MP3s in Discos

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BEAT, please!
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Hey,

Sorry wenn ich jetzt wieder mit dem Thema MP3s anfange, aber ich blicke da noch nicht so ganz durch.
Boardsuche brachte mich auch nicht wirklich weiter, ich hoffe, dass dieses Thema nicht schon irgendwo hier besprochen wurde.
Habe von GambaJo den Hinweis erhalten, hier im Forum und auf der Website der GEMA nachzuschaun, hab auch schon einige Infos gefunden, aber so recht bin ich nocht nicht schlau geworden daraus.
Kurz und knapp:
Darf ich auf einer öffentlichen Veranstaltung (Disco, Club, ...) MP3-Dateien abspielen, bzw. was muss ich beachten?
Es sollte doch genügen wenn der Veranstalter dafür Gebühren bezahlt, dass kopiergeschützte Medien (gebrannte CDs, etc.) abgespielt werden, oder?
Weil soetwas wie ein "original" besitze ich ja nicht, wenn ich ein MP3 File in einem Online Shop gekauft habe.

Grüße,
Andi
 
In dem Fall ist die MP3 das Original. Den Kauf kannst Du ja durch eine Rechnung nachweisen.
 
Und wenn ich keine Rechnung habe?
Im Prinzip ist es ja nicht nachweisbar aus welcher Quelle die MP3 stammt.
 
Jeder Onlineshop verschickt Rechnungen. Wenn Du die nicht aufbewahrst, bist Du selber Schuld.
 
Was für ein Shop stellt dir denn keine Rechnung aus?

Es geht eher darum dass ich nicht alle Rechnungen noch habe!
Aber bei einer original CD muss der DJ doch die Rechnungen auch nicht mitführen, da wird man ja irre oder?
 
Mal ganz ehrlich, wenn du massig Rechnungen hast und ein paar fehlen, wer soll das überprüfen an dem Abend?
Besser ist es natürlich alles nachweisen zu können aber von der Kulanz gehe ich aus, alles andere wäre bei einer Kontrolle ehe nicht praktikabel.
 
Aber das wäre dann im Prinzip alles oder?
Einfach nur die Rechnung per Hand haben..
Rest ist Sache des Veranstalters.
Richtig?
 
Hast Du auch nur eine mp3 dabei dessen Ursprung fragwürdig ist (Tag etc.) würde man dich vor Gericht dazu bringen können den Nachweis über die Herkunft aller deiner Dateien zu bringen.

Das Thema wurde hier aber schon in mehr als einem Thread besprochen.
 
In dem Fall ist die MP3 das Original. Den Kauf kannst Du ja durch eine Rechnung nachweisen.

Auf Deinem Rechner ist die Kopie. Das Original liegt auf dem Server des Download Shops. Sonst wäre ja der MP3 / Kopie Aufschlaggrund der GEMA hinfällig.


Halbtopic:
Hat nun eigentlich schon jemand die konkrete Erfahrung gemacht, von wegen Tiefenprüfung und Kontrolle irgendwelcher Tags durch die GEMA? Weil wenn das nur oberflächlich läuft, könnte ein dreister Zeitgenosse ja einfach sich selbst Rechnungen von einem fiktiven Downloadshop schreiben?
 
Auf Deinem Rechner ist die Kopie. Das Original liegt auf dem Server des Download Shops. Sonst wäre ja der MP3 / Kopie Aufschlaggrund der GEMA hinfällig.

hatten wir irgendwo schonmal drüber diskutiert. ich find den thread aber nimmer.

aussage von ddd war: wenn du einen track vom shop direkt auf dein laptop runterlädst und auch keine weitere kopie der datei anfertigst, so gilt dieser als original und der 30% aufschlag ist nicht zu zahlen.
 
Oh man leutz!
Wenn ihr nicht mit Originalen in einem Club auflegt seit ihr doch selber schuld wenn Sie Euch erwischen.

