Beatport über Proxy laufen lassen?!

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also bei mri tuts auch noch, ka was ihr alle immer für probleme habt... :rolleyes:
 
wenn der irrtum bei beatport schon besteht, kann nicht von betrug oder arglistiger täuschung die rede sein. das bloß ausnutzen reicht da nicht aus (zumindest nach deutschem recht).



Ganz gewaltige Täuschung....


Mit diesem Schreiben hast du gerade bestätigt vom "Irrtum" zu wissen, und dies zu deinem Vorteil zu nutzen. Zum Schaden von Dritten. Damit ist es "Wissentlich" - und du nutzt diese "Situation" entsprechend aus.

Beatport stellt einzelne Track kostenfrei zur Verfügung, allerdings sind diese entsprechend gegenzeichnet. Beatport stellt Tracks ein die nicht in Europa gekauft werden (können) sollen. Auch gegenzeichnet. Bist du Kunde dort akzeptierst du die AGB (oder alle anderen Vertragsbestandteile) und gehst logischerweise einen Kaufvertrag ein, der übrigenst in fast allen Ländern diese Erde anerkennung findet, und entsprechend Pflichten/Rechte mitbringt. Beatport will Geld / du ein Produkt / beide "akzeptieren" die Grundlage des Vertrages (die gibt Beatport vor): Leistung gegen Leistung = Vertrag !

Man hintergeht Beatport als Kunde aus Europa, wenn man über eine "Lücke" im System das System knackt. Beatport hat nun alle rechtlichen Möglichkeiten dagegen anzugehen, auch wird der komplette Kaufvertrag damit verletzt (nicht der einzelne Track), da der Vertrag immer alles umfasst.
Entsprechend kann Beatport handeln - so wie es das Gesetz für solche Fälle vorsieht.

Aber alle werden die Rechtslage kennen (auch USA), werden sich im EU-Recht auskennen, und Beatport wird natürlich nichts gegen dieses "Handeln" unternehmen....das hoffen alle ! - doch wie arglistig ist die Täuschung und wie genau ist das Strafmaß dafür: in Deutschland, USA, England, Iran, Kapstadt......wenn man das nur wüsste.

Wer mit dem Feuer spielt...............: Gema: "wo haben sie diesen Track her", "Beatport", "Seltsam, es gibt überhaupt keine Lizens dafür in Deutschland" "Ach", "der Rechteinhaber droht mit Strafe bei Missbrauch" "Ach" "dann werde ich mal ihre Adresse notieren, Ausweis bitte" "ähhh"
 
blubb, wir haben doch eben festgestellt das es hier alles nahc amerikanischem recht läuft und da davon hier neimand einne plan hat könnne wir die diskussion sein lassen :rolleyes:
 
hier mal ein paar infos von beatport direkt, die viele mal wachrüttel sollten:

2. Beschreibung des Dienstes.
....
Der Digital Download Network-Dienst, die Tracks und Materialien sind ausschließlich für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch vorgesehen.
....

3. Registrierungsdaten & Konten.
...
Du erklärst dich damit einverstanden, deine aktuellen, vollständigen und genauen Registrierungsdaten zum Zeitpunkt der Registrierung anzugeben und diese gegebenenfalls zu aktualisieren, um zu gewährleisten, dass die Angaben weiterhin aktuell, vollständig und genau sind.Digital Download Network kann dein Konto sowie sämtliche oder alle Ansprüche auf den Dienst für nichtig erklären, wenn Teile deiner Angaben ungenau, falsch oder unvollständig sind. Soviel zu den helden, die ihren wohnsitz nach USA verlegt haben :rolleyes:
...


8. Nutzungsregeln der Inhalte.
BEATPORT BEHÄLT SICH DAS RECHT VOR, DIE VERWENDUNGSREGELN DER INHALTE MIT ODER OHNE DEINE KENNTNIS DURCHZUSETZEN. Dein Zugriff auf und/oder deine Nutzung von sämtlichen Tracks wird durch die von Digital Download Network dem(n) Track(s) zugeordneten Regeln eingeschränkt ("Nutzungsregeln der Inhalte"). Diese Regeln werden in diesem Abschnitt beschrieben. Du darfst weder versuchen, noch andere bei dem Versuch unterstützen, die für diesen Dienst benötigten Softwareprogramme oder die Nutzungsregeln zu entschlüsseln, Reverse Engineering anzuwenden, sie zu umgehen, zu verändern oder zu manipulieren.
.....
Du hast das Recht, die Downloads ausschließlich für nicht gewerblichen, privaten Gebrauch zu verwenden. Die Downloads sind ausdrücklich nur für deinen Privatgebrauch vorgesehen. Jede Verwendung oder Freigabe außerhalb des Fair Use-Doktrins, wie im United States Copyright Code angegeben, bedeutet einen Verstoß gegen die Urheber- und Materialgütergesetze.
....


