DJ Kleinunternehmer und Steuer

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philo80

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Hi,
ich habe eine Nebentätigkeit als DJ. Weil ich jetzt auch unterschiedliche Veranstalter habe bin ich seit 2015 als DJ-Kleinunternehmer angemeldet und Weise dabei keine MwST aus. Meine Jährlichen Einnahmen liegen so bei max 2000 Euro. ( der MiniJob hat ja mit der Steuererklärung soweit nix zu tun soweit ich weiß, oder?)
Zudem arbeite ich noch als Angestellter (Hauptjob)

Bisher hab ich meine Steuer immer selber gemacht. War auch nicht so schwer.
Kann ich Technik, Softwäre und Tonträger von der Steuer absetzen, Fahrtkosten oder gar Arbeitskleidung? Andere Tips?

Oder scheitert das ganze weil ich keine Mwst und Umsatzsteuer ausweise?
LG und danke.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch als Kleinunternehmer musst du ne Steuererklärung abgeben.
Du schreibst, dass du es bisher immer selber gemacht hast. Hast du deine Ausgaben da angegeben?

Wenn nicht -> nimm dir besser nen Steuerberater, es scheint weiter zu fehlen.

Wenn doch -> was soll deine Frage?
;)

Im Ernst: in der EÜR gibst du deine Einnahmen und Ausgaben an (am besten tabellarisch, zusätzlich zu Anlage EÜR, alle Belege beifügen!)
Wenn Du eine CD kaufst, ist das eine Ausgabe. Wenn du 'ne PA kaufst, ist das zwar auch 'ne Ausgabe, wird aber als Anlagevermögen über AfA angegeben.

Mein Tip: gönn dir entweder ein gutes Buch über Rechnungswesen und eine potente Steuersoftware oder gib den ganzen Mist einem Steuerberater.
 
Meines Wissens nach kannst du die Fahrtkosten etc. alles absetzen. Würde aber auch empfehlen sich da mal an einen Steuerberater zu wenden :)
 
So kompliziert ist das wirklich nicht, dafür braucht man nicht unbedingt einen Steuerberater.

Ich habe meine Steuererklärung jahrelang selber mit einer Software (Steuerfuchs) gemacht. Einfach wie schon erwähnt die DJ-Einnahmen und Ausgaben in einer EÜR zusammenrechnen und unter selbstständige Einnahmen eintragen. Das Finanzamt wollte bisher bei mir auch keine Belege sehen.

Das einzige mal, wo ich Probleme hatte, war als ich dann doch mal einen Steuerberater genommen habe und mehr Zeit damit verbracht habe ihm zu erklären, was ich denn als DJ und Veranstalter so mache als ich vorher für die komplette Steuererklärung gebraucht habe. Die Zeit hat er mir dann natürlich auch in Rechnung gestellt, hat sich leider überhaupt nicht gelohnt...

Das heißt nicht, dass alle Steuerberater schlecht sind, aber nicht jeder versteht das, was wir DJs tun.
 
Also ich nehme dafür im Abo das Wiso Programm. Es gibt dort übliche Kontenrahmen SKR 03, ein wenig Ahnung von Buchhaltung sollte man aber haben.

Natürlich kannst Du auch Ausgaben für Investitionen geltend machen, es entfällt beim Kleinunternehmen nach § 19,1 USTG aber der Posten VST-UST, also bei Einkäufen Vorsteuer, bei Verkäufen UST.

Es gibt GWG für geringfügige Wirtschaftsgüter sowie über größere Beträge auch die Kontenklasse 0

Also 0550 an Bank 1200

Dann natürlich auch übliche Abschreibungen AFA (Absetzung für Abnutzung) - bei mobilen Geräten wie PA wurden auch 20 % anerkannt mit 5 Jahren Nutzungsdauer, weil das hohem Verschleiß unterliegt

Also AfA für PA Anlage an PA Anlage 0550 (übrige Investionsgüter) man kann aber auch Konten generieren

Dann erfolgt nach der Buchhaltung eine EÜR - Einnahme-Ausgabe-Rg.

Übliche Kosten verbuchen mit Kontenklasse 3,4 an Kasse 1000 oder Bank 1200 (laufende Kosten wie Benzin usw)

Erträge Einnahmen dann verbuchen mit Kasse 1000 an Umsatzerlös 8401 (Konto erstellt als PA Vermietung)

EÜR wird aus den Buchungen generiert & gut
 
Vielen Dank.
Kann ich meine Platten die ich kaufe komplett bei Betriebsausgaben angeben? Wenn ich das mache habe ich mehr Ausgaben als Einnahmen? Wie geht denn das FA damit um?

Und ihc denke schon das ich das selber hinbekomme. Ich bin unter 17500 € und gebe in der EÜR ja nur Einnahmen gegen Ausgaben an.
LG
 
Wenn du mehr Ausgaben als Einnahmen hast, wirst du vermutlich bei Anerkennung eine Steuerrückzahlung bekommen. War bei mir vergangenes Jahr so. Auf Dauer sollte man lediglich nachweisen können, dass eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.
Weist dein Gewerbe also viele Jahre lang nur Verluste auf, könnte mal eine Nachfrage bzw. Prüfung vom Amt kommen.

Ich hab bei meinen Käufen tatsächlich auch darauf geachtet, dass diese (wenn möglich) unter 400€ liegen, also im jeweilige Wirtschaftsjahr komplett als Ausgabe geltend gemacht werden können, um mir wenn möglich den Aufwand für die AfA Berechnung ersparen zu können (§ 6 Abs. 2 EStG) .

Also z.B. nicht ein PA-Komplettset kaufen, sondern die Tops einzeln und den Sub extra, sofern halt unter 400€. Falls dies nicht möglich ist, musst du halt über die Jahre weg abschreiben, wie oben ja bereits beschrieben. Es zählt der Netto-Anschaffungspreis. Das gilt auch für Kleinunternehmer, die keinen Vorsteuerabzug vornehmen.

Rein nach Definition muss der einzelne Posten dann halt selbstständig nutzbar sein, worüber man im DJ Bereich streiten kann.
 

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