Samples aus Sets verwenden?

DDD schrieb:
Samples um beim Live Auflegen diese Live zu verwenden um das eigene Set anzureichern - ja - weil einmalig und i.d.R. auch nicht reproduzierbar.

Genau das hatte ich gemeint :)
 
DDD schrieb:
Ja Mando - aber Du siehst hoffentlich auch, was hier mal wieder gemeint ist.
Da will sich jemand für lau Tracks besorgen, dieses als "Sample" verkaufen
und sich das Geld sparen, das er normal für den Track entrichten müsste.

Das will ich nicht!!! Dieses Sample, oder gebrabbel wies hier genannt wird gibts meines Erachtens nirgends zu kaufen, deswegen ja die Frage. (wenn mir einer sagt, dass es das zu kaufen gibt dann her damit)


Madman schrieb:
Irgendwie wird hier grad ein bißchen was durcheinandergeworfen.
Es geht hier um (Sprach-)Samples aus irgendwelchen Sets. Beispielsweise denke ich da mal an das berühmt-berüchtigte "Gude Laune blabla" oder das "Bad Boy Bill is comin' at ya..." usw.

Das beschreibts ganz gut.
 
Will E schrieb:
Dieses Sample, oder gebrabbel wies hier genannt wird gibts meines Erachtens nirgends zu kaufen, deswegen ja die Frage.


Da Du Dich unglücklich ausgedrückt hast.

Du willst diesen Ausschnitt (gesprochener) Text aus einem Set von Lexy& K Paul als LIVE-EINSATZ in Deinem Set verwursteln?

Dazu gibt es ein uneingeschränktes Ja.

Alle anderen Wege dazu ein klares Nein.
(Ausser Dir liegt eine Einverständniserklärung von diesen beiden Künstlern vor)
 
auch wenn ich mich jetzt vllt ein bissl unbeliebt mache: mal ganz ehrlich solange du nicht auf der loveparade auflegst juckt das keine sau. die gema juckts net weil entweder für alle tracks gema bezahlt wird oder für keine (wenn da dann ein sprachsample dabei is ausm radio juckts die eh net!) und das ein vertreter des labels bzw. die künstler selbst anwesend sind is wohl auch eher unwahrscheinlich !
 
gin schrieb:
juckt das keine sau.

Im Endeffekt nicht.

Die Frage ist aber:

Gibt man eine politisch korrekte Antwort oder eine politisch unkorrekte Antwort.

Aus letzterem entstanden die letzten Jahre eben viele Märchen und Mythen, die selbständig durch Flüsterpost mutiert sind ;)

Dass die Grauzone sehr groß und dehnbar ist, dürfte jedem klar sein und sollte jeder für sich selbst verantworten, mit allen Folgen daraus.

Und wenns dann mal soweit ist, dass jemand ne Klage ins Haus wandert, solls Niemand gewesen sein ;)
 
Mando schrieb:
Du willst diesen Ausschnitt (gesprochener) Text aus einem Set von Lexy& K Paul als LIVE-EINSATZ in Deinem Set verwursteln?

Genau das, ja (ist vielleicht nicht von denen selber gesprochen und durch nen Vocoder gezogen, aber ja) Sorry wenn das unklar oder kriminell rüberkam, aber jetzt weiß ich bescheid, danke.
 
Ich sage es mal wie es mein Medienrechtsdozent immer wieder formuliert hat:

"Was du nicht ge-urhebert hast darfst du nicht verwursten".

Wir können uns jetzt §§ um die Ohren kloppen und Ammenmärchen aufwuppen bis es uns aus den Körperöffnungen kommt.Selbst DJ Kalle aus Niedersten-Breckewede auf irgendeinem 4.Klassigen offenen Kanal einen Shoutout ins Mikrofon rülpst, hat Schutz, denn ist es automatisch ein Sprachwerk .Da es somit ein Werk ist, ist es geschützt und somit darf eine Verarbeitung oder Bearbeitung nicht ohne Genehmigung stattfinden.Mit der GEMA hat das rein gar nichts zu tun.Es ist und bleibt in diesem Fall genehmigungspflichtig und somit illegal es einfach zu verwursten.
 
