Geschenkte mp3´s

J

jumpy_olli

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20 Mai 2011
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Hallo an alle,

ich bin neu hier und wollte meinem früheren Hobby wieder nachgehen.

Das heißt auf Hochzeiten und so etwas Musik zu machen, nicht mehr in Discotheken.

Ich habe von meinem besten Freund 10 DVD´s voll mit Mukke bekommen (leider verstorben), er hat auch ab und zu aufgelegt und diese benutzt.

Darf ich sie selber benutzen, denn ich habe keinerlei Nachweis über die Herkunft?
Sind die Top 100 von 1950 bis 2000 drauf, nicht immer 100, aber schon ordentlich.

Übrigens ein super Forum, habe schon einige Beiträge gelesen.

Danke für Eure Antworten im Voraus.

Gruß Olli
 
1. falsches sub
2. schon 1000mal beantwortet
3. eh gleich wieder zu
4. dürfen nein
 
Dein Vorbesitzer hat ja sein Geld primär für das Nutzungsrecht bezahlt. Nicht für die Rohlinge.

Das Nutzungsrecht durch Tod übertragen zu bekommen müsste der Urheber zwar eigentlich zustimmen (§34 Abs. 1, UrhG), aber darf es ja auch "nicht wider Treu und Glauben verweigern". Also dass du die Nutzungsrechte erhältst ist schon ok.

Natürlich wäre es im Fall der Fälle von Vorteil irgendeinen Kaufnachweis deines Freundes zu haben. Aber erstmal müsste dir jemand das Gegenteil beweisen, was schwer wird, wenn du Zeugen hast.

Was halt nicht sein darf ist, dass nun jemand verstirbt und die MP3-Sammlung im ganzen Freundeskreis bunt verteilt und benutzt wird und alle meinen "der hat das ja damals bezahlt, also darf das durch uns alle auch benutzt werden." Die Rechte werden von einer zu einer Person übertragen. Wenn du sie erhältst, dann hast du alle Rechte z.B. auch an der privaten Kopie für dich selbst usw... Kein anderer.

Es wäre vielleicht nicht dumm, dir von einem Familienmitglied irgendwie ausstellen zu lassen, dass du die gesamte Sammlung bekommst. Kriegt man ja sicher irgendwie hin.
 
kann 'bossa nolyx' nur Zustimmen!

Vllt kann man ja rausfinden wo er die Tracks her hat (djdownloads, Trackitdown, beatport) und somit auch an die Rechnungen kommen...

...ah, und willkommen im Forum! :)
 
Begründung?

Klar darf er die nutzen...ich kann dir auch meine komplette mp3-Sammlung schenken und du darfst damit auflegen. Hört doch mal auf den Mythos zu verbreiten, dass man mp3s nur auflegen/nutzen darf, wenn man sie gekauft hat.

gerne:
Darf ich sie selber benutzen, denn ich habe keinerlei Nachweis über die Herkunft?...

noch Fragen?
War etwas faul, ich gebs ja zu. Ich glaube an das Böse im Menschen, von daher bin ich davon ausgegangen, dass die mp3-Sammlung nicht unbedingt legal zugelegt wurde. Wenn doch, dann ist es kein Problem diese zu nutzen(ist ja im Tag normalerweise ersichtlich soweit ich weiss). Zumindest, solange dir das von Bossa erwähnte Nutzungsrecht übertragen wurde.

Falls die Sammlung zweifelhafter (um nicht zu sagen illegaler) Herkunft sein sollte sieht's damit so aus, wie ich kurz beschrieben habe ;)
 
Also es scheint sich ja um ne ganze Menge Titel zu handeln .. wenn dir einer was will und der findet auf den DVD's auch nur einen einzigen Titel, den man NIRGENDWO im GESAMTEN Inet käuflich erwerben kann/konnte, dann haste nen Problem falls Du keinen original Tonträger (Vinyl, CD) vorweisen kannst, weil dir dann der Rest HÖCHSTWAHRSCHEINLICH zunächst auch erst mal als illegeal erworben angerechnet wird, bis DU das Gegenteil beweisen kannst.

