Beatport über Proxy laufen lassen?!

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Tyke

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Ich bin so langsam am verzweifeln.

Um bei Beatport auch Tracks kaufen zu können, die der Territority-Beschränkung unterliegen, habe ich die Seite bisher immer über einen Proxy angesurft. Dies klappte bis gestern auch hervorragend! Ich konnte Tracks zum Crate hinzufügen und später auch kaufen, die normalerweise nicht gehen.

Jetzt wollte ich heute erneut ein paar Tracks kaufen - und mit einmal geht es nicht mehr! Habe es auch mit Tracks versucht, die ich schon gekauft hatte... Beatport meckert nun ständig rum mit der Territority-Beschränkung.

Habe bisher den JAP-Client genutzt. Heute hab ich es dann nochmal mit TOR und Privoxy getestet... Es funktioniert einfach nicht mehr.

Zur Info: Anonym bin ich schon unterwegs (andere IP-Adresse und TOR gibt mir auch die Meldung aus, das es meine Daten verschlüsselt).
Einstellungen wurden auch alle nach Installationsanweisung vorgenommen (manuelle Proxy-Konfiguration).

Ich surfe übrigens ausschließlich mit dem Internet Explorer.

Hat hier vielleicht jemand eine Idee, wieso die Proxy-Geschichte von heute auf morgen bei Beatport nicht mehr klappt?
 
Dafür gibt es den Beatport3.0 Thread ;)
 
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blablubb...hab nix gesagt...delete please! dankööööööööö!
 
Zuletzt bearbeitet:
Deswegen werden wir uns bald nochmal sprechen, wenns bei mir nicht klappt. :D ;)

Funktioniert das wenn man sich nen Server oder nen Proxy in den USA für 90 Tage für 9,95 Mietet hat da jemand erfahrung Weil dann wäre das Problem mit Dollar einkaufen und dem ******* Euro kurs der Vergangenheit angehören.

Habe schon einige Seiten gefunden wo man für 90 Tage auf nem AMI Proxy für 9,95 Surfen kann und ja Beatport Tracks kaufen im Dollarkurs,
 
Beatport stinkt! :D

Die sind auch nicht dumm, das funktioniert nur solange, wenn du keinen transparenten Proxy nimmst. Wenn nämlich der Proxy deine wahre Herkunft weiterleitet (was völlig legitim und auch oft so gemacht wird) und es sich herausstellt, dass du aus Deutschland kommst, dann bekommst du keine Dollar angezeigt.

Leider funktioniert es auch nicht mehr, wenn ich mich per VPN in die Uni einwähle - nur noch alles in Euro.

Die haben auf jeden Fall etwas geändert...
 
---

letzte woche hat "your freedom" & firefox noch wunderbar geklappt. muss das heute abend noch mal versuchen. mal sehen, obs noch hinhaut. die sache mit den uni netzen is ja nun schon länger gestorben.
 
Ich finds einfach nur dumm, wie ihr alle offen über die Lösung des Problem sprecht, so braucht man nur genüßlich mitlesen, und ganz in Ruhe an einer internen Lösung arbeiten, was sie auch tun.

:D

Grüße
 
Dafür gibt es den Beatport3.0 Thread ;)

Btw.: I live in the US-Dollar Zone :D
soso du jetzt also auch...:D

hyline schrieb:
Ich finds einfach nur dumm, wie ihr alle offen über die Lösung des Problem sprecht, so braucht man nur genüßlich mitlesen, und ganz in Ruhe an einer internen Lösung arbeiten, was sie auch tun.
Es gibt Probleme die sich nicht lösen lassen :-D
 
die checken das auch so. wenn man am selben tag einmal zum zahlen über ne us ip und einmal zum download über ne europäische eincheckt, dann wissen die ganz schnell, wo der hase langläuft. (download via proxy kann man nämlich echt mal knicken, ausser es ist ein schneller für den man normalerweise geld hinlegen muss) da brauchts kein mitlesen in irgendwelchen foren.
ausserdem ist die diee mitm proxy nicht neu und wurde - kurz nach der umstellung auf € für europa und gbp für england - sogar schon im mittlerweile nicht mehr vorhandenem beatport-forum angesprochen.
von daher mache ich mir da keine kopf.
 
Beatport stinkt! :D

Die sind auch nicht dumm, das funktioniert nur solange, wenn du keinen transparenten Proxy nimmst. Wenn nämlich der Proxy deine wahre Herkunft weiterleitet (was völlig legitim und auch oft so gemacht wird) und es sich herausstellt, dass du aus Deutschland kommst, dann bekommst du keine Dollar angezeigt.

Leider funktioniert es auch nicht mehr, wenn ich mich per VPN in die Uni einwähle - nur noch alles in Euro.