31. Entschädigung.
Durch die Nutzung dieses Dienstes erklärst du dich damit einverstanden, Digital Download Network und seine Vertreter, Mitarbeiter, Vertragsnehmer, Repräsentanten, Lizenzgeber, Partner, Mutter- und Tochtergesellschaften zu entschädigen und schadlos zu halten. Dies gilt in Bezug auf jegliche Rechtsansprüche, Verluste, Forderungen, Klagegründe (einschließlich der Anwaltsgebühren und Gerichtskosten), die aufgrund deiner Vertragsverletzung sowie deiner Nutzung von Diensten, Tracks, Materialien und Inhalten entstehen. Du bist für die Entschädigung der dadurch entstehenden Verluste, Kosten oder Aufwendungen verantwortlich.
....

34. Geltendes Recht.
Diese Bedingungen und deine Nutzung des Dienstes unterliegen den Gesetzen des amerikanischen Bundesstaats Colorado, mit Ausnahme seiner Gesetzeskonflikte. Deine Nutzung des Dienstes kann auch anderen regionalen, bundesstaatlichen, nationalen oder internationalen Gesetzen unterliegen. Du erklärst dich hiermit ausdrücklich damit einverstanden, dass alle Prozesse aufgrund von Rechtsansprüchen an und Streitfällen mit Digital Download Network oder wegen Unstimmigkeiten über die Nutzung des Dienstes ausschließlich in den Gerichtshöfen des US-amerikanischen Bundesstaats Colorado stattfinden......


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so siehts also aus. denke damit sollte die sache geklärt sein. es ist illegal beatport zu beschei.ssen und sogar deren tracks öffentlich aufzuführen (greift hier statt dessen das deutsche recht? sonst können wir das einkaufen dort gleich lassen)
 
Täuschung? Betrug? Illegal?

Ist es illegal, wenn ich - zur Anonymisierung - einen Proxy nutze?

Nein, es ist (noch) mein gutes Recht!

Gebe ICH (und ich meine nicht meinen Browser!) direkt falsche Daten bei Beatport ein?

Nein, die wissen wie ich heiße und in welchem Land ich lebe. Das habe ich korrekt eingetragen.

Liegt es in meiner Verantwortung dafür Sorge zu tragen, das ich eine deutsche IP - Adresse erhalte um meinen Standort lokaliseren zu können?

Nein, ich darf einen Anonymisierungsdienst einsetzen (also, noch, ohne das der Dienst meine Daten speichern muss)!

Also liegt es definitiv in der Verantwortung von Beatport, meinen Standort korrekt zu ermitteln. Das können die auch ziemlich leicht, die müssen nur mein hinterlegtes Profil bei sich in der Datenbank abfragen.

Wo ist da jetzt eine arglistige Täuschung oder Betrug zu finden?

@Chris, das man die Tracks nur privat verwenden darf, steht auch auf jeder CD. Also darfst du auch keine CDs mehr auflegen? Natürlich darf man das, dafür bezahlt der Veranstalter Gebühren an Gema und GVL und für MP3s auch nocht 30% mehr.

Bist du erst seit gestern im Business tätig?

Die Sache ist natürlich klar: es kann nicht illegal sein, da niemand falsche Daten angibt. Wenn ich mich mit Alice einwähle und eine US - IP - Adresse bekomme, darf ich angeblich nicht bei Beatport kaufen?

Was soll ich machen, solange neu Verbinden, bis ich eine DE - Adresse bekomme? Wir haben in der Firma Standleitungen aus den USA, also darf ich auch nicht mehr bei Beatport shoppen?

Das kann niemals in der Verantwortung des Kunden sein, drauf zu achten, das die technische Abwicklung funktioniert. Man hat nämlich nicht unbedingt Einfluß auf diese...
 
