Slice To Midi von Ableton - an die Grenze der Legalität?

  • Ersteller Dont_Kill_Vinyl
  • Erstellt am
Ja ist es denn wirklich so schwer zu verstehen..!? :p

Wenn du dir samples gekauft hast (CD, DVD, DL) dann hast i.d.R auch entsprechende Verwertungsrechte gleich mit erworben, schneidest dir irgendwo einfach was raus hast diese Rechte nicht, ganz einfach!

Nutzen kannst letztere natürlich dennoch, nur nicht als eigenen Kram ausgeben.
 
Also was denn jetzt? kein Loopmaster, kein Sample Magic, kein BEAT DVD

Wieso das denn? Diese sind doch extra für solche Zwecke konzipiert.
Man muss nur schauen, dass man eben nicht ewig mit der Verwertung wartet, weil sonst die Vocals und Melodien schon in tausend anderen Produktionen zu hören sind.

Sofern man sich denn bei diesen Dingen bedienen will.

Und wo liegt das Problem, z.B. mit einer VST Software eigene Bassdrums etc. zu erstellen, den Kram durch einen Kompressor zu jagen und diese dann zu nehmen?
 
wenn du dir nicht sicher bist, ob du etwas veröffentlichen darfst, dann behalt den track einfach für dich.
du kannst die "illegalen" samples ja dennoch verwenden, deine programme besser kennen lernen und eigenen abläufe entwickeln, die tracks deinen freunden vorspielen, und so weiter, solange es nicht öffentlich verfügbar wird. denn illegal wird die verwendung erst mit der veröffentlichung.
 
@CJ_Terror: ich zerbreche mir eigentlich nicht den Kopf, ich wollte nur ganz sauber anfangen;)

@mbp: wenn ich schon illegal denken würde, hätte ich diese Frage nie gestellt, ich hätte nie Ableton, kore2 und Maschine gekauft;)

@Bassline: so habe ich jetzt verstanden, wie der BEAT-Typ sagt, die CDs und freie Material sind da um sie weiter zu verändern und verwenden!

@Pyro: mag sein du hast Recht, ich habe es nur wie oben beschrieben, anders interpretiert. Sonst macht kein Sinn diese DVDs zu kaufen und unverändert zu verwenden. Ich darf aber die Quelle nicht verheimlichen, falls das wirklich in Frage kommt.

Also es scheint doch ein THEMA und 1001 Meinungen.

Danke trotzdem für die Hilfe ;)
 
@Pyro: mag sein du hast Recht, ich habe es nur wie oben beschrieben, anders interpretiert. Sonst macht kein Sinn diese DVDs zu kaufen und unverändert zu verwenden. Ich darf aber die Quelle nicht verheimlichen, falls das wirklich in Frage kommt.
Ich gebs auf, was schreiben wir denn die ganze Zeit?!

Wenn du dir samples gekauft hast (CD, DVD, DL) dann hast i.d.R auch entsprechende Verwertungsrechte gleich mit erworben, schneidest dir irgendwo einfach was raus hast diese Rechte nicht
 
Also was denn jetzt? kein Loopmaster, kein Sample Magic, kein BEAT DVD, kein Sample von veröffentliche Track!!

also: loopmasters und co. sind dafür da, und die darfst du auch verwenden.

aber, wenn du eventuell eine mello von soeinem samplepack nutzt, sollte sie kein anderer nutzen;) motto: wer zuerst kommt malt zuerst;)
 
Also Produzieren darf man mit allen Mitteln die einem zur Verfügung stehen.
Wenn man einen Track legal erworben hat kann man den auch zerfetzen und vor Puplikum auflegen.Nichts anderes machen zB.die Hip-Hops schon seit jemand das Scratchen und Beatjuggeln erfunden hat.Es ist bloß verboten dies als sein eigenes Werk zu verkaufen.Dafür müssen bei den jeweiligen Künstlern oder Labels die Rechte eingeholt werden.

Geschwätz. Du darfst den so entstandenen Song nicht veröffentlichen, also auch nicht auf eine Website laden oder bei öffentlichen Veranstaltungen spielen. Du kannst ihn dir zuhause anhören und deiner Freundin vorspielen, viel mehr aber nicht.

Meine Quellen diesbezüglich stammen übrigens unter anderem hierher.
 
Geschwätz. Du darfst den so entstandenen Song nicht veröffentlichen, also auch nicht auf eine Website laden oder bei öffentlichen Veranstaltungen spielen. Du kannst ihn dir zuhause anhören und deiner Freundin vorspielen, viel mehr aber nicht.

Meine Quellen diesbezüglich stammen übrigens unter anderem hierher.

