Welche Strafen drohen bei einer Illegalen (Rave-)Party?

LSDpastor

LSDpastor

Mitglied
Dabei seit
26 Apr 2005
Beiträge
12
Reaktionen
0
Ort
AM wASSER

(Rave) Veranstaltung nicht angemeldet - Konsequenzen​

Hallo Leute vielleicht kann mir jemand weiterhelfen? Vor 4 Wochen habe ich in einem Gewerbegebiet einen Keller angemietet um Partys zu feiern und ähnliches ....jetz am Wochende war die erste und es war ein riesen erfolg wir hatten es als geschlossene Geselschaft laufen und es kammen ca150 Leute 100flyer hatten wir gedruckt und persönlich ausgegeben dort wurden auch die 5€ ukb schon erwähnt.......die polizei kamm nich vorbei es war alles bestens bis auf das der Vermieter auch vorbeikamm und gesehn hatte das wir auch einen Raum benutzt hatten der garnicht angemietet war und hinter dem sich hochspannungskästen befanden ....den Raum hatten wir dann auch schon während der Party geräumt....ok heute hat er mich dann angerufen und gemeint mann kommt in Teufels Küche wenn mann sowas unangemeldet macht mann muss 10.000€ und mehr zahlen an strafe weil die Räumlichkeit nicht für soviele Leute zugelassen wäre .....wo sind die Richtlinien dafür und wo der Strafenkatalog kennt sich hier jemand damit aus wäre dankbar für jede Antwort!!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Lösung
Dom
Keine "Rechtsberatung", aber sicher Ärger wirst du unter anderem bekommen wegen:
  • nicht gezahlter GEMA-Gebühren
  • Unerlaubtem Getränkeausschank
  • Probleme wegen Steuerhinterziehung
  • normalerweise wird erstmal die Anlage eingezogen - gibts aber wieder
  • fehlende Versicherungen

angenommen es gibt feuer oder jemand kippt um, kreislaufzusammenbruch und kratzt ab - Probleme wegen fehlender Bersicherung bis hin zu fahrlässiger Tötung!
An allem was passieren könnte, wird man versuchen, dir ne Mitschuld anzuhängen. Die Auflagen sind dafür ja nicht grundlos hoch, man bedenke auch die Brandschutzvorschriften!

eigentlich Schade, hät mal wieder bock auf ne schöne "illegale"...
Ich find's schon wieder lustig hier!
Wenn ihr euch Sorgen macht, was passieren könnte dann solltet Ihr euch mal überlegen, ob ihr euere Party nicht lieber doch "legal" machen wollt!
 
Öhm.. zur Feststellung der Personalien und deren Überprüfung ist die Polizei berechtigt diesen zu verlangen. wenn Du die Herrausgabe des Ausweies verweigerst, dann findest dich ganz fix in erkennungsdienstlicher behandlung auf dem nächsten polizeirevier..
abgesehn davon dass dir sowas unterumständen als widerstand gegen vollstreckungsbeamte etc ausgelegt werden kann.. was du nicht machen musst sind angaben zur Sache, sofern du deswegen in irgendeiner weise belangt werden könntest. aber zu deiner Person bist du verpflichtet angaben zu machen.. also is der tipp "ausweis der polizei geben zu vermeiden" bullshit vom feinsten und mit vorsicht zu genießen ;)

blablabla
das ist mir schon sooo oft haargenau so gegangen:
(letzens war ich sogar am auflegen wärend sie gekommen sind) polizei fragt mich, ob ich der veranstalter bin, oder ob ich weis, wers ist. ich sag nein. dann fragen die nach dem ausweis. dann sag ich nichts, und geh langsam von ihnen weg, und begeb mich zu den aderen leuten, und geh dort dann im trubel unter... sind auch immer genug andre leute dort, die ihren ausweis aus welchem grund auch immer nicht dabei haben..
 
... sind auch immer genug andre leute dort, die ihren ausweis aus welchem grund auch immer nicht dabei haben..

Du bist in D. auch nicht dazu verpflichtet deinen Perso/Reisepass immer bei dir zu haben. Du musst laut deutschem Recht einen Perso besitzen (Ausweispflicht)...kannst den aber immer zuhause rumliegen haben. Wenn die Polizei deine Personalien bei ner Kontrolle feststellen will, dann muss sie eben mit zu dir nach Hause kommen oder du reichst das Dokument nach.