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blubb, wir haben doch eben festgestellt das es hier alles nahc amerikanischem recht läuft und da davon hier neimand einne plan hat könnne wir die diskussion sein lassen :rolleyes:

Beatport's main office is located in Denver Colorado with satellite offices in New York and Berlin.

Blubb, wenn man keine Ahnung hat =

Hat eine Firma aus irgendeinem Staat eine Niederlassung (egal wie groß) in Deutschland unterliegt diese GRUNDSÄTZLICH deutschem Recht !
Wenn Beatport nun darauf plädiert das man den VERTRAG mit dem Ableger aus Deutschland getroffen hat, platsch, bäng, bumm...........

von Chris:

Du erklärst dich hiermit ausdrücklich damit einverstanden, dass alle Prozesse aufgrund von Rechtsansprüchen an und Streitfällen mit Digital Download Network oder wegen Unstimmigkeiten über die Nutzung des Dienstes ausschließlich in den Gerichtshöfen des US-amerikanischen Bundesstaats Colorado stattfinden......


bedeutet nicht das Beatport auch sagen kann: Vertrag in/mit Deutschland geschlossen.


noch Fragen !
 
deren tracks öffentlich aufzuführen (greift hier statt dessen das deutsche recht? sonst können wir das einkaufen dort gleich lassen)

zitat aus dem beatport faq

In the United States and UK buying a track from the site is just like buying a record from the record store. The same legal implications are in effect. However, certain regions have different restrictions regarding the legality of playing Digital Music files. We suggest you visit the website of your local publishing / mechanicals service to get a more detailed answer. We also recommend that you keep a copy of your order receipts with your music to prove that you have purchased your music legally.

was den teil mit wohnsitz verlagern angeht: das sehe (noch) nicht so. ALLE angaben, die ich beatport gegenüber gemacht habe (wohnsitz, name, alter kreditkarteninformationen) SIND wahrheitsgemäss und aktuell!
ich behaupte mal, das ganze ist ne extreme grauzone. nichts desto trotz werde ich bis zur klärung dieser angelegenheit erst mal darauf verzichten, über einen proxy rein zu gehen.

wie ich die sache klären will, weiss ich selber noch nicht.
 
Wer weiß, wer weiß.......

Die Rechtssprechung läßt immer Spielraum für Schwammigkeiten, die genutzt werden können.....
 
Täuschung? Betrug? Illegal?

Ist es illegal, wenn ich - zur Anonymisierung - einen Proxy nutze?

Nein, es ist mein gutes Recht!

Gebe ICH (und ich meine nicht meinen Browser!) direkt falsche Daten bei Beatport ein?

Nein, die wissen wie ich heiße und in welchem Land ich lebe. Das habe ich korrekt eingetragen.

Liegt es in meiner Verantwortung dafür Sorge zu tragen, das ich eine deutsche IP - Adresse erhalte um meinen Standort lokaliseren zu können?

Nein, ich darf einen Anonymisierungsdienst einsetzen (also, noch, ohne das der Dienst meine Daten speichern muss)!

Also liegt es definitiv in der Verantwortung von Beatport, meinen Standort korrekt zu ermitteln. Das können die auch ziemlich leicht, die müssen nur mein hinterlegtes Profil bei sich in der Datenbank abfragen.

Wo ist da jetzt eine arglistige Täuschung oder Betrug zu finden?



Indem du ein für Europa nicht freigegeben Track beziehst......den beatport nicht für Europa anbietet - du aber deinen Sitz in Europa nicht Preis gibst (wissentlich) - und den Track damit (ohne Beachtung der Lizenzrechte) beziehst....in Europa.
 
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Offensichtlich bist du nicht bei Beatport angemeldet, weil wenn doch, wüßtest du, dass man sein Land angeben muss, wo man wohnt.

Nach eurer Rechtsauffassung, darf ich bei Beatport nicht einkaufen, wenn ich mir eine feste IP - Adresse von AOL geben lasse?

Wer weiß, wer weiß.......
Die Rechtssprechung läßt immer Spielraum für Schwammigkeiten, die genutzt werden können.....

Gilt aber wie immer auf beiden Seiten. ;-)

Warum rechnet Beatport nicht korrekt in den unterschiedlichen Währungen um? Warum lesen die nicht einfach die Benutzerprofile aus, die man hinterleg hat? Warum setzen die auf eine schwammige Technik wie IP - Trace? Beatport ist nicht dumm, auf keinen Fall, von daher gehe ich als Verbraucher davon aus, das dies geduldet ist.

