Gestern Abend lief auf RTL in der Sendung Stern TV ein Beitrag mit anschließendem Interview über die Kanzlei Rasch.
Laut RTL Berichterstattung werden pro Monat an die 5000 Mahnungen an Personen verschickt, die gegen das Urhebergesetz verstoßen haben. In dem Beitrag hatte ein Schüler im Internet Musik getauscht. Die Eltern, die den Internetanschluss beauftragt hatten, bekamen ein Schreiben, dass eine Schadenersatzsumme in Höhe von 3500,-Euro zu zahlen sei. Für einen Schüler viel Geld. RA Rasch erklärte, dass der Schadenersatz dem Einkommen der erwischten Personen angepasst wird. Da es sich um einen Schüler handelt, wird die Summe entsprechend geringer ausfallen. Weiterhin betonte Herr Rasch, dass die Summen deshalb so hoch sind, die Auftraggeber sind sechs verschiedene Plattenfirmen, dass dadurch eine Abschreckung und somit eine Einschränkung des Tauschangebotes im Internet stattfinden soll.
Ein anderer Schüler hatte aufgrund eines Gerichtsbeschlusses Glück: Er musste an Stelle der Schadenersatzzahlung 20 Sozialstunden leisten.
Die Eltern bzw. jeder hat die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung einzureichen, dass man das Anbieten und Downloaden unterlässt. Die Kehrseite ist natürlich, dass die Strafe im Falle eines nachträglichen erwischt werdens höher ausfällt.
Selbst bei der IFPI gibt es Fahnder, die täglich bis zu 70 illegale Musikanbieter aus Tauschbörsen entlarven.
Schaut man sich diese Zahlen an, so könnte es in absehbarer Zeit wirklich so aussehen, dass man die Anzahl der illegalen Anbieter drastisch reduziert hat.
Ich selber kann mir nicht vorstellen, dass sich Jemand bei der oben genannten Summe in Höhe von 3500,-Euro auch Musik in Höhe dieser Summe heruntergeladen hat.
Fazit:
Kauft man sich die Musik legal, gibt man garantiert nicht soviel an Geld aus, wie die bei einer Mahnung zu zahlenden Summe.
Wie denkt ihr darüber?
Laut RTL Berichterstattung werden pro Monat an die 5000 Mahnungen an Personen verschickt, die gegen das Urhebergesetz verstoßen haben. In dem Beitrag hatte ein Schüler im Internet Musik getauscht. Die Eltern, die den Internetanschluss beauftragt hatten, bekamen ein Schreiben, dass eine Schadenersatzsumme in Höhe von 3500,-Euro zu zahlen sei. Für einen Schüler viel Geld. RA Rasch erklärte, dass der Schadenersatz dem Einkommen der erwischten Personen angepasst wird. Da es sich um einen Schüler handelt, wird die Summe entsprechend geringer ausfallen. Weiterhin betonte Herr Rasch, dass die Summen deshalb so hoch sind, die Auftraggeber sind sechs verschiedene Plattenfirmen, dass dadurch eine Abschreckung und somit eine Einschränkung des Tauschangebotes im Internet stattfinden soll.
Ein anderer Schüler hatte aufgrund eines Gerichtsbeschlusses Glück: Er musste an Stelle der Schadenersatzzahlung 20 Sozialstunden leisten.
Die Eltern bzw. jeder hat die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung einzureichen, dass man das Anbieten und Downloaden unterlässt. Die Kehrseite ist natürlich, dass die Strafe im Falle eines nachträglichen erwischt werdens höher ausfällt.
Selbst bei der IFPI gibt es Fahnder, die täglich bis zu 70 illegale Musikanbieter aus Tauschbörsen entlarven.
Schaut man sich diese Zahlen an, so könnte es in absehbarer Zeit wirklich so aussehen, dass man die Anzahl der illegalen Anbieter drastisch reduziert hat.
Ich selber kann mir nicht vorstellen, dass sich Jemand bei der oben genannten Summe in Höhe von 3500,-Euro auch Musik in Höhe dieser Summe heruntergeladen hat.
Fazit:
Kauft man sich die Musik legal, gibt man garantiert nicht soviel an Geld aus, wie die bei einer Mahnung zu zahlenden Summe.
Wie denkt ihr darüber?
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