Wir haben hier eine "Ausweispflicht", aber keine "Mitführpflicht". ;)

In Deutschland gibt es zwar eine Ausweispflicht, aber keine allgemeine Mitführpflicht. Sonderfälle in Deutschland sind der Gebrauch von Kraftfahrzeugen, wo ein Führerschein, sowie das Tragen einer Waffe, wo ein Personalausweis oder Reisepass mitzuführen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die müssen gar nix .. in 99% der Fälle gehst DU mit aufs Revier ..

und dann? Hab ich immernoch keinen Perso/Reisepass da. Nenn mir also den Nutzen dieser Maßnahme. Also werden sie mich wohl auffordern den nachzureichen oder sonst was. Aber an Ort und Stelle (und auch auf dem Revier) können Sie meine Personalien dann immernoch nicht feststellen.
 
und dann? Hab ich immernoch keinen Perso/Reisepass da. Nenn mir also den Nutzen dieser Maßnahme. Also werden sie mich wohl auffordern den nachzureichen oder sonst was. Aber an Ort und Stelle (und auch auf dem Revier) können Sie meine Personalien dann immernoch nicht feststellen.
Und dann kann man dich bis zu 24h festhalten .. wenn se bis dahin nicht deine Identität geklärt haben müssen sie dich wieder gehen lassen .. so sieht die Realität aus ..
 
was ich so erlebt habe, (zumindest in Italien), dann passiert in 95% der fälle nichts, wenn jemand keinen ausweis dabei hat, sprich, er wird nicht mit aufs revier genommen zur feststellung der identität.. außer derjenige befindet sich in einem offensichtlich verhängnissvollem zustand..
 
Und dann kann man dich bis zu 24h festhalten .. wenn se bis dahin nicht deine Identität geklärt haben müssen sie dich wieder gehen lassen .. so sieht die Realität aus ..

blabla...ich weiß ja nicht, wie deine Erfahrungen mit der Polizei so sind. Aber nur, weil sie rechtlich die Möglichkeit haben dich 24h wegen nix einzukassieren, passiert das nicht wegen nem nicht vorhandenen Ausweis.

Komm ma wieder in die Realität zurück. :rolleyes:
 
blabla...ich weiß ja nicht, wie deine Erfahrungen mit der Polizei so sind. Aber nur, weil sie rechtlich die Möglichkeit haben dich 24h wegen nix einzukassieren, passiert das nicht wegen nem nicht vorhandenen Ausweis.

Komm ma wieder in die Realität zurück. :rolleyes:
Du lebst in einer totalen Traumwelt .. nix bla bla ..
 
Du lebst in einer totalen Traumwelt .. nix bla bla ..

Du solltest evtl. weniger Hollywood gucken, damit du wieder ein wenig klarer in unsere Welt sehen kannst. Auch die deutsche Polizei kennt sowas wie Verhältnismäßigkeit. Da dich kein Gesetzt dazu verpflichtet deinen Ausweis bei dir zu tragen, werden sie dich wegen deinem gesetzteskonformen Verhalten bestimmt 24h festhalten. :rolleyes::eek:
 
Du solltest evtl. weniger Hollywood gucken, damit du wieder ein wenig klarer in unsere Welt sehen kannst. Auch die deutsche Polizei kennt sowas wie Verhältnismäßigkeit. Da dich kein Gesetzt dazu verpflichtet deinen Ausweis bei dir zu tragen, werden sie dich wegen deinem gesetzteskonformen Verhalten bestimmt 24h festhalten. :rolleyes::eek:

Hör mal .. lies dir nochmal den Threadtitel durch und denke nach .. wenn Du als Veranstalter dieser illegalen Geschichte von den Bullen angesprochen wirst und sie die Party beenden wollen und schon eine Anzeige von irgend nem Anwohner besteht, gehst Du mit aufs Revier, falls Du dich nicht ausweisen kannst, dort kannste dann Telefonieren, dass jemand deinen Perso anschleppt oder sonst was .. Ende der Durchsage.
 
Da dich kein Gesetzt dazu verpflichtet deinen Ausweis bei dir zu tragen, werden sie dich wegen deinem gesetzteskonformen Verhalten bestimmt 24h festhalten. :rolleyes::eek:

.. was sagt doch gleich §1 des PAuswG . Aber ein Gesetzt gibt es tatsächlich nicht. ;)

Mal ganz ehrlich, glaubst du wirklich, das dein Verhalten gesetzeskonform ist wenn du dich auf einer illegalen nicht genehmigten Party rumtreibst? Man merkt, dass du zum Glück noch keinen Umgang mit der Polizei hattest. Sie dürfen und werden dich festhalten bis deine Identität eindeutig erwiesen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bezieh mich hier auf die Aussage von Nilotek:
[...] sind auch immer genug andre leute dort, die ihren ausweis aus welchem grund auch immer nicht dabei haben.

Da geht es nicht um den Veranstalter oder denjenigen, der die Anlage da aufgebaut hat, sondern lediglich um den Besucher einer solchen Party. Der begeht nämlich mit nichten eine Straftat, wenn er sich auf dieser Party aufhält. Darauf und auf nichts anderes bezieht sich meine Aussage, dass du nicht ständig deinen Ausweis mit dir rumtragen musst.

