das mit dem an sich selbstschicken ist nur eine legene, die sich irgenwie hartnäkig hält. letztendlich beweist das jedoch gar nix. denn:
poststempel ist eindeutig. vö-datum nicht. im falle des falles kann die gegenseite immer behaupten, dass sie den track schon vor dem poststempel bei sich rumliegen und hier und da als demo versand hatte und aufgrund von was auch immer erst später veröffentlicht hat.
auch das man die orignial spuren / das original projekt bei sich rumliegen hat ist keine absicherung, da bei elektronischer musik die kopierbarkeit der einzelnen teile recht hoch ist... so dass man selbst auch das original nachgebaut haben könnte.
meiner meinung nach gibt es, wenn, nur einen weg, der halbwegs sicher ist: öffentlichkeit. wenn viele leute den track schon gehört haben (z.b. als nicht weiter verwendbares lofi-mp3, wie bei myspace), wird die kopie als solches leicht identifiziert, so dass eine raub-vö unwahrscheinlicher ist...
letztendlich ist das immer ein risiko, das man als künstler eingeht. aber damit muss man leben.