von der Erlaubnispflicht vorsieht. So darf ohne Erlaubnis gesamplet werden, wenn aus dem Ausgangsmaterial ein völlig neues Werk entsteht. Das allerdings dürfte in der Musikindustrie die Regel sein.

Oft ist für den Hörer nicht einmal mehr erkennbar, dass ein bestimmtes Rhythmusmuster oder ein Gitarrenklang eigentlich aus einem anderen Stück stammt.

Gänzlich grenzenlos wird die neue Samplefreiheit nun aber auch nicht gewährt. So dürfen Melodien nicht gesamplet werden, sondern wohl nur Rhythmen, Geräusche und Klänge. Außerdem ist das freie Samplen ausgeschlossen, wenn der Sound auch einfach neu eingespielt werden könnte. "Wir setzen also einen gewissen Notstand voraus", erläuterte Richter Bornkamm. Wer nur Kosten für Studiomusiker einsparen will, kann sich also nicht auf das Urteil berufen. Die Entscheidung hat aber zur Folge, dass ausgerechnet besonders aufwendige und außergewöhnliche Sounds erlaubnisfrei gesamplet werden dürfen.

Über den Streit "Kraftwerk gegen Pelham" muss jetzt wieder das Oberlandesgericht Hamburg entscheiden. Vermutlich wird Pelham unterliegen, da er das Schlagzeug-Sample auch hätte neu einspielen können. Pelham muss deshalb am Ende wohl eine größere Summe an Kraftwerk bezahlen und froh sein, wenn er die alte Setlur-Platte überhaupt weiter verkaufen darf.

Befasst hat sich der BGH gestern nur mit dem Abwehranspruch der Plattenfirma, bei der die ursprüngliche Aufnahme erschienen ist. Zwar haben auch die Komponisten und Interpreten eigene Abwehransprüche gegen ungefragtes Sampling, doch spielte dies keine Rolle, weil deren Ansprüche schwieriger durchgesetzt werden können.

taz.de
21. 08. 2008
 

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