Schweiz Greift durch?

Okay wenn man den Gesetzestext liest und es ein Richter genau nimmt könnte es komisch enden.

Doch das mit dem Vertrag ist völliger Quatsch. Das würde im Umkehrschluss bedeuten dass man den Betrag zahlt und dann wild drauflos kopieren und sogar verkaufen darf. Und würde mich nicht wundern wenn dies als Schuldgeständnis vor Gericht bewertet werden kann. Straftaten kann man sich nicht erkaufen, sonst hätte ich gerne 3x einen Banküberfall, bitte.

Würde mich nicht wundern wenn die Majors selbst die IFPI Schweiz zurechtstutzen wird. Denn dies ist äusserst kontraproduktiv gegenüber der neuen Strategie der Downloadshops, da man ein Musik-File selbst als Tonträger betrachtet und selbst die erworbene Rechte so illegal werden lässt, denn die Files darf man ja eine vorgegebene Anzahlmal kopieren.

Und ein Endgelt für die öffentliche Aufführung leistet bereits schon der Veranstalter da er entsprechende Abgaben zahlen muss.
Intressant im URG ist noch dass der Entgelt an den Künstler zu gehen hat und nicht an irgendwelche Künstler sondern an !!den!! Künstler. Wobei wahrscheinlich sind viele Urheber-Rechte im Besitz der Labels und gar nicht beim Musiker.
 

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