Welche Strafen drohen bei einer Illegalen (Rave-)Party?

LSDpastor

LSDpastor

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(Rave) Veranstaltung nicht angemeldet - Konsequenzen​

Hallo Leute vielleicht kann mir jemand weiterhelfen? Vor 4 Wochen habe ich in einem Gewerbegebiet einen Keller angemietet um Partys zu feiern und ähnliches ....jetz am Wochende war die erste und es war ein riesen erfolg wir hatten es als geschlossene Geselschaft laufen und es kammen ca150 Leute 100flyer hatten wir gedruckt und persönlich ausgegeben dort wurden auch die 5€ ukb schon erwähnt.......die polizei kamm nich vorbei es war alles bestens bis auf das der Vermieter auch vorbeikamm und gesehn hatte das wir auch einen Raum benutzt hatten der garnicht angemietet war und hinter dem sich hochspannungskästen befanden ....den Raum hatten wir dann auch schon während der Party geräumt....ok heute hat er mich dann angerufen und gemeint mann kommt in Teufels Küche wenn mann sowas unangemeldet macht mann muss 10.000€ und mehr zahlen an strafe weil die Räumlichkeit nicht für soviele Leute zugelassen wäre .....wo sind die Richtlinien dafür und wo der Strafenkatalog kennt sich hier jemand damit aus wäre dankbar für jede Antwort!!
 
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Lösung
Dom
Keine "Rechtsberatung", aber sicher Ärger wirst du unter anderem bekommen wegen:
  • nicht gezahlter GEMA-Gebühren
  • Unerlaubtem Getränkeausschank
  • Probleme wegen Steuerhinterziehung
  • normalerweise wird erstmal die Anlage eingezogen - gibts aber wieder
  • fehlende Versicherungen

angenommen es gibt feuer oder jemand kippt um, kreislaufzusammenbruch und kratzt ab - Probleme wegen fehlender Bersicherung bis hin zu fahrlässiger Tötung!
An allem was passieren könnte, wird man versuchen, dir ne Mitschuld anzuhängen. Die Auflagen sind dafür ja nicht grundlos hoch, man bedenke auch die Brandschutzvorschriften!

eigentlich Schade, hät mal wieder bock auf ne schöne "illegale"...
Es haftet (in der Theorie) der Verursacher/Schuldige eines Schadens. Unter Umständen kann das ein Veranstalter sein, der seiner Sicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Deshalb gibt's Veranstalterhaftpflichtversicherungen, damit man nicht auf dem Schaden sitzen bleibt.

richtig! Deshalb habe ich die Frage in den Raum geworfen.
Folge von solchen illegalen Parties ist im Schadensfall eine riesige Bürokratie, da keiner direkt belangt werden kann, einiges an Ärger, womöglich noch Unschuldige, die mit reingezogen werden und Streit zwischen den Beteiligten Leuten, da sich warscheinlich niemand selbst die Schuld eingesteht.
 
Ich verfolge das hier son bisschen mit und klinke mich nun dochmal ein.
Ich bin zwar kein Experte, was Rechtsnovellen angeht, aber Aussagen wie
sind auf Polizisten bezogen totaler Quatsch.

Es gibt Kleinliche Menschen und auch unter Polizisten, aber die meisten Leute checken halt erst, wie Recht manche Leute doch haben, wenn sie erstmal mit ihrem stumpfsinnigen ,,ich bin alleine auf der Welt" denken auf die Schnauze fallen.
Lass mal bei so einer Party jdn. zu viel trinken und im See ersaufen, ja genau das ist dem Austauschschüler meiner Schule vor ein paar Wochen passiert und sogar ohne Alkohol.

Durchaus hat es seine Berechtigung, das bestimmte Dinge illegal sind, dass geht von Waldbrandgefahr durch Kippe, bis Schlägerei durch Suff und fehlendes Sicherheitspersonal.
Und wer haftet im Falle eines solchen Vorfalles?
Es hat seinen Sinn, das es Veranstalter gibt, denn wo Leute sind passiert scheisee.

Wer meint, über den Gesetzen zu stehen, der soll seine Erfahrungen machen, aber dann auch dazu stehen und nicht im Internet rumjammern.


Noch nicht viel Kontakt mit der Polizei gehabt oder? Die liebe aber nette Gefahr im Verzug erlaubt den Jungs eigentlich alles was Spaß macht. Und du weißt nicht wie viele Saddisten es bei der Polizei gibt.