Ich würde folgendes machen .. auf Windows würde ich z.B. den Total Commander nehmen um von Sämtlichen DVD's eine Dateiliste anzufertigen und diese Listen würde ich dann verwenden um der Sache soweit auf den Grund zu gehen, dass sicher ist sämtliche Titel im Inet käuflich zu bekommen oder dass man sie mal als mp3 kaufen konnte .. und das am besten nicht über 5000 (extra übertrieben) MP3 Portale verstreut, sonst wird es einfach unglaubwürdig im Fall der Fälle.

Diese Mühe sollte es dir schon Wert sein .. musst ja nicht alles auf einmal checken .. sondern immer DVD für DVD Du setzt ja nicht sämtliche Titel auf einmal ein .. hast also was Zeit dafür :)
 
Ja, ist halt echt die Frage, wo's herkommt. Unwissenheit schützt natürlich nicht. Wenn du unwissend Hehlerware kaufst, machste dich ja auch strafbar. Ich würd versuchen rauszufinden, ob das legal gekauft wurde. Dann irgendwie n Schreiben der Familie oder so, dass es dir und nur dir geschenkt wurde. Letzteres wird dir in Praxis wahrscheinlich schon mehr als genügen, dass dir keiner was anhaben will. Wenn doch muss dir erstmal jemand das Gegenteil beweisen.

Aber jetzt von dir zu verlangen dieses Geschenk aus Unsicherheit quasi nicht anzunehmen wirkt mir trotz all meiner Mühen immer auf das Urheberrecht zu pochen doch etwas befremdlich. Versuch nach bestem Wissen und Gewissen rauszukriegen, ob das Zeug legal besorgt wurde und dann handel entsprechend. Mehr kann man von dir auch nicht verlangen. ;)
 
Ja, ist halt echt die Frage, wo's herkommt. Unwissenheit schützt natürlich nicht. Wenn du unwissend Hehlerware kaufst, machste dich ja auch strafbar.

das ist so nicht korrekt. nur wenn man trotz eines begründeten verdachts (oder vorsätzlich) hehlerware kauft, macht man sich strafbar.
 
@Livingstone

Genau das wollte ich auch gerade schreiben: Wer gutgläubig Hehlerware kauft, macht sich eben NICHT strafbar.

Er kann allerdings auch keinen Eigentum daran erwerben - das ist der Haken an der Sache. ;)
D.h. wenn die Hehlerware zur Eigentumssicherung bzw. als Beweismittel sichergestellt wird, bleibt dem gutgläubigen "Käufer" der finanzielle Schaden, was dann aber wiederum ein Betrug des Hehlers ggü. dem "Käufer" ist...
 
Hallo an alle,

danke für die vielen Antworten. Ich kann wirklich nicht sagen wo er sie her hat, er hat reichlich Sicherungskopien auf dem Rechner gehabt und wohl auch geasaugt. Was ich nun bekommen "geerbt" habe, kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen.

Den Rechner mit den Festplatten hat seine Schwester bekommen, die wird diese aber nur privat nutzen.

Wäre echt schade um die Menge, da passt einiges drauf.

Gruß
Oliver
 
@Livingstone

Genau das wollte ich auch gerade schreiben: Wer gutgläubig Hehlerware kauft, macht sich eben NICHT strafbar.

Er kann allerdings auch keinen Eigentum daran erwerben - das ist der Haken an der Sache. ;)
D.h. wenn die Hehlerware zur Eigentumssicherung bzw. als Beweismittel sichergestellt wird, bleibt dem gutgläubigen "Käufer" der finanzielle Schaden, was dann aber wiederum ein Betrug des Hehlers ggü. dem "Käufer" ist...

Das ist so nicht ganz richtig. In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit Eigentumsrecht originär zu erlangen. Gilt für AUT, denke aber dass die Rechtslage in GER ähnlich ist da diese Erwerbsform schon aus dem römischen Recht stammt.
 
