KFKA - KURZE Frage <=> KURZE Antwort - Teil 3

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oberkante monitor sollte parallel zu den augen sein.
 
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Dann musst ja ständig nach unten gucken.
Wichtiger als die Monitorhöhe ist imho nen vernünftiger Stuhl, (@SG, nein, der war nicht gemeint Oo), und eine passende Haltung auf eben diesem, den Monitor stellst dir dann schon passend. ;)
 
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Folgende Situation:

Irgendjemand macht einen Mix eines Songs und stellt den der Öffentlichkeit im Web kostenlos zur Verfügung. Es ist nicht ersichtlich, dass er sich irgendwelche Rechte an dem Song eingeholt hätte, aber das kann man ja auch nicht mit Sicherheit sagen.
1. Darf er den Song zum Download bereitstellen (für die Öffentlichkeit)?
2. Darf ich den Song in der Öffentlichkeit auflegen?
 
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Folgende Situation:

Irgendjemand macht einen Mix eines Songs und stellt den der Öffentlichkeit im Web kostenlos zur Verfügung. Es ist nicht ersichtlich, dass er sich irgendwelche Rechte an dem Song eingeholt hätte, aber das kann man ja auch nicht mit Sicherheit sagen.
1. Darf er den Song zum Download bereitstellen (für die Öffentlichkeit)?
2. Darf ich den Song in der Öffentlichkeit auflegen?

wenn du gekauft hast darfst du den solange auflegen öffentlich,wie du willst;)
nur der Veranstalter muss dann Gema zahlen,das ist aber ne andere Geschichte.

Und zum Download den Track bereits´tellen vermixt in einem Set ist verboten,der Meinung bin ich..;)
 
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Folgende Situation:

Irgendjemand macht einen Mix eines Songs und stellt den der Öffentlichkeit im Web kostenlos zur Verfügung. Es ist nicht ersichtlich, dass er sich irgendwelche Rechte an dem Song eingeholt hätte, aber das kann man ja auch nicht mit Sicherheit sagen.
1. Darf er den Song zum Download bereitstellen (für die Öffentlichkeit)?
2. Darf ich den Song in der Öffentlichkeit auflegen?


Du sprichst also von einem Bootleg?
 
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wenn du gekauft hast darfst du den solange auflegen öffentlich,wie du willst;)
nur der Veranstalter muss dann Gema zahlen,das ist aber ne andere Geschichte.

Und zum Download den Track bereits´tellen vermixt in einem Set ist verboten,der Meinung bin ich..;)

Jaja, das mit der GEMA ist mir schon klar, die Frage ist nur ob das legal ist, dass ich das auflege, wenn eigtl. so gut wie klar ist, dass der Typ, der das Lied geremixt hat, keine Rechte an dem Originalsong hat.

Ich meine jetzt zum Beispiel, wenn einer von Backstreetboys - Larger Than Life einen Bass-T Remix macht (is der häufigste DJ Name der mir jetzt eingefallen ist) - zum Beispiel einfach nen Bass drunterlegt und so weiter (was weiß ich) und den eben auf ner HomePage eben zum Download anbietet, is das legal? Darf ich das auflegen (blabla Gema).

Ich hoffe ich habe mich deutlich genug ausdrücken können.

Edit: Jetzt mal als Beispiel: das hier, wobei es hier ja eher um MashUps geht (ich weiß doch nie was da jetzt welcher Begriff bedeutet, sorry)
 
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Folgende Situation:

Irgendjemand macht einen Mix eines Songs und stellt den der Öffentlichkeit im Web kostenlos zur Verfügung. Es ist nicht ersichtlich, dass er sich irgendwelche Rechte an dem Song eingeholt hätte, aber das kann man ja auch nicht mit Sicherheit sagen.
1. Darf er den Song zum Download bereitstellen (für die Öffentlichkeit)?
2. Darf ich den Song in der Öffentlichkeit auflegen?