Naiv, aber mach du mal deine eigenen Erfahrungen und geh auf illegele Raves bzw allgemein im Untergrund feiern, dann wirst du merken, dass die Polizei nicht immer die nettesten sind.
 
@drunkenman:

Wo hab ich denn bitte gesagt, das die Polizei immer nette Menschen sind.
Ich hab die Polizei verteidigt, da es durchaus richtig ist, illegale Partys zu räumen, ebend wegen den o.g. Gründen.

KA, was du erlebt hast, das hat aber nix damit zu tun es manchmal richtig ist, den Spaßverderber zu spielen.
 
Ich nehm auch mal schnell n Rudel Bullen in Schutz.:D
Noch nie Probleme mit denen gehabt.
Bis jetzt bin ich nur höflichen und netten Polizeibeamte begegnet!
Selbst dann, wo ich mal den Unfug gemacht habe. :D

Bei ner illegalen Party kann man natürlich nicht erwarten das die Beamten sonderlich nett sind. Sollte klar sein.
 
Mal zu Gefahr in Verzug:
GiV ist gegeben, wenn die Einholung eines vorherigen richterlichen Beschlusses den Ermittlungserfolg ganz oder teilweise vereiteln oder gefährden würde. Somit sind z.B. Anordnungen zur Wohnungsdurchsuchung durch den o.g. Personenkreis auch ohne richterlichen Beschluss möglich.
aus Wikipedia

Ich denke, dass das bei einer Party nicht der Fall ist...
Seit einem Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 2001 (BVerfGE 103, 142 ff.) wird der Begriff der GiV im Bereich der Wohnungsdurchsuchung sehr eng ausgelegt und muss einer jeweiligen Einzelfallprüfung standhalten. Die richterliche Anordnung einer Durchsuchung soll demnach die Regel, die nichtrichterliche die Ausnahme sein. GiV muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen sind. Reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen oder lediglich auf kriminalistische Alltagserfahrung gestützte, fallunabhängige Vermutungen reichen für die Prognose der GiV nicht aus.
Und es wird anscheinend ganz schön streng gesehen und wird deshalb wohl eher Einschüchterung von Seiten der netten Herren Beamten sein.
 
ich kann nur sagen dass hier die bullen einfach nur furchtbar sind .. egal ob man im recht oder im unrecht ist ... ausnahme sind komischerweise die beamten in zivil ... die sind eigentlich ganz nett ... ist halt ne ganz bestimmte sorte mensch, die bulle werden ... das gilt ganz besonders für die frauen, whuuuaaah da schüttelt es mich
 
... das gilt ganz besonders für die frauen, whuuuaaah da schüttelt es mich

wieviel tage hat sie dich denn ans bett gefesselt:p:p:p:d

im ernst:
zum grössten teil hast du recht
hatte es aber auch schon das die jungs vom trachtenverein erst ganz entspannt waren dann aber von irgendwelchen deppen aus dem publikum so lange genervt wurden bis sie auch total angepisst waren:mad:
zum glück konnte ich in der zeit meine sachen packen und mich vom acker machen:d
 
ich kann nur sagen dass hier die bullen einfach nur furchtbar sind .. egal ob man im recht oder im unrecht ist ... ausnahme sind komischerweise die beamten in zivil ... die sind eigentlich ganz nett ... ist halt ne ganz bestimmte sorte mensch, die bulle werden ... das gilt ganz besonders für die frauen, whuuuaaah da schüttelt es mich

Zieh halt in meine Ecke wenn Du mehr mit der Polizei zu tun haben willst. :D
Hier sind se echt entspannt.
Auch die Frauen. Kenne sogar zwei privat. ;)
 
ausnahmen bestätigen immer die regel .. ich kenne auch privat ne bulette auf die ich sogar tierisch scharf wär wenn ich nicht schon vergeben wär^^ .. die ist auch bei den kölner bullen, wo es allgemein wesentlich lockerer zugeht als bei den B. gladbachern .. da wollte ich letztens nur mal nach nem aktebzeichen fragen und hätte echt ****en können .. und es ging dabei NICHT um ne sache GEGEN mich! aber das hässliche mannsweiblesbenviech hättet ihr mal erleben müssen .. die sah aus wie ein penner! und so kam se mir auch rüber ..
 