Das ist so nicht ganz richtig. In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit Eigentumsrecht originär zu erlangen. Gilt für AUT, denke aber dass die Rechtslage in GER ähnlich ist da diese Erwerbsform schon aus dem römischen Recht stammt.
Könntest Du einen solchen 'bestimmten Fall' einmal beispielhaft schildern .. interessiert mich :) ich meine .. wir reden hier nicht über etwas, das auf der Straße gefunden wurde .. oder so ähnlich
 
Könntest Du einen solchen 'bestimmten Fall' einmal beispielhaft schildern .. interessiert mich :) ich meine .. wir reden hier nicht über etwas, das auf der Straße gefunden wurde .. oder so ähnlich

Die dazu gehörige Rechtsvorschrift ist der §367 ABGB welcher den gutgläubigen Erwerb regelt. Grundessenz des ganzen ist dass ihn ganz bestimmten Fällen der gutgläubige Erwerber dem rechtmässigen Besitzer vorgezogen wird. Die Voraussetzungen stehen eigentlich alle im Gesetzestext, wobei sie natürlich der Auslegung bedürfen. Solche Problemstellungen sind ein Klassiker für die erste Diplomprüfung in Bürgerlichem Recht, die bei mir zum Glück schon einige Zeit her ist.

1. Muss der Käufer "redlich" sein, was so viel bedeutet wie dass er nicht wissen durfte dass der Verkäufer kein Eigentumsrecht an der Sache hatte.

2. Es muss sich um eine bewegliche Sache handeln (keine Immobilien).

3. Der Erwerb muss entgeltlich sein. (keine Schenkung)

Diese drei Punkte müssen kumulativ vorliegen.

Zusätzlich muss der Erwerb entweder von einer Vertrauensperson des Eigentümers, von einem gewerblichen Anbieter oder in einer öffentlichen Versteigerung erfolgen (Ebay ist strittig).
 
Die dazu gehörige Rechtsvorschrift ist der §367 ABGB welcher den gutgläubigen Erwerb regelt. Grundessenz des ganzen ist dass ihn ganz bestimmten Fällen der gutgläubige Erwerber dem rechtmässigen Besitzer vorgezogen wird. Die Voraussetzungen stehen eigentlich alle im Gesetzestext, wobei sie natürlich der Auslegung bedürfen. Solche Problemstellungen sind ein Klassiker für die erste Diplomprüfung in Bürgerlichem Recht, die bei mir zum Glück schon einige Zeit her ist.

1. Muss der Käufer "redlich" sein, was so viel bedeutet wie dass er nicht wissen durfte dass der Verkäufer kein Eigentumsrecht an der Sache hatte.

2. Es muss sich um eine bewegliche Sache handeln (keine Immobilien).

3. Der Erwerb muss entgeltlich sein. (keine Schenkung)

Diese drei Punkte müssen kumulativ vorliegen.

Zusätzlich muss der Erwerb entweder von einer Vertrauensperson des Eigentümers, von einem gewerblichen Anbieter oder in einer öffentlichen Versteigerung erfolgen (Ebay ist strittig).

Bedeutet dass jetzt, wenn wir uns gut kennen würden und ich dir dein Handy klaue, es anschließend verkaufe, dass Du es nicht vom Käufer zurückverlangen kannst und stattdessen ich dir ein neues kaufen müsste, oder wie?
 
Bedeutet dass jetzt, wenn wir uns gut kennen würden und ich dir dein Handy klaue, es anschließend verkaufe, dass Du es nicht vom Käufer zurückverlangen kannst und stattdessen ich dir ein neues kaufen müsste, oder wie?

Grenzfall. Diebstahl geht in dieser Konstellation nicht aber "listig" herausgelockt. zB Ich erzähle dir dass ich mein Handy verkaufen will und du bietest an es für mich schätzen zu lassen.

Oder stell dir folgendes vor. Du trennst dich von deiner Freundin. Da sie dich betrogen hat verkaufst du mir kurzerhand ihren Fernseher um ihr eins auszuwischen. In diesem Fall könnte ich an diesem TV (natürlich nur bei Unwissen) Eigentum erwerben. Deine Freundin würde ihr Eigentumsrecht verlieren und könnte sich lediglich an dich wenden. (Schadenersatz)

PS:Klingt komisch, ist aber so. :-D
 
Zuletzt bearbeitet:
..

