wie copyright??

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Houstronaut

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Hi zusammen um mich kurz zu fassen wir haben einen Bombentrack gemacht wollen es veröffentlichen nur trauen wir uns nicht den track durch die Welt zu schicken ohne irgendwie abzusichern, eigentlich sollten die files die wir haben absicherung genug sein da wir die datei als Mp3 verschicken möchten,kann man ja nicht einfach so nachmachen, aber trotz allem wisst ihr wer wie wo was?
 
Track auf CD brennen und mit der Post an sich selbst schicken. Fertig! (bevor du den Track in die Welt schickst)
 
Track auf CD brennen und mit der Post an sich selbst schicken. Fertig! (bevor du den Track in die Welt schickst)

???? versteh ich nicht.

@te: man vesendet ihn nicht als mp3, sondern das master sprich wav.

versehen als demo an labels, oder lädst ihn auf deiner myspace seite hoch, zum anhören.
 
Gerichtlich sollte es zu einer klage hat dies aber soweit ich weit keinen bestand.(an sich selbst schicken)
Da zählt meines wissens nur die beglaubigete aufbewahrung beim Notar.
Aber da kann ich mich auch irren.
 
warum????

erkennen jetzt keinen sinn darin.

was hat das für einen grund?

Dann denk mal genau drüber nach!

Da der Post jetzt auch nicht so sinnlos dastehen soll, übernehme ich das mal eben für Dich:

bei geöffnetem Umschlag könntest Du jede beliebige CD in die Packung legen - das Wichtigste aber: IRGENDWANN könntest Du den da hineinlegen. Und da liegt der Hase im Pfeffer.
 
Du schickst ihn an Dich selbst, um im Falle eines Rechtsstreites den Umschlag vor Gericht öffnen zu können. Da auf dem Brief das ältere Datum draufsteht als das VÖ Datum des nachgemachten Tracks, kannst Du somit beweisen, dass Du den Track zuerst hattest und somit der Urheber bist.
 
Du schickst ihn an Dich selbst, um im Falle eines Rechtsstreites den Umschlag vor Gericht öffnen zu können. Da auf dem Brief das ältere Datum draufsteht als das VÖ Datum des nachgemachten Tracks, kannst Du somit beweisen, dass Du den Track zuerst hattest und somit der Urheber bist.
Mal aus Neugierde: Ist das wirklich schon mal so passiert?

Oder reicht es auch, den Track als erster zu veröffentlichen (in welcher Form auch immer) oder sogar alle Produktionsschritte vorweisen zu können? Eine einfache Kopie läge ja nur als Master vor, aber nicht in einzelnen Spuren etc. pp.

:confused:
 
Ein realer Rechtsfall wär wirklich mal interessant, müssen Anleihen klar erkennbar sein!? Wer entscheidet das!? Woran wird dies fest gemacht!?
 
würde es nich auch reichen, das file irgendwo geheim hochzuladen und dann im falle des falles vom server (den man nicht selbst betreibt, damit soll dann datumsmanipulation ausgeschlossen sein) liest und das datum beweist?

wie machen profi-künstler das? lassen die jeden track notariell registrieren?
 
my space, beaport? ist doch wie geschaffen
 
bei beatport verkauft man den track doch schon. dann brauchte man ihn aber auch nich an labels zu verteilen, die ihn für mich vertreiben sollen.
bei myspace weiß ich nich, inwieweit das datum leicht auslesbar ist.
 
das mit dem datum wäre wirklich interessant. evtl. sollten wir mal die faqs unserer accounts lesen. ;)
oder ein eingeweihter gibt bescheid.
 
das mit dem an sich selbstschicken ist nur eine legene, die sich irgenwie hartnäkig hält. letztendlich beweist das jedoch gar nix. denn:

poststempel ist eindeutig. vö-datum nicht. im falle des falles kann die gegenseite immer behaupten, dass sie den track schon vor dem poststempel bei sich rumliegen und hier und da als demo versand hatte und aufgrund von was auch immer erst später veröffentlicht hat.

auch das man die orignial spuren / das original projekt bei sich rumliegen hat ist keine absicherung, da bei elektronischer musik die kopierbarkeit der einzelnen teile recht hoch ist... so dass man selbst auch das original nachgebaut haben könnte.

meiner meinung nach gibt es, wenn, nur einen weg, der halbwegs sicher ist: öffentlichkeit. wenn viele leute den track schon gehört haben (z.b. als nicht weiter verwendbares lofi-mp3, wie bei myspace), wird die kopie als solches leicht identifiziert, so dass eine raub-vö unwahrscheinlicher ist...

letztendlich ist das immer ein risiko, das man als künstler eingeht. aber damit muss man leben.
 
poststempel ist eindeutig. vö-datum nicht.
Eben.