Aha... also darf ich als Dj im Club kein Vocal auf nen Drumloop mixen und dazu wieder nen anderen Track ja ?! :p
Das sowas in der eigenen Produktion nicht ohne abklären der Rechte verboten ist hab ich oben aber geschrieben ;)
 
Dont_Kill_Vinyl schrieb:
Also was denn jetzt? kein Loopmaster, kein Sample Magic, kein BEAT DVD, kein Sample von veröffentliche Track!!

Wie wäre es mit was selber einspielen? Geht auch mit Software... :p

Dont_Kill_Vinyl schrieb:
Mit anderen Worten was geschützte Samples angeht : ich müsste z.B den Herren David Guetta eine email schreiben und ihm bitten sein PIANO-Sample zu benutzen?

Nicht ganz... du müsstest, wenn's ganz hart kommt, erst von David Guetta die Genehmigung holen, dann noch die Genehmigung vom Label und es anschließend der GEMA melden - und eventuell kassiert dann JEDER der drei ab... :D

bassline8 schrieb:
Und wo liegt das Problem, z.B. mit einer VST Software eigene Bassdrums etc. zu erstellen, den Kram durch einen Kompressor zu jagen und diese dann zu nehmen?

Das ist übrigens ein interessanter Aspekt bei der ganzen (Drum-)Sampelei:
Jemand schneidet ein Stück aus dem fertigen Track (der ja komprimiert und loudnessmaximized und was weiß ich ist) und baut es in seinen Track ein. Dieser wird komprimiert und gemastert. Dann kommt einer, schneidet ein Stück aus dem fertigen Track und baut es in seinen Track ein. Anschließend geht dieser zum Mastering und wird veröffentlicht. Diese Veröffentlichung nimmt jemand und... :d

Merkt ihr was? Kein Wunder, dass so viel elektronische Mucke (aber auch Hiphop) keinerlei Dynamik hat und wie Grütze klingt! Gerade bei Drumsamples ist mir in letzter Zeit öfters aufgefallen, dass diese oft schon vor dem Abmischen total überproduziert sind. Und das wird dann nochmal durch den Wolf gejagt bis zum Anschlag... - wie eine überzüchtete Hunderasse, die dann irgendwann mal anfällig ist für jede kleine Pups-Krankheit...

Und genau das missfällt mir auch immer mehr an so einigen Samplelibraries, die mir bisher untergekommen sind. Es ist oft alles schon viel zu "fertig" bzw. "vorgefertigt".

Versucht doch mal wieder, mehr "unfertiges" Material zu verwenden! :)

EDIT:
Erklär doch bitte mal einer einem Nicht-Ableton-User, was genau diese Slice to MIDI-Funktion macht! Ist das vergleichbar mit Propellerhead Recycle, wo anhand der Transienten ein Loop in Slices aufgeteilt wird, die man dann, als .rx2-Datei konvertiert, einzeln auf der Tastatur spielen kann?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht ganz... du müsstest, wenn's ganz hart kommt, erst von David Guetta die Genehmigung holen, dann noch die Genehmigung vom Label und es anschließend der GEMA melden - und eventuell kassiert dann JEDER der drei ab... :D

haha, nicht ganz, bass uff :)

du müsstest zum produzenten gehen, der david guette produziert, und danach fragen:D:D


:p
 
EDIT:
Erklär doch bitte mal einer einem Nicht-Ableton-User, was genau diese Slice to MIDI-Funktion macht! Ist das vergleichbar mit Propellerhead Recycle, wo anhand der Transienten ein Loop in Slices aufgeteilt wird, die man dann, als .rx2-Datei konvertiert, einzeln auf der Tastatur spielen kann?

Obwohl Live Ihre Audiodateien automatisch warpt, um sie dem Tempo des Sets anzupassen, können Sie durch das Slicen Ihren Loops zu noch mehr Flexibilität verhelfen. Beim Slicen wird das Sample in kleine Abschnitte unterteilt, die einzelnen MIDI-Noten zugewiesen werden. Die Originaldatei wird dabei nicht angetastet. Das Drum-Rack bietet eine ideale Umgebung, um mit gesliceten Datein zu arbeiten; ein Großteil des Einrichtvorgangs erfolgt automatisch.
Der Dialog für das Slicen bietet eine Liste mit verschiedenen Teilern sowie ein Menü mit Presets für das Slicen an. Im oberen Menü können Sie einen Notenwert oder die Transienten eines Clips oder seine Warp-Marker als Basis für das Unterteilen auswählen. Da ein Rack maximal 128 Ketten enthalten kann, erlaubt Live es Ihnen nicht fortzufahren, wenn Ihre Auswahl zu mehr als 128 Slices führt. Sie können dieses Problem lösen, indem Sie eine gröbere Auflösung für das Slicen oder einen kürzeren Abschnitt des Clips dafür wählen. Liegt Ihre Audiodatei im REX-Format vor, basiert das Slicen auf den internen Timing-Informationen der Datei und dieses Menü wird nicht angezeigt.
 