Oder stell dir folgendes vor. Du trennst dich von deiner Freundin. Da sie dich betrogen hat verkaufst du mir kurzerhand ihren Fernseher um ihr eins auszuwischen. In diesem Fall könnte ich an diesem TV (natürlich nur bei Unwissen) Eigentum erwerben. Deine Freundin würde ihr Eigentumsrecht verlieren und könnte sich lediglich an dich wenden. (Schadenersatz)

PS:Klingt komisch, ist aber so. :-D
Und wenn ich statt dem Fernseher ihr Handy klauen würde? :d:p

Ist für mein Verständnis beides Diebstahl :) .. aber auch Offtopic^^
 
Und wenn ich statt dem Fernseher ihr Handy klauen würde? :d:p

Ist für mein Verständnis beides Diebstahl :) .. aber auch Offtopic^^

Das Beispiel zielt ja auf einen gemeinsamen Haushalt ab, deshalb dürfte in diesem Fall die Vertrauenspersontheorie angewandt werden. Diese Beispiele befinden sich aber allesamt in einem Bereich der viele Lehrbücher, Kommentare und Gerichtsentscheidungen füllt.

Es heißt ja nicht umsonst, zwei Juristen, drei Meinungen. :D
 
@Plasticvoice

Du sagst, das was ich zum Eigentumserwerb an Hehlerware angemerkt habe, wäre "nicht ganz richtig", und bringst dann als Begründung in einem deutschen Internetforum, wo sich i.d.R. über deutsche Gegebenheiten ausgetauscht wird, einen - wie du selbst anmerkst - Sonderfall nach österreichischem Recht? Wo soll da der Sinn sein? :confused:

Man kann nicht einfach die Gesetze verschiedener Länder in einen Topf schmeißen, weil man denkt, "es müsste eigentlich ähnlich sein"...

Guckstu: §935 Bürgerliches Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland


Edit:

Mal abgesehen davon greift der Sachenbegriff bei mp3s sowieso nicht wirklich. Man könnte ihn höchstens auf die Datenträger anwenden, auf denen sie gespeichert sind.

Beim Kauf eines mp3s als Download hat man nämlich (im Gegensatz z.B. zu Vinyl oder CDs) gar keine Sache (=körperlicher Gegenstand, nämlich in Form des Datenträgers) erworben, sondern nur das persönliche Recht auf das Speichern und die Nutzung der in der mp3-Datei enthaltenen Musik. Welche Rechte man genau erworben hat ist dabei immer abhängig von der Lizenzvereinbarung des Verkäufers, d.h. kann je nach Shop deutlich unterschiedlich umfangreich sein, z.B. was die Erlaubnis von Kopieren, ob nur privates Hören oder öffentliches Abspielen erlaubt ist, etc. angeht.
So ziemlich überall ist dieses Nutzungsrecht aber NICHT auf andere Personen übertragbar - deshalb darf man mp3s oder Software, die man nicht auf Datenträgern sondern nur als reinen Download (!) gekauft hat, im Regelfall auch nicht weiterverkaufen.

D.h. im Endeffekt: Wenn jemand gebrannte CDs mit mp3s erbt, dann hat er auf jeden Fall die rein physikalisch vorhandenen Datenträger geerbt, aber es ist eher zweifelhaft, ob er auch die Nutzungsrechte an der darauf gespeicherten Musik hat... ich würde es eher verneinen bzw. würde behaupten, es wird abhängig sein von den Lizenzbedingungen des ursprünglichen Verkäufers. Diese sehen aber wie oben bereits beschrieben eine Übertragung der Nutzungsrechte i.d.R. eben gerade NICHT vor...

Im eigenen Kämmerlein wird kein Hahn danach krähen aber bei einer Kontrolle könnte es schwierig werden - bei gekauften Schallplatten oder CDs sieht es da anders aus...
 
Zuletzt bearbeitet:
*******t euch doch nicht ständig so ins Hemd wegen ver****ten musikdateien. Von dem Moralischen Aspekt mal abgesehen, interessiert das kein schwein woher die 50 gig an mucke stammen die ich auf meinem rechner hab, sofern meine IP nicht grad inner tauschbörse geloggt wurde und wegen Anzeige die Bullen vor der Tür stehen. Genausowenig interessierts en Clubbetreiber oder die Gema woher die Musik stammt, mit der ich grad die Leute beschall!
 