Also wenn ich dich jetzt richtig verstehe, geht es um einen Remix eines bestimmten Songs ?!

Wenn dem so ist, dann gilt die Antwort bei der Konstellation 2x "nein".

Streng genommen dürfte man nicht einmal für den privaten Gebrauch einen Remix erstellen, ohne vorherige Genehmigung (nagel mich da jetzt nicht drauf fest, aber irgendwo hab ich das gelesen).

Für den Download darsft du nur das zur Verfügung stellen, wo du auch die Urheberrechte besitzt - ist ja in dem Fall nicht so.

EDiT:

Die verlinkte Seite ist eigentlich komplett illegal... Zumindest bezweifle ich, das der besagte Herr M.i.F. Rechte für einen Remix von Kylie Minogue bekommen hat ;)
 
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Also wenn ich dich jetzt richtig verstehe, geht es um einen Remix eines bestimmten Songs ?!

Wenn dem so ist, dann gilt die Antwort bei der Konstellation 2x "nein".

Streng genommen dürfte man nicht einmal für den privaten Gebrauch einen Remix erstellen, ohne vorherige Genehmigung (nagel mich da jetzt nicht drauf fest, aber irgendwo hab ich das gelesen).

Für den Download darsft du nur das zur Verfügung stellen, wo du auch die Urheberrechte besitzt - ist ja in dem Fall nicht so.

EDiT:

Die verlinkte Seite ist eigentlich komplett illegal... Zumindest bezweifle ich, das der besagte Herr M.i.F. Rechte für einen Remix von Kylie Minogue bekommen hat ;)

Genau das habe ich gedacht, dankeschön :)
Wollte nur sichergehn ob ich sowas runterladen darf . . .
 
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Genau das habe ich gedacht, dankeschön :)
Wollte nur sichergehn ob ich sowas runterladen darf . . .

Runterladen darfst du es... Ist nur die Frage nach Legal/Illegal ;) (das muss eh jeder mit sich selbst ausmachen :d) Vewenden darfst du es jedenfalls nicht.
 
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Moin

Peinlich, aber wie bekomme ich die untere Leiste bei myspace eingefärbt oder ganz weg!? - find ich einfach nicht im code. :rolleyes:
 
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Hey,
hab auch nochmal eine schnelle, evt. leicht blöde frage....

Wenn man Hip-Hop mixt, hört man ja ziemlich oft cuts. Beatmatcht man beim Hip-Hop Mixing auch oder sucht man sich einfach eine gute Stelle zum Mixen raus und dann wird gecuttet?

Gruß
 
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Hey,
hab auch nochmal eine schnelle, evt. leicht blöde frage....

Wenn man Hip-Hop mixt, hört man ja ziemlich oft cuts. Beatmatcht man beim Hip-Hop Mixing auch oder sucht man sich einfach eine gute Stelle zum Mixen raus und dann wird gecuttet?

Gruß

Man betreibt Beatmatching, aber man präsentiert das Ergebnis nicht minutenlang dem Zuhörer :) Die Tracks (egal welches Genre) sollten sich in der Geschwindigkeit nicht großartig unterscheiden, einfach aus Stimmungsgründen. Es sei denn, ein merklicher Bruch in der Geschwindigkeit ist explizit erwünscht, dann kannst du einen "einfachen Cut an einer guten Stelle" bringen.
 
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Beatmatcht man beim Hip-Hop Mixing auch oder sucht man sich einfach eine gute Stelle zum Mixen raus und dann wird gecuttet?
Wenn der Groove oder das Pattern des reinzumischenden Songs gleich ist, dann Beatmatching, ansonsten Cut oder Scratch mit Cut.
 
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Für den Download darsft du nur das zur Verfügung stellen, wo du auch die Urheberrechte besitzt.
Nein, er muss (nur) das Recht für die Online-Verwertung besitzen. Das schließt nicht zwingend das Urheberrecht ein, so wie das Urheberrecht nicht zwingend die Online-Verwertungsrechte einschließt.
 
