Das heißt, dass du unter Umständen nicht zuerst kommst, sondern dich einreihen musst bzw der Kuchen auf alle aufgeteilt wird. % an der gesamten Kreditsumme, % des verfügbaren Geldes. Rest in Raten.
Bei Privatinsolvenz läuft der Strick nochmal ein Stückchen weiter, hier kommt dann der Vertreter ins Spiel, der - nach Lehrbuch zumindest - Banken & Co zuerst bedienen wird um größtmögliche Nachlässe heraushandeln zu können. Privatinsolvenz erlaubt aber auch das Streichen von Schulden, was bei der Eidesstaatlichen Versicherung - meines Wissens - nicht so ohne weiteres möglich ist.
Was ich auf Grund von Unwissen nicht sagen kann, ist wie die Dinge ineinander übergehen können, also aus einer Eidesstaatlichen Versicherung eine Privatinsolvenz werden kann, ob die Prozesse sogar parallel ablaufen können und Co.