Hallo,
ich habe eine Frage zu einer speziellen Idee.
Bei uns im Ruhrgebiet gibt es viele Kioske und ich habe mit dem Betreiber des Kiosks bei mir um die Ecke die Idee ausgeheckt, dass wir den Keller seiner Bude freiräumen und dort eine kleine Party schmeißen, während oben im Verkaufsraum der normale Kioskbetrieb weiterlaufen soll.
Es sollen keine Plakate aufgehangen und keine Flyer verteilt werden. Der Zutritt ist nur mit Einladung gestattet und somit "privat". Dennoch wird der Kiosk im Erdgeschoss natürlich einen erhöhten Umsatz machen und die Party ist nur über den Verkaufsraum zu erreichen.
Ist diese Party in der oben beschriebenen Form wirklich privat oder nicht?
 
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Hallo,
ich habe eine Frage zu einer speziellen Idee.
Bei uns im Ruhrgebiet gibt es viele Kioske und ich habe mit dem Betreiber des Kiosks bei mir um die Ecke die Idee ausgeheckt, dass wir den Keller seiner Bude freiräumen und dort eine kleine Party schmeißen, während oben im Verkaufsraum der normale Kioskbetrieb weiterlaufen soll.
Es sollen keine Plakate aufgehangen und keine Flyer verteilt werden. Der Zutritt ist nur mit Einladung gestattet und somit "privat". Dennoch wird der Kiosk im Erdgeschoss natürlich einen erhöhten Umsatz machen und die Party ist nur über den Verkaufsraum zu erreichen.
Ist diese Party in der oben beschriebenen Form wirklich privat oder nicht?

Ich glaube das sie illegal ist, denn eine Genehmigung muss trotzdem her :cool:
 
Hallo,
ich habe eine Frage zu einer speziellen Idee.
Bei uns im Ruhrgebiet gibt es viele Kioske und ich habe mit dem Betreiber des Kiosks bei mir um die Ecke die Idee ausgeheckt, dass wir den Keller seiner Bude freiräumen und dort eine kleine Party schmeißen, während oben im Verkaufsraum der normale Kioskbetrieb weiterlaufen soll.
Es sollen keine Plakate aufgehangen und keine Flyer verteilt werden. Der Zutritt ist nur mit Einladung gestattet und somit "privat". Dennoch wird der Kiosk im Erdgeschoss natürlich einen erhöhten Umsatz machen und die Party ist nur über den Verkaufsraum zu erreichen.
Ist diese Party in der oben beschriebenen Form wirklich privat oder nicht?

Schlagwort GEMA
 
dass wir den Keller seiner Bude freiräumen und dort eine kleine Party schmeißen, [...] Zutritt ist nur mit Einladung gestattet und somit "privat".
Ja natürlich ist es dann privat. Wenn ich in meinem Keller eine Party machen würde, wäre das privat, auch wenn darüber meine Geschäftsräume liegen würden.

Ich glaube das sie illegal ist, denn eine Genehmigung muss trotzdem her :cool:
Wir leben in einem mehr oder weniger freien Land und es steht dem Kioskbesitzer frei, "im Keller seiner Bude" eine Party zu feiern, das kann ihm niemand verbieten.

Das hilft natürlich überhaupt nicht weiter. GEMA-Gebühren sind zu entrichten, wenn die Veranstaltung öffentlich ist, damit ist gemeint, dass nicht zwischen allen Gästen eine persönliche Verbundenheit besteht. Nun kommt's darauf an, wie der Fragesteller die Einladungen verteilt.
 
Hallo,
ich habe eine Frage zu einer speziellen Idee.
Bei uns im Ruhrgebiet gibt es viele Kioske und ich habe mit dem Betreiber des Kiosks bei mir um die Ecke die Idee ausgeheckt, dass wir den Keller seiner Bude freiräumen und dort eine kleine Party schmeißen, während oben im Verkaufsraum der normale Kioskbetrieb weiterlaufen soll.
Es sollen keine Plakate aufgehangen und keine Flyer verteilt werden. Der Zutritt ist nur mit Einladung gestattet und somit "privat". Dennoch wird der Kiosk im Erdgeschoss natürlich einen erhöhten Umsatz machen und die Party ist nur über den Verkaufsraum zu erreichen.
Ist diese Party in der oben beschriebenen Form wirklich privat oder nicht?

