Danke Pyro.
hier die Kurzfassung:
Gespräch Polizei: Ordnungsamt ist zuständig
Gespräch Ordnungsamt: Umweltamt ist zuständig
Anfrage Umweltamt: standard Schreiben erhalten,hier der Inhalt:
(höchstens der Abschnitt Hausmusik wäre interessant für unsere Belange, ist leider auch sehr auslegungsfähig formuliert und in einer Mietwohnung wohn ich hier auch nicht. Um die Verbindlichkeit der Dezibel Werte nach der Immisions-Excel Tabelle kümmere ich mich gerade)
Ratgeber Lärm Stadt Dortmund
Menschen reagieren sehr unterschiedlich auf Geräusche. So kann der musikalische Hochgenuss des einen zur Zerreißprobe für die Nerven des anderen werden. Gerade unter Nachbarn führt dies häufig zu Streitigkeiten.
Lärm kann das persönliche Wohlbefinden beeinträchtigen und je nach Lautstärke und Dauer auch Gesundheitsschäden verursachen.
Wir kennen die unterschiedlichsten Lärmquellen, z.B. Straßenverkehr, Baustellen, Gaststätten, Gewerbe, Industrie, Hunde u.v.m.
Dieses Infoblatt will Betroffene über ihre Rechte und Pflichten sowie die unterschiedlichen Zuständigkeiten informieren.
Baulärm
Abweichend von der allgemeinen Nachtruhe gilt für Baustellen die Zeit von 20.00 – 7.00 Uhr als Ruhezeit. Grundsätzlich ist jeder Bauunternehmer verpflichtet, eine Baustelle so einzurichten und zu betreiben, dass erhebliche Belästigungen durch Lärm vermieden werden. Die eingesetzten Baumaschinen und -fahrzeuge müssen den gesetzlichen Vorschriften zur Lärmminderung (32. BImSchV) entsprechen.
Beschwerden sind an die gemeinsame untere Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen zu richten. Telefon: (02331) 207-0
Fluglärm
Bei Fragen und Beschwerden ist generell die Luftaufsichtsbehörde zuständig. Für Dortmund ist dies die Bezirksregierung Münster.
Beschwerden über Lärmbelästigungen, die vom Flughafen Dortmund ausgehen, nimmt auch die dortige Luftaufsicht entgegen.
0251 / 41 1-0
Gaststättenlärm
Gaststätten dürfen grundsätzlich von 6.00 Uhr morgens bis 5.00 Uhr nachts geöffnet sein. Die Sperrzeit kann jedoch im Einzelfall länger sein.
Gastwirte sind verpflichtet, ihr Lokal so zu führen, dass Nachbarn nicht wesentlich belästigt werden. Sie sind auch verantwortlich für den Lärm der Gäste durch An- und Abfahren, unnötiges Hupen, lautes Zuschlagen von Autotüren sowie Lärm, der während des Aufenthalts vor dem Lokal entsteht.
Aufsichtsbehörde ist das Ordnungsamt. Außerhalb der städtischen Dienstzeiten wenden Sie sich bitte an die nächstgelegenen Polizeidienststelle.
Gewerbe- und Industrielärm
In Gewerbe- und Industriebetrieben werden eine Vielzahl von Anlagen betrieben, die Lärm verursachen können. Dazu zählen z.B. Maschinen, Geräte, Entlüftungsanlagen sowie Kraftfahrzeugverkehr. Die von diesen Quellen ausgehenden Geräusche dürfen die im Einzelfall geltenden Lärmimmissions-richtwerte gemäß TA-Lärm nicht überschreiten. Anfragen und Beschwerden sind an die gemeinsame untere Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen Tel.: (02331) 207-0 oder die Bezirksregierung Arnsberg Tel.: (0231) 5415-1 zu richten.