Die haben auf jeden Fall etwas geändert...

Also, ich hab nun so einiges durchgetestet, auch so einige Dinge, die sich nicht grade leicht über Google finden lassen ;)

Fakt scheint mittlerweile aber wohl zu sein, das Beatport neben der IP auch noch andere Daten überprüft. Denn jegliches Verschleiern der IP bringt keinen Erfolg (mehr) mit sich...

Mir gehts letzten Endes auch nicht mal darum, das ich in $ bezahlen kann, sondern mir geht diese Territory-Begrenzung auf die Eier. Zumal sich diese Tracks, die ich haben will, nirgendwo anders finden lassen, wo man mit PayPal zahlen könnte :mad:

@Max_Livingstone

Des funzt nicht mehr ;)

@hyline

Wir sind hier nicht die einzigen, die da so offen drüber diskutieren ;) Und so oder so: Hinter Beatport stecken sicherlich auch einige Entwickler, die was aufm Kasten haben und solche Schwachstellen auch aufdecken können, ohne das man drüber diskutiert :)

Btw (ist zwar OT, aber egal :D): Wenn jemand ne Quelle hat, die Thomas Bronzwaer - Resound (Sean Tyas Remix) anbietet und bei der ich per PayPal oder Click & Buy zahlen kann - immer her damit :)
(nein, Dance-Tunes geht nicht)
 
Mußte das grad, nachdem ich den Thread entdeckt hatte, doch gleich mal testen!
Also bei mir klappt's nach wie vor ohne Probleme und ich kann weiterhin meine Freiheit genießen :D
 
gut :)
naja ich finds ok wenn nicht alle in $ bezahlen können solangs bei mir noch klappt :D
Jeder kriegt das was er verdient :p
 
Also, ich hab nun so einiges durchgetestet, auch so einige Dinge, die sich nicht grade leicht über Google finden lassen ;)

Fakt scheint mittlerweile aber wohl zu sein, das Beatport neben der IP auch noch andere Daten überprüft. Denn jegliches Verschleiern der IP bringt keinen Erfolg (mehr) mit sich...

Mir gehts letzten Endes auch nicht mal darum, das ich in $ bezahlen kann, sondern mir geht diese Territory-Begrenzung auf die Eier. Zumal sich diese Tracks, die ich haben will, nirgendwo anders finden lassen, wo man mit PayPal zahlen könnte :mad:

@Max_Livingstone

Des funzt nicht mehr ;)




Da gebe ich Dir recht es ist einfach nicht möglich Tracks zu kaufen die in Deutschland nicht zur verfügung stehen, bei mir waren es gestern von 30 konnte ich 5 nicht in mein Warenkorb packen ,genau die wo ich richtig scharf drauf bin.

Auf Dauer werden die damit nicht die Deutschen Leute der Musik für sich gewinnen wenn wir hier ständig vors Brett kacken müssen.:(
 
bei mir alles im grünen bereich. (wortwörtlich sozusagen)
 
was ich mich bei den ganzen "wir bescheicen beatport" themen imme rfrage: kommt hier überhaupt ein rechtlich wirksamer kaufvertrag zustande? schliesslich gebt ihr ja unter umständen falsceh daten von euch an (absichtlich).
wenn der kaufvertrag dadurch also nicht zu stande käme, könntet ihr das zeug ja auch gleich beim esel saugen.

gibts hier jemand der sich mit recht etwas besser aus ich auskennt und uns dazu ne erläuterung geben könnte (inkl §§) ?

in prinzip bezahlt ihr ja nicht den vollen preis -> kein kaufvertrag nach §433 (bezahlung vs leistung).
allerdings bietet euch beatport dei tracks für den $-preis an. (angebot und annahme)
dieses angebot beassiert aber auf einer täuschung eurer seits. -> scheingeschäft??
 
Zuletzt bearbeitet:
zunächst: moralisch kann man das wohl nicht mit eselsaugen vergleichen. da erhält der künstler rein gar nichts und wird beschissen.
(ich denke im übrigen auch, dass die künstler nichts von den währungsbedingten mehreinnahmen zu sehen bekommen. die dürften wohl pauschal pro verkauftem track ihre kohle bekommen. alles andere wäre imho zu aufwendig und man müsste jeden tag die kurse mit einbeziehen. von daher habe ich also kein schlechtes gewissen.

rechtlich gesehen, steht es mir frei jeden beliebigen proxydienst zu nutzen, den ich will. mein realname, adresse & kreditkartendaten liegen beatport vor. insofern begehe ich aus meinem rechtsverständnis keinen betrug, nur weil ich selber auch von den währungsschwankungen profitieren will.