Tipp: Kauft eure mp3's legal im netz für 1,99 etc. und hab Spaß, und außerdem noch gute Qualität.
Und wenn ihr doch in Clubs mit "Raupkopien" auflegt habt ihr nichts anderes als ständig ein blödes Gefühl im Bauch ;)
 
Oh man leutz!
Wenn ihr nicht mit Originalen in einem Club auflegt seit ihr doch selber schuld wenn Sie Euch erwischen

du hast da was nicht verstanden.
es geht darum, wie ich bei einer eventuellen kontrolle nachweisen kann, dass es tatsächlich die originale sind ohne dabei mein set für drei stunden unterbrechen zu müssen.
 
Aber bei einer original CD muss der DJ doch die Rechnungen auch nicht mitführen, da wird man ja irre oder?

Wofür denn auch? Originaler als eine Original-CD geht es ja wohl nicht.

Wenn ich mir Original CDs vom Kollegen ausleihe und damit auflege, dann ist das völlig legal, da zu diesem Zeitpunkt des Abspielens der Original-CD genau diese CD nirgendwo anders abgespielt werden kann.

Aus dem Gespräch heraus vermute ich mal ganz einfach, dass Du mit illegalem Zeugs auflegst und wissen willst, ob man Dir etwas anhaben kann. Oder, dass man Dich erwischt hat und Du nun einen Nachweis erbringen mußt.
 
Aus dem Gespräch heraus vermute ich mal ganz einfach, dass Du mit illegalem Zeugs auflegst und wissen willst, ob man Dir etwas anhaben kann. Oder, dass man Dich erwischt hat und Du nun einen Nachweis erbringen mußt.

Falsch...
Ich lege mit illegalem "Zeug" gar nicht auf, ich habe mich nur gefragt ob man es merken würde wenn ich kein Original abspielen würde... ;)
 
Wofür denn auch? Originaler als eine Original-CD geht es ja wohl nicht.

Wenn ich mir Original CDs vom Kollegen ausleihe und damit auflege, dann ist das völlig legal, da zu diesem Zeitpunkt des Abspielens der Original-CD genau diese CD nirgendwo anders abgespielt werden kann.

Aus dem Gespräch heraus vermute ich mal ganz einfach, dass Du mit illegalem Zeugs auflegst und wissen willst, ob man Dir etwas anhaben kann. Oder, dass man Dich erwischt hat und Du nun einen Nachweis erbringen mußt.

Wer lesen kann is klar im Vorteil !
Wenn man im Online-Shop MP3-Files kauft gibt es keine Original-CD!

Grundsätzlich einfach alle Rechnungen aufheben, dann gibts so oder so keine Probs ... kontrollieren können und dürfen die das an dem Abend sowieso nicht.

Und mal ganz ehrlich, wenn man 3000 Titel hat und man würde tatsächlich für 20 oder 30 keine Rechnung mehr finden - kann mir keiner erzählen das da irgendeiner en Aufstand deswegen macht.
Die sollen lieber die kleinen Pi**er aus dem Verkehr ziehen die alles illegal ausm Netz ziehen und meinen sie müssten die Preise in den Keller ziehen.

Am Ende siegt zum Glück aber meistens die Qualität :cool:
 
Wer lesen kann is klar im Vorteil !
Wenn man im Online-Shop MP3-Files kauft gibt es keine Original-CD!

Dann lese Du zuerst mal den kompletten Thread. Er hatte nämlich geschrieben:

Es geht eher darum dass ich nicht alle Rechnungen noch habe!
Aber bei einer original CD muss der DJ doch die Rechnungen auch nicht mitführen, da wird man ja irre oder?

Und darauf hatte ich richtig geantwortet!
 
hatten wir irgendwo schonmal drüber diskutiert. ich find den thread aber nimmer.

aussage von ddd war: wenn du einen track vom shop direkt auf dein laptop runterlädst und auch keine weitere kopie der datei anfertigst, so gilt dieser als original und der 30% aufschlag ist nicht zu zahlen.

