Dj Housemann
ist Toby San
@Argon
Nicht nur Handel und Besitz sind strafbar, sondern JEDER unerlaubte Umgang mit Drogen, mit Ausnahme, wie richtig gesagt, des reinen Konsums.
Aber was muss man in der Regel machen, um was konsumieren zu können? Was erwerben oder sich sonstwie verschaffen bzw. jemand anderes muss je nach dem was anbauen, herstellen, damit handeln, oder zumindest weitergeben, womit (zumindest abstrakt gesehen) der Konsumentenkreis vergrößert wird.
So ziemlich die einzige straflose Möglichkeit, Drogen zu nehmen, ist somit, an einem fremden Joint zu ziehen, den einem jemand anderes reicht (streng gesehen aber auch nur, wenn man ihn nicht einem Dritten weitergibt...). Damit bleibt aber immer noch die Straftat desjenigen, dem der Joint gehört wegen der Weitergabe. Und dass der Besitz von geringen Mengen zum reinen Eigenkonsum nicht bestraft wird, liegt nicht daran, dass es nicht mehr illegal wäre, sondern an der Geringfügigkeit - das Cannabis-Urteil des BVerfG wird oft falsch verstanden.
Somit ist in der Regel bei jedem festgestellten Drogenkonsum auch eine Straftat im Hintergrund zu vermuten, der die Polizei nachgehen und anzeigen MUSS (ansonsten: Strafvereitelung im Amt), auch wenn es letztlich von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird.
Das ist schon richtig, aber laut BTM sind diese Mittel "freigetragen". Das heisst: Man kann Sie stellen kein Marktgut dar, was wiederrum bedeutet, das man es weder besitzen, noch verkaufen kann. Nur der Bund kann es einem beschlagnahmen. Insofern kann man ja eigendlich nicht bestraft werden, da man nicht mit etwas was kein Warengut darstellt handeln kann...