oy,
ein thema, welches wohl einige interessieren dürfte:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2006/09/07/offenes-wlan-betreiber-haftet/
was ist nun in einer wg? 4 leute wohnen zusammen und keiner wills gewesen sein. (und bei 4 internetusern ist immer mindestens einer dabei, ders mitm gesetz nicht so genau nimmt)
bei einer solchen eintscheidung liegt es doch nahe, dass auch dann der anschlussinhaber (also die arme sau, dies halt auf den eigenen namen angemeldet hat) zahlen darf?!?
ein thema, welches wohl einige interessieren dürfte:
Wer ein offenes WLAN betreibt, kann mächtig Ärger bekommen. Das Landgericht Hamburg bestätigte eine einstweilige Verfügung gegen Anschlussinhaber, über deren IP-Adresse illegale Downloads gelaufen sein sollen. Den Einwand, das WLAN könne in einem gewissen Umkreis jeder nutzen, ließen die Richter nicht gelten
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2006/09/07/offenes-wlan-betreiber-haftet/
was ist nun in einer wg? 4 leute wohnen zusammen und keiner wills gewesen sein. (und bei 4 internetusern ist immer mindestens einer dabei, ders mitm gesetz nicht so genau nimmt)
bei einer solchen eintscheidung liegt es doch nahe, dass auch dann der anschlussinhaber (also die arme sau, dies halt auf den eigenen namen angemeldet hat) zahlen darf?!?