Hausmusik
Grundsätzlich ist das Musizieren auch in einer Mietwohnung erlaubt. Nachbarn dürfen jedoch nicht erheblich belästigt werden. Die Dauer des Musizierens sollte 2 Stunden am Tag nicht überschreiten. Die gesetzliche Nachtruhe (22.00 – 6.00 Uhr) ist ebenfalls einzuhalten. Anfragen und Beschwerden sind an das Umweltamt der Stadt Dortmund zu richten.
Heimwerkerlärm
Heimwerken ist oft mit erheblichen Geräuschen verbunden. Auch für Heimwerker gilt, unnötigen Lärm zu vermeiden.
Lautstarke Arbeiten wie Hämmern, Bohren und Sägen sollten nicht vor 7.00 Uhr und nicht nach 19.00 Uhr durchgeführt werden. Unbedingt zu beachten sind die Hausordnung sowie die gesetzliche Nachtruhe (22.00 – 6.00 Uhr). Ansprechpartner bei Fragen und Beschwerden ist das Umwelt der Stadt Dortmund.
Kinderlärm
Nach bisheriger Rechtssprechung stellt der übliche von Kindern verursachte Lärm am Tage keine wesentliche Beeinträchtigung dar. Auch wenn der Kinderlärm mitunter als besonders störend empfunden wird, ist er als Lebensäußerung unvermeidbar und kann insbesondere in einem Wohngebiet der Nachbarschaft regelmäßig zugemutet werden. Dies trifft auch auf reine Wohngebiete zu.
Laubsammler, Grastrimmer, ...
Erlaubt ist in Wohngebieten die Benutzung von
Freischneidern mit Umweltzeichen an Werktagen von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Freischneidern ohne Umweltzeichen an Werktagen von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Fragen, Beschwerden und Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind an die gemeinsame untere Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen zu richten. Telefon: (02331) 207-0
Mittagsruhe
Eine allgemeine Mittagsruhe ist in Dortmund gesetzlich nicht vorgeschrieben. Beachten Sie aber die eventuell in Ihrem Mietvertrag oder in Ihrer Hausordnung festgesetzten Ruhezeiten.
Nachbarschaftsfeste
Siedler-, Straßen- und Nachbarschaftsfeste im Freien sollten schon mit Rücksicht auf die nicht teilnehmenden Nachbarn um 22.00 Uhr beendet sein. Musik darf nur so laut gespielt werden, dass Unbeteiligte nicht erheblich belästigt werden.
Findet das Fest auf einer privaten Fläche statt, so ist vorab eine Ausnahmegenehmigung zur Benutzung von Tongeräten beim Umweltamt der Stadt Dortmund zu beantragen.
Für Feste, die auf öffentlichen Flächen stattfinden sollen, wird eine Sondernutzungserlaubnis benötigt. Entsprechende Ausnahmegenehmigungen müssen beim Tiefbauamt der Stadt Dortmund –Veranstaltungsmanagement- beantragt werden.
Nachtruhe
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes ist eine ungestörte Nachtruhe von großer Bedeutung. Daher sind in der Zeit von 22.00 – 6.00 Uhr grundsätzlich alle Betätigungen verboten, die die Nachtruhe stören könnten.
Ausnahmen sind im Einzelfall möglich, wenn es sich z.B. um Veranstaltungen wie Schützenfeste und ähnliche Traditionsveranstaltungen handelt, für die ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Ausnahmegenehmigungen für Veranstaltungen auf privaten Flächen erteilt das Umweltamt, für öffentliche Flächen das Tiefbauamt.
Rasenmähen
Diese oft sehr lautstarke Tätigkeit ist an Sonn- und Feiertagen ganztägig und an allen Werktagen von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr verboten.
Erlaubt ist die Benutzung von Rasenmähern in Wohngebieten an Werktagen von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Fragen und Beschwerden sind an die gemeinsame untere Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen zu richten. Telefon: (02331) 207-0
Ausnahmegenehmigungen kann die Bezirksregierung Arnsberg erteilen.