Ich habe nicht gegen einen Punkt in den AGB verstoßen, noch mache ich mich nach deutschem Recht strafbar.
 
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Bist du erst seit gestern im Business tätig?

wahrscheinlich schon länger wie du.....:rolleyes: (haben wir wieder ein tolles niveau, wenn sich manche auf die füße getreten fühlen)

wenn du eine amerikanische ip adresse automatisch zugewiesen bekommst, sieht die sache natürlich anders aus. wenn du aber mit absicht eine amerikanische ip wählst, um billiger einkaufen zu können, dann ist das sicher nicht rechtlich ok

und bevor wir jetzt mit beweisen können etc anfangen: das hat micht recht nix zu tun, ob beatport das beweisen kann! fakt wäre einfach, dass ihr illegal handelt
 
Offensichtlich bist du nicht bei Beatport angemeldet, weil wenn doch, wüßtest du, dass man sein Land angeben muss, wo man wohnt.

Nach eurer Rechtsauffassung, darf ich bei Beatport nicht einkaufen, wenn ich mir eine feste IP - Adresse von AOL geben lasse?



Gilt aber wie immer auf beiden Seiten. ;-)

Warum rechnet Beatport nicht korrekt in den unterschiedlichen Währungen um? Warum lesen die nicht einfach die Benutzerprofile aus, die man hinterleg hat? Warum setzen die auch eine schwammige Technik wie IP - Trace? Beatport ist nicht dumm, auf keinen Fall, von daher gehe ich als Verbraucher davon aus, das dies geduldet ist.


....doch habe ein Konto dort:

aber:

du verstehst gerade nicht richtig; beatport weißt darauf hin: EUROPA NO - das wird seinen Grund haben. Du aus Europa, mit US IP stellst dich aber darüber: egal ich kann ja aus Europa mit US IP einkaufen. Der Fehler dabei: du weißt es und es schert dich nicht. Das ist (d)ein Vergehen.........

um nix anderes geht es - das Wissen und das umgehen der Vorgabe "No EUROPA" (der Vertragsbestandteil ist) wird von dir wissentlich ignoriert. Du beziehst einen Track Ilegal nach Europa...............!!!!!!!!!!!! - dir sind die Vertragsbedingungen an die der Track gekoppelt ist - EGAL - nur weil du eine Lücke gefunden hast - ist es nicht LEGAL. Beatport weist EXTRA darauf hin....
 
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dann kauft man den Track woanders, oder bezieht ihn eben direkt vom Künstler. Wayne :rolleyes:
 
wäre eine Möglichkeit - Wayne kommt immer dann, wenn Warum nicht hinterfragt wird !!!
 
@Chris, bitte auch im Zusammenhang zitieren!

Es gibg um deine Aussage, dass man die gekauften MP3s von Beatport noch nicht mal öffentlich abspielen dürfte (laut deinen Ausschnitt aus den AGB).

Da wirst du mir recht geben, das dies wirklich dämlich von dir war, oder? Vorallem, wenn du sagst, das du schon länger dabei bist.

Dafür haben wir GEMA und GVL.

Das hat absolut nichts mit Neveau zu tun, wenn du einfach einen Text falsch darstellst und ich dich darauf hinweise. Ich war nicht beleidigend oder sonst etwas, ich habe dich nur darauf aufmerksam gemacht.

Ich kann mir auch eine IP - Adresse aus dem Sudan geben lassen, da bekomme ich auch USD.

Mir steht es vollkommen frei, freie Proxies zu nutzen! Ich kaufe über unsere USA - Standleitung bei Esprit, da bekomme ich Euro angezeigt, sobald ich auf "Deutsch" und "Deutschland" umstelle bzw. der Rechnungsempfänger in Deutschland lebt.

Warum bei Beatport nicht? Ist das dann wirklich mein Problem?

@sven,

Beatport hat die technischen Möglichkeiten dies zu unterbinden. Ich nutze auch keine Lücke aus, denn - ich wiederhole mich - ich darf Proxies benutzen. Wenn dann die technische Abwicklung nicht greift, ist das ein Problem von Beatport und die müssen dafür haften! Ich als Kunde - mit Proxy den ich immer nutze(n muss) - sehe keine Meldung, wenn ein Track für Europa nicht verfügbar ist.