ob mein rechtsverständnis analog zur tatsächlichen rechtslage ist, steht auf einem anderen blatt. wenn mir also jemand zweifelsfrei belegen kann, dass das was ich mache unrecht ist und ich dafür belangt werden kann, so würde ich es sofort einstellen (mit dem unguten gefühl im bauch, dass die globalisierung tatsächlich nur dann gilt, wenn ein anderer den reibach macht)

allerdings ist das eine nicht uninteressante frage, die ich mir bisher so noch nicht gestellt habe.
 
zunächst: moralisch kann man das wohl nicht mit eselsaugen vergleichen. da erhält der künstler rein gar nichts und wird beschissen.
(ich denke im übrigen auch, dass die künstler nichts von den währungsbedingten mehreinnahmen zu sehen bekommen. die dürften wohl pauschal pro verkauftem track ihre kohle bekommen. alles andere wäre imho zu aufwendig und man müsste jeden tag die kurse mit einbeziehen. von daher habe ich also kein schlechtes gewissen.

rechtlich gesehen, steht es mir frei jeden beliebigen proxydienst zu nutzen, den ich will. mein realname, adresse & kreditkartendaten liegen beatport vor. insofern begehe ich aus meinem rechtsverständnis keinen betrug, nur weil ich selber auch von den währungsschwankungen profitieren will.

ob mein rechtsverständnis analog zur tatsächlichen rechtslage ist, steht auf einem anderen blatt. wenn mir also jemand zweifelsfrei belegen kann, dass das was ich mache unrecht ist und ich dafür belangt werden kann, so würde ich es sofort einstellen (mit dem unguten gefühl im bauch, dass die globalisierung tatsächlich nur dann gilt, wenn ein anderer den reibach macht)

allerdings ist das eine nicht uninteressante frage, die ich mir bisher so noch nicht gestellt habe.


das seh ich anders:

§123 BGB: Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung

Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.


ein kaufvertrag ist nichts anderes wie eine beidseitige willenserklärung, nach deren abschluss geld und leistung den besitzer wechseln. wenn diese willenerklärung durch arglistige täuschung entstanden ist, dann ist der vertrag nicht unbedingt unwirksam, aber in der schwebe. d.h. beatport kann den kauf zumindestens rückgängig machen. (schadensersatz etc oder gar weitreichendere folgen wie betrugsversuch hab ich mir mal nicht angesehen). zumal bei beatport eh das amerikanische recht angewendet werden muss. aber nach deutschen recht habt ihr die tracks jedenfalls nicht wirksam erworben


evtl kann hier ein reiner jurist klarheit schaffen. denke mal sowas gibt es bei uns ja auch
 
Zuletzt bearbeitet:
arglistige täuschung wäre doch wohl eher die angabe einer falschen adresse. und das habe ich definitiv nicht gemacht. die wissen, dass ich in stuttgart wohne.

aber wie gesagt, ich weiss es nicht. die klärung dieser frage wäre sehr interessant und auch nicht unwichtig.
 
arglistige täuschung wäre doch wohl eher die angabe einer falschen adresse. und das habe ich definitiv nicht gemacht. die wissen, dass ich in stuttgart wohne.

aber wie gesagt, ich weiss es nicht. die klärung dieser frage wäre sehr interessant und auch nicht unwichtig.

arglistige täuschung ist meiner meinung nach aber auch das ausnützen eines "systemfehlers" um einen vorteil zu erlangen. aber wie gesagt, es ist sowie interessanter, wie das nach amerikanischem recht aussieht bzw welches recht hier genau greift (mal die beatport agbs prüfen)
 
wenn der irrtum bei beatport schon besteht, kann nicht von betrug oder arglistiger täuschung die rede sein. das bloß ausnutzen reicht da nicht aus (zumindest nach deutschem recht).
 
das deutsche sicher nicht, in den AGB müßte irgendwo der gerichtsstand drin stehn.
 
das deutsche sicher nicht, in den AGB müßte irgendwo der gerichtsstand drin stehn.

colorado/usa

edit

ich denke nicht, dass irgendwer dafür belangt werden wird. ich denke eher, dass beatport den account eventuell sperren könnte.
zur währungsfrage habe ich in den agbs übrigens nichts gefunden.
 
Zuletzt bearbeitet:
joa von daher dürfen wir uns auf Schadenerstzaforderungen in millionen höhe einstellen :D
 
joa von daher dürfen wir uns auf Schadenerstzaforderungen in millionen höhe einstellen :D

jupp, erstens das und zweitens wo sind die abgs????? wenn das ne deutsche seite wäre, wäre die schon lange abgemahnt worden. ich kann die abgs jedenfalls nicht mit 2 klicks erreichen (so wie in deutschland vorgeschrieben)
 
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