Sonn- und Feiertag
Das Feiertagsgesetz sieht vor, dass zumindest an Sonn- und Feiertagen öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten sind. Dies gilt jedoch nicht für leichtere Arbeiten im eigenen Garten, die ohne lärmverursachende Geräte ausgeführt werden.
Sportanlagen
Lärm, der von Fußball- oder Tennisplätzen ausgeht, kann für die Anwohner eine erhebliche Belästigung sein. Neben dem messbaren Lärm ist auch die vom Einzelnen empfundene Lästigkeit -monotone Geräusche geschlagener Tennisbälle, Begeisterungszurufe der Zuschauer- zu berücksichtigen.
Fragen und Beschwerden sind an die gemeinsame untere Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen beim Umweltamt der Stadt Hagen zu richten. Telefon: (02331) 207-0
Gehen Belästigungen von städtischen Sportanlagen aus, sollten die städtischen Sport- und Freizeitbetriebe informiert werden.
Innenstadt: 50 – 11507 Außenbereich 50 – 11508
Straßenmusik
Um die Innenstadt und die Einkaufszone attraktiv und abwechslungsreich zu gestalten, werden Straßenmusikanten in Dortmund geduldet. Die Musikanten sind gehalten, auf elektrische Verstärker zu verzichten und von Zeit zu Zeit den Standort zu wechseln.
Ansprechpartner bei Fragen und Beschwerden ist das Ordnungsamt der Stadt Dortmund.
Straßenverkehrslärm / Schienenverkehrslärm
Erster Ansprechpartner bei Fragen oder Beschwerden zu Lärm, der durch Straßenverkehr verursacht wird, ist das Tiefbauamt der Stadt Dortmund.
Bei Fragen oder Beschwerden zu Lärm durch Eisenbahnen erhalten Sie Hilfe beim Eisenbahnbundesamt.
Tierlärm
Jeder Tierhalter muss dafür sorgen, dass durch die Geräusche oder Laute der Tiere andere nicht wesentlich belästigt werden. Wann das zulässige Maß überschritten ist, hängt ab von der Tageszeit, der Art und Dauer der Geräusche und der Ortsüblichkeit vergleichbarer Beeinträchtigungen. So ist in einem Vorort, in dem das Halten von Kleintieren nicht selten ist, der Schrei eines Hahns ortsüblich und deshalb hinzunehmen.
Fragen und Beschwerden sind an das Umweltamt der Stadt Dortmund zu richten.
Ansprechpartner
Stadt Dortmund
Umweltamt
Brückstraße 45
44135 Dortmund
50 – 2 26 04
Ordnungsamt
Olpe 1
44135 Dortmund
50 – 2 55 24 Gaststättenlärm
50 – 2 88 88 Straßenmusik
Tiefbauamt
Königswall 14
44137 Dortmund
50 – 2 41 03 und 50 – 2 50 68
Sport- und Freizeitbetriebe
GB Sport
Untere Brinkstraße 81-83
44141 Dortmund
Innenstadt 50 – 1 15 07
Außenbereich 50 – 1 15 08
Stadt Hagen
Umweltamt als gemeinsame untere Umweltschutzbehörde
der Städte Bochum, Dortmund u. Hagen (vorm. Staatl. Umweltamt bzw. Bezirksregierung)
Rathausstraße 11
58095 Hagen
(02331) 207-0
Eisenbahn-Bundesamt
Außenstelle Essen
Hachestraße 61
45127 Essen
0201 / 2420-0
Bezirksregierung Arnsberg
Standort Dortmund
Ruhrallee 1-3
44139 Dortmund
0231 / 5415-1 oder E-Mail:
poststelle@bra.nrw.de
Bezirksregierung Münster
Domplatz 1 – 3
48143 Münster
Tel.: 0251 / 411-0
Flughafen Dortmund
Flughafenring 11
44319 Dortmund
Tel.: 0231 / 92 13 01