Merkst du was? Ich spreche nur von mir! Wenn ein Track für mich nicht erreichbar ist, werde ich keine Maßnahmen ergreifen, ihn über dieses Portal zu beziehen. Aber ich habe keine Probleme...
 
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@Chris, bitte auch im Zusammenhang zitieren!

Es gibg um deine Aussage, dass man die gekauften MP3s von Beatport noch nicht mal öffentlich abspielen dürfte (laut deinen Ausschnitt aus den AGB).

Da wirst du mir recht geben, das dies wirklich dämlich von dir war, oder? Vorallem, wenn du sagst, das du schon länger dabei bist.

Dafür haben wir GEMA und GVL.

Das hat absolut nichts mit Neveau zu tun, wenn du einfach einen Text falsch darstellst und ich dich darauf hinweise. Ich war nicht beleidigend oder sonst etwas, ich habe dich nur darauf aufmerksam gemacht.

Ich kann mir auch eine IP - Adresse aus dem Sudan geben lassen, da bekomme ich auch USD.

Mir steht es vollkommen frei, freie Proxies zu nutzen! Ich kaufe über unsere USA - Standleitung bei Esprit, da bekomme ich Euro angezeigt, sobald ich auf "Deutsch" und "Deutschland" umstelle bzw. der Rechnungsempfänger in Deutschland lebt.

Warum bei Beatport nicht? Ist das dann wirklich mein Problem?


Ja kann es werden......

Natürlich kannst du benutzen was du willst (Proxy), du kannst aber nicht einen Vertragsbestandteil aushebeln, nur weil deine Autobahn eine andere ist. Das tangiert den Tatbestand nicht, du verschaffst dir einen "Vorteil" oder eben in diesem Fall: ein Produkt das der Anbieter nicht auf diesem Markt anbietet (mit Gründen) - der Anbieter kann sein Recht einfordern, da wird die andere Autobahn kein Grund sein zu bremsen...denn diese verschafft DIR ein Möglichkeit des Anbieters Vorgaben zu umfahren - was es nicht LEGAL macht- nur weil es möglich ist !!

Fahre ja auch nicht mit 250 durch die Stadt- obwohl es möglich wäre - gibt halt Vorgaben (Gesetze) die es verbieten.
 
wenn ich mit tschechischer IP einkaufe und deswegen $ preise kriege kann mir keiner nachweißen das ich zum einkaufszeitpunkt nicht in tschechien war sondern das über einen VPN tunnel gemacht hab.
Es ist einfach schwachsinn in Zeiten der globalisierung wieder auf landesgrenzen zu pochen, das ist einfach nur Unsinn. Genau das gleiche das Produkte in Europa teurer oder billiger an den Handel abgegeben werden wie z.b. in anderen Ländenr /Kontinenten und dann der Hersteller gegen den Verkauf von importe aus einem billigerem Land klagt.
 
Fahre ja auch nicht mit 250 durch die Stadt- obwohl es möglich wäre - gibt halt Vorgaben (Gesetze) die es verbieten.

Siehe mein Edit. Es ist natürlich verboten, mit 250km/h durch die Stadt zu rasen, mache ich ja auch nicht. Ich verstoße gegen kein deutsches Gesetz.

Wenn du mir jetzt allerdings einen deutschen §§ nennst, der mir untersagt mit einem ausländischen Proxy, in einem ausländischen Webshop einzukaufen, so werde ich den Hut vor dir ziehen und werde Beatport für immer meiden...
 
wenn ich mit tschechischer IP einkaufe und deswegen $ preise kriege kann mir keiner nachweißen das ich zum einkaufszeitpunkt nicht in tschechien war sondern das über einen VPN tunnel gemacht hab.
Es ist einfach schwachsinn in Zeiten der globalisierung wieder auf landesgrenzen zu pochen, das ist einfach nur Unsinn. Genau das gleiche das Produkte in Europa teurer oder billiger an den Handel abgegeben werden wie z.b. in anderen Ländenr /Kontinenten und dann der Hersteller gegen den Verkauf von importe aus einem billigerem Land klagt.

ich hab doch gesagt, lasst uns nicht über beweise reden. das ist ein anderes thema. mir kann auch keiner beweisen dass ich mit tempo 200 auf der landstrasse unterwegs war. deswegen ist es trotzdem nicht erlaubt.

dass landesgrenzen im zeitalter der globalisierung müll sind seh ich auch ein, aber es gibt sie nunmal bei beatport. und wer diese vorsätzlich (er weiß also was er tut) außer kraft setz, der handelt nicht gesetzeskonform.

ein anderes thema ist es natürlich, wenn ich nicht anders ins internet komme (firmenstandleistung, andere ip beim provider etc). aber die meisten hier begehen den betrug mit vorsatz!

