Legalität von Mp3´s bzw. "Promos" !?

CoarseBeat schrieb:
mal eine Frage am Rand:
Angenommen man wird in der Disko kontrolliert beim auflegen mit Laptop, was passiert dann wenn man seinen Ordner mit Rechnung (der ja durch siene reine Anwesenheit auch nichts beweißt) nicht da hat? Was passiert dann?
Und wenn es um sowas wie beschlagnahmen geht, wer ist berechtigt? Der von der GEMA oder der IFPI ja wohl kaum oder?! :rolleyes:

So wie ich das kenne wählen die sich eine Anzahl von Songs aus und Du mußt binnen von sieben Tagen den rechtmäßigen Besitz der Originale nachweisen. Oder halt den Erwerb der Downloads.
 
the ox schrieb:
So wie ich das kenne wählen die sich eine Anzahl von Songs aus und Du mußt binnen von sieben Tagen den rechtmäßigen Besitz der Originale nachweisen. Oder halt den Erwerb der Downloads.

Na wenn das stimmt, sollten sieben Tage ja eigentlich ausreichen, um die fehlenden Tracks irgendwo zu erwerben :)
 
@ox:
Also die sagen dann z.B.: Wir wollen von 700 (beliebigen?!) Tracks einen Herkunftsnachweis?
 
Ne, ich kenne den Fall da ging es um 10 Stück ... und auch CDR Tracks, nicht MP3. Ist in meinem Bekanntenkreis passiert.
Mir stand dieses Jahr der GEMA Mann zweimal gegenüber, zuvor zehn Jahre nie.
Das eine Mal wollte er vom Veranstalter die 30% mehr, da ich mit Laptop aufgelegt habe. Ob da nun DigiScratch oder eigene Tunes (in Ableton) aktiv waren hat den eben so weing interessiert wie mein DJ Kollege neben mir, der mit CDRs am Start war. Der hat nur ein Laptop gesehen und Aufschlag gewollt. Das zweite Mal war die Location recht frisch und der war nur schauen ob es da überhaupt was zu holen gibt.
Die Herkunft meiner Files war dabei bisher bei mir persönlich noch nie Thema.
 
the ox schrieb:
Ne, ich kenne den Fall da ging es um 10 Stück ... und auch CDR Tracks, nicht MP3. Ist in meinem Bekanntenkreis passiert.
Mir stand dieses Jahr der GEMA Mann zweimal gegenüber, zuvor zehn Jahre nie.
Das eine Mal wollte er vom Veranstalter die 30% mehr, da ich mit Laptop aufgelegt habe. Ob da nun DigiScratch oder eigene Tunes (in Ableton) aktiv waren hat den eben so weing interessiert wie mein DJ Kollege neben mir, der mit CDRs am Start war. Der hat nur ein Laptop gesehen und Aufschlag gewollt. Das zweite Mal war die Location recht frisch und der war nur schauen ob es da überhaupt was zu holen gibt.
Die Herkunft meiner Files war dabei bisher bei mir persönlich noch nie Thema.

die gema is einfach nur bescheuert...
 
the ox schrieb:
Ob da nun DigiScratch oder eigene Tunes (in Ableton) aktiv waren hat den eben so weing interessiert wie mein DJ Kollege neben mir, der mit CDRs am Start war.

haben die ne Macke, wenn ich also Live Performe, und dazu Laptop als Sequenzer benutze, dann wollen die auch den Aufschlag ?
DAS SIND JA TOTALE SPASSTEN !!!!!!!!

Grüße ^^
 
danke euch für die vielen antworten!!

bei der bootleg frage muss ich mich nochmal genauer informieren, bin mir da noch nicht so sicher.

Für mich ist ein Bootleg eine "schwarzgepresste" Platte mit Liedern die aus dem WWW illegal heruntergeladen wurden. Remixe oder extendets können natürlich auch dazu gehören.

Auf diesen Platten steht meistens kein Hinweis auf Copyright o.ä., leider kann man aber teilweise nicht genau erkennen ob es wirklich ein bootleg ist oder nicht. klar gibt es compilations bei denen es klar ist, eil das cover schon so schlecht ist.

Ich frage deswegen weil auf diesen Bootlegs öfters Lieder sind, die man im Laden oder im Internet gar nicht legal erwerben kann, weil die Künstler noch gar kein öffentliches Release haben. Deshalb boomt der Bootleg-Markt ja auch so.

Wenn ich mir diese Compilations jetzt kaufe und damit auflege, spiele ich ja quasi eine Raubkopie, für die ich Depp aber bezahlt habe. Gibt es dafür eine Regelung oder Fälle in denen dieses Thema behandelt wurde?
 
@Nitrus: Wenn Du es auf einem offiziellen Wege (z.B. Plattenversand) erworben hast, dann würde ich mir darüber keinen allzu großen Kopf machen. Hier wären wenn überhaupt dann die Verkäufer dran. Selbst Mainstream-Radiostationen haben ja schon Bastard Pop-Specials gemacht, also kanns nicht so schlimm sein.
 
DDD schrieb:
Nein - können die nicht, wenn Du eigene Songs spielst (also selbstgedengeltes).
Da würde ich sofort Einspruch erheben, sofern Du selbst kein Gema Mitglied bist.

Das ist ganz klar eine Kompetenzüberschreitung.

Sehe ich ganz genauso aber in diesem Fall hiess es..

Ob da nun DigiScratch oder eigene Tunes (in Ableton) aktiv waren hat den eben so weing interessiert wie mein DJ Kollege neben mir, der mit CDRs am Start war.

Wenn der DJ Kollege neben Ihm mit CD-Rs am Start war, war die 30%ige Erhöhung ja bereits desshalb fällig. Ob er selber mit dem Laptop nun auflegt oder LiveAct macht war für dieses Verfahren daher nicht mehr von Relevanz.

Noch mal zu der Nachweispflicht: Was die Gema will ist hier nicht unbedingt relevant. Es empfiehlt sich zwar aus diversen Gründen zu kooperieren aber die Beweislast (Verfahrensordnung) liegt sowohl bei Strafrechtlichen als auch bei zivielrechtlichen Prozessen zunächst einmal beim Kläger. Eine allgemeine Beweislast Umkehr ist in diesem Bereich noch nicht beschlossen worden. Hierzu fehlt mir zwar noch die Bestätigung des OberlandesGerichtMünchen (haben noch nicht geantwortet) aber es ist mir bissher von 3Anwälten unabhängig bestätigt worden. Sonst dürfte wohl auch Software wie z.B. "AudiJack" oder "StationRipper" welche für die Aufnahme vom Radio konzipiert ist, nicht mehr vertrieben werden. Das Recht auf RadioMitschnitt für private Zwecke wäre dann nämlich rein theoretisch, da sich nicht beweisen lässt, das ein Track vom Radio aufgenommen worden ist. Sobald ich die Antwort vom Oberlandesgericht bekommen habe (am besten mit dem entsprechenden Paragraphen aus der Verfahrensordnung), werde ich diesbezüglich hier ohnehin noch mal einen Thread eröffnen

Christian
 

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