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dito ganz genau!
 
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Nein, er muss (nur) das Recht für die Online-Verwertung besitzen. Das schließt nicht zwingend das Urheberrecht ein, so wie das Urheberrecht nicht zwingend die Online-Verwertungsrechte einschließt.

Aber dazu brauche ich dann wiederum das Einverständnis des Urhebers ;)







Man kann Sandkörner auch einzeln zählen.... :rolleyes:
 
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Ich möchte mir demnächst TS Pro kaufen, ich habe hier daheim noch Traktor 3 LE. D.h. ich könnte mir zuerst Traktor Pro per Uprage für 99€ kaufen. Davon könnte ich wiederum das Downgrade zu Traktor Scratch Pro kaufen, 100€ billiger als Normal. -> Am Ende habe ich TS Scratch Pro und Traktor Pro zum gleichen Preis wie wenn ich TS Pro normal kaufen würde.

Hab ich da jetzt nen Denkfehler drin, bzw. z.b. sind 2 Upgrades/Downgrades hintereinander nicht möglich?
 
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du kannst nicht von traktor pro auf sratch pro up oder downgraden.
Wenn du ne scratch version haben willst dann nützt dir deine le version nichts

ausserdem selbst wenn es ginge fehlt dir die harrdware
 
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du kannst nicht von traktor pro auf sratch pro up oder downgraden.
Wenn du ne scratch version haben willst dann nützt dir deine le version nichts

ausserdem selbst wenn es ginge fehlt dir die harrdware

Die Hardware ist in dem Upgrade enthalten (laut NI-Shop).

Aus der Shopbeschreibung:
"TRAKTOR SCRATCH PRO CROSSGRADE
Für registrierte Nutzer von TRAKTOR 1, 2, 3 oder PRO"

Der NI Support hat leider noch nicht geantwortet sonst würde ich hier nicht fragen..
 
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tätsächlich kannte ich noch ga net

TRAKTOR SCRATCH PRO CROSSGRADE
Für registrierte Nutzer von TRAKTOR 1, 2, 3 oder PRO / FINAL SCRATCH 1 oder 2.
Lieferumfang: TRAKTOR SCRATCH PRO Software, AUDIO 8 DJ Audio-Interface, 2 x Control-Vinyl + 2 x Control-CD, 2 Multicore-Kabel, Handbuch
499.00 EUR

aber dann wärst du bei 600 euro, das normale traktor scratch pro kriegste schon unter 550. lohnt sich also net
 
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tätsächlich kannte ich noch ga net

TRAKTOR SCRATCH PRO CROSSGRADE
Für registrierte Nutzer von TRAKTOR 1, 2, 3 oder PRO / FINAL SCRATCH 1 oder 2.
Lieferumfang: TRAKTOR SCRATCH PRO Software, AUDIO 8 DJ Audio-Interface, 2 x Control-Vinyl + 2 x Control-CD, 2 Multicore-Kabel, Handbuch
499.00 EUR

aber dann wärst du bei 600 euro, das normale traktor scratch pro kriegste schon unter 550. lohnt sich also net

Stimmt, beim T hab ich wegen dem Preis noch nicht geschaut. Damit hat es sich dann eh erledigt, Danke für die Hilfe :)
 
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Hey,
habe momentan ein Problem. Ich habe die RHP 10 von Reloop als Kopförer und habe mir dazu das passende Mix gekauft. Nun hat das teil so einen riesen Klinke anschluss welcher nicht an den PC passt. Wenn ich nun mein Mic in den Mixer stecke ist das gar kein Problem. Nun würde ich das ganze aber auch gerne für den PC benutzen. Weiß einer wie ich alles einstecken muss, damit ich das Microfon, welches über den Mixer läuft via. PC benutzen kann?

Gruß
 

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