Sie dürfen und werden dich festhalten bis deine Identität eindeutig erwiesen ist.

Solange das innerhalb von 24h passiert...maybe. Wenn sie dich als VA aufgegriffen haben, mag das meinetwegen auch länger gehen, weil da der Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit im Raum steht. Aber...und da kommen wir wieder zum zitierten Absatz zurück...dich nur um deine Personalien festzustellen ohne das du auch nur ansatzweise gegen das Gesetz verstoßen hast, darf auch die Staatsmacht nicht. Und der Besuch einer nicht angemeldeten Party fällt nicht in den Bereich einer Ordnungswidrigkeit oder sogar einer Straftat.

was sagt doch gleich §1 des PAuswG . Aber ein Gesetzt gibt es tatsächlich nicht.

und wo steht da, dass ich den immer bei mir tragen muss? Da steht nur, dass ich ihn besitzen und auf Verlangen vorzeigen muss. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
und wo steht da, dass ich den immer bei mir tragen muss? Da steht nur, dass ich ihn besitzen und auf Verlangen vorzeigen muss. ;)

Du musst ihn auf Verlangen vorzeigen. Was heißt das wohl, wenn der liebe Herr in Blau vor dir steht und ihn dann verlangt. Wie willst du ihn jederzeit auf Verlangen vorzeigen wenn du ihn nicht bei dir hast, das erklärst mir mal in diesem unserem Universum ;)

Edit: Es geht ohne Beschluss/Anordnung (im Regelfall) nie länger als 24Std.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du musst ihn auf Verlangen vorzeigen. Was heißt das wohl, wenn der liebe Herr in Blau vor dir steht und ihn dann verlangt. Wie willst du ihn jederzeit auf Verlangen vorzeigen wenn du ihn nicht bei dir hast, das erklärst mir mal in diesem unserem Universum ;)

Man muss ihn ja nicht *jederzeit* vorzeigen können, sondern eben nur auf Verlangen. Es bleibt dabei, es gibt in Deutschland keine Pflicht, einen Ausweis mit sich zuführen.

Wer natürlich wie 15 *aussieht* und an der Kinokasse Bier haben will oder mitten in der Nacht in der Disco rumspringt, der kann mitunter einen Ausweis gut gebrauchen ;-).

Wenn die Polizei Personalien aufnimmt und die stimmig sind (Abgleich über Zentrale erfolgreich) würde ich für den Gast einer illegalen Party keine Probleme erwarten. (Später ggf. Post vom Ordnungsamt, aber das ist etwas anderes.)
 
Du musst ihn auf Verlangen vorzeigen. Was heißt das wohl, wenn der liebe Herr in Blau vor dir steht und ihn dann verlangt. Wie willst du ihn jederzeit auf Verlangen vorzeigen wenn du ihn nicht bei dir hast, das erklärst mir mal in diesem unserem Universum ;)

So leider nicht ganz korrekt.

man muss
einen Personalausweis [...] besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde
vorlegen können. [Quelle: §1 PersAuswG]

bedeutet aber nicht (wie oben bereits geschrieben wurde), dass du deinen Ausweis ständig mitführen musst.

Edit: der Pfefferminz war schneller... :d
 
Man muss ihn ja nicht *jederzeit* vorzeigen können, sondern eben nur auf Verlangen. Es bleibt dabei, es gibt in Deutschland keine Pflicht, einen Ausweis mit sich zuführen.

Wer natürlich wie 15 *aussieht* und an der Kinokasse Bier haben will oder mitten in der Nacht in der Disco rumspringt, der kann mitunter einen Ausweis gut gebrauchen ;-).

Wenn die Polizei Personalien aufnimmt und die stimmig sind (Abgleich über Zentrale erfolgreich) würde ich für den Gast einer illegalen Party keine Probleme erwarten. (Später ggf. Post vom Ordnungsamt, aber das ist etwas anderes.)

So ist es richtig, es gibt keine Ausweispflicht, lustiger Weise ist es dennoch eine Ordnungswidrigkeit wenn man sich nicht ausweisen kann. Und die Herren dürfen dich bis zur Klärung deiner Personalien auch festsetzen. Völlige Zeitverschwendung sich hier weiter zu unterhalten, denn das ist wohl das geringere Problem bei illegalen Parties.
 
.. Wenn die Polizei deine Personalien bei ner Kontrolle feststellen will, dann muss sie eben mit zu dir nach Hause kommen oder du reichst das Dokument nach. .

...

