Umtauschrecht bei Barkauf

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Herr Schneider

Herr Schneider

chillt im Anzug
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11 Mrz 2008
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Hoi
Ich habe mir bei Recordcase nen Xone:22 geholt, bin aber nicht wirklich überzeugt von ihm, nachdem ich gestern mit nem DJM-400 gearbeitet habe.

Ich habe den Mixer bar gezahlt und abgeholt - kann ich ihn trotzdem zurückgeben und mein Geld anfordern? Ist jetzt eine Woche her dass ich ihn gekauft habe.
 
auch für dich gilt: das djforum ist thematisch gegliedert. es wäre schön, wenn du das berücksichtigen, und deine threads auch in den passenden subforen packen würdest. das ist mir bei dir jetzt schon ziemlich oft aufgefallen.
thread verschoben.

was deine frage angeht: nein. du hast kein umtausch- oder rückgaberecht. du kannst lediglich auf die kulanz des händlers hoffen.
 
Zuletzt bearbeitet:
fahr runter nach landau und red mit denen. wenn du im gegenzug einen djm mitnimmst, vielleicht lassen sie sich darauf ein.
 
die meisten leute denken das man vor ort gekaufte sachen einfach gegen kaufpreiserstattung zurückgeben kann.
das ist genauso ein irrglaube wie das man auf geräte immer zwei jahre garantie hat.

aber wie schon erwähnt, frag nach einer kulanzlösung.
 
Jop: Wenn dann ist das aus Kulanz des Verkäufers. Verpack das Ding einfach 1a und lass dir ne Ausrede einfallen.
 
Ein Umtauschrecht gilt nach dem Fernabsatzgesetz nur bei Online-Bestellung und Versand.
 
Sind 14-Tage schon um? Hast du den Kassenbeleg noch??
Ich würd dann lieber nicht lang fackeln und hätt dort schon längst telefonisch nachgefragt.
 
Sind 14-Tage schon um?

Was hat denn das mit 14 Tagen zu tun?
Ein Umtauschrecht gibt es in diesem Fall nicht - egal ob eine Stunde, eine Woche oder 10 Monate nach dem Kauf! Dies obliegt einzig und allein der Kulanz des Händlers.
 
schönes schlusswort und dicht, weil mehr gibts ja nicht zu sagen...
 
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