@plusquamperfekt: hab gema vergessen, ja. aber das passiert im eifer des gefechtes mal ;-) sorry
 
Zuletzt bearbeitet:
mal so ganz nebenbei:
es gibt durchaus portale, in denen es weder länderbeschränkungen noch unterschiedliche preise für die jeweiligen länder gibt (und dazu noch wesentlich schnellere downloadraten).
wer bei beatport kauft sollte sich an deren regeln halten oder es eben lassen.
 
Siehe mein Edit. Es ist natürlich verboten, mit 250km/h durch die Stadt zu rasen, mache ich ja auch nicht. Ich verstoße gegen kein deutsches Gesetz.

Wenn du mir jetzt allerdings einen deutschen §§ nennst, der mir untersagt mit einem ausländischen Proxy, in einem ausländischen Webshop einzukaufen, so werde ich den Hut vor dir ziehen und werde Beatport für immer meiden...

den habe ich bereits genannt: §123 BGB: Arglistige Täuschung bei Vertragsabschluss. Das trifft voll und ganz zu, wenn du absichtlich eine andere IP für das shoppen bei Beatport benutzt (jaja, das argument, wer soll das beweisen kennen wir schon)
 
Siehe mein Edit. Es ist natürlich verboten, mit 250km/h durch die Stadt zu rasen, mache ich ja auch nicht. Ich verstoße gegen kein deutsches Gesetz.

Wenn du mir jetzt allerdings einen deutschen §§ nennst, der mir untersagt mit einem ausländischen Proxy, in einem ausländischen Webshop einzukaufen, so werde ich den Hut vor dir ziehen und werde Beatport für immer meiden...

Leider kann ich das =

es nennt sich Lizenzrecht = Auszug folgt:

"Die Nutzung rechtlich und insbesondere urheberrechtlich geschützter Werke setzt voraus, dass der Schöpfer eines solchen Werkes dem Nutzer die entsprechenden Rechte einräumt.

Grundsätzlich verbleiben im Urheberrecht alle Rechte, welche nicht ausdrücklich oder in einer nachvollziehbaren Weise implizit dem Lizenznehmer eingeräumt werden, beim Urheber bzw. Leistungsschutzberechtigten. Eine solche ausdrückliche Einräumung der Befugnisse ist jedoch nur dann wirksam, wenn konkret ein bestimmtes Recht benannt wird. Die unberechtigte Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes kann nicht nur die berechtige Inanspruchnahme auf Unterlassung nach sich ziehen, sondern auch im Falle eines zumindest fahrlässigen Verhaltens erhebliche Schadenersatzansprüche auslösen.

Auch nach der Änderung des Urhebervertragsrechts in den Jahren 2002 und 2003 steht weiterhin dem Urheber bzw. Leistungsschutzberechtigen die alleinige Verfügungsbefugnis über die Vergabe eines alle anderen ausschließenden Exklusivrechtes oder eines einfachen Nutzungsrechtes zu. Gesetzlich geregelte Nutzungsbefugnisse bilden die Ausnahme und eine Inanspruchnahme ist nach der Änderung des Urhebergesetzes fast ausnahmslos vergütungspflichtig."


Beatport versucht diese zu schützen indem sie Tracks nicht überall hin verkaufen, das könnte ein Vertragsbestandteil zwischen Lizenzgeber/Lizenznehmer sein....den der Lizenznehmer an seine Kunden weiterreicht. Aber egal: nicht jeder kann DAS wissen, oder wird darauf hingewiesen. Auch könnte Beatport mehr tun das diese nicht möglich ist - auch sie liegen in der Verantwortung - aber: dir ist es eben auch nicht unbekannt !

Wat soll`s......jeder nach seinem Gusto !
 
Zuletzt bearbeitet:
der Tatbestand der arglistigen Täuschung regelt nur das Rechtsverhältnis zwischen zwei Privatpersonen, er untersagt aber garnix. Das wäre dann höchstens der Tatbestand des Betrugs und ich würde mal vermuten, dass der spätestens beim Vermögensschaden scheitert.
 
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