Alter du hast Ableton und die Maschiene? Wozu brauchst du noch Samples?! Hohl erstmal alles aus deinen Gerätschaften heraus.

Und mal ganz ehrlich, wenn dir irgendeine Snare oder Hihat total gefällt - nimm sie raus und guck ob sie auf deinem groove noch etwas mit dem Original gemeinsam hat. Wenn ja - Pech gehabt, wenn nicht - Fresse halten und glücklich sein.
 
Erklär doch bitte mal einer einem Nicht-Ableton-User, was genau diese Slice to MIDI-Funktion macht! Ist das vergleichbar mit Propellerhead Recycle, wo anhand der Transienten ein Loop in Slices aufgeteilt wird, die man dann, als .rx2-Datei konvertiert, einzeln auf der Tastatur spielen kann?

ist so ziemlich das gleiche eben nur direkt in den sequenzer integriert,also net unbedingt was neues:)
 
Versucht doch mal wieder, mehr "unfertiges" Material zu verwenden! :)

Jenau das meine ich ja.

In einem VST Synth oder ähnlichem kann man sich ja wunderbar Drum Sounds erzeugen. Geht natürlich auch mit Hardwaresynthesizern, aber die hat der TE ja AFAIK nicht.

In meiner Bassstation habe ich dafür immer einen einfach, kurzen Sinuston genommen, die Filterresonanz auf maximal und dann entsprechend mit der Frequenz rumgespielt. Selbst diese kleine Kiste hat da schon ordentlich Wumms gemacht.

Der Vorteil daran ist ja, das man einen eigenen Sound produziert (und klar, es ist mehr Dynamik im Spiel). Hat ja auch der derzeit populäre Kalkheimer oder brenner oder wie auch immer gesagt. Er hat so seinen eigenen Weg, mit Ableton zu arbeiten und macht sich seine ganz eigenen Samples. Das hat sonst keiner so und dadurch wird der Sound unverwechselbar. Das ist doch heute sehr wichtig, bei der Menge der Tracks.

Muss aber nun jeder entscheiden, wie er es macht, eine Kickdrum basteln braucht halt so auch seine Zeit und evtl. möchte man diese ja nicht so investieren. Wenn man aber überlegt, wieviel Energie hier schon in die Slice to Midi Diskussion und Recherche gesteckt wurde, da wäre bestimmt der ein oder andere einzigartige Kick, Snare und Hi-Hat Sound abgefallen.:D
 
Trotz diese tolle Diskussion hier, sind sogar Fachanwälte nicht schlüssig bei der entscheidung was man darf und was man nicht.. in der oben schon gepostete Link fand ich die Diskussion bei Musotalk sehr interessant : http://www.musotalk.de/talks-interviews/video/article/gunnar-berndorff-fachanwalt-fuer-musikrecht/

der Fachanwalt ist der Meinung, wenn man der Kickdrum aufgenommen hat, dann ist dies geschützt und darf man nicht verwenden.
Wenn der Kickdrum aber Computermäßig erzeugt, dann ist dies nicht geschützt;)

Ich meine ehrlich gesagt: es ist doch unfair gegenüber Künstler, die teuren Synth und Drum Station haben, das ganze Material mühsam aufnehmen, Mikrofone justieren, das ganze vielleicht in einem teueren Studio mastern lassen. und dann? kommt man mit seinem MIDI To Slice Funktion und man schneidet den Kickdrum ganz easy!! das ist wirklich 0Toleranz dabei. Sowas muss schon geschützt sein..

Wenn ich schon sehe wie STEVE ANGELO sein BASSDRUM und BASSLINE bastelt und nur von Sampling die Rede ist, dann wird mir klar dass die meisten sind nur am Samplen und slicen wie Weltmeister, es ist auch kein Wunder das alles gleich klingt. :rolleyes:

http://www.youtube.com/watch?v=seUsEqRAh58&feature=related
 
Also ich würde mal die Kirche im Dorf lassen.

Eine fette Bassdrum hinzubekommen ist ja weniger Kunst sondern eine Art Handwerk.

Wenn man jetzt anfängt, den Schutz des Künstlers immer weiter auszudehnen, dann geht doch genau der Effekt verloren, daß andere Künstler aus diesen Dingen Kollagen machen. Das macht doch einen großen Teil z.B: der Hip Hop Kultur aus, und da hat man schon mit längeren Samples Probleme beim Clearing.

Und ganz ehrlich,wer sich seiner Kunst beraubt fühlt, weil einer eine Bassdrum aus einem Sample slicet und diese selbst benutzt, auf wieviel will man denn seine eigene Kreativität denn weiter reduzieren?

