Kurze Info meinerseits, qweil ich ja diese Excel-Tabelle und Dezibel-Zahlen ins Spiel brachte.
Das Tabellenblatt geht zwar von der Lärmschutzverordnung für Sportstätten aus (18.BImSchV). Sieht man sich aber die Werte an, erkennt man das diese Grenzwerte bis auf ein paar dB bei fast allen Verordnungen und Regelungen gelten...
siehe u.a. auch hier:
http://www.staedtebauliche-laermfibel.de/kap_2/kap_2-5.htm
Wichtig bei der ganzen Sache ist auch wissen, dass "Freizeitlärm" meist strengeren Grenzwerten unterliegt als zb. Verkehrslärm. Und wo sind wir mit unserer Musik? Genau: In Bereich der Freizeit. Geht es also wirklich mal vor Gericht oder kommt es zu einem "Expertenstreit" haut man sich erstmal die unterschiedlichen Grenzwerte um die Ohren ...