Wenn Du den Titel irgendwo hochlädst, dann kann ich einfach zur Gema gehen und ihn anmelden. Somit bin ich der Urheber. Dann musst Du erst mal beweisen, dass dem nicht so ist. Da ist es unwichtig, wer den Track wann hochgeladen hast. Du kannst es ja auch in meinem Auftrag gemacht haben und stellst Dich nun quer?!

Hast Du aber den versiegelten Brief oder ein beim Notar hinterlegtes Master oder was auch immer, so kannst Du mich dann verklagen.
 
http://www.priormart.com/de/individuals_mini?gclid=CJqynKnJopsCFcQTzAodgnTMCA

Probier das mal,oder eine andere Firma die das macht,doch sie sind recht Preisgünstig...
Oder bei der guten Alten Gema...

Right, wenn ihr denn das unbedingt so machen wollt. Gang und gebe ist dies nicht, größere Artists/ Producer haben meistens sogar noch nen Verlag mit hintendran als Rechteverwalter.

Denke aber das man zu Anfang davon getrost absehen kann und das etwas geklaut wird, davor wird man auch durch Gema und Co. nicht geschützt werden können.

Ihr denkt euer Track ist gut, dann verschickt ihn nur an selektierte Labels und vergesst bitte nicht A) den Track richtig zu taggen und KURZ! zu schreiben wer ihr seit (kürzer geths mit link auf die HP) und warum der Track bei denen veröffentlicht werden sollte.

Nichts ist ätzender als ne Massenemail wo nur drinsteht:

Hy here is my new track

boah da krieg ich Pickel und klopp das ohne zu hören in den Papierkorb und setze den Absender auf Spam. Gegenseitiges Interesse kann man nur durch ein gutes auftreten positiv gestalten.

LG
C!
 
Eben.

Wenn Du den Titel irgendwo hochlädst, dann kann ich einfach zur Gema gehen und ihn anmelden. Somit bin ich der Urheber. Dann musst Du erst mal beweisen, dass dem nicht so ist. Da ist es unwichtig, wer den Track wann hochgeladen hast. Du kannst es ja auch in meinem Auftrag gemacht haben und stellst Dich nun quer?!

Hast Du aber den versiegelten Brief oder ein beim Notar hinterlegtes Master oder was auch immer, so kannst Du mich dann verklagen.

und wie beweis ich, dass der track auf der vö nicht schon vorher da war und meiner später? ich wäre ja in der beweispflicht. und da nützt mir son versiegelter brief gar nix, weil nicht / schwer nachweißbar ist wann das vö material tatsächlich entstanden sein könnte. das ist ja was ich meine, dadurch, das das vö-datum kein fixes ist, nützt so ein briefchen nix.
 
und wie beweis ich, dass der track auf der vö nicht schon vorher da war und meiner später? ich wäre ja in der beweispflicht. und da nützt mir son versiegelter brief gar nix, weil nicht / schwer nachweißbar ist wann das vö material tatsächlich entstanden sein könnte. das ist ja was ich meine, dadurch, das das vö-datum kein fixes ist, nützt so ein briefchen nix.
Du kannst mit dem Brief beweisen, dass der Track erst nach dem Posstempel herauskam. Der andere muss Dir dann beweisen, dass er den Track vor diesem Datum released hat. Und das wir schwierig.

Das reicht vollkommen aus.
 
Post bringt vor gericht nichts hat mir einer von der GEMA versichert, GEMA kann auch den track nicht schützen, am besten is es wenn ich den track in drei teile anfang - break - hauptteil und verschicke (je eine minute) die restlichen 6 oder 7 minuten folgen wenn sie interesse haben oder können sich mehr auf meiner myspace anhören, ich denke nicht das es zu klauerein kommt, weil man ja evtl. mehr mit dem Künstler arbeiten möchte (so sehe ich das). Wir können ohne Probleme noch 100 Tracks machen, das ist kein Thema, ich will nur das alles glatt läuft........ und hab gedacht das hier jemand evtl. gute ratschläge oder erfahrungen hat, Danke an alle!
 

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