the ox
riemengetrieben
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CoarseBeat schrieb:mal eine Frage am Rand:
Angenommen man wird in der Disko kontrolliert beim auflegen mit Laptop, was passiert dann wenn man seinen Ordner mit Rechnung (der ja durch siene reine Anwesenheit auch nichts beweißt) nicht da hat? Was passiert dann?
Und wenn es um sowas wie beschlagnahmen geht, wer ist berechtigt? Der von der GEMA oder der IFPI ja wohl kaum oder?!
So wie ich das kenne wählen die sich eine Anzahl von Songs aus und Du mußt binnen von sieben Tagen den rechtmäßigen Besitz der Originale nachweisen. Oder halt den Erwerb der Downloads.