Ich geh immer davon aus, der Herr von der Gema könnte vor mir auftauchen um mal ein paar Papiere durchzusehen.
Nimm es mir nicht übel, aber das ist schlichtweg Unfug.
1.) Die GEMA hat in einer Discothek in jedem Falle der Veranstalter zu entrichten, will heißen, du als DJ hast damit überhaupt nichts zu tun, es sein denn DU bist der Veranstalter (Nachzulesen
hier)
2.) Wir leben (zumindest offiziell) in einem
Rechtsstaat. Der Herr von der GEMA darf wenn Du es nicht möchtest (genauso wie der Herr von der GEZ) nicht einmal mit Dir sprechen, geschweige denn irgendwelche Papiere von Dir als DJ verlangen.
3.) Die GEMA interessiert es auch in der hier angesprochenen strafrechtlichen Art und Weise überhaupt nicht, ob Du Originaltonträger oder verfielfältigte Tonträger abspielst. Sie interessiert das nur in Bezug auf ihre Gebühren; verfiefältigte Tonträger und MP3s abzuspielen ist nämlich teurer.(siehe Gema Preisliste). Fällt also auch wieder auf den Veranstalter zurück.
4.) Theoretisch könnte es strafrechtlich relevant sein, dass ein DJ z.B. Raubkopien besitzt. Dann dürfte die Polizei mit einem Dursuchungsbefehl ausgestattet deinen Rechner begutachten.
Das würde allerdings vorraussetzen, dass ein Rechteinhaber dich angezeigt hat. Nur...woher will er das wissen? Du könntest ja genauso gut bei Beatport gekauft haben..Welcher Richter der Welt unterschreibt dafür einen Dursuchunsbefehl?
Natürlich könnte Dich jemand beim P2P erwischen und anzeigen...dann kommt aber immer noch keiner zu Dir vors Dj Pult, sondern höchstens eine Abmahnung nach Hause.
My 2 cents...