@Plasticvoice

Du sagst, das was ich zum Eigentumserwerb an Hehlerware angemerkt habe, wäre "nicht ganz richtig", und bringst dann als Begründung in einem deutschen Internetforum, wo sich i.d.R. über deutsche Gegebenheiten ausgetauscht wird, einen - wie du selbst anmerkst - Sonderfall nach österreichischem Recht? Wo soll da der Sinn sein? :confused:

Man kann nicht einfach die Gesetze verschiedener Länder in einen Topf schmeißen, weil man denkt, "es müsste eigentlich ähnlich sein"...

Guckstu: §935 Bürgerliches Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland


Edit:

Mal abgesehen davon greift der Sachenbegriff bei mp3s sowieso nicht wirklich. Man könnte ihn höchstens auf die Datenträger anwenden, auf denen sie gespeichert sind.

Beim Kauf eines mp3s als Download hat man nämlich (im Gegensatz z.B. zu Vinyl oder CDs) gar keine Sache (=körperlicher Gegenstand, nämlich in Form des Datenträgers) erworben, sondern nur das persönliche Recht auf das Speichern und die Nutzung der in der mp3-Datei enthaltenen Musik. Welche Rechte man genau erworben hat ist dabei immer abhängig von der Lizenzvereinbarung des Verkäufers, d.h. kann je nach Shop deutlich unterschiedlich umfangreich sein, z.B. was die Erlaubnis von Kopieren, ob nur privates Hören oder öffentliches Abspielen erlaubt ist, etc. angeht.
So ziemlich überall ist dieses Nutzungsrecht aber NICHT auf andere Personen übertragbar - deshalb darf man mp3s oder Software, die man nicht auf Datenträgern sondern nur als reinen Download (!) gekauft hat, im Regelfall auch nicht weiterverkaufen.

D.h. im Endeffekt: Wenn jemand gebrannte CDs mit mp3s erbt, dann hat er auf jeden Fall die rein physikalisch vorhandenen Datenträger geerbt, aber es ist eher zweifelhaft, ob er auch die Nutzungsrechte an der darauf gespeicherten Musik hat... ich würde es eher verneinen bzw. würde behaupten, es wird abhängig sein von den Lizenzbedingungen des ursprünglichen Verkäufers. Diese sehen aber wie oben bereits beschrieben eine Übertragung der Nutzungsrechte i.d.R. eben gerade NICHT vor...

Im eigenen Kämmerlein wird kein Hahn danach krähen aber bei einer Kontrolle könnte es schwierig werden - bei gekauften Schallplatten oder CDs sieht es da anders aus...

Auch auf die Gefahr hin, dass dich das jetzt überfordern wird, Deutschland ist nicht das einzige Land auf diesem Planeten und auch wenn die Domain auf .de endet ist es für mich in erster Linie ein DEUTSCHSPRACHIGES Forum. Ich habe weiters extra darauf hingewiesen dass es sich hier um die österreichische Rechtslage handelt, und auch wenn dich das nicht betrifft kann es für manch anderen vielleicht interessant sein.

Den Rest deines Posts lasse ich unkommentiert da ich mich, wie schon erwähnt mit deutscher Rechtslage nicht auskenne, und du vermutlich auch nicht. Also hätte eine weitere Diskussion wenig Sinn.
 
Wenn ich hier mit was überfordert bin, dann höchstens mit so einigen von deinen Einschätzungen... wenn du dich da mal nicht mit so einigem irrst... viel Spaß noch!
 
wie kann man eigentlich rausfinden ob man es gekauft hat oder nicht?

ich habe derzeit den fall, dass ich 70 downloadgutscheine von itunes geschenkt bekommen habe von einer promotruppe.
das doofe ist jedoch, dass itunes keine rechnung erstellt wenn man das per gutschrift runterlädt. auch sonst ist in dem account nirgends was vermerkt. was macht man dann in dem fall?
ist das nun illegal oder legal? natürlich legal, aber ich kann nicht nachweisen dass es legal ist. wie weist man es also nach dass es illegal ist? man behauptet was. wie kann ich aber das gegenteil beweisen?
 
zum 150000 mal: man muss niemanden seine unschuld beweisen. wir leben in einem staat in dem (noch) die unschuldsvermutung gilt.
wenn du dich damit besser fühlst, dann notiere dir die herkunft sowie das datum in den mp3tags.
 
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