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Gast383
Guest
Prima, dann werde ich mal das genannte Passwort verwende
Zur rechtlichen Absicherung ist der angesprochene Punkt alter Router WEP nicht ganz uninteressant.
Ich meine es ist sicherlich klar, dass es keine 100 % Sicherheit geben wird und kann. Jedoch ist man rechtlich sicher, wenn man sein Netzwerk passwortkodiert schützt und es dennoch geknackt wird.
Wie weist man die Sicherung nach ?? Bildschirmausdruck von den Einstellungen machen, ausdrucken und archivieren ?? Passwort alle 6 Monate beispeilsweise ändern und auch dieses archivieren ??
Gilt auch hier erstmal die Unschuldsvermutung bzw. im Zweifel für den Angeklagten ?
Zur rechtlichen Absicherung ist der angesprochene Punkt alter Router WEP nicht ganz uninteressant.
Ich meine es ist sicherlich klar, dass es keine 100 % Sicherheit geben wird und kann. Jedoch ist man rechtlich sicher, wenn man sein Netzwerk passwortkodiert schützt und es dennoch geknackt wird.
Wie weist man die Sicherung nach ?? Bildschirmausdruck von den Einstellungen machen, ausdrucken und archivieren ?? Passwort alle 6 Monate beispeilsweise ändern und auch dieses archivieren ??
Gilt auch hier erstmal die Unschuldsvermutung bzw. im Zweifel für den Angeklagten ?