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Ich geh mal davon aus, dass du "Sicherheitseinbehalt" meinst?
Wenn ja, müsste ich noch wissen, von welcher Seite da was einbehalten wird. Das ist mir grad nich so ganz klar? Oder versteh ich das so richtig, dass die Shops zusätzlich zu den ohnehin schon komplett abgeführten Beiträgen pro Release zusätzlich nochmal etwas einbehalten?
Das versteh ich halt nicht...Frage: Auf welcher Grundlage begründet sich ein Sicherheitseinbehalt [seitens des...???] in Form von einer Gema-Rückstellung pro Release, das dem Label vom jeweiligem Erlös eines jeden Trackz abgezogen wird, obwohl die Shops die komplette Abführung an die Rechteverwertungsgesellschaften übernehmen müßen.
Meinst Du, wenn die Schrift größer ist, dann wird es legaler?
Aufnahmen aus dem Radio sind nur für Privatgebrauch, nicht für öffentliche Aufführung.
Außerdem sind meine MP3 Files keine Kopien, da ich sie selber erstellt habe.
Um aber die Frage zu beantworten:
Du musst die Stücke zu Hause nachweisen können.
Am besten mal den Thread lesen, denn das poste ich nun schon zum 4. Mal.
Außerdem sollte man eher mal an die IFPI denken. Die sind für Piraterie zuständig.
Dann bitte erkläre uns doch mal die richtige Sachlage.Test nicht bestanden
ALLES FALSCH
6 in Worten SECHS
SETZEN
Ne, also dass sie irgendwann erlöschen ist Fakt, aber die Zeitspanne wäre jetzt dann doch mal interessant.
Siehe Gemeinfreiheit
//edit//
Grad gelesen: Bei musikalischen Werken unterscheidet man zwischen Leistungsschutzrecht und Urheberschutzrecht. Bei ersterem ist die Dauer 50 Jahre nach Erscheinen, bei letzterem 70 Jahre nach Tod des Urhebers. Steht auch in oben genanntem Artikel.
Test nicht bestanden
ALLES FALSCH
6 in Worten SECHS
SETZEN
Btw: Mir ist da noch ne Frage eingefallen... Betrifft ein wenig das Urheberrecht, jedoch nicht direkt das DJing.
Es gibt ja Programme wie Reason und Co. die zum produzieren gut geeignet sind. Oftmals sind dort auch diverse Presets enthalten (ich erinnere mich da mal an eine Radiosendung, wo ein solches Programm vorgestellt wurde, das als Preset z.b. einen Part von Members of Mayday - Sonic Empire enthielt).
Dürfte man diese Presets ohne rechtliche Bedenken in seine eigenen Produktionen einbauen? Ich mein, die sind ja so gesehen für jeden zugänglich...
Kommentar dazu vom Dozenten:pyroclastic schrieb:Wie kann ich sicher gehen das von mir erstellte tracks die ich z.B als demo an verschiedene Labels sende nicht auf einmal in originaler oder leicht abgewandelter Form auf dem Markt auftauchen?!?
Um 100%ig sicher zu gehen und das ganze wirklich wasserdicht zu machen, sollte man vor dem Versenden an Labels zum Notar gehen und sich die ganze Sache mit Datum und einer hinterlegten Kopie beglaubigen lassen. Das kostet zwar etwas, aber so ist man definitiv auf der sicheren Seite.
Das ist nicht sinnlos.
Ich weiß es daher, da ein Kumpel von mir selber schon Stücke VÖ hat und sich mit dieser Art immer abgesichert hat. Das war um 1990 herum.
Genau darauf hab ich mich bezogen. Ist ja auch egal, weitere Vorgehensweise hab ich erklärt und das mit dem sinnlos meinte ich in dem Sinne, dass es mittlerweile sinnlos geworden ist, so eine Sache in diesem Forum zu starten, überhaupt noch FAQs zu schreiben oder ähnliches.ich denke atoms post bezog sich nicht auf das absichern seines werkes, sondern auf die aktion die er hier gestartet hat.
Halbwahrheiten und Besserwisser unter sich, das macht Spass !!!
Habt Ihr noch eine Nabelschur oder ist schon KIndergartenwissen angesagt.
EXAKT DAS hab ich mir auch gedacht...ich vermisse gerade das renommee system...
Die erste Frage (die übrigens auch diese Idee bei mir ausgelöst hat) ist im KFKA-Thread schon entstanden, und zwar:
- Darf man legal erworbene MP3s (von Beatport, Juno etc) unter der Voraussetzung, dass ich diese restlos lösche, privat weiterverkaufen?