Ich erinnere mich wieder :) , richtig. Man muss also direkt auf den Auflegerechner downloaden in dem Fall.
 
Und mal ganz ehrlich, wenn man 3000 Titel hat und man würde tatsächlich für 20 oder 30 keine Rechnung mehr finden - kann mir keiner erzählen das da irgendeiner en Aufstand deswegen macht.

Mich würde eher interessieren, was passiert, wenn man bei keinen der 3000 Titel einen Nachweis/Rechnung hat. Denn man kann ja definitiv nicht nachweisen ob man sie geklaut oder gekauft hat. :confused:
 
wenn du überhaupt keine rechnung hast, gehen die leute der gema einfach mal davon aus, dass die files geklaut sind. du bist in der beweispflicht zu belegen, dass du die musik legal erworben hast bzw. die entsprechenden originale (lp, cd) besitzt.
in meiner kleinen stadt werden die von der gema immer spitzer auf laptop-djs... und in der nachbarstadt haben sie jetzt 2 djs hochgenommen. soviel zu thema "wird schon schiefgehen".
 
Mich würde eher interessieren, was passiert, wenn man bei keinen der 3000 Titel einen Nachweis/Rechnung hat.


dann hat man zunächst mal ein problem. im schlimmsten falle kann es dazu führen, dass anzeige gegen dich erstattet wird. wenns ganz hart kommt, könnte wegen "gefahr im verzug" (gibts zwar nicht mehr, aber nicht jeder polizist weiss das, bzw. will das wissen) die herbeigerufene polizei auf die idee kommen, mal deine wohnung zu durchsuchen. das sind jetzt zwar extrembeispiele aber man sollte immer damit rechnen, dass "murphys law" zuschlägt.

also: erst gar nicht drauf ankommen lassen!

ich habe pdfs, bzw kopien aller bestätigungsmails (beatport, traxsource, juno usw.) auf meinem laptop. zudem hab ich einige ausgedruckte exemplare dabei.
zusätzlich sind alle files entsprechende getagt. (id (z.b.beatportid oder die junoauftragsnummer), wo hab ichs gekauft und wann)

wer dann immer noch böses bei mir vermutet, dem kann auch nicht geholfen werden. ich habe aber bei einer eventuellen anzeige dann deutlich bessere karten.
 
Wenn man die Rechnung wirklich nicht aufhebt, ausdruckt oder sonstwas, gäbe es im Prinzip trotzdem noch paar Möglichkeiten.

Der Online-Shop bei dem man gekauft hat, hat ja auch noch die Rechnungen.
Manche Shops bieten es sogar an, dass man seine Rechnungen nochmal ausdrucken/downloaden kann.
Und wegen Finanzamt/Buchhaltung etc dürften die die Rechnungen auch einige Jahre speichern.

Von daher: Im Notfall könnte man die Rechnung sicher nochmal kriegen können.

Außerdem machen die meisten Shops ja eh ein Wasserzeichen rein. Wenn man das mit deren Hilfe auslesen würde, könnte man sicher auch hier den Beweis erbringen.
 
ich habe pdfs, bzw kopien aller bestätigungsmails (beatport, traxsource, juno usw.) auf meinem laptop. zudem hab ich einige ausgedruckte exemplare dabei.
zusätzlich sind alle files entsprechende getagt. (id (z.b.beatportid oder die junoauftragsnummer), wo hab ichs gekauft und wann)

genau SO sollte es auch sein. dann bist du auf der sicheren seite und kannst jegliche anschuldigungen widerlegen. wenn das alle so machen würden, gäbs hier solche threads überhaupt nicht und sorgen müsste sich auch keiner machen. kaufbeleg = "unschuld". ;)
 
Alles klar, dann weiß ich jetzt bescheid.
Dankeschön!
 
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