Wenn es einmalig bis selten so eine Party, wie beschrieben, gibt ist es (wahrscheinlich) privat.
Wenn es regelmäßig ist, dann nicht.
Nach dem Prinzip gibt es ja in Großstädten immer wieder den Versuch die Anforderungen an Clubs / Gastronomie zu umgehen. Da ist ein Laden offiziell eine Galerie oder ein Kulturverein, macht aber regelmäßig Partys im Keller darunter. Das geht solange gut, bis das Amt was mitbekommt. Gema steht auch irgendwann auf der Matte.
Die Läden unterteilen sich - i.m.o. - in zwei Haufen: der eine, da läuft eh nie was, die machen von alleine zu. Der andere, da läufts gut, dann beschweren sich aber die Anwohner über Bass von unten oder Publikum auf der Strasse und dann machen die auch zu. Darf ich seit Jahren in meiner Nachbarschaft verfolgen. :)
 
ihr macht alle so nen aufriss...

dann müsste man ja absolut jede geburtstagsparty anmelden!

natürlich ist es privat wenn man die leute selber einlädt! und natürlich muss man dann KEINE gema zahlen. auch wenn man das mit 100 leuten macht.

frage: wann ist eine party privat?

antwort: wenn sie nicht öffentlich beworben wird, kein eintritt genommen wird und die party keinen gewinn abwirft und jeder persönlich eingeladen worden ist und somit keinen gewerblichen charakter aufweist.

wenn das der fall ist, dann muss weder gema gezahlt werden noch irgendwas anders.
 
also bei 150-200 Leuten von ner PRIVAT Party zu reden... :) da kommt mir Pippi in die Augen
Wieso nicht? Wenn ich einen runden Geburtstag feiere und "großzügig" einlade, käme ich locker auf 150 Gäste. Bei meiner Hochzeit übrigens waren es knapp 300... Vor drei Wochen hatte ich ein Hochzeitsbooking: 400 geladene Gäste. usw usf

Wieso sollte dann also selbst bei einer reinen "Jugendfete" nicht 150 oder mehr Leute zusammen kommen? Ist sicher nicht die Regel, aber auch nicht unbedingt selten.
 
Vor drei Wochen hatte ich ein Hochzeitsbooking: 400 geladene Gäste.

Eine Hochzeit mit 80 Beteiligten ‑ bestehend aus der Verwandtschaft und dem weiteren Freundeskreis ‑, d.h. bei welcher sich einige nicht kennen, ist Öffentlichkeit gegeben. Insofern besteht GEMA-Pflicht. So entschied das Amtsgericht München (Az.: 161 C 28978/00), dass eine Hochzeit mit Live-Band nur dann nicht öffentlich ist, wenn nachgewiesen werden kann, dass ausnahmslos alle Hochzeitsgäste eine „persönliche Beziehung" zu Bräutigam oder Braut hatten und „genau abzugrenzen" sind. Wichtig hierbei ist, dass die Gästeliste auf Verwandte und Freunde eingeschränkt ist. Bei Anfragen seitens der GEMA kann die Gästeliste unter Verweis auf obiges Aktenzeichen vorgelegt werden.

Alles nicht so ganz einfach, ne?? ;)
 
Alles nicht so ganz einfach, ne?? ;)
Doch ... Denn zu zitierst es ja selbst:

dass eine Hochzeit mit Live-Band nur dann nicht öffentlich ist, wenn nachgewiesen werden kann, dass ausnahmslos alle Hochzeitsgäste eine „persönliche Beziehung" zu Bräutigam oder Braut hatten und „genau abzugrenzen" sind. Wichtig hierbei ist, dass die Gästeliste auf Verwandte und Freunde eingeschränkt ist..

Diese Gästeliste liegt mir übrigens noch vor...
 
Da steht aber auch, dass sich alle Gäste kennen müssen. Das heißt nicht nur du als Brätigam musst alle Gäste kennen, sondern die sich auch untereinander.

Eine Hochzeit mit 80 Beteiligten ‑ bestehend aus der Verwandtschaft und dem weiteren Freundeskreis ‑, d.h. bei welcher sich einige nicht kennen, ist Öffentlichkeit gegeben.

Mir ists aber prinzipiell schnuppe...die GEMA wird hierzulande überbewertet und deren Befugnisse erst recht.
 

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