Ich bezieh mich hier auf die Aussage von Nilotek:
...
Nur noch so als Nachtrag .. ich habe mich auf dein "muss" bezogen und wiederhole es nochmal .. die Polizei muss gar nichts .. und wenn es erst mal soweit ist, dass sie deinen Ausweis sehen wollen, dann glaubst Du doch wohl selber nicht, dass sie sich mit der Aussage "Hab ich nicht dabei .. ihr MÜSST jetzt mit zu mir nach Hause fahren, damit ich ihn euch zeigen kann, ODER ABER ich melde mich die Tage wieder bei euch auf der Wache ..." abfinden werden, wenn dieses "zu Hause" etliche Kilometer vom Ort des Geschehens entfernt ist .. aber leb Du ruhig weiter in deiner Traumwelt ..
 
zu 90 prozent lässt sich mit der polizei "auch in bayern" gut reden und eine für alle sinnvolle lösung finden. leider gibt es aber auch die 10 prozent an polizisten die sich einfach nicht an recht und gesetz halten. die machen was sie wolln. mit denen hat man pech. leider ist die tendenz an solchen schwarzen schafen zu geraten gefühlsmässig am zunehmen... :/
 
zu 90 prozent lässt sich mit der polizei "auch in bayern" gut reden und eine für alle sinnvolle lösung finden. leider gibt es aber auch die 10 prozent an polizisten die sich einfach nicht an recht und gesetz halten. die machen was sie wolln. mit denen hat man pech. leider ist die tendenz an solchen schwarzen schafen zu geraten gefühlsmässig am zunehmen... :/
Ich sag dir jetzt mal was .. wenn man schon das Risiko eingeht so eine ILLEGALE Veranstaltung durchzuführen, dann ist es absolut idiotisch keinen Ausweis (für den Fall der Fälle) mitzunehmen .. was für den Besuch einer solchen Veranstaltung gilt, will ich hier gar nicht besprechen ..
 
Ich verfolge das hier son bisschen mit und klinke mich nun dochmal ein.
Ich bin zwar kein Experte, was Rechtsnovellen angeht, aber Aussagen wie
leider ist die tendenz an solchen schwarzen schafen zu geraten gefühlsmässig am zunehmen... :/
sind auf Polizisten bezogen totaler Quatsch.

Es gibt Kleinliche Menschen und auch unter Polizisten, aber die meisten Leute checken halt erst, wie Recht manche Leute doch haben, wenn sie erstmal mit ihrem stumpfsinnigen ,,ich bin alleine auf der Welt" denken auf die Schnauze fallen.
Lass mal bei so einer Party jdn. zu viel trinken und im See ersaufen, ja genau das ist dem Austauschschüler meiner Schule vor ein paar Wochen passiert und sogar ohne Alkohol.

Durchaus hat es seine Berechtigung, das bestimmte Dinge illegal sind, dass geht von Waldbrandgefahr durch Kippe, bis Schlägerei durch Suff und fehlendes Sicherheitspersonal.
Und wer haftet im Falle eines solchen Vorfalles?
Es hat seinen Sinn, das es Veranstalter gibt, denn wo Leute sind passiert scheisee.

Wer meint, über den Gesetzen zu stehen, der soll seine Erfahrungen machen, aber dann auch dazu stehen und nicht im Internet rumjammern.
 
zu 90 prozent lässt sich mit der polizei "auch in bayern" gut reden und eine für alle sinnvolle lösung finden. leider gibt es aber auch die 10 prozent an polizisten die sich einfach nicht an recht und gesetz halten. die machen was sie wolln. mit denen hat man pech. leider ist die tendenz an solchen schwarzen schafen zu geraten gefühlsmässig am zunehmen... :/

Jetzt wird hier aber schwarzgemalt und es geht deutlich off-topic.

Nur soviel: Auch in der Polizei gibt es einen Spiegel der Gesellschaft, d.h. Neurosen, Meinungen, Verhaltensweisen, die man in der Gesellschaft findet, findet man auch dort. Der einzige Unterschied dürfte vielleicht sein, dass meist keine Leute mit sehr guter Schulausbildung diese Laufbahn einschlagen, aber das sagt überhaupt gar nichts über den Charakter aus und der zählt hier.

Deine Erfahrung kann ich zu 100% nicht bestätigen, aber es kommt halt immer darauf an wie man mit den Leuten redet, ganz egal wo in diesem Ländle.

BT ???
 
lustiger Weise ist es dennoch eine Ordnungswidrigkeit wenn man sich nicht ausweisen kann.
Nein, ist es nicht. (Ansonsten belege bitte Deine Behauptung.)

Und wer haftet im Falle eines solchen Vorfalles?
Es haftet (in der Theorie) der Verursacher/Schuldige eines Schadens. Unter Umständen kann das ein Veranstalter sein, der seiner Sicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Deshalb gibt's Veranstalterhaftpflichtversicherungen, damit man nicht auf dem Schaden sitzen bleibt.
 

Zurück
Oben