mal ne andere richtung: wenn ich die original cd von irgendeinem klassiker habe (z.b. another one bites the dust oder sowas) dürfte ich den track remixen(also drumspur drunter neue bassline, reihenfolge etc.) und dann live spielen ? (nicht verkaufen is klar :D)
 
Audio-Pro schrieb:
er sagte live...
das könnte er ebensogut live verwursten.
ob vorher verwurstet oder live verwurstet ist doch wurst... so lange es keine mitschnitte vom "live" gibt und sowas nicht auf anderen wegen verbreitet wird sollte es ok sein (laut den vorherigen posts).
ist doch im prinzip nix anderes als mehrere platten ineinander zu mixen!
 
Er muss es ja irgendwo her haben und somit hat er eine mechanische Vervielfältigung erstellt deren Verbreitung ebenfalls Genehmigungspflichtig ist.


Aber macht was ihr wollt.Spielt was ihr wollt wo immer Ihr es herhabt.Wenn dann die Mutti brennt könnt ihr ja wieder dieses Forum vollheulen das euch irgendein Linksanwalt teures Papier geschickt hat.Verwurstung von Material an dem man nicht Urheber ist, ist und bleibt illegal oder zumindest äußerst grenzwertig
 
auch wenn ot und ich vll. eins aufs dach krieg, aber das is mal ne diskussion mit hohem unterhaltungswert.
ich blick zwar nimmer wer was, wann, von wem, warum und zu welchem zweck bei welchem anlass sampeln will aber ab seite drei bin ich ausm grinsen nimmer rausgekommen :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab mir über die Sache nochmal etwas Gedanken gemacht und bin an einer bestimmten Stelle hängengeblieben...

DDD schrieb:
Samples um beim Live Auflegen diese Live zu verwenden um das eigene Set anzureichern - ja - weil einmalig und i.d.R. auch nicht reproduzierbar.
Diese generieren sich aber eh meist aus dem Material das man dabei hat.
Und zwar exakt daran. Wenn man gewisse Stellen sampled, muss man diese ja zwangsläufig irgendwo speichern. Die Möglichkeit, das Set auf CD mit in den Club zu nehmen und dann über den Heady im Mixer zu samplen, lass ich mal aussen vor.
Gehen wir einfach mal davon aus, dass er das Sample auf CD brennt und mitnimmt. In dem Fall ist das Ganze doch aber theoretisch jederzeit reproduzierbar (klar, nicht zu 100% exakt) und widerspricht dem oben genannten doch eigentlich, oder hab ich grad einen Denkfehler?
 
Also wenn ich mir das ganz hier so angucke muss ich sagen, dass ich mir folgende Meinung gebildet habe:

Es ist wie so oft in Deutschland so, dass die Gesetze (oder die passive Abseitsregel) nicht 100%ig klar definiert sind. Ich denke das sich keiner, oder nur wenige Gema Beamte soviel Gedanken drüber gemacht haben, wie wir (oder auch die, die die Gesetzte gemacht haben). Über diese Grauzone muss sich jeder seine eigene Meinung bilden und entscheiden, wie er damit verfährt.
 
Aber macht was ihr wollt.Spielt was ihr wollt wo immer Ihr es herhabt.Wenn dann die Mutti brennt könnt ihr ja wieder dieses Forum vollheulen das euch irgendein Linksanwalt teures Papier geschickt hat.Verwurstung von Material an dem man nicht Urheber ist, ist und bleibt illegal oder zumindest äußerst grenzwertig
das zeigt mal wieder wie bescheuert das deutsche gesetz ist ! theoretisch könnte ich die original cd in player 1 legen ein paar looppunkte speichern, in player 2 und 3 meine eigens erstellten basslines und blabla reinlegen und das ganze dann zusammenablaufen lassen... wäre legal weil live gespielt und das original nicht verändert irgendwo aufn medium gebannt wurde .. wenn ich das ganze daheim mach aufnehm und dann live spiel soll das illegal sein ??? omfg wie bescheuert !!
 
naja wenn ich so oder so mit mp3s auflege fällt die höhere gema gebühr ja so oder so an ! will trotzdem nicht in meinen kopf rein warum das verboten sein soll obwohl ich ja den original tonträger besitze !
 

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