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Floh Baerlin
Bezirksbezirzer
Da wird erst mal gar nix gekillt. Eine erneute Registrierung der Hardware ist ja eigentlic auch gar nicht erforderlich, da man so oder so an die Treiber ran kommt.ob NI dir dann aber die traktorlizenz killt, weiss ich leider nicht. frag mal floh. evtl weiss der da mehr.
Das Einzige ist, dass der User der Software gegen die EULA verstößt, da NI ausdrücklich eine Verknüpfung von Hard- und Software verlangt. Das heißt nicht, dass man Traktor nur zusammen mit der TA2 einsetzen darf, sondern dass die Eigentümer von der Hard- und Software nicht zwei verschiedene Personen sein dürfen.