Ich fand ja die Haltung von Kraftwerk schon übertrieben und bin nur damit klar gekommen, was da abgeht, weil es sich gegen Pelham gerichtet hat und den mag ich nicht, weil er sich immer wie ein Rüpel benimmt. ;)
 
Und ganz ehrlich,wer sich seiner Kunst beraubt fühlt, weil einer eine Bassdrum aus einem Sample slicet und diese selbst benutzt, auf wieviel will man denn seine eigene Kreativität denn weiter reduzieren?

Ist geht nicht darum, ob sich jemand seiner Kunst beraubt fühlt. Es geht darum, dass für die Produktion eines Tracks an irgendeiner Stelle Geld bezahlt wurde, sodass das an dem Ergebnis der Produktion ein Leistungsschutzrecht besteht.

Ich zitiere mal von Wikipedia, in solchen Fragen sind die dort zur Verfügung stehenden Informationen doch eigentlich immer recht genau:

Da die Herstellung von Ton- bzw. Filmträgern dem Kulturleben dient, aber ein hohes wirtschaftliches Risiko erfordert, möchte man die Hersteller vor der Nachbildung und Kopie der Ton- bzw. Filmträger schützen.

Die Schutzdauer beträgt 50 Jahre ab Erscheinen bzw. der ersten (erlaubten) öffentlichen Wiedergabe des Ton- bzw. Filmträgers.
 
@WhoWalksInside

Deinen Standpunkt habe ich auch schon gut verstanden. Ich persönlich mache aber eine großen Unterschied zwischen dem Schutz des Urheberechts, denn ich so auch begrüße und der Verwendung eines kleineren Elements (der angesprochenen Kickdrum).

Auch wenn du anderer Meinung bist traue ich dir diese Transferleistung durchaus zu.

Du bist da halt argumentativ auf dem Standpunkt: Selbst ein Bit aus einem anderen Lied (sprich das allerkleinste Sample)ist Diebstahl und schadet dem Künstler und fällt unter das Urheberrecht, oder sehe ich das falsch?

Ich nehme hier ausdrücklich keine Raubkopierer in Schutz, sondern aus meiner Perspektive sage ich, und da darf man mich später gerne dran erinnern:

Sollte ich mal einen Hit haben (zugegebene sehr unwahrscheinlich), möchte ich nicht, das er raubkopiert wird, oder das jemand meine Melodie sampelt und in einem Eurodance Trashsong mit irgendeiner blonden 08/15 Sängerin vergewaltigt, aber ich würde in keiner Minute die Verwendung eines Kickdrum Samples von ein paar Millisekunden als Verstoß gegen das Leistungsschutzrecht sehen.

Dies ist, wie diverse Quellen schon gezeigt haben, durchaus noch rechtlich nicht final geklärt, denn in allen bisher geführten Prozessen ging es stets um längere Sequenzen. Zeig mir ein Urteil, in dem dies anders war und ich schweige für immer.
 
Aber doch nur weil da noch keiner geklagt hat (weil ihm egal oder schlichtweg nicht eindeutig zu beweisen).

@DKV:
Ich klinke mich nach diesem post hier wirklich aus, versuche nur noch mal ein Beispiel zu geben.
Wenn ich dir eine Radmutter stehle hab ich dich genau so beklaut wie wenn ich gleich den ganzen Reifen genommen hätte, das ich mit einer einzelnen Mutter nicht unbedingt viel anfangen kann interessiert dich doch herzlich wenig, oder!?
 
@bassline: Es geht nicht darum, welche persönliche Meinung man zu dem Thema hat oder welchen "Standpunkt" man vertritt. Die Fragestellung, die diesem Thread zugrunde liegt, ist eindeutig rechtlich geregelt. In dieser Hinsicht fehlt also jede Diskussionsgrundlage; man kann sich lediglich darüber streiten, wie sinnvoll und wie praktikabel die gesetzliche Regelung ist. Dass hierzu unterschiedliche Meinung bestehen können, ist vollkommen klar, aber für die Ursprungsfrage dieses Threads unerheblich.
 
@bassline: Es geht nicht darum, welche persönliche Meinung man zu dem Thema hat oder welchen "Standpunkt" man vertritt. Die Fragestellung, die diesem Thread zugrunde liegt, ist eindeutig rechtlich geregelt. In dieser Hinsicht fehlt also jede Diskussionsgrundlage; man kann sich lediglich darüber streiten, wie sinnvoll und wie praktikabel die gesetzliche Regelung ist. Dass hierzu unterschiedliche Meinung bestehen können, ist vollkommen klar, aber für die Ursprungsfrage dieses Threads unerheblich.

Dann kann hier ja zu :p

Edit: Noch ist ja nicht zu von daher:

Und wehe mir klaut einer meine Bassdrum
:)

Ein schönes Wochenende noch. :D
 
Zuletzt bearbeitet:

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