Ich versuch mal das wiederzugeben, was mir mein Studium vermitteln sollte: Wenn das Unternehmen umsatzsteuerabzugsberechtigt ist, hierunter fällt meines Erachtens kein Kleingewerbe, da dieses keine Steuern bis zu dem Freibetrag bezahlt, dann kann es dieses abführen. Bei Einkünften selbständiger Arbeit, wie zum Beispiel bei einem Alleinunterhaltung fällt diese Investitionen unter Werbungskosten und man darf sie abführen. Bei Discotheken dürfte es genauso aussehen.
Jetzt aber zum Player. Habe mir mit Begeisterung die Videos angeguckt und bin begeistert. Besitze selbst 3x1000mk3. Im Raum Bielefeld wird es wahrscheinlich noch lange dauern, bis sich ein Club die Dinger anschafft, allerdings würd ich mir die Teile einfach mitnehmen. Die Zeitersparnis beim Suchen der Tracks ist riesig. Auch wenn die Player sehr teuer sind, konnte man eigentlich im Vorfeld davon ausgehen, dass der Preis ungefähr in der Liga spielen wird. Dafür braucht man nun keine Cd's mehr brennen und der Arbeitsaufwand: brennen, Labels erstellen, ich bedrucke die Cd's auch noch zusätlich fällt einfach weg. Grade vorm WE wurde es oft mal eng, wenn man noch 60 Lieder brennen wollte und dann sind sie doch wieder unsortiert aufner Mp3 CD gelandet. Ist zwar jetzt konkret in meinem Fall, aber wenn ich die Arbeitsstunden plus die Stressersparnis gegenrechne, lohnen sich die Player auf jeden Fall, vor allem für die Nerven ;-)
Beste Grüße
Baconman